Zahlungserinnerung gleich 1 mahnung

Wenn ein Kunde seine Rechnung nicht korrekt bezahlt, so muss er an die ausstehende Zahlung erinnert werden, je nach Fälligkeit. Gerade für ein junges Unternehmen, ist es bezüglich seiner Liquidität besonders wichtig, dass es das Debitoren-Management im Griff hat und die Kunden nach Ablauf der Fälligkeit einer Rechnung mahnt. Eine Zahlungserinnerung ist deshalb ein sehr gutes Mittel um an „sein“ Geld zu kommen. Auch eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung unterliegt gewissen gesetzlichen Regeln (siehe Schuldnerverzug in den Art. 102-109 OR). Das Verfassen einer Zahlungserinnerung beinhaltet also gewisse Kenntnisse. Auf diese gehen wir in diesem Blogbeitrag ein.

Was ist eine Zahlungserinnerung?

Der Begriff Zahlungserinnerung ist doch sehr harmlos formuliert, zumal sich der Kunden in Verzug befindet. Man möchte schliesslich den Kunden nicht verärgern und vielleicht hat er die Rechnung ja nicht erhalten. Das ist wahrscheinlich eher in seltenen Fällen so. Zum Glück zeigt allerdings bereits eine Zahlungserinnerung seine Wirkung, die den Kunden zur Zahlung des fälligen Betrages bringt. Um eine Zahlungserinnerung zu schreiben sollte die Firma bereits eine kaufmännisch richtige Rechnung gestellt haben. Manchmal kreuzen sich Zahlungseingang und die Ankunft der Zahlungserinnerung, weshalb man bei einer Zahlungserinnerung oftmals darauf hingewiesen wird, dass sie gegenstandslos sei, wenn die Zahlung bereits erfolgt ist. Bei vielen Banken gibt es eine kleine zeitliche Lücke, zwischen Zahlungsausgang des Kunden und Zahlungseingang beim Gläubiger. Dies ist ebenfalls zu berücksichtigen. Zahlungserinnerungen sollte man deshalb erst ein paar Tage nach Fälligkeit der Rechnung versenden.

Zahlungserinnerung gleich 1 mahnung

Welche Gesetze regeln die Mahnung?

Wie einleitend erwähnt, finden sich einige Informationen im Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 102 – 109), was das Mahnwesen betrifft. Unter anderem wird auf Verzugszinsen und mögliche Schadenersatzforderungen bei Nichterfüllen hingewiesen. In der Schweiz z.B. im Gegensatz zu Deutschland ist das Mahnwesen gesetzlich nicht geregelt, bzw. gibt es keine verbindlichen Vorschriften, was die Form und das Vorgehen betrifft.

Wenn ein Kunde nach mehrmaligem Mahnen, die Rechnung nicht begleicht, bietet sich als letzte Möglichkeit die Betreibung an. Das gesetztlichen Regelungen finden sich dazu im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG). Das SchKG kennt zwei Arten der Schuldbetreibung, eine auf Pfandverwertung und eine auf Konkurs. Auf das Betreibungsverfahren wird in diesem Beitrag nicht weiter eingegangen.

Form für die Zahlungserinnerung

Die Form einer Zahlungserinnerung ist für den Gläubiger völlig frei. Egal ob diese per Telefon oder per E-Mail, Brief oder WhatsApp erfolgt, eine Mahnung ist in allen Varianten möglich. Das zeigt dann auch, dass die dritte Mahnung nicht eingeschriebenem erfolgen muss. Grundsätzlich ist nicht mal eine Mahnung nötig. Wenn die Fälligkeit erreicht ist, kann man direkt die Betreibung einleiten.  Dies macht aber aufgrund des Aufwandes und der Kundenfreundlichkeit keinen Sinn.

In der Geschäftspraxis ist ein dreistufiges Mahnverfahren sehr häufig anzutreffen. Zuerst wird dem säumigen Zahler eine erste Mahnung (sogenannte) Zahlungserinnerung, dann die zweite Mahnung und anschliessend die dritte und letzte Mahnung mit einer Betreibungsandrohung zugestellt. Wie erwähnt bleibt das Vorgehen dem Gläubiger überlassen.

Welche Angaben sind auf einer Mahnung sinnvoll?

