Leben mehrere Personen in einem Haushalt mit einem Hartz IV-Empfänger zusammen, ist eine Bedarfsgemeinschaft gegeben. Wir erklären, welche Auswirkungen das auf Regelleistungen und Mehrbedarfe hat und erläutern den Unterschied zu anderen Gemeinschaften. Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Video laden YouTube immer entsperren Bedarfsgemeinschaft – was ist darunter zu verstehen?Eine Bedarfsgemeinschaft besteht, wenn mindestens eine leistungsberechtigte Person zusammen mit weiteren Personen – ob leistungsberechtigt oder nicht – in einem Haushalt lebt und dieser auch gemeinschaftlich geführt wird. In einer Bedarfsgemeinschaft übernimmt jeder für jeden Verantwortung. Das gilt in finanzieller wie in materieller Hinsicht. Daher werden bei der Berechnung des Hartz 4-Bedarfs der leistungsberechtigten Person auch Einkommen und Vermögen aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Hinweis: “Gemeinschaft” oft irreführendAuch alleinlebende Grundsicherungsempfänger werden als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet. Der Begriff “Gemeinschaft” kann also irreführend sein. Grundsätzlich bilden folgende Personengruppen eine Bedarfsgemeinschaft:
Partner, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, gelten “offiziell” erst als Bedarfsgemeinschaft, wenn sie länger als ein Jahr zusammenleben. Zwar liegt eine BG oft bereits ab dem Zeitpunkt des Zusammenzugs vor. Das Jobcenter ist hierbei aber in der Beweislast. Heißt: Es müsste beweisen, dass es sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt um eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Das gestaltet sich oft schwierig. In dem Zusammenhang finden auch die Begriffe Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft Anwendung, da bei eheähnlichen Gemeinschaften die Partner in der Regel füreinander einstehen und damit auch Verantwortung füreinander tragen. Hierbei muss allerdings der Leistungsempfänger beweisen, dass es sich um eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft handelt und nicht um eine Bedarfsgemeinschaft. Wichtig: Bedarfsgemeinschaft ohne Ehe oder LebenspartnerschaftAuch ohne Heirat oder Lebenspartnerschaft kann eine Bedarfsgemeinschaft bestehen. Vor allem gemeinschaftliche Wohnverhältnisse, die eine Dauer von einem Jahr überschreiten, werden von Jobcentern immer wieder als Bedarfsgemeinschaft gewertet. Kinder in einer BedarfsgemeinschaftIn einem Haushalt lebende Kinder, die unter 25 Jahre alt sind, zählen zur Bedarfsgemeinschaft des Elternteils, sofern sie unverheiratet und erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt aber nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Dabei zählen auch Kindergeld und Unterhaltszahlungen zum Einkommen der Kinder. Beantragt hingegen ein unverheiratetes erwerbsfähiges Kind im Alter zwischen 15 und 25 Jahren Leistungen nach dem SGB II, zählen auch die im Haushalt lebenden Eltern zur Bedarfsgemeinschaft. Wer zählt nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft?§ 7 Abs. 3 SGB II hält fest, welche Personen zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen. Nicht aufgeführt sind:
Demzufolge gehören diese Personengruppen auch nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft. Abgrenzung zur HaushaltsgemeinschaftEine Haushaltsgemeinschaft kann vorliegen, wenn Sie mit verwandten oder verschwägerten Personen zusammenleben. Das Verwandtenverhältnis macht im Wesentlichen auch den Unterschied zu einer Bedarfsgemeinschaft aus. Dabei setzt auch eine Haushaltsgemeinschaft gegenseitige finanzielle Unterstützung sowie gemeinsame Haushaltsführung voraus. Leben Sie mit Verwandten in einem Haushalt, geht das Jobcenter häufig fehlerhaft davon aus, dass eine Haushaltsgemeinschaft besteht. Abgrenzung zur WohngemeinschaftIn einer Wohngemeinschaft wirtschaftet jedes Mitglied für sich. Zwar werden Miete und Nebenkosten in der Regel geteilt, dennoch kommt jeder selbst für seinen Lebensunterhalt auf – finanziell wie materiell. Deshalb müssen die Mitbewohner einer leistungsberechtigten Person auch keine Angaben zu Einkommen und Vermögen offenlegen. Auswirkungen einer Bedarfsgemeinschaft auf den Hartz 4-RegelsatzLeben Sie als Hartz 4-Empfänger mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, kann das zur Folge haben, dass Ihre Leistungen geringer ausfallen. Das hat vor allem mit dem Einkommen bzw. Vermögen der übrigen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu tun. Ist beispielsweise Ihr Lebenspartner berufstätig und verfügt über Einkommen, kann das dazu führen, dass sein Einkommen auf Ihre Leistungen angerechnet wird, wodurch sich diese vermindern. Hinweis: Festes EinkommenDer Hartz IV-Bedarf für Leistungsberechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft bemisst sich am Einkommen anderer Mitglieder. Ist ein vorhandenes Einkommen hoch genug, kann es auch dazu führen, dass es zum Leistungsausschluss kommt und Leistungen gänzlich gestrichen werden. Zudem kann eine BG dazu führen, dass das Jobcenter bei Ihnen einen geringeren Regelbedarf berücksichtigt. Das hat vor allem damit zu tun, dass Sie sich gewisse Dinge des täglichen Lebens mit anderen teilen. Ihr Bedarf mindert sich somit. Besteht eine Bedarfsgemeinschaft aus zwei Leistungsberechtigten, beträgt der Regelsatz 404 EUR pro Person. Ihnen stehen also lediglich rund 90 % des Regelsatzes für Alleinstehende zu. Der volle Regelsatz beträgt in diesem Jahr 449 EUR. Die Regelsätze für Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft werden hingegen nicht gekürzt. Je nach Alter des bzw. der Kinder fallen diese unterschiedlich hoch aus:
