Zentrum bayern für familie und soziales

Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden

Wer wird gefördert?:PrivatpersonWas wird gefördert?:Gesundheit & Soziales

Förderprogramm

Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie – FSJ-FöR)

Wer wird gefördert?:Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/VereinigungWas wird gefördert?:Gesundheit & Soziales

Förderprogramm

Förderung von Projekten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (ESF 2014–2020)

Wer wird gefördert?:Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Bildungseinrichtung, PrivatpersonWas wird gefördert?:Aus- & Weiterbildung, Arbeit

Förderprogramm

Förderung von Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Wer wird gefördert?:Verband/VereinigungWas wird gefördert?:Gesundheit & Soziales

Förderprogramm

Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen (Förderrichtlinie Fortbildung – Fortbildung-FöR)

Über unser ServiceLogin stellen wir Ihnen ein zentrales Benutzerkonto für alle Online-Anwendungen des ZBFS zur Verfügung.

Mit einem Benutzerkonto können Sie Ihre Anträge zwischenspeichern und jederzeit darauf zugreifen.

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Für den Bereich Förderung und ESF gibt es zahlreiche Anträge. Nähere Informationen finden Sie beispielsweise hier:

Hinweise für Formulare im PDF-Format

Unsere PDF-Dokumente mit Formularelementen wie Textfeldern oder Checkboxen (PDF-Anträge) bieten die Möglichkeit, die in ihnen getätigten Eingaben zu speichern. Die so entstehenden Dateien beinhalten dann sowohl das Antragsformular als auch die von Ihnen eingegeben Daten und können später weiterbearbeitet, archiviert, gedruckt oder auch weitergegeben werden.

Dazu ist es aber erforderlich, dass die PDF-Dateien von unserer Website zuerst heruntergeladen und dann mit dem richtigen Programm bzw. der richtigen App bearbeitet werden. Bei einigen PDF-Dateien ist die Aktivierung von Java Scripts erforderlich.

Adobe Acrobat Reader DC

Unsere PDF-Anträge werden mit allen gebräuchlichen PDF-Anzeigeprogrammen, wie sie z.B. in Browsern integriert sind, dargestellt. Für die von uns genutzten Formularelemente empfehlen wir aber Adobe Acrobat Reader, ein Programm das Sie sich für MacOS und Windows kostenlos z.B. von get.adobe.com/de/reader/otherversions/ herunterladen und installieren können.
Für die Mobilplattformen Android  und iOS bekommen Sie die App ebenfalls kostenlos im jeweiligen App-Store.

Download, Öffnen, Speichern

Laden Sie sich das gewünschte Antragsformular herunter (z.B. in Windows mit einem Rechtsklick und „Ziel speichern unter…“) und öffnen Sie diese PDF-Datei anschließend mit dem Adobe Acrobat Reader aus dem beim Download benutzten Verzeichnis (z.B. Downloads). Jetzt können Sie die Eingabefelder des Antrags ausfüllen und diese Datei auch auf Ihrem Gerät (zwischen-)speichern. Anschließend drucken Sie den Antrag bitte aus, unterschreiben ihn und senden ihn uns zu.

Ab sofort entfällt in den Servicezentren des ZBFS für Besucherinnen und Besucher die FFP2-Maskenpflicht. Zum Schutze aller empfehlen wir dennoch dringend, während des Aufenthaltes im Servicezentrum eine medizinische Maske (sog. "OP-Maske") zu tragen.

Dokumente in anderen Dateiformaten können nicht verarbeitet werden und werden deshalb von uns nicht akzeptiert. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.

Maximale Datenmenge

Die Gesamtgröße einer E-Mail inklusive Anhänge ist auf eine Größe von 50 Megabyte (MB) beschränkt.

Einschreiben/Übermittlung eines Links auf externe Inhalte

Bitte senden Sie uns keine elektronischen Nachrichten, deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt bzw. heruntergeladen werden muss. Diese häufig als "Einschreiben per E-Mail" bezeichneten Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen nicht abgerufen.

SPAM-Filter

Wir setzen – wie viele E-Mail-Anbieter – Filter gegen unerwünschte Werbung (SPAM-Filter) ein, die in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise automatisch als unerwünschte Werbung einordnen und löschen können. E-Mails, die schädigende Programme (Viren) enthalten, werden von uns in jedem Fall automatisch gelöscht. Dies kann auch geschehen, wenn Sie uns einen nicht unterstützten Dateianhang senden.

Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) bestimmt, dass zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Trägern in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten ist.

Aufgaben und Rechte des Elternbeirats:

  • Anhörungs- und Informationsrecht (Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG)
  • Mitwirkung an der Konzeptionsweiterentwicklung (Art. 14 Abs. 3 BayKiBiG)
  • Spendenverwendung (Art. 14 Abs. 4 BayKiBiG)
  • Rechenschaftsbericht (Art. 14 Abs. 5 BayKiBiG)

Was macht das ZBFS?

Die Beratung und Unterstützung rund um das Thema Schwerbehinderung im Berufsleben. Der besondere Kündigungsschutz. Die Ausgleichsabgabe.

Was ist das ZBFS?

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist Ihre Landesbehörde für soziale Leistungen im Ressort des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Wo Elterngeldantrag hinschicken Bayern?

Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen an die für Sie örtlich zuständige Regionalstelle. Örtlich zuständig ist in der Regel das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), in dessen Regierungsbezirk sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet.

Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis in Bayern?

Menschen mit Behinderung können einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB), Zuerkennung von Merkzeichen und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises auch bequem von zu Hause aus über das Internet stellen. Sie können das Zentrum Bayern für Familie und Soziales online kontaktieren.