Wie groß darf ein gartenhaus sein ohne baugenehmigung in rheinland-pfalz

Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, hängt von der Größe des Gartenhauses, dem Standort auf dem Grundstück, der Ausstattung sowie dem Verwendungszweck ab . Maßgeblich beeinflusst Ihr Wohnort das Projekt ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung zu bauen. Je nachdem in welchem Bundesland Sie leben, gibt es unterschiedliche Vorgaben für das Errichten eines Gartenhauses. Ob dies zum Beispiel ohne Baugenehmigung möglich ist, wird in den jeweiligen Landesbauordnungen festgehalten. Bei Unsicherheiten ist es deshalb ratsam, sich bei der zuständigen Baubehörde über die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Gartenhauses zu erkundigen.

Auch viele Gemeinden schaffen mittels ihres Bebauungsplans Einschränkungen beim Bau von Gartenhäusern. Dort ist unter anderem festgelegt, ob sogenannte Nebenanlagen und dazu zählen - Lauben, Geräteschuppen und Gartenhäuser - nur innerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche errichtet werden dürfen. Meist ist diese Fläche dann bereits durch das Wohnhaus belegt. Da ein Bebauungsplan oftmals weitere Bedingungen für die Errichtung eines Gartenhauses enthält, sollten Sie sich unbedingt direkt bei Ihrer Gemeinde informieren. Denn auch ein baugenehmigungsfreies Gartenhaus muss mit baurechtlichen Bestimmungen, wie zum Beispiel Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken oder Einhaltung des Brandschutzes, vereinbar sein.

Auch ist es ratsam, seinen Nachbarn über Ihr Bauvorhaben in Kenntnis zu setzen. Gerade bei Grenzbebauungen vermeiden Sie so unangenehme Auseinandersetzungen über das neu errichtete Gartenhaus. Bei Bauten direkt auf der Gartengrenze zum Nachbarn ist zudem Vorsicht geboten: Sehr häufig können Sie hier mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Nur unter den folgenden Bedingungen dürfen Gartenhäuser direkt auf der Grenze des Grundstücks errichtet werden, in allen anderen Fällen muss ein Mindestabstand von 3 Metern eingehalten werden.

  • es enthält keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten
  • die mittlere Wandhöhe beträgt max. 3 Meter
  • die Gesamtlänge je Grundstücks-Grenze beträgt max. 9 Meter

Um die von Bundesland zu Bundesland variierende Baugesetzgebung zu vereinheitlichen, gibt es die länderübergreifende Musterbauordnung (MBO). Diese soll den einzelnen Ländern aber lediglich als Richtlinie dienen. In Sachen Grenzbebauung haben so gut wie alle Bundesländer (außer Rheinland-Pfalz) diese Vorgaben übernommen. Befassen Sie sich unbedingt vor Bau des Gartenhauses mit den für Sie relevanten Paragraphen, denn in einigen Fällen wurde die Bauordnung noch um einige Richtlinien erweitert.

Ihr neues Gartenhaus ist da – jetzt müssen Sie sich nur noch entscheiden, wo sie es hinstellen. An sich haben Sie da die freie Wahl – solange Ihr Haus nicht zu nah an Nachbars Grundstück steht. Worauf Sie zu achten haben, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Auch wenn es aus Platzgründen häufig sinnvoll ist, das Gartenhaus direkt an der Grundstücksgrenze zu errichten, ist dies nicht immer erlaubt. Denn nicht nur der Abstand von Gartenpflanzen zu Nachbars Garten ist gesetzlich geregelt – auch Gartenhaus und Geräteschuppen dürfen nicht überall stehen.

Dabei ist es wichtig, zunächst einmal in Erfahrung zu bringen, ob Ihr Gartenhaus eine Genehmigung benötigt. Alle wichtigen Infos und Links zum Thema Baugenehmigung haben wir für Sie bereits in diesem Artikel zusammengestellt.


Dieser Artikel handelt vom Gartenhaus-Nachbarrecht in Deutschland: Unseren Lesern in Österreich und der Schweiz empfehlen wir die folgenden Artikel:
Gartenhaus-Nachbarrecht in Österreich und Gartenhaus-Nachbarrecht in der Schweiz


Darüber sollten sie sich im Voraus informieren

„Mein Grundstück, meine Entscheidung!“ – ganz so einfach ist es leider nicht: Selbst wenn Sie Ihr Gartenhaus genehmigungsfrei aufstellen dürfen, heißt das noch lange nicht, dass es auch überall stehen darf.

