Fahrzeug ummelden mit gleichem kennzeichen

Fahrzeug ummelden mit gleichem kennzeichen
Wenn Sie in einen neuen Zulassungsbezirk umziehen, vergessen Sie nicht, dass Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden müssen. Sie erhalten dann entweder ein neues Kennzeichen oder haben (seit 2015) auch die Möglichkeit, ihre bisherigen Kennzeichenschilder zu behalten. Was Sie zum Thema Ummelden beim Kreiswechsel“beachten müssen, lesen Sie auf dieser Seite.

Die Kennzeichenmitnahme – alte Kennzeichen ziehen auf Wunsch mit um

Bei jedem Umzug ist eine Kfz-Ummeldung erforderlich. Dies gilt nicht nur bei einem Kreiswechsel, sondern auch beim Umzug innerhalb eines Wohnortes. Hintergrund ist schlicht, dass die Zulassungsbehörde eine korrekte Anschrift für Postsendungen und auch für Strafmandate benötigt. Im Optimalfall melden Sie Ihr Auto unverzüglich um – am besten am gleichen Tag, an dem Sie auch Ihren neuen Wohnsitz anmelden. Wenn Sie zu lange warten, riskieren Sie ein Bußgeld.

Fahrzeug ummelden mit gleichem kennzeichen

2015 wurde die Kfz-Ummeldung mit Kreiswechsel durch eine Gesetzesänderung etwas vereinfacht. Seitdem können Sie auf Wunsch die bisherigen Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten. Einerseits freuen sich Lokalpatrioten über diese Tatsache, andererseits können die Kosten für das Prägen neuer Nummernschilder eingespart werden.

Achtung: Der Gang zur neuen Zulassungsstelle entfällt hierdurch nicht, da Ihre Zulassungsbescheinigung dennoch aktualisiert werden muss. Eine Abmeldung des Kfz am alten Wohnort ist hingegen grundsätzlich nicht erforderlich.

Kfz ummelden bei Umzug: Diese Unterlagen benötigen Sie

Für die Ummeldung Ihres Autos, Motorrads oder sonstigen Fahrzeugs müssen Sie der nach dem Umzug zuständigen Zulassungsstelle folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis (ersatzweise Reisepass, jedoch nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • 7-stellige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • alte Nummernschilder, sofern Sie diese nicht behalten möchten
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung) des Bevollmächtigten
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweise oder Reisepässe beider Erziehungsberechtigter
  • Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Unternehmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Tipp: Melden Sie den Umzug vor dem Gang zur neuen Meldestelle Ihrer Kfz-Versicherung, um eine neue eVB-Nummer zu erhalten. Diese ist für die Ummeldung zwingend erforderlich. Eventuell können Sie bei der Behörde online einen Termin vereinbaren, um Zeit zu sparen.

Behalten Sie Ihre alten Kennzeichen beim Kreiswechsel, wird lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Ihrer neuen Anschrift aktualisiert. Entscheiden Sie sich auch für neue Kennzeichenschilder, müssen diese noch geprägt werden.

Eine Online-Ummeldung ist im Übrigen zwar geplant, aktuell leider noch nicht möglich. Sie müssen daher bis auf Weiteres persönlich bei der Zulassungsstelle vorstellig werden.

Kfz ummelden bei Umzug – Kosten

Für die Ummeldung bei einem Kreiswechsel entstehen Kosten von rund 50 Euro. Sie erhalten dafür aktualisierte Zulassungsbescheinigungen. Wenn Sie darüber hinaus auf ein Wunschkennzeichen Wert legen, kommen (abhängig von der Kommune) noch etwa 12 Euro für die Reservierung hinzu. Das Prägen neuer Kennzeichenschilder schlägt mit rund 20-35 Euro zu Buche.

Tipp: Nutzen Sie für die Vormerkung Ihrer Wunschkombination den (häufig online verfügbaren) Reservierungsdienst der Kfz-Zulassungsstellen.

