Bis wann darf man büsche und bäume schneiden

Wenn es draußen wärmer wird, alles blüht und wächst und gedeiht, verlangt auch der Garten verstärkt nach Zuwendung. Sähen, Pflanzen, Rasenmähen – klar. Aber was ist mit dem Beschneiden von Hecken und Bäumen? Was ist erlaubt, was verboten? Vier Irrtümer.

Irrtum 1: Man darf im Sommer keine Hecken schneiden

Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze laut § 39 V Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zwar nicht radikal zurückgeschnitten werden – „schonende Form- und Pflegeschnitte“ sind jedoch erlaubt. Das heißt im Klartext: „Man darf Hecken nicht über den Zuwachs des letzten Jahres hinaus beschneiden“, sagt Jörn Benk, Agraringenieur und Baumpfleger aus Mülheim. Aber: Zusätzlich gelten weitergehende Vorschriften, beispielsweise zum Artenschutz. So muss unter anderem darauf geachtet werden, dass beim Heckenschnitt keine nistenden Vögel gestört werden. „Aber auch auf die anderen Tiere, die in Sträuchern und Gebüschen leben, muss selbstverständlich Rücksicht genommen werden“, so Benk.

Wer trotz des Verbotes einen „Radikalschnitt“ ausführt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Irrtum 2: Man darf im Sommer keine Bäume schneiden oder fällen

Es kommt drauf an. Laut Bundesnaturschutzgesetz gelten während des Schutzzeitraums zwar Fäll- und Schnittverbote für „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grünflächen stehen“. Doch was genau bedeutet das für Hobbygärtner?

Eine Kurzumtriebsplantage ist nichts anderes als eine Fläche zum Anbau von Holz, das als nachwachsender Rohstoff verwendet werden soll – für Gartenbesitzer also irrelevant. Welche Bäume die „gärtnerisch genutzte Grünfläche“ mit einschließt, war zunächst auch unter Fachleuten umstritten. Laut ministeriellem Erlass vom März 2010 muss der Begriff dem Pflanzenschutzrecht entsprechend verstanden werden, womit auch Gartenbäume, sowie Bäume in öffentlichen Grünanlagen oder auf Friedhöfen von dem Begriff erfasst sein sollen.

Im Umkehrschluss gilt das Verbot aus dem Naturschutzgesetz also vor allem für Straßenbäume oder Bäume in der freien Landschaft. Doch auch die dürfen unter bestimmten Umständen beschnitten oder sogar gefällt werden. Hier lautet das Stichwort „Verkehrssicherheit“, und dessen Steigerung „Gefahr im Verzug“: „Baumelt ein angebrochener Ast gefährlich über dem Gehweg, muss eingegriffen werden“, erklärt der Experte.

Und: Die Form- und Pflegeschnitte, die auch bei Hecken während der Schonzeit zulässig sind, dürfen laut Gesetz auch an Bäumen immer vorgenommen werden. Behördlich angeordnete Maßnahmen sind natürlich ebenfalls erlaubt.

Nun ist das allerdings kein Freifahrtschein für Gartenbesitzer, wild an ihren Bäumen herumzuschneiden oder herumschneiden zu lassen. Denn Einschränkungen können sich zum einen aus der jeweiligen kommunalen Baumschutzsatzung ergeben, zum anderen beispielsweise aus Vorschriften zum Artenschutz. Und geht es um Fällungen, gelten vielerorts besonders strenge Vorschriften. Grundsätzlich darf laut Bundesnaturschutzgesetz zwar auch im Sommer gefällt werden, doch die kommunalen Satzungen sehen hier oft Reglementierungen vor.

Sogar bei Gefahr im Verzug könne es unter Umständen erforderlich sein, die Maßnahmen zu dokumentieren und nachträglich genehmigen zu lassen, sagt Jörn Benk: „Man sollte sich immer bei der zuständigen Behörde erkundigen und im Zweifel nicht auf Auskünfte einzelner Gärtner oder Landschaftsbauer vertrauen“.

Irrtum 3: Bäume sollten besser im Winter geschnitten werden

Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Bäume am besten im Winter geschnitten werden sollten. „Eine vernünftige Baumpflege findet aber auch während der Vegetationsperiode statt, das ist dann der sogenannte Sommerschnitt“, erklärt Benk. Moderne Erkenntnisse würden zeigen, dass ein Schnitt im Sommer für viele Bäume gesünder ist. Dann nämlich ist das gesamte Zellsystem des Baumes aktiv und kann besser auf die Schnittverletzungen reagieren.

Irrtum 4: Baumschutzsatzungen sind überall gleich

Die Kommunen haben grundsätzlich das Recht, eigene Satzungen, zum Beispiel zum Baumschutz, zu erlassen. So ergeben sich von Stadt zu Stadt unterschiedliche Regelungen – „für den Laien ist das oft schwierig und manchmal überhaupt nicht nachvollziehbar“, sagt Jörn Benk. Und empfiehlt auch hier: nachfragen. Direkt bei den Behörden oder bei erfahrenen und zertifizierten Baumpflegern.

