Wie geht es nach der Kündigung weiter?

Nach einer Kündigung ist nicht Panik, sondern organisiertes Vorgehen gefragt. Die wichtigsten Schritte finden Sie hier im Überblick.

Kündigung, zum Ersten: Wie geht es am bisherigen Arbeitsplatz weiter?

Gehen wir davon aus, dass die Kündigung rechtmässig und unter Einhaltung aller Fristen erfolgte. In diesem Fall spielt es für den weiteren Ablauf keine Rolle, durch wen die Kündigung ausgesprochen wurde. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen während der Kündigungsfrist weiterhin Ihr Gehalt auszubezahlen, während Sie im Gegenzug bis zum Ende der Kündigungsfrist ihre Arbeitsleistung erbringen. Falls noch ein Anspruch auf Ferientage besteht, beziehen Sie diese in der Regel während der Kündigungsfrist. Konkret: Ihnen wurde auf Donnerstag, den 30. November 2017 gekündigt und Sie haben noch zwei Ferientage. In diesem Fall ist der 28. November ist letzter Arbeitstag – allerdings empfiehlt es sich, dies in einem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu klären. Sollten zwingende betriebliche Gründe den Ferienbezug unmöglich machen, können diese auch in bar abgegolten werden.

Das Gespräch zu suchen empfiehlt sich erst recht, falls Ihr Arbeitgeber mit der Kündigung auch eine Freistellung ausspricht. Grundsätzlich müssen Sie dann keine Arbeitsleistung mehr erbringen, erhalten aber weiter Ihr Gehalt. Zu klären bleibt jedoch unter anderem, wie mögliche Provisionen oder Schichtzulagen gehandhabt werden, die durch die Freistellung nicht zum Tragen kommen.

Sie haben grundsätzlich immer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – solange Sie in ungekündigter Stellung tätig sind, würde man von einem Zwischenzeugnis sprechen. Nach ausgesprochener Kündigung dürfen Sie nicht auf das Ende der Kündigungsfrist vertröstet werden, schliesslich sollen Sie die Möglichkeit haben, sich für eine neue Stelle zu bewerben. In diesem Zusammenhang steht Ihnen auch Zeit für Bewerbungsgespräche zu. Natürlich sollten Sie diese wenn möglich zu den Randstunden vereinbaren und nicht Überhand nehmen lassen. Jedoch muss Ihnen Gelegenheit gegeben werden, eine neue Stelle zu finden. Wir empfehlen: Sprechen Sie sich mit Ihrem aktuellen Arbeitgeber ab, informieren Sie ihn rechtzeitig über zu erwartende Fehlzeiten!

Kündigung, zum Zweiten: Was muss ich unternehmen?

Unser wichtigster Rat: Beginnen Sie umgehend mit der Suche nach einer neuen Stelle. Falls Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist Arbeitslosenunterstützung beantragen müssen, wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich um einen neuen Arbeitsplatz bemüht haben. Deswegen empfiehlt es sich, alle Versuche gut zu dokumentieren, sei es die klassische schriftliche Bewerbung samt Dossier, oder der Anruf bei einem früheren Arbeitgeber. Am einfachsten fertigen Sie eine Liste an, auf der Sie Unternehmen, Datum und allenfalls die Ansprechperson festhalten.

Der (mögliche) Anspruch auf Arbeitslosengeld beginnt mit dem ersten Tag nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Wir empfehlen jedoch, dass Sie nicht so lange warten, sondern sich sofort nach erfolgter Kündigung arbeitslos melden. Die Website Ihrer Wohngemeinde verrät Ihnen, ob bei der Wohngemeinde selbst oder beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Dort werden Sie auch über die weiteren Schritte informiert.

Kündigung, zum Dritten: Wie geht es weiter?

Der Verlust Ihrer Arbeitsstelle ist ein Grund, aktiv zu werden und Ihre Energie auf die Suche nach einem neuen Job zu fokussieren. Panik ist jedoch eher selten angebracht und grundsätzlich nie zielführend. Legen Sie sich ein Vorgehen zurecht und planen Sie Ihre Zeit sinnvoll. Stellen Sie als erstes Ihr Dossier zusammen, aktualisieren Sie Ihren Lebenslauf und prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Zeugnisse. Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen auch als digitale Version vorhanden sind, so dass Sie sich auch online bewerben können, ohne noch technische Hürden meistern zu müssen.

Anschliessend informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten. Natürlich kommen Stelleninserate in ihren unterschiedlichsten Formen in Betracht, vom Aushang am Schwarzen Brett über Zeitungsannoncen hin zu Online-Portalen, die sich am einfachsten durchsuchen lassen. Vergessen Sie auch das Thema Netzwerk nicht – sowohl Ihr persönliches, in dem vielleicht jemand von einer offenen Stelle gehört hat, wie auch die sozialen Netze, auf denen immer mehr seriöse Rekrutierung stattfindet.

Alle genannten Möglichkeiten haben eines gemeinsam: Mit einer einzelnen Bewerbung haben Sie die Chance auf eine (einzige) Stelle. Ziehen Sie deswegen auch in Betracht, Ihr Dossier bei einem Personalbüro wie beeworx abzugeben. Wir haben Zugriff auf zahlreiche freie Stellen gleichzeitig (fest und temporär) und können beurteilen, welche davon für Sie in Frage kommen. In unserem Stellenportal finden Sie eine kleine Auswahl der Arbeitsplätze, die wir aktuell vermitteln dürfen. Wir wünschen Ihnen in jedem Fall viel Erfolg dabei, eine neue Aufgabe zu finden. Und stehen Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung!

Wie geht es weiter wenn ich gekündigt habe?

Sobald die Kündigung da ist, muss man sich sofort bei der Arbeitsagentur melden. Wer das nicht tut, bekommt später beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit. Kurz und vereinfacht gesagt: Sobald einem bekannt ist, dass man arbeitslos werden wird, ist man verpflichtet, sich sofort bei der Arbeitsagentur zu melden.

Was braucht man nach Kündigung?

Mitarbeiter scheidet aus: auszuhändigende Arbeitspapiere.
Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (auf dem amtlichen Muster).
Arbeitszeugnis, auf Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis..
Urlaubsbescheinigung über gewährten oder abgegoltenen Urlaub..
Ausgefüllte Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III..