Mehrbedarfe: Welche Regelungen gelten in einer Bedarfsgemeinschaft?Jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft kann Anspruch auf sämtliche Hartz IV Mehrbedarfe erheben, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Welche das sind, lesen Sie in unserem Beitrag Hinweis: Mehrbedarf für dezentrale WarmwassererzeugungDer Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung mithilfe eines Boilers oder Durchlauferhitzers wird anteilsmäßig pro Kopf gezahlt. Die Mehrbedarfszuschläge richten sich dabei nach den jeweiligen Regelbedarfsstufen. Besonderheiten in BedarfsgemeinschaftenJe nach Lebensumständen von Leistungsberechtigten müssen Regelbedarfe in einer Bedarfsgemeinschaft individuell betrachtet werden. Das trifft beispielsweise bei geteiltem Sorge- bzw. Umgangsrecht zu, ebenso wie bei einer Haushaltsgemeinschaft zwischen einem Hartz 4- und einem Sozialhilfeempfänger. Temporäre Bedarfsgemeinschaft und gemischte Bedarfsgemeinschaft sind in dem Zusammenhang Schlüsselbegriffe. Temporäre BedarfsgemeinschaftEine Bedarfsgemeinschaft setzt ein Zusammenleben bzw. -wohnen nicht zwingend voraus. So liegt beispielsweise eine temporäre Bedarfsgemeinschaft vor, wenn sich getrennt lebende Elternteile das Sorgerecht teilen und sich das Kind im Rahmen des Umgangsrechts regelmäßig im Haushalt eines Leistungsbeziehers aufhält. Trifft das auf Sie zu, besteht eine temporäre Bedarfsgemeinschaft, wenn sich Ihr Kind pro Tag länger als zwölf Stunden bei Ihnen aufhält. Dabei darf es aber nicht bei Ihnen dauerhaft wohnen. Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft liegt lediglich bei vorübergehendem Aufenthalt vor. Wichtig: Anmeldung einer temporären BedarfsgemeinschaftUm bspw. Kosten der Unterkunft geltend machen zu können, sollten Sie frühestmöglich eine temporäre Bedarfsgemeinschaft anmelden. Um eine temporäre Bedarfsgemeinschaft anzumelden, genügt ein formloses Schreiben an Ihr Jobcenter. Führen Sie darin kurz an, dass sich Ihr Kind regelmäßig länger als zwölf Stunden bei Ihnen aufhält. Ihnen stehen dann zusätzliche Leistungen zu Ihrem Hartz 4-Satz zu. Gemischte BedarfsgemeinschaftEine gemischte Bedarfsgemeinschaft liegt vor, wenn zwei Personen in einem Haushalt leben, von denen eine Hartz 4 und die andere Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bezieht. Wenngleich die Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt durch den Regelbedarf und mögliche Mehrbedarfe ähnlich gedeckt sind, treffen unterschiedliche Regelungen auf Sonderbedarfe und Freibeträge zu. Hartz 4-Bescheid durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen lassen
Bescheid kostenlos prüfen Sehen Sie unsere 125 Bewertungen auf Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Fragen & AntwortenWer gehört zu einer Bedarfsgemeinschaft?
Ganz grob gesprochen: Eine Familie oder eine Einzelperson, die in einer Wohnung lebt. Es gibt aber viele Ausnahmen und Sonderfälle. Wann liegt Bedarfsgemeinschaft vor? Wenn Sie in einer Wohnung zusammenleben und gemeinsam wirtschaften, liegt vermutlich eine Bedarfsgemeinschaft vor. Es gibt aber viele Sonderfälle wie WGs und Kinder über 25, die bei Ihren Eltern leben, in denen keine Bedarfsgemeinschaft besteht. Wann liegt keine Bedarfsgemeinschaft vor? Nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehöre Kinder über 25, Mitbewohner in einer WG, verheiratete Kinder, Kinder mit eigenem Einkommen, Großeltern, Enkel, Pflegekinder, Pflegeeltern und sonstige Verwandte. Wird der Lohn von meinem Mann bei Hartz 4 angerechnet?Grundsätzlich wird das von jedem Mitglied der Hartz-4-Bedarfsgemeinschaft erzielte Einkommen bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt, wenn dies die geltenden Freibeträge übersteigt. Lebt ein Ehepaar also in einer Bedarfsgemeinschaft, wird das Einkommen beider Partner angerechnet.
Kann ich Hartz 4 bekommen wenn mein Mann arbeitet?Ja. Sie können auch bei Hartz-4-Bezug frei entscheiden, ob Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen wollen oder nicht. Muss mein Partner für mich zahlen, wenn er arbeitet? Geht das Jobcenter von einer Einstehensgemeinschaft aus, wird das Einkommen beider Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
Wie viel darf man in einer Bedarfsgemeinschaft dazuverdienen?Für die meisten ALG-2-Empfänger ist die Frage von Bedeutung, wie hoch ihr Hartz-4-Zuverdienst sein darf. Grundsätzlich liegt die Grenze beim Einkommen für Erwerbstätige bei 1.200 Euro brutto. Für Personen mit Kind erhöht sich die Summe auf maximal 1.500 Euro.
Was wird in einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet?Beantragt ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Grundsicherung für Arbeitsuchende, wird in der Regel das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. In einer Bedarfsgemeinschaft gibt es auch automatisch geringere Leistungen als für Alleinstehende.
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