Gerade im Frühling und Sommer verbringen viele Menschen sehr viel Zeit mit der Pflege ihres Gartens. Sie pflanzen und gießen, jäten Unkraut und sorgen auf alle erdenklichen Weisen dafür, dass das Grün wächst und gedeiht. Doch Achtung: Eine beliebte Gartenarbeit ist gerade in den warmen Monaten verboten! In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken und Bäume nicht geschnitten werden. Denn dann gilt für sie alljährlich eine Schonzeit. Festgelegt ist diese im Bundesnaturschutzgesetz. (§ 39 BNatSchG).

Gartenarbeit: Schneiden von Hecken zwischen März und September verboten

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt, dass das grundlose Schneiden von Hecken und Bäumen ab dem 1. März verboten ist, da Bäume und Sträucher Lebensraum für Wildtiere und Pflanzen bieten. Ihr Lebensraum darf nicht zerstört werden. 

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Wörtlich heißt es in Satz 5 Nummer 2 des Paragrafen: "Es ist verboten (...), Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden."

Grundsätzlich verboten in diesem Zeitraum ist das "auf-den-Stock-Setzen" (Rückschnitt bis auf wenige Triebe)  oder komplette Beseitigen von Hecken, Bäumen und Sträuchern. Sollten Vögel in einem Baum oder Strauch nisten, darf übrigens zu keiner Zeit ein Hecken- oder Baumschnitt vorgenommen werden. 

Hecke und Bäume schneiden: Was darf ich im Garten tun?

Ausnahmen sind besondere Gründe: Gartenbesitzer*innen dürfen Bäume fällen, auch zwischen März und Oktober, wenn die kommunale Baumsatzung es gestattet. Kranke Gehölze dürfen immer entfernt werden. Kleinere Zuschnitte für Form und Pflege dürfen auch zwischen März und Oktober vorgenommen werden, allerdings nur, um den Zuwachs einzugrenzen.

Die wild wuchernde Hecke etwas zurückschneiden, ist also auch im Sommer erlaubt. Aber Vorsicht: Immer nach Nistplätzen Ausschau halten!

Wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, muss man hingegen tätig werden. Ist ein Baum nach einem Unwetter umgefallen oder droht er auf den Gehweg zu stürzen, muss das Gehölz entfernt werden.

Hecke schneiden verboten: Diese Strafen drohen bei Verstößen

Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Ordnungswidrigkeiten - und können richtig teuer werden. Wie hoch die Strafe für das unrechtmäßige Schneiden der Hecke ausfällt, ist allerdings verschieden und hängt sowohl vom Bundesland als auch von der Länge des Rückschnitts ab.

In Bayern kann ein Verstoß zwischen 50 und 15.000 Euro kosten. Dabei muss bei einer Hecke von zehn Metern mit Bußgeldern zwischen 50 und 1000 Euro gerechnet werden, bei Hecken bis 100 Meter mit bis zu 5000 Euro und bei Hecken über 100 Meter mit bis zu 15.000 Euro.

Wie hoch das Bußgeld in den einzelnen Bundesländern ausfallen kann, siehst du hier.

Wann ist die richtige Zeit, um die Hecke zu schneiden?

Garten-Experten empfehlen, zweimal im Jahr die Hecke zu schneiden. Der ideale Zeitpunkt für einen ersten, großen Schnitt ist zwischen Mitte und Ende Februar. Kleinere Rückschnitte, die mit dem Bundesnaturschutzgesetz verträglich sind, sollten zum Beginn des Sommers erfolgen.

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Wann ist die beste Zeit Bäume und Sträucher zu schneiden?

Ein Baumschnitt ist zwar ganzjährig möglich, bietet sich aber besonders im Sommer, Herbst oder Spätwinter an. Ein Baumschnitt im Sommer ist sinnvoll, da die Wunden dann generell besser heilen. Die warme Jahreszeit ist der richtige Zeitpunkt, um Kronen auszulichten und dabei senkrechte Wasserschosse zu entfernen.

Welche Gehölze schneidet man im März?

Gehölze, Rosen und Sträucher im Frühling schneiden.
Das Frühjahr ist der ideale Zeitpunkt, um Pflanzen wie Rosen, Gartenhibiskus und Sommerflieder zurückzuschneiden. ... .
Auch einige Hortensien sind dankbar für einen Frühjahrsschnitt. ... .
Idealer Zeitpunkt, um Obstbäume zu schneiden, ist in der Regel der späte Winter..

Kann man Sträucher auch im Sommer schneiden?

Von März bis September ist gesetzlich nur ein Formschnitt von Hecken erlaubt. Ein schonender Pflegeschnitt vieler Heckenpflanzen ist im Sommer rund um den 24. Juni, dem Johannistag, empfehlenswert. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem bei einigen Heckenpflanzen wie Buche und Ahorn der zweite Blattaustrieb beginnt.

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