Die Mahnung sollte gegenüber dem Schuldner klar formuliert und doch freundlich sein. Schliesslich will man mit einem Kunden häufig längerfristig zusammenarbeiten. Es ist durchaus sinnvoll folgende Angaben zu kommunizieren:

  • Nummer und Datum  der Rechnung
  • Bis wann soll die Mahnung bezahlt werden
  • Mahnung soll ebenfalls ein Datum erhalten
  • Info um welche Mahnung es sich handelt (Mahnstufe)

Normalerweise sollte eine Firma 10 Tage nach Ende der Zahlungsfrist einem Kunden eine Zahlungserinnerung zustellen. Es ist ausserdem sinnvoll, dass zwischen den nachfolgenden Mahnungen nicht mehr als 20 Tage verstreichen. Einschreiben wäre bei allen Mahnstufen gut, jedoch lohnt sich der Aufwand nicht. Bei der letzten Mahnung (dritte) wäre dies jedoch aus Beweisgründen angebracht.

Im Umgang mit offenen Rechnungen existieren einige Mythen um das Thema Mahnungen. Doch ist eine Zahlungserinnerung wirklich keine Mahnung? Oder bin ich wirklich verpflichtet dreimal zu mahnen bevor ich weitere Schritte einleiten darf? Wann gerät der Kunde in Zahlungsverzug?

Inhaltsverzeichnis

Zahlungserinnerung gleich 1 mahnung

Was ist der Unterschied zwischen einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung?

Rechtlich gesehen hat eine Zahlungserinnerung dieselbe Funktion wie eine Mahnung. Man ist übrigens auch nicht verpflichtet, dreimal zu mahnen, bevor ein Kunde in Zahlungsverzug kommt – Letzteres ist in Deutschland jedoch üblich und der höflichen Form halber wird die erste Mahnung häufig als Zahlungserinnerung bezeichnet.

Entscheidend ist die Funktion der Mitteilung – unabhängig davon, wie der Betreff lautet.

Bleibt die Zahlung von Geschäftskunden 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung aus, geraten diese ganz ohne Mahnung in Verzug. Privatkunden dagegen kommen nur dann automatisch in Verzug, wenn auf der Rechnung ausdrücklich auf die 30-Tages-Frist und den drohenden Zahlungsverzug hingewiesen wurde.

Welche Angaben müssen in einer rechtlich gültigen Mahnung oder Zahlungserinnerung enthalten sein?

Im Allgemeinen sollte eine Mahnung in jedem Fall den offenen Betrag der ursprünglichen Rechnung, die erbrachte Leistung sowie die Rechnungsnummer, das Datum, den Empfänger und Absender enthalten.

Wie erstelle ich denn nun eine korrekte Mahnung oder Zahlungserinnerung?

Korrekte Mahnungen erstellt man heutzutage ganz einfach Online. Auf www.faktoora.com finden Sie alle Funktionen, die Ihnen das Schreiben von Rechnungen vereinfachen, an einem Ort – über Templates für Rechnungen bis zur Mahnungen.

Wann kommt die erste Mahnung nach Zahlungserinnerung?

Eine Mahnung kann prinzipiell ab dem ersten Tag nach dem Ende der Zahlungsfrist gesendet werden. Sind zum Beispiel 14 Tage vereinbart worden, kann die Mahnung am 15. Tag geschickt werden. Wann ihr die Mahnung tatsächlich senden möchtet, ist ab diesem Zeitpunkt eure Entscheidung.

Wie lange zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung?

Dabei sollte vor allem der Abstand zwischen den einzelnen Zahlungserinnerungen beachtet werden. Kontinuität und feste Rhythmen bei den Mahnintervallen sind der Grundstein zur erfolgreichen Zahlungsaufforderung. Der empfehlenswerte Zeitraum für Mahnintervalle liegt zwischen 8 und 14 Tagen.

Was kommt nach der 1 Zahlungserinnerung?

Nachdem der Schuldner mit der ersten Mahnung oder nach Ablauf der 30 Tage Frist in Verzug geraten ist, kann der Gläubiger der Geldschuld das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Auch wenn es in der Praxis häufiger so gehandhabt wird, dass eine Rechnung bis zu drei Mal abgemahnt wird.

Was ist die erste Mahnung?

Für die erste Mahnung, durch die Sie in Zahlungsverzug geraten, müssen Sie keine Mahngebühren zahlen. Diese entstehen erst ab der zweiten Mahnung und werden dann für jede weitere Mahnung fällig.