Inhalte

  • 1 Kennzeichenmitnahme – weniger Stress für Bürger und Behörden
    • 1.1 Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel
    • 1.2 Ausnahmen von der Kennzeichenmitnahme
  • 2 Sie wollen Ihr Kennzeichen beim Umzug nicht mitnehmen?
  • 3 Die Kennzeichenmitnahme – was ist für die Zukunft zu erwarten?

Fahrzeug ummelden mit gleichem kennzeichen

Dank der Kennzeichenmitnahme können Sie das Kennzeichen deutschlandweit mitnehmen

Die bundesweite Kennzeichenmitnahme wurde von der Verkehrsministerkonferenz der Länder im Jahr 2012 beschlossen und im Januar 2015 eingeführt. Nun kann jeder Fahrzeughalter sein altes Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten.

Zuvor gab es bereits derartige Regelungen bei Umzügen innerhalb einiger Bundesländer. Nun haben alle Bürger mit Kraftfahrzeug die Möglichkeit zur Kennzeichenmitnahme, egal ob Sie von München nach Berlin oder von Hamburg nach Frankfurt am Main ziehen. Ein Besuch bei der Zulassungsbehörde ist jedoch auch weiterhin nötig – für die Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren.

Kennzeichenmitnahme – weniger Stress für Bürger und Behörden

Mit der Kennzeichenmitnahme lassen sich Zeit und Geld sparen. Die Fahrzeughalter benötigen keine neuen Kennzeichenschilder und die Gebühren bei der Ummeldung sind günstiger. Auch der Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle beansprucht weniger Zeit, was sowohl für die Bürger als auch für die Beamten ein Vorteil ist. Zwar muss jeder zugezogene Fahrzeugbesitzer trotzdem die Zulassungsstelle aufsuchen, aber lediglich für die Änderung der neuen Adressdaten in den Fahrzeugpapieren.

Folgende Dokumente müssen Sie bei der Ummeldung vorlegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei Beantragung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich eine Vollmacht des Fahrzeughalters  sowie Personalausweis bzw. Reisepass inkl. Meldebescheinigung des Bevollmächtigten

Manche Zulassungsstellen verlangen zusätzlich auch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und das SEPA-Mandat  für den Einzug der Kfz-Steuer. Um sicherzugehen, dass Sie alle benötigten Unterlagen mitnehmen, kontaktieren Sie zuvor am besten Ihre Kfz-Behörde und informieren sich, welche Dokumente vorzulegen sind.

Tipp: Viele Zulassungsstellen bieten mittlerweile eine Online-Terminvereinbarung an. So können Sie sich lange Wartezeiten beim Behördenbesuch sparen!

Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel

Die Kennzeichenmitnahme beim Wechsel von einem alten auf einen neuen Wagen (ohne Umzug) ist ebenfalls möglich. Bei der Abmeldung des alten Fahrzeugs können Sie direkt angeben, dass Sie Ihr altes Kfz-Kennzeichen weiter verwenden wollen. Die Gebühren für die Kennzeichenmitnahme auf ein anderes Fahrzeug variieren je nach Zulassungsstelle. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer zuständigen Kfz-Behörde, welche Kosten in Ihrem Bezirk erhoben werden. Die Mitnahme ist außerdem auch möglich, wenn Sie Ihr neues Fahrzeug nicht direkt, sondern erst in einigen Wochen zulassen. Erkundigen Sie sich jedoch immer nach der Reservierungsdauer. Diese kann sich je nach Kreis und Bundesland unterscheiden.

Ausnahmen von der Kennzeichenmitnahme

In manchen Fällen ist keine Kennzeichenmitnahme möglich!

