AusrüstungDurch die Fahrradverordnung wird die Ausstattung eines Fahrrades vorgeschrieben. Sie können jedoch noch zusätzliche Vorkehrungsmaßnahmen treffen. Show
Bei einem Fahrradunfall können schwere Kopfverletzungen entstehen. Viele dieser Verletzungen können durch das Tragen eines Fahrradhelms vermieden werden. Daher sollte ein gut angepasster Fahrradhelm selbstverständlich sein – sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Merkmale eines guten Fahrradhelms sind:
Kinder unter zwölf Jahren müssen einen Radhelm tragen (Radhelmpflicht). Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden. Eine helle Kleidung, vorzugsweise mit reflektierenden Streifen, ist vor allem bei schlechter Sicht und Dunkelheit wichtig. Ausführliche Informationen zur Fahrradverordnung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. Wichtige VerkehrsregelnFür eine sichere Fahrt mit Ihrem Fahrrad gilt es wichtige Verkehrsregeln zu beachten.
TempolimitsFür Radfahrerinnen/Radfahrer gelten grundsätzlich die gleichen Tempolimits wie für andere Fahrzeuglenkerinnen/Fahrzeuglenker:
Wichtig ist die Sonderregelung für Radfahrerüberfahrten (= durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierungen gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Radfahrerinnen/Radfahrer bestimmter Fahrbahnteil), außer die Kreuzung wird durch eine Ampel oder durch die Exekutive geregelt: Radfahrerinnen/Radfahrer dürfen sich ungeregelten Radfahrerüberfahrten mit höchstens 10 km/h nähern. Außerdem dürfen sie diese Radfahrerüberfahrten nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für deren Lenkerin/dessen Lenker überraschend befahren. AchtungWenn ein Verkehrsschild auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung hinweist, dann ist diese genauso von Radfahrerinnen/Radfahrern einzuhalten (z.B. Zone 30 im Ortsgebiet). Abstellen von FahrrädernLaut Straßenverkehrsordnung sind Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden. Es ist aber zu empfehlen, einen Fahrradabstellplatz zu benutzen, wenn sich einer in der unmittelbaren Nähe befindet. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend aufzustellen, sodass Fußgängerinnen/Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden. Im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel dürfen Fahrräder nicht abgestellt werden, außer wenn dort ein Fahrradabstellplatz vorhanden ist. Benutzung von Verkehrsflächen und FahrverboteFolgende Verkehrsflächen dürfen Sie als Radfahrerin/Radfahrer benutzen:
Das Überqueren der Straße auf dem Fahrrad ist auf Radfahrerüberfahrten erlaubt. Fahrverbote für Fahrräder:
Das Schieben eines Fahrrades ist auf diesen Verkehrsflächen – ausgenommen Autobahn und Autostraße – erlaubt. Wer ein Fahrrad schiebt, gilt nicht als Radfahrerin/Radfahrer. HinweisMit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 100 cm ist, sowie mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 100 cm sind, darf die Radfahranlage benützt werden. Mit Fahrrädern mit einem sonstigen Anhänger oder mit sonstigen mehrspurigen Fahrrädern ist immer die für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benützen. Mit einspurigen Fahrrädern mit mehr als 1,7 m Radabstand (z.B. Lastenfahrräder) besteht die Wahl, die Radfahranlage oder die angrenzende Fahrbahn zu benützen. TelefonierenTelefonieren während des Radfahrens ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung ist verboten. AlkoholbestimmungenFür Radfahrerinnen/Radfahrer gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille (0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft). Es gelten folgende Strafsätze bei Übertretung des Alkohollimits: Strafsätze bei Übertretung
Wer in einem durch Drogen beeinträchtigten Zustand Fahrrad fährt, muss mit einer Strafe zwischen 800 Euro und 3.700 Euro rechnen. AchtungBedenken Sie, dass Rad fahren in alkoholisiertem Zustand ein Hinweis auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit sein kann. Stellt die Behörde mangelnde Verkehrszuverlässigkeit fest, kann Ihnen Ihr Kfz-Führerschein entzogen werden. Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2022 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Ist 0 6 Promille viel?Ab 0,1 bis 0,3 Promille Blutalkohol zeigt sich eine gehobene Stimmung, ab 0,6 bis 0,8 lassen Konzentration und Reaktionsvermögen deutlich nach, die Wahrnehmung funktioniert nicht mehr optimal. Deshalb ist in Deutschland die Grenze für die Verkehrsteilnahme auf 0,5 Promille festgesetzt.
Wie viel Bier muss man trinken um 0 5 Promille zu haben?Laut Promillerechner können schon zwei Bier dafür sorgen, dass ein Promillewert von 0,5 erreicht wird und das Autofahren nicht mehr erlaubt ist.
Wie viel Promille darf man auf dem Fahrrad haben 2021?Auf dem Fahrrad gilt eine Promillegrenze ab 0,3 Promille, welche auch als relative Fahruntauglichkeit bezeichnet wird. Bei auffälligem Fahrverhalten oder gar Fahrradunfällen können bereits hier Strafen drohen.
Wie viel Promille darf man mit dem E Bike haben?Die Promillegrenze auf dem Pedelec liegt wie für antriebslose Fahrräder bei 1,6 Promille. Laut Rechtsprechung gilt für Fahrradfahrer zusätzlich die relative Fahruntauglichkeit ab 0,3 Promille. Das bedeutet: Bei unauffälliger Fahrweise und maximal 1,6 Promille drohen keine Konsequenzen.
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