Neukundenbonus wenn man schon mal kunde war

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Erstellt: 03.07.2017Aktualisiert: 06.01.2019, 23:46 Uhr

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Neukundenbonus wenn man schon mal kunde war

Die Qual der Wahl: Welcher Stromanbieter darf es sein? © Moritz Wienert

Kunden können jährlich den Stromanbieter wechseln und somit mehrmals von einem Neukundenbonus profitieren. Dennoch sollten sie einige Punkte beachten.

Stromanbieter kämpfen in Deutschland in einem harten Wettbewerb um Kunden und werben vor allem mit attraktiven Neukundenboni. Wer hingegen treu bei einem Stromversorger bleibt, geht leer aus. Treueboni sucht man meist vergebens. Warum also dann nicht öfter den Anbieter wechseln und somit mehrmals von einem Neukundenbonus profitieren?

Verboten ist ein jährlicher Wechsel des Stromanbieters nicht. Es ist gesetzlich geregelt, dass Verbraucher sich beliebig oft einen neuen Energielieferanten suchen können. Dass sich das lohnen kann, zeigt eine aktuelle Beispielrechnung von Verivox: Eine dreiköpfige Familie mit einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden zahlt in der Grundversorgung (meist der teuerste Tarif) im Jahr durchschnittlich 1242 Euro. Der günstigste Versorger von Verivox bietet einen Tarif von 879 Euro. Sparen würde die Familie demnach 363 Euro.

„Ein Problem ist das grundsätzlich nicht. Die Kundenbedürfnisse sind unterschiedlich“, sagt Jürgen Rauschkolb, Sprecher des Strom- und Gasanbieters Eprimo. „Manche Kunden betreiben einen großen Aufwand, um die jährlichen Energiekosten maximal zu drücken. Andere suchen eher einen Ausgleich zwischen dem Aufwand, den sie betreiben müssen, und den möglichen Einsparungen.“

Wie groß das Sparpotenzial für den eigenen Verbrauch ist und ob sich der Aufwand letztlich lohnt, lässt sich einfach überprüfen. Gängige Portale wie Verivox oder Check24 errechnen anhand der Personenzahl in Haus oder Wohnung sowie der Postleitzahl die regionalen Tarifkonditionen. Auf solche Portale sind Verbraucher in der Regel angewiesen. Denn es gibt Hunderte Stromlieferanten, die jeweils mehrere Tarife anbieten.

Jährlich zu wechseln kann sich dann nicht nur wegen der Anfangsprämie lohnen, sondern auch weil die Preise der Anbieter schwanken: Im nächsten Jahr kann schon ein anderer günstiger sein. Doch sollten sich Verbraucher vorher bewusst entscheiden, ob sie vorhaben, jährlich zu wechseln oder langfristig bei einem Anbieter zu bleiben – denn auf lange Sicht gesehen können andere Tarife günstiger sein als bei kürzeren Wechseln.

Der Anbieter, der auf den Vergleichsportalen an erster Stelle mit dem günstigsten Anfangspreis gelistet ist, muss nicht unbedingt auch auf lange Sicht am preiswertesten sein. Ein Angebot mit dem höchsten Bonus gehört im Zweifel im Folgejahr dann zu den teureren Tarifen. Denn häufig ist eine Offerte, die im ersten Vertragsjahr besonders günstig ist, in den Folgejahren eher teurer als der Durchschnitt.

Versorger wie Eon oder Eprimo wenden ein, dass sie ihren Kunden zum Ende der Laufzeit ein neues günstiges Angebot aus dem eigenen Haus anbieten.

Wer den gesamten Markt vergleichen will, kann auf Verivox oder Check24 einstellen, ob der Neukundenbonus in den Vergleich mit einberechnet werden soll oder nicht. Das ist für die Kunden interessant, die nicht jährlich wechseln wollen.

Einmal angenommen, jemand wechselt jährlich den Versorger, um immer wieder einen Neukundenbonus einzuheimsen: Irgendwann kann es dann vorkommen, dass ein Anbieter, bei dem man bereits einmal Kunde war, ein weiteres Mal am günstigsten ist. Darf man dann dahin zurückwechseln? Wann ein Verbraucher als „Neukunde“ gilt und ein weiteres Mal von einem Bonus profitieren kann, wird unterschiedlich gehandhabt. „Einige Versorger definieren Neukunden als solche, die mindestens sechs Monate nicht Kunde waren, andere berufen sich auf einen Zwölf-Monatszeitraum und bei wieder anderen darf man nur einmal Neukunde gewesen sein. Will ein Kunde dann erneut zurückwechseln, hätte er keinen Anspruch auf einen Neukundenbonus“, sagt Verivox-Sprecher Lundquist Neubauer. Er empfiehlt, sich vorher genau zu informieren, und gibt den Hinweis, dass die Anbieter, die bei Verivox gelistet sind, nach der Sechs-Monats-Regel verfahren.

Um jährlich wechseln zu können, darf die Mindestvertragslaufzeit nicht länger als dieses eine Jahr sein. Hält sich der Verbraucher an die Kündigungsfrist, steht dem Wechsel nichts mehr im Wege. „Kunden sollten immer auf eine kurze Kündigungsfrist achten, damit sie nicht im Vertrag feststecken bleiben. In der Regel beträgt die sechs Wochen, drei Monate sind aber auch möglich“, sagt Neubauer. Bei einer Preiserhöhung gibt es außerdem ein Sonderkündigungsrecht abseits der eigentlichen Fristen.

Früher als in einem Jahresrhythmus zu wechseln macht hingegen kaum Sinn, da einige Prämien erst am Ende des ersten Vertragsjahres ausgeschüttet werden. Das sollte man auch bei der Formulierung des Schreibens bedenken: Eine Kündigung „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ kann dazu führen, dass der Anbieter den Kunden schon vor Ende des ersten Vertragsjahres entlässt und damit der Bonus entfällt. Sicher geht man mit der Formulierung „zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres“.

Die Kündigung des alten Vertrages übernimmt oft der neue Anbieter und schaltet sich dann nahtlos an den Stromanschluss. Wenn der Wechsel einmal doch nicht von einem auf den anderen Tag klappen sollte, steht trotzdem niemand so schnell im Dunkeln. Notfalls schaltet sich der Grundversorger dazwischen. Dazu ist dieser gesetzlich verpflichtet.

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Wann bin ich wieder Neukunde Strom?

Wer mindestens sechs Monate keinen Vertrag mit einem Versorger hatte, gilt dort als ein Neukunde. Wichtig ist allerdings darauf zu achten, beim Wechseln nicht an eine Marke zu geraten, die zum gleichen Konzern wie ein vorheriger Vertrag gehört.

Wann ist man ein bestandskunde?

Per Definition sind Bestandskunden die Kunden, die mindestens zweimal bei demselben Anbieter eingekauft haben. In der Regel geht ihrem Status eine zielgerichtete Bearbeitung seitens des Unternehmens voraus, die Interessenten zu Neukunden und schließlich – im besten Fall – zu treuen Bestandskunden macht.

Was gilt als Neukunde?

Neukunde bist Du dann, wenn Du keinen aktuellen Vertrag hast bzw verlängerst, sondern einen neuen Vertrag abschließt. Das kannst Du jederzeit tun, in Deinem Fall am besten nach auslaufen des aktuellen Vertrages. Dir muss aber klar sein, dass ein Neuvertrag auch mit einer neuen Nummer verbunden ist.

Wann zahlt Vattenfall den Neukundenbonus?

Der Sofort-Bonus wird etwa 60 Tage nach Lieferbeginn auf das von Ihnen angegebene Konto ausgezahlt.