Bei gesetzlichen Vorschriften, die das Aufstellen von Gartenhäusern, Gewächshäusern oder Geräteschuppen betreffen, greift die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Diese regelt, wo Sie welche Art von Gebäude errichten dürfen und was Sie dabei alles zu beachten haben. Da dies von zahlreichen verschiedenen Faktoren abhängt, raten wir Ihnen, mit dem zuständigen Bauordnungsamt ein Beratungsgespräch durchzuführen. So können Sie sich gleich über die Rechtslage informieren.

Den Nachbarn Bescheid geben

Zwar dürfen Sie, wenn Sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Grenzbebauung bewegen, auch ohne Zustimmung der Nachbarn eine Grenzbebauung vornehmen. Doch meist stößt man auf viel mehr Verständnis, wenn die Betroffenen im Voraus informiert werden.

So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen oder Auseinandersetzungen mit den Nachbarn – auf ein friedliches und harmonisches Zusammenleben kommt es ja schließlich an!

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Damit das Verhältnis zu den Nachbarn ungetrübt bleibt und alle ihren Garten weiterhin genießen können: Weihen Sie die Nachbarn im Voraus in Ihre Pläne ein!

Wann die Grenzbebauung erlaubt ist

Um die von Bundesland zu Bundesland variierende Baugesetzgebung zu vereinheitlichen, gibt es die länderübergreifende „Musterbauordnung“ (MBO). Diese beinhaltet keine verbindlichen Vorschriften, sondern soll den einzelnen Ländern lediglich als Richtlinie dienen.

In Sachen Grenzbebauung haben so gut wie alle Bundesländer (außer Rheinland-Pfalz) diese Vorgaben übernommen. Aber Vorsicht! In einigen Fällen wurde die Bauordnung noch um einige Richtlinien erweitert.

Unter diesen Bedingungen darf Ihr Gartenhaus laut MBO direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet werden:

  • Es enthält keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten (Definition Feuerstätte: bauliche und ortsfeste – aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellte – Anlagen, in denen durch Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe Wärme erzeugt wird.).
  • Die mittlere Wandhöhe beträgt maximal 3 Meter.
  • Die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze beträgt maximal 9 Meter.

Erfüllt Ihr Gartenhaus diese Anforderungen nicht, muss in der Regel ein Abstand von mindestens 3 Metern eingehalten werden.

Siehe Musterbauordnung (MBO), §6:

„In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m“

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Wenn Sie gut planen und alle Abstände einhalten, können Sie sich zurücklehnen und entspannen, wenn das Gartenhaus erst einmal steht!

Landesspezifische Auflistung

Zusätzlich zu den Vorgaben der MBO dürfen Sie in den meisten Bundesländern laut den jeweiligen Landesbauordnungen nur unter diesen Bedingungen direkt an die Grenze zum Nachbargrundstück bauen (Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben keine weiteren Vorgaben):

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In Berlin gelten andere Regeln als in Bayern: Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung!

Baden-Württemberg:

Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), §6 Abstandsflächen in Sonderfällen, sieht vor:

  • Die Wandfläche darf maximal 25 Quadratmeter betragen.
  • Gewächshäuser benötigen mindestens 1 Meter Abstand zur Nachbargrenze.

Bayern:

Die Bayerische Bauordnung (BayBO), Artikel 6, schreibt vor:

  • Bei einer Grundstücksgrenze von mehr als 42 Metern dürfen freistehende Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, nicht mehr als 50 Kubikmetern Brutto-Rauminhalt und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 5 Metern direkt an die Grenze gebaut werden.

Berlin:

In der Bauordnung Berlin, §6 Abstandsflächen, Abstände, steht:

  • Bei einer Dachneigung von weniger als 45 Grad ist eine direkte Grenzbebauung erlaubt.

Brandenburg:

Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), §6 Abstandsflächen, besagt:

  • Die entlang der Grundstücksgrenzen errichteten Außenwände dürfen insgesamt eine Länge von 15 Metern und entlang einer Grundstücksgrenze eine Länge von 9 Metern nicht überschreiten.
  • Wenn die Belichtung von Aufenthaltsräumen nicht beeinträchtigt wird, darf an die Grenze gebaut werden.

Bremen:

Die Bremer Landesbauordnung, §6 Abstandsflächen, Abstände, schreibt vor:

  • abweichend von Absatz 4 wird die Höhe von Giebelflächen lediglich zu einem Drittel der Wandhöhe hinzugerechnet und die Höhe von Dächern mit einer Neigung bis zu 45 Grad bleibt unberücksichtigt.

Nordrhein-Westfalen:

Laut der Nordrhein-Westfalener Landesbauordnung (BauO NRW), §6 Abstandsflächen, dürfen an die Grenze gebaut werden:

  •  Gebäude ohne Öffnungen in den der Nachbargrenze zugekehrten Wänden,
  •  einschließlich darauf errichtete untergeordnete Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie und Antennenanlagen jeweils bis zu 1,5 Metern Höhe,
  •  auch, wenn das Gebäude über einen Zugang zu einem anderen Gebäude verfügt.
  • Eine Bebauung an allen Nachbargrenzen, die eine Gesamtlänge von 15 Metern nicht überschreitet.
  • Eine Bebauung, die eine Beleuchtung mit Tageslicht nicht erheblich beeinträchtigt und der Brandschutz gewährleistet ist.

