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Ihr Partner für Rechtsberatung In Köln und Bonn AHS Rechtsanwälte Aktuelle News Dr. Partrizia Antoni, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, hat dem Lifestylemagazin "plus" ein Interview gegeben und hierbei als Expertin die Fragen der Leser beantwortet. Die Fragen aus dem Arbeitsrecht kamen aus dem Themenbereich: "Häufig krank? Was dürfen Arbeitgeber?" Den gesamten Beitrag kann man in der aktuellen Ausgabe 06/2018 des "plus" Magazins auf den Seiten 14 bis 17 nachlesen. Hier können Sie die Fragen und Antworten in einer Zusammenfassung nachlesen. Übersicht über die Fragen und Antworten (Magazin "plus" 06/2018:
In allen Fällen ist aber zu beachten, ob es sich um "kleinere" Firmen handelt. Denn das Kündigungsschutzgesetz gilt im Wesentlichen erst bei Betrieben mit mehr als zehn Angestellten. Außerhalb des Kündigungsschutzgesetz kann ggf. leichter wegen lang andauernder Krankheit gekündigt werden. Fragen zu den Rechten des Arbeitgebers bei Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeit finden Sie in der Verlinkung. Bei Fragen zum Kündigungsschutz und Krankheit im Job suchen Sie kompetenten Rat. Hilfe bei arbeitsrechtlichen Fragen:Frau Dr. Antoni ist Gründerin und Partnerin der wirtschaftsrechtlich-spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei AHS Rechtsanwälte Köln & Bonn sowie Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Steuerrecht. Bei allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen steht Frau Dr. Antoni Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei gerne unter den angegebenen Kontaktdaten an den Standorten in Kölnoder Bonn. Beitrag veröffentlicht am Diesen Beitrag teilenDiese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:Wie lange habe ich Anspruch auf meinen Arbeitsplatz nach Krankheit?Hat man nach längerer Krankheit ein Recht auf Rückkehr an den alten Arbeitsplatz? Nein, dieses Recht besteht grundsätzlich nicht.
Kann der Arbeitgeber bei langer Krankheit kündigen?Der Arbeitgeber kann auch trotz Krankheit bzw. gerade aufgrund der Krankheit kündigen. An dieser gesetzlichen Möglichkeit ändert auch die Krankschreibung durch Ihren Arzt nichts. Dementsprechend gibt es zwar keine „Kündigungssperre“, die krankheitsbedingte Kündigung ist aber auch nicht ohne weiteres möglich.
Was darf der Arbeitgeber Wenn ich krank bin?Die Art der Krankheit und ihre medizinische Ursache gehen den Arbeitgeber nichts an. Die Frage nach dem Gesundheitszustand ist zwar erlaubt, muss aber nicht beantwortet werden. Wegen der Geschlechterdiskriminierung unzulässig ist die Frage nach einer Schwangerschaft oder deren Planung.
Was passiert wenn ich länger als 72 Wochen krank bin?Dauer der Krankheit länger als 78 Wochen
Ist absehbar, dass eine Erkrankung auch nach 78 Wochen weiter anhält, fordert die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit den Betroffenen oder die Betroffene auf, einen Antrag auf Reha-Maßnahmen und / oder Erwerbsminderungsrente zu stellen.
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