Große Hitze, Glättegefahr oder ein Trauerfall in der Familie - manchmal stehen zwingende Gründe einem Schulbesuch entgegen. Regelungen dazu finden Sie hier. Show Wie in allen anderen Bundesländern, so gilt auch in Nordrhein-Westfalen für alle Kinder im schulfähigen Alter (in NRW ab sechs Jahren) die Schulpflicht. Dabei haben zunächst einmal die Eltern dafür zu sorgen, dass ihr Kind am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt. (Bei Schülerinnen und Schülern der Berufsschule haben neben den Eltern auch die Ausbildenden und Arbeitgeber diese Pflicht.) Bei nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen wie zum Beispiel ein Unfall oder ein Todesfall in der Familie gilt ein Schulversäumnis jedoch nicht als Vernachlässigung der Schulpflicht. Weitere besondere Ausnahmesituationen, die bei Eltern die Frage aufkommen lassen, ob ihr Kind unter den gegebenen Umständen von der Schulpflicht befreit werden kann oder nicht, finden Sie in der Fragen-/Antworten-Liste zum Thema "Teilnahme am Unterricht und Fernbleiben vom Unterricht".
Inhaltsseite HitzefreiWann gibt es Hitzefrei? Und für wen? Die Regelungen dazu finden Sie hier. Inhaltsseite Extreme WitterungWer entscheidet, ob die Kinder und Jugendlichen zur Schule müssen oder nicht? Und wer entscheidet über Distanzunterricht oder andere Maßnahmen bei Unwettern? Antworten auf diese Fragen zum Umgang von Schulen mit extremen Witterungsverhältnissen bietet der Unwetter-Erlass. Weitere InformationenInhaltsseite Im Blickpunkt: UnterrichtSchulpflicht; Nachprüfungen; Leistungsbewertungen & Klassenarbeiten; Notengebung; Zeugnisse & Versetzung; Hausaufgaben; Teilnahme & Fernbleiben vom Unterricht; erzieherische Maßnahmen. Inhaltsseite Fragen und Antworten zum SchulrechtIm Blickpunkt: Unterricht, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern Wenn bei extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. © Hannover.deSchulfrei bei Unwetter oder Hitze Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen. Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen Landkreise und kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ). InformationswegeSo werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert: Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung. Ist in Hessen morgen Schule?Es liegen keine Meldungen vor.
Ist in Bayern morgen schulfrei?Schulausfälle in Niederbayern:
Aktuelle Schulausfälle sind uns (noch) nicht bekannt.
Ist morgen Schule in NRW 2022?Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetterereignissen“ wird daher vom Ministerium für Schule und Bildung ein landesweiter Unterrichtsausfall für den morgigen 17. Februar 2022 angeordnet.
Wer entscheidet über Schulausfall Niedersachsen?In Niedersachsen hat das Land die Entscheidung über Unterrichtsausfall per Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte delegiert. Für die Region Hannover wurde eine Sonderregelung getroffen.
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