AUSNAHME Rheinland-Pfalz:

In der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), §8 Abstandsflächen steht:

  • Die mittlere Wandhöhe darf höchstens 3,20 Meter betragen und die
  • maximale Länge an einer Grundstücksgrenze 12 Meter.
  • Erlaubt sind Dächer, die zur Grundstücksgrenze nicht mehr als 45 Grad geneigt sind und Giebel an der Grundstücksgrenze dürfen eine Höhe von 4 Metern über der Geländeoberfläche nicht überschreiten.

Thüringen:

Die Thüringer Bauordnung (ThürBO), §6 Abstandsflächen, Abstände, schreibt vor:

  • Die Höhe von Dächern mit einer Neigung von bis zu 45 Grad bleibt unberücksichtigt.

Wenn Sie Größeres vorhaben und diese Vorgaben nicht einhalten können, müssen Sie auf jeden Fall einen Mindestabstand wahren, der ebenfalls von der Landesspezifischen Bauordnung abhängt.

Wenn Sie Ihr Gartenhaus beispielsweise beheizen möchten, oder es auch unbeheizt als Aufenthaltsraum nutzen möchten, ist ein Abstand von mindestens 3 Metern Pflicht. Schließlich soll der Nachbar ja auch nicht jedes Wort mitbekommen.

Die Checkliste: Wo darf ich mein Gartenhaus aufstellen?

Wie groß darf ein gartenhaus sein ohne baugenehmigung in rheinland-pfalz

Das Gartenhaus Carroz Modern 70 ISO unseres Kunden wurde mehr als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt aufgestellt.

Damit auch wirklich nichts schief gehen kann und Sie viel Freude und wenig Ärger mit Ihrem Gartenhaus haben, lohnt es sich also, wenn Sie sich im Voraus mit den für Sie relevanten Paragraphen zum Thema Grenzbebauung befassen.

Mit unserer Checkliste können Sie ganz schnell herausfinden, ob Ihr Gartenhaus direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf oder nicht:

  • Ist Ihr Gartenhaus genehmigungsfrei?
  • Soll Ihr Gartenhaus höher als 3 Meter und länger als 9 Meter pro Grundstücksgrenze werden?
  • Soll Ihr Gartenhaus einen Aufenthaltsraum oder eine Feuerstätte enthalten?
  • Gibt es in Ihrem Bundesland Sonderregeln, die Sie zusätzlich beachten müssen?
  • Haben Sie Ihren Nachbarn Bescheid gegeben?

Wenn alles stimmt, wünschen wir Ihnen einen reibungslosen Ablauf bei der Planung Ihres Gartenhauses und ein harmonisches Zusammenleben mit Ihren Nachbarn!

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Bildquellen: Bild 1: ©GartenHaus GmbH, Bild 2: ©iStock/JackF, Bild 3: ©iStock/oa55, Bild 4: ©iStock/dk_photos, Bild 5: ©GartenHaus GmbH

Ist ein Gartenhaus genehmigungspflichtig Rheinland

In Rheinland-Pfalz darf ein Gartenhaus im Innenbereich ohne Baugenehmigung gebaut werden, wenn es maximal 50 Kubikmeter groß ist (Umbauter Raum) und weder eine Toilette, eine Feuerstätte oder einen Aufenthaltsraum hat. Im Außenbereich gilt dasselbe, jedoch darf der Umbaute Raum dort nur 10 Kubikmeter groß sein.

Wie weit muß ein Gartenhaus von der Grenze entfernt sein RLP?

Vorgaben der Bundesländer.

Wie groß darf ich ohne Baugenehmigung bauen in Rheinland

Welche Bauvorhaben in Rheinland-Pfalz keine Baugenehmigung erfordern, ist in Paragraph 62 der Landesbauordnung (LBauO) zusammengefasst. Hierzu zählen Garagen oder überdachte Stellplätze mit einer Grundfläche von bis zu 50 m². Die mittlere Wandhöhe der Außenwände darf nicht höher als 3,20 m sein.

Was darf ich auf meinem Grundstück Bauen ohne Genehmigung RLP?

In den vielen Fällen sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume für Personen mit einer Fläche unter 30 m2 nicht baugenehmigungspflichtig. Einen einfachen Schuppen zu bauen, ohne eine Baugenehmigung einzuholen, kann also rechtlich im Bereich des Möglichen liegen.