Zum 1. Januar 2021 trat das neue Grundrentengesetz in Kraft. Langjährig Versicherte erhalten damit einen Zuschlag zur regulären Rente, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Vom sogenannten Grundrentenzuschlag profitieren zunächst etwa 1,3 Millionen Rentner*innen. Davon rund 70 Prozent Frauen. Schätzungen der Bundesregierung zufolge erreicht der Zuschlag durchschnittlich eine Höhe von 75 Euro monatlich. Ab Juli 2021 werden die ersten Grundrentenbescheide verschickt und bis dahin aufgelaufene Ansprüche rückwirkend nachgezahlt. Was die Grundrente ist, wie sie sich berechnet und wer Nutznießer sein wird, erfahren Sie hier. Show
Foto: © Ralf Geithe - stock.adobe.com Was ist die Grundrente?Die Grundrente ist ein gestaffelter Zuschlag zur regulären Rente, der individuell ermittelt und als Teil der gesetzlichen Rente ausgezahlt wird. Sie ist keine eigenständige Leistung und muss nicht beantragt werden. Der Gesetzgeber honoriert damit die Leistung eines langwährenden Arbeitslebens mit unterdurchschnittlichem Verdienst. Das Ziel ist es, die Rente über die Grundsicherung („Hartz IV für Senioren“) zu heben. Nach dem Motto: Arbeit soll sich lohnen. Die Grundrente kommt sowohl Bestands- als auch künftigen Renter*innen zugute. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es den Zuschlag für Alters-, Erwerbsminderungs-, Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten. Wie die Renten wird auch der Grundrentenzuschlag ins Ausland überwiesen. Foto: © VSB Wer erhält die Grundrente?In den Genuss des Renten-Extras kommt, wer die drei nachfolgenden Kriterien erfüllt:
Was zählt zu den Grundrentenzeiten?Zu den sogenannten Grundrentenzeiten zählen:
Foto: © VSB Wie berechnet sich die Grundrente?Die Höhe der Grundrente berechnet sich individuell und hängt vom Ergebnis der Bedarfsprüfung ab. Der Bedarf errechnet sich anhand der erworbenen Rentenpunkte. Die Rentenversicherung stuft die erworbenen Entgeltpunkte von Grundrenten-Berechtigten hoch bzw. stockt diese auf, wodurch der Rentenanspruch bzw. die bestehende Rente automatisch steigt. Einen Mindestbetrag gibt es nicht. Für höchstens 35 Jahre verdoppelt sich zunächst der erworbene Rentenanspruch, begrenzt auf maximal 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Zum Schluss wird der errechnete Zuschlag pauschal um 12,5 Prozent gekürzt. Dieser Abzug liegt am sogenannten Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung, der besagt, dass die Höhe der gezahlten Beiträge die Höhe der Rente bestimmt.
Beispiel: Altersrente Grundrentenzuschlag Rentenfreibeträge auf Grundsicherung im Alter und WohngeldDie Grundrente hilft Rentner*innen voraussichtlich in vielen Fällen dabei, ein würdiges Einkommen über dem Grundsicherungsniveau zu haben. In Metropolen und Großstädten mit höheren Mieten haben es Rentner*innen allerdings weiterhin schwer. Gegebenenfalls müssen Betroffene zusätzlich Grundsicherung im Alter und/oder Wohngeld beantragen. Da die langjährige Arbeitsleistung gewürdigt werden soll, erhalten Grundrentenbezieher*innen, die 35 Jahre Beiträge geleistet haben, ab 2021 spezielle Freibeträge auf Leistungen vom Amt: a) Freibetrag für das Einkommen aus der gesetzlichen Rente in der Grundsicherung Ein Betrag in Höhe von 100 Euro zuzüglich 30 Prozent der darüber hinaus gehenden Ansprüche aus der gesetzlichen Rente bis maximal 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (2021: 446 Euro). Der maximale Freibetrag liegt 2021 bei 223 Euro (halber Regelsatz). b) Freibetrag beim Wohngeld Die Rente wird nicht mehr in voller Höhe als Einkommen angerechnet, hier gibt es ab 2021 einen Freibetrag bis zu 223 Euro (halber Regelsatz). Folge: Das Wohngeld fällt höher aus.
Die Rechnung der Ämter: Tipp des VerbraucherService Bayern:Ist es absehbar, dass die Rente eher niedrig ausfällt und fehlen wenige Monate zur Erlangung der 35 Jahre Grundrentenzeiten für die Grundrente, empfiehlt sich ein rentenversicherungspflichtiger Minijob. Das heißt, der Beitrag zur Rentenkasse darf nicht abgewählt wählen. Einen Minijob können Sie neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II ausüben und er erhöht Monat für Monat die Grundrentenzeiten. Wer bekommt Zuschlag für langjährige Versicherung?Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, können den Grundrentenzuschlag erhalten. Zwischen 33 und 35 Jahren wird er zunächst in der Höhe gestaffelt ausgezahlt. Erst ab 35 Jahren Grundrentenzeiten wird der Zuschlag in voller Höhe gezahlt.
Wie hoch ist der Zuschlag für langjährige Versicherung?Der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung umfasst zunächst 0,0300 Entgeltpunkte. Mit 0,0600 Entgeltpunkten insgesamt wird die Höchstgrenze von 0,0501 Entgeltpunkten überschritten und der Zuschlag ist auf 0,0201 Entgeltpunkte (0,0501 Entgeltpunkte – 0,0300 Entgeltpunkte) zu begrenzen.
Was bedeutet bei der Rente Zuschlag für langjährige Versicherung?(1) Ein Zuschlag an Entgeltpunkten wird ermittelt, wenn mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorhanden sind und sich aus den Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten ein Durchschnittswert an Entgeltpunkten ergibt, der unter dem nach Absatz 4 maßgebenden Höchstwert liegt.
Ist die Grundrente von 1250 € brutto oder netto?Berechnet wird die Grundrente deshalb aus allen „Grundrentenbewertungszeiten“, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat. Das sind im Jahr 2022 monatlich rund 973 Euro brutto und entspricht 0,025 monatlichen Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto.
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