  1. Kommt es beispielsweise zu einem Halterwechsel durch einen Fahrzeugverkauf, muss der neue Halter auch ein neues Kennzeichen beantragen, sofern auch der Zulassungsbezirk wechselt.
  2.  Auch Fahrzeughalter, die die Kennzeichenmitnahme bereits bei einem Umzug genutzt haben, müssen ihr Kennzeichen spätestens beim nächsten Fahrzeugwechsel ändern. Dann benötigen Sie ein Kfz-Kennzeichen mit dem „neuen“ Regionalkürzel.
  3. Eine Kennzeichenmitnahme beim gleichzeitigen Wechsel des Fahrzeughalters und des Fahrzeugs ist nur über Umwege möglich. Wird das alte Fahrzeug abgemeldet, können Sie die Nummer reservieren, sobald das Kennzeichen nach ein paar Tagen wieder verfügbar ist.

Sie wollen Ihr Kennzeichen beim Umzug nicht mitnehmen?

Wenn Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen wollen, haben Sie selbstverständlich auch weiterhin die Option ein neues Kfz-Kennzeichen zu beantragen. Vergessen Sie in diesem Fall nicht, Ihre Wunschkombination vorher zu reservieren. Sie können einen Reservierungsservice beauftragen oder die Reservierung selbst online, telefonisch oder vor Ort vornehmen. Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen beträgt deutschlandweit 12,80 Euro.

In diesem Fall müssen Sie folgende Dokumente zur Ummeldung mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I+II
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (mit neuer Adresse)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der Kfz-Versicherung
  • neue Kfz-Kennzeichen
  • gültiger TÜV-Bericht (HU)
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • bei Firmen zusätzlich: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (sofern eingetragen)
  • zusätzlich bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • bei Beantragung durch eine/n Bevollmächtigte/n zusätzlich: Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Bevollmächtigten

Die Kennzeichenmitnahme – was ist für die Zukunft zu erwarten?

Es bleibt abzuwarten, wie stark die Fahrzeughalter in Deutschland von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen. Doch für viele ist sicher schon der geringere Kostenaufwand und die niedrigere Bürokratie ein Grund, das alte Kfz-Kennzeichen zu behalten. Außerdem haben viele Kfz-Besitzer auch ein Wunschkennzeichen, dass Sie nur ungern aufgeben.

Was sagen Sie zur Kennzeichenmitnahme? Würden Sie Ihr altes Schild behalten oder doch lieber mit dem neuen Regionalzeichen unterwegs sein?

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Bild: © Marco2811 / fotolia.com

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Wir sind das Redaktionsteam von Kennzeichenbox.de. Wir sind immer auf der Suche nach spannenden Themen, die wir unseren Usern präsentieren können.

Kann man die alten Kennzeichen behalten?

Die bundesweite Kennzeichenmitnahme wurde von der Verkehrsministerkonferenz der Länder im Jahr 2012 beschlossen und im Januar 2015 eingeführt. Nun kann jeder Fahrzeughalter sein altes Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten.

Wann muss das Kennzeichen geändert werden?

Seit Januar 2015 ist eine Kennzeichenänderung in Deutschland bei einem Umzug nicht mehr notwendig. Sie können, sofern Sie Ihr Kfz-Kennzeichen nicht ohnehin ändern wollen bei einem Umzug, es nun auch einfach bundesweit an Ihren neuen Wohnort mitnehmen.

Kann man das Kennzeichen des Vorbesitzers übernehmen?

Sofern der Vorbesitzer einverstanden ist, können Sie die Kfz-Kennzeichen bei einem Halterwechsel von ihm übernehmen. Wichtig ist, dass der Zulassungsbezirk des Vorbesitzer mit dem Zulassungsbezirk des neuen Halters übereinstimmt.

Was brauche ich um ein Fahrzeug umschreiben?

Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – maximal 3 Monate alt..
Zulassungsbescheinigung Teil I..
bei Ummeldung mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens: Zulassungsbescheinigung Teil II..
gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU).
bisherige/-s Kennzeichen..