Gewalt im reitsport: leiden der pferde

Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung der Bundesrepublik aufgenommen (Grundgesetz, Art. 20a). Der Mensch darf Pferde zu seinen Zwecken nutzen, wenn er die Anforderungen des Tierschutzgesetzes beachtet:

§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit desTieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

§ 3
Es ist verboten, einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen.

Die in den 1980er Jahren entwickelten "Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes" haben auch heute nichts an Bedeutung und Aktualität verloren. Noch immer ist die Nachfrage nach diesem Leitfaden für den richtigen Umgang des Menschen mit seinem Sport- und Freizeitpartner Pferd ungebrochen hoch. Die neun Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes lauten: 

  1. Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute Lebewesen.
  2. Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein.
  3. Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig von seiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen.
  4. Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport.
  5. Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt es zu wahren und zu vermitteln und nachfolgenden Generationen zu übermitteln.
  6. Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern.
  7. Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche Harmonie zwischen Pferd und Mensch.
  8. Die Nutzung des Pferdes Leistungs- sowie im allgemeinen Reit-, Fahr- und Voltigiersport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss geahndet werden.
  9. Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verantwortung muss der Mensch stets im Sinne des Pferdes gerecht werden.

Die Broschüre die Ethischen Grundsätzen des Pferdefreundes gibt es als Download im FN-Shop.

Maßstab ist das Deutsche Tierschutzgesetz. Es besagt, dass niemand ohne vernünftigen Grund einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Bei einem Verstoß gegen diesen Grundsatz liegt der Tatbestand der Tierquälerei vor.

Tierschutzwidrige Umstände können in den verschiedensten Bereichen auftreten und beobachtet werden. In der Pferdehaltung ist jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, dazu verpflichtet, es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Eine genauere Beschreibung, wie eine pferdegerechte Haltung gestaltet werden muss, findet man in den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“. Diese Auslegungs- und Orientierungshilfe vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist nicht rechtsverbindlich, stellt aber die wichtigste Grundlage für die (Selbst-)Kontrolle in der Pferdehaltung dar.

Seitens der FN liefert zudem das Buch „Pferdehaltung - Ställe und Reitanlagen" Informationen zu den Anforderungen an die Pferdehaltung. Für Fragen, wie eine tierschutzgerechte Nutzung von Pferden zu gestalten ist, liefern die "Leitlinien zum Tierschutz im Pferdesport" Hinweise des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Auch in den „Richtlinien“ und „Regelwerken“ (LPO, WBO, APO) sowie in den „Ethischen Grundsätzen des Pferdefreundes“ der deutschen Reiterlichen Vereinigung werden auf der Grundlage evolutionsbiologischer, ethologischer, anatomischer und physiologischer Erkenntnisse, die Anforderungen an Haltung und Nutzung des Pferdes abgeleitet, beschrieben und reglementiert.

Wie helfe ich dem betroffenem Pferd möglichst effektiv und schnell?
Sollten Sie von einem Vorfall oder einer Situation Kenntnis haben, die den Anforderungen an die Haltung und Nutzung des Pferdes nicht gerecht wird, stellt sich die Frage: Wie handele ich richtig? „Richtig“ bedeutet in diesem Falle vor allem: Wie helfe ich dem betroffenen Tier möglichst effektiv und schnell, im Einklang mit den Gesetzen und Regeln?

Erster und wichtiger Ansprechpartner, sollte die Tierschutzvertrauensperson (TVP) des jeweiligen Reitvereins (sofern vorhanden) oder des Landes-, Kreis- oder Bezirksverbandes sein. Die TVP wurde erstmals 1991 in der „Potsdamer Resolution zur reiterlichen Haltung gegenüber dem Pferd“ benannt. Sie soll bei entsprechenden Vorkommnissen in vermittelnder Weise einschreiten. Das heißt, die TVP ist eine fachlich anerkannte Person, die in der Lage ist das Problem sachlich anzusprechen und mit den betreffenden Personen eine Lösung zu erarbeiten. Im Weiteren kann die TVP zwischen verantwortlicher Person (Reiter, Fahrer, Voltigierer, Longenführer, Halter, Besitzer ...), Behörde (Amtstierarzt) und Verband vermitteln. Wer in Ihrem Bereich die verantwortliche TVP ist und wie Sie sie erreichen können, erfahren Sie über Ihren zuständigen Landesverband.

