Gemeinsamer Kredit nur einer im Grundbuch

Bei Kreditverträgen zur Immobilienfinanzierung empfiehlt es sich, dass beide Partner gemeinsam unterschreiben. Auch ein gemeinsamer Eintrag in das Grundbuch hat Vorteile.

Die gegenwärtige Niedrigzinsphase bietet vielen Menschen die Gelegenheit, Eigentum zu erwerben. Meist werden dann in einer Lebensgemeinschaft die Kreditverträge gemeinsam unterschrieben – und auch im Grundbuch stehen beide Partner. So sind die Lebenspartner wirtschaftlich und rechtlich abgesichert, wenn es zu einer Trennung kommt.

Kreditinstitute bevorzugen gemeinsamen Vertrag

Auch viele Geldinstitute bestehen bei der Kreditwürdigkeit der Immobilienkäufer auf den Abschluss eines gemeinsamen Vertrages. Denn so können aus Sicht der Banken im Falle eines Falles beide Unterzeichner haftbar gemacht werden.
Der Immobilienkredit ist aber nur die eine Sache, der Grundbucheintrag die andere. In der Vergangenheit war es meist so, dass im Grundbuch immer derjenige eingetragen war, der auch die Finanzierung trug.

Zwei Eigentümer im Grundbuch vermerkt

Für viele Paare ist es eine Selbstverständlichkeit, dass vielleicht ein Partner für einen bestimmten Zeitraum die finanzielle Last allein tragen muss, während sich der andere beispielsweise um die Familie kümmert. Trotzdem sind beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Schutz im Trennungsfall

Solch ein gemeinsamer Eintrag dient ebenfalls der Vorsorge und dem Schutz, wenn es zu einer Trennung kommen sollte. Ein alleiniger Kreditnehmer sichert so seine Ansprüche an das Eigenheim ab. Und auch der wirtschaftlich schlechter gestellte Partner bekommt durch den Grundbucheintrag eine Chance, um den Erhalt des Hauses zu verhandeln. „Wer nicht im Grundbuch steht, ist definitiv in einer schlechteren Verhandlungsposition“, so Hans-Michael Schiller, Vorsitzender des Verband Wohneigentum NRW. Denn im Falle einer Scheidung erhält in der Regel der eingetragene Eigentümer das Haus. Sind mehrere Eigentümer eingetragen, müssen sich die Parteien zwangsläufig einigen. Allerdings kann es ohne Einigung im ungünstigsten Fall natürlich auch auf den Verkauf der Immobilie hinauslaufen.

Weitere Informationen zur Bedeutung des Grundbuchs erhalten Sie unter: Das Grundbuch: Eintragung – Aufbau – Inhalt

Das könnte Sie auch interessieren:

Beitrag 1: Baudarlehen: Vorsicht Finanzierungsfalle!
Beitrag 2: Kreditvertrag und Grundbucheintrag (Sie befinden sich hier)
Beitrag 3: Passendes Grundstück – gesucht – gefunden
Beitrag 4: Nebenkosten beim Hauskauf nicht vergessen

Scheidung Hauskredit

Wer muss nach Trennung oder Scheidung den Kredit weiter abzahlen?

Gemeinsamer Kredit nur einer im Grundbuch

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Aktualisiert am 13. Dezember 2012

Einfache Antwort: Derjenige, der den Kreditvertrag unterschrieben hat. Denn Vertrag ist Vertrag, und die Bank interessiert es nicht, ob einer der Eheleute ausgezogen ist oder ob die Eheleute geschieden sind. Alle diese Umstände haben auf den Kreditvertrag überhaupt keinen Einfluss.

Also: Falls beide Eheleute unterschrieben haben, dann müssen weiterhin auch beide Eheleute den Kredit abzahlen. Auch derjenige Ehegatte, der auszieht, bleibt weiterhin Schuldner der Bank. Das gilt übrigens auch dann, wenn zwar beide Eheleute den Kreditvertrag unterschrieben haben, aus irgendwelchen Gründen aber nur einer der Ehegatten als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

Falls einer der Eheleute den Kreditvertrag allein unterschrieben hat, dann muss auch er allein die Schulden weiter zahlen – selbst wenn er es ist, der ausgezogen ist.

Umgekehrt gilt aber auch: Wer nicht mit unterschrieben hat, haftet nicht. Wenn nur einer der Eheleute den Kreditvertrag unterschrieben hat, dann haftet der andere Ehegatte nicht, und zwar auch dann nicht, wenn keine Gütertrennung vereinbart wurde.

Wenn beide Eheleute für den Kredit haften, bedeutet das aber nicht etwa, dass die Bank von jedem Ehegatten nur die Hälfte der Raten verlangen könnte. In diesem Fall haftet jeder der Eheleute jeweils für den vollen Betrag. Natürlich kann die Bank die Rate nicht doppelt kassieren, aber sie kann sich aussuchen, welchen der Eheleute sie in Anspruch nimmt.

Beispiel: Die Eheleute haben gemeinsam den Kreditvertrag unterschrieben, die monatliche Rate beträgt 1.000 Euro. Der Ehemann zieht aus. Die Bank verlangt weiterhin die monatliche Rate von 1.000 Euro von ihm. Zu Recht, denn er hat den Mietvertrag mit unterschrieben. Der Ehemann darf nicht etwa nur 500 Euro zahlen und die Bank darauf verweisen, sie könne sich ja die anderen 500 Euro von der Ehefrau holen. Darauf muss sich die Bank nicht einlassen.

Welche Rechte hat der ausgezogene Ehegatte?

