Ich habe eine Frage bezüglich des Drittschutzes aus den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. In dem Beitrag wird dieser unter der Überschrift „generell-typisierender Drittschutz“ behandelt. Es heißt allerdings auch, dass solche Festsetzungen nur Drittschutz entfalten, wenn für den Nachbarn eine „Gefängnishofsituation“ entsteht. Ist dies dann nicht einzelfallbezogen? Oder kann eine solche drittschützende Wirkung der Festsetzungen bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung i.V.m. einer erdrückenden Wirkung unabhängig von einer unmittelbaren, persönlichen Betroffenheit geltend gemacht werden? Show
Bob der Baumeister sagte: 11.04.2015 um 12:18 Müsste das mit Fein- und Grobfilter beim Gebietsprägungserhaltungsanspruch nicht genau ungekehrt sein? bodo sagte: 07.06.2015 um 19:13 ich hab da mal eine frage wir wohnen in einem wohnmischgebiet im land brandenburg nun hat sich vor jahren ein verein gegründet der dort eine alte mühle wieder zu einem denkmal aufgebaut hat mit einem bestehenden saal. Thomas sagte: 02.01.2016 um 17:54 Guten Tag, wenn es erlaubt ist, möchte ich hier gerne eine Frage zu einem / meinem aktuellen Fall in Sachen Baurecht stellen. Vielleicht kann mir ja jemand dazu seine Meinung zum juristischem Sachstand mitteilen: Michael Treiß sagte: 07.06.2016 um 10:31 Sehr fundierter Beitrag der auch in einer konkreten Anfrage des Bauamtes zu einer nachbarschaftlichen Genehmigung weiter geholfen hat. Iliana Pakos sagte: 19.08.2021 um 15:04 Sehr empfehlenswerter Artikel und meiner Meinung nach wunderbar noch mal den Nachbarschutz im Baurecht zusammengefasst. Vielen Dank dafür und werde ihn mir als Wiederholung zu diesem Thema weiterhin zur Hand nehmen und auch weiterempfehlen. AntwortenPapperlapapp sagte: 23.08.2021 um 0:17 Inwieweit kann vielleicht nicht vorrangig unmittelbar „baurechtlichen“ Vorschriften, wie etwa immisionsrechtliche Vorschriften, nachbarschutzrechtliche Bedeutung zukommen o.ä.? Hinterlasse einen KommentarAn der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar! Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechenDeine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert Name * E-Mail * Website Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere. Kommentar *
Ein Anspruch auf Schadensersatz setzt den Eintritt eines ersatzfähigen Schadens voraus. Dabei sind grundsätzlich nur Vermögensschäden ersatzfähig, während immaterielle Schäden nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen ersatzfähig sind, […] Weiterlesen 28.11.2022/von Philip Musiolhttps://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Philip Musiol https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Philip Musiol2022-11-28 13:11:222022-11-28 13:16:22Kein Nutzungsausfallschaden bei zugeparktem PorscheDas Jugendstrafrecht – Ein ÜberblickRechtsgebiete, Startseite, StPO, Strafrecht, VerschiedenesWir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Mara Jochims veröffentlichen zu können. Die Autorin studiert Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und ist studentische Hilfskraft am Institut für Arbeitsrecht und Recht […] Wer ist Nachbar im baurechtlichen Sinn?Nachbar i.S. des öffentlichen Baurechts ist grundsätzlich nur der Eigentümer und der sonstige dingliche Berechtigte am Grundstück, nicht aber solche Personen, die lediglich ein obligatorisches Recht vom Eigentümer ableiten (Mieter, Pächter), da das öffentliche Baurecht grundstücks- und nicht personenbezogen ist (BVerwG ...
Welche Nachbarn müssen unterschreiben Bayern?Müssen die Nachbarn beteiligt werden? Bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen Sie den Eigentümern der benachbarten Grundstücke den Lageplan und die Bauzeichnungen zur Unterschrift vorlegen. Unterschreiben diese nicht, hat dies keine Auswirkung auf die Erteilung der Baugenehmigung.
Wann muss der Nachbar zustimmen?für ein Bauvorhaben im Außenbereich benötigen Sie nur dann die Zustimmung der Nachbarn, wenn sie im Grenzbereich zu deren Grundstück bauen und z.B. den notwendigen Grenzabstand unterschreiten. Ob das Nachbargrundstück bebaut oder unbebaut ist, ist dabei ohne Belang; es könnte ja später einmal bebaut werden.
Warum muss Nachbar Bauplan unterschreiben?Der Grund: Die Nachbar-Unterschrift hat weitreichende Rechtsfolgen. "Die Unterschrift des Nachbarn auf einem Bauantrag bescheinigt dem Bauamt, dass der Anwohner die Bauunterlagen gesehen hat und damit einverstanden ist", erklärt Detlef Erm, Rechtsexperte vom Verband Wohneigentum in Dortmund.
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