Situationsbeschreibung – aber nicht anonym!
Eine Informationsweitergabe und Situationsbeschreibung an die TVP sollte nicht anonym erfolgen. Sie muss immer so objektiv und detailliert wie möglich erfolgen. Es müssen genaue Informationen zum Zeitpunkt, zum Ort, zum Vorgang sowie zu den beteiligten Personen und Pferde zur Verfügung stehen. Eine Dokumentation mit Fotos oder Videoaufzeichnungen kann unterstützend herangezogen werden und auch die Benennung von Zeugen kann zu einer besseren Beurteilung der Situation beitragen.

Sobald eine entsprechende Situationsbeschreibung vorliegt, erfolgt eine Aufarbeitung des Falles. Der Weg über die TVP ist zunächst der Versuch, ein Problem innerhalb der verbandsinternen Verantwortlichkeit zu lösen. Dieser Ansatz schließt aber im Weiteren, d. h. bei „Beratungsresistenz“ nicht die behördliche Verfolgung und Abklärung aus.

Der Amtstierarzt des zuständigen Veterinäramtes des Landkreises ist für den gesetzlichen Vollzug des Tierschutzes verantwortlich und dazu angehalten jeder Tierschutzanzeige nachzugehen. Nach Prüfung der Situation auf Basis der aktuellen Gesetzeslage sowie unter etwaiger Zuhilfenahme vorhandener Leitlinien, ist er ermächtigt und verpflichtet Auflagen zu erteilen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geahndet werden. Von der Überprüfung bis hin zu Auflagen ist der Weg unter Umständen kurz. Bei der Einleitung von Ordnungsverfahren oder gar der Erstattung von Strafanzeigen kann es durch zahlreiche Formalitäten, Fristen, Gerichte und Anwälte einige Zeit dauern, bis es zu einer tatsächlichen Verbesserung der Situation kommt.

In Situationen, wo es jedoch um das Leben von Tieren geht, ist das Veterinäramt dazu befugt sich unverzüglich Zugang zu Stallungen oder Räumen zu verschaffen und zum Beispiel ein sofortiges Einziehen der Tiere zu bewirken, unter Umständen auch mit polizeilicher Hilfestellung.

Für die FN mit ihren Mitglieds- und Anschlussverbänden hat der Tierschutz oberste Priorität. Durch die Aberkennung von Auszeichnungen und Lizenzen (wie zum Beispiel FN-Kennzeichnungen für pferdehaltende Vereine und Betriebe, Trainerlizenzen, Turnierlizenzen, Abzeichen usw.) als Sanktion bei Tierquälerei wird auch hier ein effektiver Vollzug des Tierschutzes sichergestellt.

Unterstützt wird die Tierschutzarbeit durch die Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen und –vereinen. Diese spielen eine zentrale Rolle bei der regionalen Hilfe, Beratung, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Jeder kann einfach effektiven Tierschutz leisten und jeder der von tierschutzwidrigen Zuständen oder Vorfällen weiß und nichts unternimmt, macht sich zumindest im moralischen Sinne mit schuldig.

Schauen Sie also nicht weg! Die Pferde werden es Ihnen danken!

Ist Springreiten gefährlich für Pferde?

Bei Turnieren in Wiesbaden und Rastede starben 2013 die Pferde King Artus und Likoto innerhalb weniger Wochen jeweils infolge von Aortenabrissen. Pferde zu zwingen, über derart hohe Hindernisse zu springen, entspricht in keiner Weise den natürlichen Bewegungsabläufen dieser Tiere.

Warum greift man Pferde an?

Ein Pferd, das Menschen angreift, tut dies kaum ohne Grund. Sehr oft haben diese Pferde schon viel erlebt. Fehlerhafte Aufzucht, unsachgemäße Behandlung, falsche Haltung – all dies kann dazu beitragen, aus einem Pferd einen sogenannten "Verbrecher" zu machen.

Was passiert mit Pferd Saint Boy?

Die Organisation veröffentlichte zwei Fotos und schrieb, dass Saint Boy zurück in seinem Zuhause in der japanischen Präfektur Shiga sei. Den Besitzern zufolge sei Saint Boy bei guter Gesundheit, „wenn auch vom Wettkampf erschöpft“.

Können Pferde provozieren?

Oftmals provozieren Mängel in der Haltung, ein stressiges Training oder Langeweile auf der Weide das Zungenspiel. Darüber hinaus kann das Zungenspiel eine Reaktion auf den unliebsamen Stallnachbar in der Box sein.