Wie kann ich eine Strafe bezahlen?

Sie haben ein Bußgeld erhalten und möchten das Strafmandat jetzt bezahlen? Gehen Sie dazu auf die Bezahlplattform. Geben Sie Ihren Namen, die Strafmandatsnummer und Ihre Kontonummer ein.

Ihr Strafmandat ist mit drei Klicks auf einer zu 100% sicheren Plattform bezahlt.

Zur Online-Bezahlung Ihres Strafmandats

100% gesicherte Bezahlung

Unsere Bezahlplattform nutzt die Technologien SSL/TLS und 3D-Secure (oder Verified by Visa und MasterCard Secure Code). Ihre Bankdaten sind also vollkommen sicher.

Sie ziehen eine andere Zahlungsweise vor?

Sie haben drei Möglichkeiten:

  • Senden Sie einen auf SNCF-VOYAGEURS ausgestellten Scheck per Post an die auf der Rückseite des Zahlscheins oder an die auf der Mahnung angegebene Adresse.
  • Rufen Sie die Nummer +33 (0)4 26 211 600 (Ortstarif) an, Montag bis Freitag von 8h15 bis 18h30, ausgenommen Feiertage.
  • Bezahlen Sie in bar, mit Bankkarte oder per Scheck, direkt im Bahnhof und unter Verwendung Ihres Zahlscheins

Ihre Zahlungsfristen

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?

Der Bußgeldbescheid stellt einen Vorschlag für eine strafrechtliche Regelung gemäß Artikel 529 ff. der Strafprozessordnung dar. Die Bezahlung innerhalb einer gesetzlichen Frist von 3 Monaten bewahrt Sie davor, strafrechtlich verfolgt zu werden.

Sie haben Ihr Bußgeld nicht bezahlt?

Ist das Bußgeld nach 3 Monaten nicht bezahlt, wird das Protokoll an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Sie müssen dann eine erhöhte Pauschalstrafe entrichten, die von der Staatskasse eingezogen wird und zwischen 180 € und 375 € betragen kann.

Sie haben mehrere Bußgeldbescheide nicht bezahlt?

Das Vergehen des gewohnheitsmäßigen Betrugs wird mit 6 Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 7.500 Euro bestraft. Gewohnheit ist dann gegeben, wenn die betreffende Person während eines Zeitraums von weniger als oder gleich 12 Monaten mit mehr als 5 Geldstrafen für Fahrten ohne Fahrausweis oder mit einem ungültigen oder unvollständigen Fahrschein belegt wurde, die nicht zu einer Transaktion gemäß Artikel 529-3 der Strafprozessordnung geführt haben, also nicht beglichen wurden. Die vorsätzliche Angabe einer falschen Identität oder Adresse wird mit einer Geldstrafe von 3.750 € geahndet.

Sie wollen reklamieren

Möchten Sie einem Bußgeldbescheid widersprechen?
Während eines Zeitraums von drei Monaten nach dem Datum des Verstoßes können Sie

  • entweder eine Reklamation auf der dafür vorgesehenen Website einreichen:
    Online reklamieren
  • oder Ihren schriftlichen Protest an SNCF Voyageurs an die Adresse der Inkassostelle, die auf dem Zahlschein angegeben ist, oder an die auf dem Mahnschreiben angegebene Adresse richten.

Nach der Weiterleitung an den Staatsanwalt (Artikel 529-5 der Verfahrensordnung) wird dieser über die Gültigkeit Ihres Antrags entscheiden. Im Falle einer Ablehnung und einer nicht fristgerechten Einigung werden Sie strafrechtlich verfolgt.

Gesetzestexte zur Bezahlung von Strafmandaten Öffnen Schließen

  • Artikel 529-3 bis 529-5 Strafprozessordnung
  • Artikel L2241-1 ff Beförderungsgesetz

Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung einer Pauschalsumme an den Anbieter der Sicherheits-Dienstleistung und gegebenenfalls des für die Beförderung geschuldeten Fahrpreises.

