Lohnsteuernummer gleich identifikationsnummer

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Lohnsteuernummer gleich identifikationsnummer

Zur Modernisierung des Steuersystem hat die Bundesrepublik Deutschland ab dem Jahr 2008 die steuerlicheIdentifikationsnummer eingefürht, hierdurch soll das Besteuerungsverfahren vereinfacht undBürokratie abgebaut werden. Die Steuer-Identifikationsnummer wird die Steuernummer für den Bereichder Einkommensteuer künftig ersetzen. Diese bleibt ein Leben lang gültig und ändert sichauch nicht bei Umzug oder Heirat. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine 11-stellige Nummer.Künftig wir die Steuer-Identifikationsnummer neben der Besteuerung (Übertragung der Lohndaten durchIhren Arbeitgeber oder der Renten- und Versicherungsdaten an das Finanzamt) auch zu anderen Zweckenherangezogen, z.B. seit Anfang 2016 bei der Auszahlung des Kindergeldes.

Sie können die Steuer-Identifikationsnummer an folgenden Stellen finden:

  • Einkommensteuerbescheid
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Schreiben des Bundeszentralamt für Steuern bei der erstmaligen Erteilung derSteuer-Identifikationsnummer
  • Schreiben des Finanzamt im Oktober / November 2011 über die gespeicherten elektronischenLohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Sollten Sie die Nummer auf keinem dieser Unterlagen finden oder wurde Ihnen noch keineSteuer-Identifikationsnummer erteilt, so können Sie diese auf der Internetseite desBundeszentralamts für Steuern unter der Adresse

Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de)

beantragen. Klicken Sie hierzu auf der Startseite auf "Steuerliche Identifikationsnummer" und folgen Sieden weiteren Anweisungen zur Beantragung.

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Alle Beiträge sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für den Inhalt kann jedoch nichtübernommen werden. Diese Informationen ersetzen keine Beratung. Gerne vereinbaren Sie mit unseinen Beratungstermin.

Wobei hilft Dir die Steuer-ID?

Kindergeld - Seit Januar 2016 müssen Bezieher von Kindergeld bei den Familienkassen grundsätzlich auch ihre Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer und die ihrer Kinder angeben. Allerdings haben die Familienkassen durch einen automatischen Meldeabgleich bereits die meisten Daten. Mehr dazu im Ratgeber Kindergeld.

Unterhaltszahlungen - Wenn Du Unterhalt – etwa an Deinen geschiedenen Ehegatten – zahlst und den Betrag steuerlich als Sonderausgabe absetzen möchtest, dann benötigst Du seit 2016 zwingend die Steuer-ID des Empfängers. Dieser muss Dir seine Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer mitteilen.

Schneller Datenabgleich - Die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer hilft den Finanzbehörden schnell und einfach an wichtige Personendaten gelangen. Ziehst Du beispielsweise in eine andere Stadt um, tauschen Melde- und Finanzamt die Daten untereinander aus. Auch über Landesgrenzen hinweg können Deine steuerlich relevanten Daten mithilfe der Steuer-ID korrekt zugeordnet und weitergegeben werden.

Elektronische Lohnsteuerkarte - Die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer macht es möglich, dass es in Deutschland seit 2013 die elektronische Lohnsteuerkarte gibt. Arbeitgeber können dadurch alle steuerlich relevanten Daten (sogenannte elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, sogenannte Elstam) direkt beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen. Das heißt, Arbeitnehmer müssen sich nicht mehr darum kümmern, dass ihre Daten gespeichert werden oder ihre Lohnsteuerbescheinigung bei der Personalabteilung des Arbeitgebers ankommt. Auch die Zeiten der farblich unterschiedlichen Steuerkarten sind die damit vorbei.

Elektronische Steuererklärung - Auch die elektronische Steu­er­er­klä­rung (Elster) ist dank Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer möglich. Daten werden bereits bei der Eingabe auf ihre formale Richtigkeit geprüft. Dadurch müssen Finanzämter weniger häufig Informationen nachfragen und können die Steu­er­er­klä­rung schneller bearbeiten.

Vorausgefüllte Steu­er­er­klä­rung - Seit Anfang 2014 bietet die Finanzverwaltung die „vorausgefüllte Steu­er­er­klä­rung“ (VaSt) an. Dieser Service ist auch bekannt als Belegabruf oder „Abruf von Bescheinigungen“. Er vereinfacht für Steuerpflichtige das Ausfüllen der Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung auf einem Computer. Denn es können Stammdaten wie Name, Adresse, Alter, Religionszugehörigkeit, Bankverbindung, Rentenleistungsbezüge, Beiträge zu Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungen und andere Vorsorgeaufwendungen digital übermittelt und somit automatisch in der Steu­er­er­klä­rung übernommen werden.