Was kann denn nun der Ehegatte, der ausgezogen ist, aber weiterhin die Raten zahlen muss, unternehmen? Falls der Ehegatte Unterhalt zahlen muss, kann er die monatlichen Schulden, soweit er sie zahlt, bei der Unterhaltsberechnung vom Einkommen abziehen. Wenn der ausgezogene Ehegatte an denjenigen Ehegatten, der im Haus bleibt, Ehegattenunterhalt zahlen muss, dann hat dieser Abzug in der Regel zur Folge, dass sich der im Haus lebende Ehegatte faktisch zu fast 1/2 an den Schulden beteiligt.

Beispiel: Der Ehemann hat ein Nettoeinkommen von 3.100 Euro, die Ehefrau verdient nur 1.000 Euro netto. Der Mann müsste also nach der Trennung 3/7 x 2.100 Euro = 900 Euro Ehegattenunterhalt zahlen. Wenn nun der Ehemann auszieht und den Hauskredit von monatlich 1.000 Euro allein weiterzahlt, dann kann er diese 1.000 Euro von seinem Einkommen abziehen. Für die Unterhaltsberechnung bleibt bei ihm also nur noch ein Einkommen von 2.100 Euro. Das sind 1.100 Euro mehr als bei seiner Frau. Er zahlt jetzt also nur noch 3/7 x 1.100 Euro = 471 Euro Unterhalt. Das sind 429 Euro weniger, als er ohne Berücksichtigung der Hausschulden zahlen müsste. Mit anderen Worten: Über den Umweg der Unterhaltsberechnung hat er von den 1.000 Euro Kredit etwas weniger als die Hälfte, nämlich 429 Euro, wieder „drin“.

Gemeinsamer Kredit nur einer im Grundbuch

Hermann-Josef Tenhagen

Finanztip-Newsletter mit 1 Million Abonnenten

Vermögensaufbau, Steuern und steigende Energiepreise: Nimm Deine Finanzen mit unserem wöchentlichen Newsletter selbst in die Hand!

Miete an den ausgezogenen Ex-Ehegatten

Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass der ausgezogene Ehegatte von demjenigen Ehegatten, der im Eigenheim bleibt, eine Miete verlangt. Diese Miete kann 50 Prozent der Kreditrate ausmachen.

Vorteil dieser Variante: der ausgezogene Ehegatte bekommt mehr Geld, als wenn er den Kredit beim Unterhalt berücksichtigt. Denn wie das vorstehende Beispiel zeigt, bekommt er über die Unterhaltsberechnung nur 3/7 der Schulden, also weniger als die Hälfte zurück. Nachteil dieser Variante: sie funktioniert nur, wenn der im Haus wohnende Ehegatte die Miete auch wirklich zahlt. Falls er nämlich nicht zahlt, darf der ausgezogene Ehegatte die Miete nicht mit dem Unterhalt verrechnen.

Beispiel: Der ausgezogene Ehemann muss 1.000 Euro Kredit zahlen. Er hat mit seiner im Haus lebenden Ehefrau vereinbart, dass sie ihm monatlich 500 Euro Miete zahlt. Ausserdem muss er ihr 800 Euro Ehegattenunterhalt zahlen. Falls nun die Frau die 500 Euro nicht zahlt, darf der Ehemann diesen Betrag nicht etwa mit dem Unterhalt verrechnen, er darf also nicht etwa einfach nur noch 300 Euro Unterhalt zahlen. Denn eine Verrechnung mit Unterhalt ist gesetzlich verboten. Der Mann muss also entweder die 500 Euro separat einklagen oder – besser – die Kreditrate bei der Unterhaltsbemessung berücksichtigen (siehe oben).

Emp­feh­lungen aus dem Ratgeber Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Eine passende Rechts­schutz­ver­si­che­rung findest Du am besten über ein Vergleichsportal. Von Mai bis Juli 2021 haben wir diese untersucht. Unsere Emp­feh­lungen aus diesem Test sind:

  • Mr-Money
  • Check24

Zum Ratgeber

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Emp­feh­lungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Klickst Du auf eine Emp­feh­lung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Emp­feh­lungen geben wir immer nur redaktionell unabhängig und nach strengen Finanztip-Kriterien. Mehr Infos

Was ist zu beachten wenn es zwei Kreditnehmer gibt aber nur einer im Grundbuch steht?

Was passiert mit dem Haus bei einer Trennung wenn beide im Grundbuch stehen? Grundsätzlich gilt: Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht. Stehen beide Partner zu 50 Prozent im Grundbuch, gehört die Immobilie auch beiden jeweils zur Hälfte. Steht nur einer der Partner im Grundbuch, gehört ihm die Immobilie allein.

Was ist wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht?

Wenn im Grundbuch nur ein Ehegatte als Eigentümer eingetragen ist, dann gehört ihm nach der Scheidung das Haus auch allein. In der Regel behält derjenige das Wohneigentum auch und bleibt darin wohnen.

Wem gehört das Haus wenn nur einer den Kredit bezahlt?

Wichtig ist nur, dass die jeweilige Person, oder die Personen im Grundbuch stehen. Derjenige, der im Grundbuch steht ist damit auch der rechtliche Eigentümer des Objekts, unabhängig davon, ob Sie zu zweit einen Kreditvertrag aufnehmen oder nicht.

Was wenn nur einer im Grundbuch steht?

Ist nur eine Person im Grundbuch als Eigentümer vermerkt, gehört ihr das Haus bei der Scheidung als sogenanntes Alleineigentum. Das heißt: Der Alleineigentümer oder die Alleineigentümerin kann das Haus bei der Scheidung behalten. Sind beide Partner als Eigentümer eingetragen, gehört das Haus beiden Personen.