Wie oft darf man einen kostenlosen corona test machen

Der kostenlose Bürgertest wurde zum 30. Juni für Menschen ohne Symptome ausgesetzt. Für bestimmte Personengruppen gilt aber eine Ausnahme.

In den letzten Monaten kam immer wieder die Frage auf, wer für die Corona-Tests aufkommen sollte. Lange Zeit hatten Bürger einen Anspruch darauf, sich einmal pro Woche kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen. Das Testkonzept hat die Bundesregierung durchschnittliche eine Milliarde Euro im Monat gekostet, wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach Ende Juni meinte. „Die Wahrheit ist somit: Das können wir uns in der angespannten Haushaltslage, die uns im Herbst erwartet, leider nicht leisten“, so der SPD-Politiker laut Tagesschau. Daher müssen Bürger seit Anfang Juli selbst für die Kosten eines Tests aufkommen – mit Ausnahmen.

Kostenloser Corona-Test: Diese Personengruppen müssen nichts zahlen

Auch wenn die meisten Corona-Regeln gelockert wurden und sich immer weniger Menschen regelmäßig testen, ist die Corona-Pandemie noch nicht beendet. Wer sich infiziert, soll sich in eine häusliche Isolation begeben und Abstand zu anderen Menschen halten. Um vulnerable Gruppen zu schützen, werden die Kosten für Corona-Tests für bestimmte Personengruppen weiterhin übernommen. Dazu gehören laut dem Bundesgesundheitsministerium:

  • Kinder unter 5 Jahren
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, darunter Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung bzw. in den vergangenen drei Monaten an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder teilgenommen haben
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)
  • Besucher, Behandelte oder Bewohner von Krankenhäusern oder stationären Pflegeeinrichtungen
  • Menschen, die mit einer infizierten Person in einem Haushalt leben
  • pflegende Angehörige oder Beschäftigte von Menschen mit Behinderungen (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX).

Wie oft darf man einen kostenlosen corona test machen

Mal eben umsonst auf Corona testen lassen – das ist nicht mehr für jeden möglich. © Rolf Poss/Imago

So weisen Sie Ihren Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test nach

Um einen kostenlosen Corona-Test in Anspruch nehmen zu dürfen, müssen Sie an der Teststelle einen entsprechenden Nachweis erbringen. Bei Kindern unter 5 Jahren ist das eine Geburtsurkunde oder ein Kinderreisepass. Schwangere brauchen einen Mutterpass. Wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden konnten, benötigen Sie ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation – also zum Beispiel eine Vorerkrankung. Als Teilnehmer eine Impfwirksamkeitsstudie legen Sie einen Nachweis über die Teilnahme vor. Wenn Sie mit einer infizierten Person zusammenlegen, sollten Sie den positiven PCR-Test vorlegen zusammen mit einem Nachweis über die gemeinsame Wohnanschrift. Sollten Sie selbst infiziert gewesen sein, genügt für eine „Freitestung“ der eigene positive PCR-Test.

Pflegeheime oder Krankenhäuser bieten in der Regel selbst einen kostenlosen Test vor Ort an. Wenn Sie dennoch zu einer anderen Teststelle gehen, können Sie ein Musterformular ausfüllen, das das Gesundheitsministerium zur Verfügung stellt und von der Pflegeeinrichtung bestätigen lassen. Es ist aber auch eine Selbstauskunft möglich oder Sie legen den Grund für Ihren Besuch gegenüber der Teststelle dar. Wer einen Angehörigen pflegt, kann ebenfalls eine Selbstauskunft vornehmen oder einen Beleg über den Pflegestatus erbringen. Beschäftigte nach § 29 SGBIX, die einen Menschen mit Behinderung pflegen, können dies mit einem entsprechenden Bescheid nachweisen, so das Bundesgesundheitsministerium.

Anspruch auf kostenlosen Test bei Corona-Symptomen?

Wer an typischen Corona-Symptomen leidet, soll laut Gesundheitsministerium vorerst zu Hause bleiben und das weitere Vorgehen mit dem Hausarzt absprechen. Dieser entscheidet, ob ein Corona-Test erforderlich ist. Wenn dieser im Rahmen der Krankenbehandlung angeordnet wird, muss die Krankenkasse des Versicherten für die Kosten aufkommen. Einen kostenlosen PCR-Test gibt es entweder im Rahmen einer Krankenbehandlung auf Anordnung eines Arztes oder zur Bestätigung eines positiven Antigen-Schnelltests bzw. Antigen-Selbsttests.

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Wann darf ich einen Bürgertest für 3 Euro machen?

Unter bestimmten Bedingungen dürfen Bürger gegen eine Eigenbeteiligung von 3 Euro einen Corona-Test in den Testzentren durchführen lassen. Diese Personengruppen sind eingeschlossen:

  • Personen, die am Tag der Testung an einer Veranstaltung im Innenraum teilnehmen. Hierzu kann eine Eintrittskarte, eine Reservierungsbestätigung oder Einladung vorgelegt werden.
  • Personen, deren Corona-Warn-App aufgrund eines Risikokontakts eine rote Warnung anzeigt.
  • Personen, die am Tag der Testung eine Person einer vulnerablen Gruppe besuchen, z.B. Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Vorerkrankung oder Menschen mit Behinderung. Auch hier kann eine Selbstauskunft vorgelegt werden.

Falls Sie sich testen lassen wollen, aber Sie weder für den kostenlosen noch für den 3-Euro-Bürgertest infrage kommen, besteht die Möglichkeit abhängig vom Testangebot weiterhin. Allerdings müssen Sie für die Kosten selbst aufkommen – je nach Testzentrum wären das um die 10 Euro pro Test.