Dafür musst Du ein Elster-Konto anlegen. Mit der Steuer-ID registrierst Du Dich auf dem Elster-Portal. Um diese Daten abrufen zu können, brauchst Du entweder ein kostenloses Programm wie das von den Finanzämtern zur Verfügung gestellte Elster-Formular oder ein kostenpflichtiges Steuerprogramm.

Für Freistellungsauftrag erforderlich

Für Deine Bankverbindungen brauchst Du seit 2011 zum Beispiel für einen Freistellungsauftrag die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer. Kapitalerträge lassen sich so einzelnen Personen zuordnen und es fällt schneller auf, wenn der Freibetrag von 801 Euro, der sogenannte Sparerpauschbetrag, überschritten ist. 

Fehlt die Steuer-ID im Freistellungsauftrag, müssen Kreditinstitute bei Zinszahlungen und anderen Kapitalausschüttungen automatisch Abgeltungssteuer einbehalten. Das sind 25 Prozent der Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell auch Kirchensteuer. Betroffen sind alle Bank- und Ver­si­che­rungskunden, die ihrer Bank bislang noch nicht ihre Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer mitgeteilt haben. In der Regel gilt das für vor 2011 gestellte Freistellungsaufträge. 

Künftig soll die Steuer-ID Grundlage für eine Bürgeridentifikationsnummer werden. Auf diese sollen dann verschiedene Ämter für elektronische Verwaltungsprozesse zugreifen können. So sollen digitale Prozesse in der öffentlichen Verwaltung ämterübergreifend vorangetrieben werden.

Steuer-ID und Bankverbindung

Die Bundesregierung plant, die Steuer-ID mit einer Kontoverbindung zu verknüpfen, um staatliche Leistungen einfacher auszahlen zu können. Im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 wird die „Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer“ angekündigt. Ursprünglich geschah das, um das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld sicher und unbürokratisch auszahlen zu können. Doch die umständliche Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe zeigen, dass die Verknüpfung von Steuer-ID mit Bankverbindung hilfreich sein kann.

Allerdings wird die praktische Umsetzung wohl noch auf sich warten lassen. Erst nach Setzung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 wird es an die konkreten Schritte zur Umsetzung der Idee gehen. In die sogenannte IdNr-Datenbank (besteht aus allen Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern) müssen dann mehr als 80 Millionen Bankverbindungen (IBAN und gegebenenfalls BIC) „zugespeichert“ werden. Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es dazu auf Nachfrage von Finanztip im September 2022: „Eine konkrete Aussage dazu, wann eine Direktüberweisung unter Nutzung der IdNr-Datenbank zur Verfügung stehen wird, ist daher zur Zeit noch nicht möglich.“ 

Ist die Lohnsteuernummer die Identifikationsnummer?

Was sind die Steueridentifikationsnummer und Steuernummer? Bei der Steuer-ID handelt es sich um die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr). Sie besteht aus elf Ziffern. Die Zahlenkombination ist nicht sprechend, so dass keine Rückschlüsse auf private Daten gezogen werden können.

Was ist der Unterschied Steuernummer und Identifikationsnummer?

Die Steuer-ID hat 11 Ziffern und sie erhält jeder Bundesbürger automatisch mit der Geburt beziehungsweise bei Anmeldung in Deutschland. Im Gegensatz zur Steuernummer ändert sich die Steuer-ID nicht bei Umzügen und bleibt ein Leben lang gleich.

Warum Steuernummer und Steuer

Eine Steuernummer haben Sie, wenn Sie schon einmal eine Steuererklärung abgegeben haben. Das Finanzamt teilt sie Ihnen dann zu. Die elfstellige Steuer-ID hingegen erhält inzwischen jeder Bundesbürger bei der Geburt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (mehr dazu hier). Ein Antrag ist dafür nicht nötig.

Wo finde ich Steuernummer und Steuer

Die Steuernummer für deine Steuererklärung kannst du bei deinem zuständigen Finanzamt erfragen. Dein ortsansässiges Finanzamt findest du hier. Die Steuer-Identifikationsnummer erfährst du nicht beim Finanzamt. Sie kannst über das Online Formular beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anfragen.