Diese Zahlung wird geleistet:

  • entweder zum Zeitpunkt der Feststellung der Zuwiderhandlung an einen in Absatz 1 Ziffer 4 oder 5 Ziffer des Artikels L. 2241-1 Beförderungsgsetzt genannten Bevollmächtigten;
  • oder innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Zuwiderhandlung an die im ersten Absatz genannte Dienststelle des Betreibers, die im Vergleichsangebot angegeben ist; im letzteren Fall werden die Bearbeitungskosten zu den geschuldeten Beträgen hinzugerechnet.

Datenschutz Öffnen Schließen

SNCF Voyageurs führt in ihrer Eigenschaft als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der zentralen Verwaltung und Weiterverfolgung von Strafanzeigen bei der Bahnpolizei und deren Eintreibung, der Aufdeckung von Gewohnheitsdelikten und vorsätzlichen Erklärungen falscher Adressen/Fälschungen der Identität durch, die Verwaltung der Mitteilungen an die Justizbehörden im Zusammenhang mit der Eintreibung erhöhter Pauschalbußgelder, die Überprüfung von Identifikationsdaten durch Abgleich mit Datenbanken Dritter zur Verbesserung der Eintreibung von Bußgeldern, die Anreicherung der im Informationssystem zur Eintreibung enthaltenen Daten mit Datenbanken Dritter und die Erstellung anonymer Statistiken.

Diese Verarbeitung ist für die Zwecke der Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten durch die Eisenbahnpolizei erforderlich.
Die gesammelten Daten werden während des Zeitraums bis zur Bezahlung der Geldbuße verarbeitet und dürfen nur im Rahmen der geltenden Verjährungsfrist gespeichert werden.
Darüber hinaus werden sie nur von bevollmächtigten Vertretern der Unternehmen des vereinigten staatlichen Eisenbahnkonzerns und der für das Inkasso verantwortlichen Dienste/Anbieter verarbeitet und außer an die Justizbehörden nicht an Dritte weitergegeben.

Gemäß Artikel 104 ff. des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 hat jede Person ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und das Recht, Richtlinien über das Schicksal ihrer Daten nach ihrem Tod festzulegen, sowie gegebenenfalls aus legitimen Gründen ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten.

Jede Person, die ihre Identität nachweisen kann, kann diese Rechte ausüben, indem sie einen Antrag richtet an:

  • auf das Formular zugreifen
  • oder diese Postadresse: Correspondante DPO TER - Département juridique de SNCF Voyageurs – TER Campus INCITY, 116, cours Lafayette CS 13511, 69489 LYON Cedex 03, Frankreich.

Jede Person hat das Recht, eine Beschwerde bei der Commission Nationale Informatique et Libertés einzureichen.

Kontaktieren Sie uns

Wünschen Sie weitere Informationen über die Zahlungsmodalitäten? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +33 (0)4 26 211 600 (Ortstarif), Montag bis Freitag von 8h15 bis 18h30, ausgenommen Feiertage, oder reichen Sie Ihr Dossier über die dafür vorgesehene Plattform ein:

Wie lange hat man Zeit Strafe zu bezahlen?

Der im Bußgeldbescheid aufgeführte Betrag muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen beglichen werden, wenn kein Einspruch eingelegt und die Rechtskraft eingetreten ist. Ist die Zahlungsfrist verstrichen, erhalten Betroffene zunächst eine Mahnung für den Bußgeldbescheid.

Wie bezahlt man polnische Strafzettel?

Dank dem neuen Service können in Polen erhaltene Strafzettel direkt mit der Karte beglichen werden. Der Digitalisierungstrend ist auch bei der Verkehrspolizei angekommen. Ab dem 1. Februar kann man Strafzettel auch mit EC-Karte bezahlen. Einfacher wird es vor allem für Ausländer.