In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass der Unternehmer die Ware nicht sofort nach Vertragsabschluss an Ort und Stelle an den Käufer aushändigen soll, sondern versendet. Show
Annahme: Ist es notwendig, dass die Versendung gesondert vereinbart wird oder genügt es, dass dem Verkäufer eine Versendungsart am zweckmäßigsten erscheint?Die Versendung selbst muss nicht gesondert vereinbart werden. Sollte der Vertrag keine Bestimmungen über die Versendungsart enthalten, so ist davon auszugehen, dass ein Käufer von vornherein stillschweigend mit einer verkehrsüblichen Versendungsart (Bahn, Post, Flugzeug oder Schiff udgl) einverstanden ist (§ 429 ABGB). Sollte im Vertrag jedoch eine explizite Versendungsart vereinbart sein bzw. die Versendung ausdrücklich ausgeschlossen sein, so ist ein Abweichen davon unzulässig. Zu welchem Zeitpunkt geht das Eigentum auf den Käufer über?
Muss der Kaufpreis geleistet werden, wenn die Ware am Transportweg untergeht?Dies ist eine Frage der Gefahrtragung. Die Gefahr geht grundsätzlich mit Übergabe der Ware vom Verkäufer an den Transporteur über. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt der Käufer jegliches Risiko des Unterganges auf dem Transportweg trägt und deshalb auch den Kaufpreis zu leisten hat, wenn die Ware auf diesem untergeht. Ausnahme: Eine Versendung erfolgte vertragswidrig oder ist in der gewählten Art nicht verkehrsüblich. Wer hat welche Ansprüche gegen den Transporteur bzw. einen Dritten, wenn die Ware aufgrund deren Verschuldens am Transportweg untergeht bzw. beschädigt wird?
Gibt es Besonderheiten, wenn der Abnehmer ebenfalls ein Unternehmer ist?Hinsichtlich der Haftung des Transporteurs ist zu beachten, dass – wenn nicht Gegenteiliges vereinbart ist – kraft Handelsbrauches regelmäßig die "Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen (AöSp)“ zur Anwendung kommen, die einen weitgehenden Haftungsausschluss vorsehen. Wo hat eine mögliche Gewährleistung stattzufinden?Die Erbringung der Gewährleistung richtet sich immer nach dem Erfüllungsort. Enthält der Vertrag keine andere Bestimmung, so gilt die jeweilige Niederlassung des Schuldners (Verkäufer) als Erfüllungsort. Auch ein Versendungskauf ändert nichts daran. Was gilt gegenüber Verbrauchern?Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware, die der Unternehmer versendet geht (erst dann) auf den Verbraucher über, wenn diese an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Dritten (der nicht der Beförderer ist), abgeliefert wird (§ 7b KSchG). Nur dann, wenn der Verbraucher selbst den Beförderer beauftragt hat, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, geht das Risiko schon mit der Übergabe der Ware an den Beförderer über. Der Ort der Gewährleistungserbringung ist in Vertragsbeziehungen mit Verbrauchern ebenfalls abweichend geregelt: Bei einer vertragsgemäßen Versendung der Ware an einen im Inland gelegenen Ort hat die Verbesserung oder der Austausch der Ware dort stattzufinden. Sollte sich die Ware mittlerweile an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befinden, so kann der Verbraucher verlangen, dass die Verbesserung oder der Austausch dort erfolgt. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Ware sperrig, gewichtig oder durch Einbau unbeweglich geworden ist und deshalb die Beförderung der Sache zum Unternehmer für den Verbraucher untunlich ist. Weiters darf der Ort, an dem sich die Ware nunmehr befindet, für den Unternehmer nicht überraschend sein, was zumeist dann nicht anzunehmen ist, wenn der Unternehmer diesen durch seine Werbe- oder sonstigen Marktbearbeitungsmaßnahmen erreicht. Der Unternehmer kann verlangen, dass ihm der Verbraucher, wenn dies zumutbar ist, die Sache zusendet. Die Gefahr der Rückübersendung und die Versandkosten hat in diesem Fall der Unternehmer zu tragen. Übersendet der Verbraucher aus eigener Initiative an den Unternehmer, muss er damit rechnen, dass ihn Gefahr und Kosten treffen. Stand: 06.08.2021 Welche Kosten muss der Käufer tragen Wenn nichts anderes vereinbart wurde?Ist nichts anderes vereinbart, gilt das Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 448 BGB). Das bedeutet: Die Kosten der Verpackung, der Lagerung, der Übergabe wie das Messen und Wiegen sind vom Verkäufer zu tragen. Der Käufer trägt die Kosten der Abnahme.
Wann muss der Käufer zahlen wenn vertraglich nichts vereinbart wurde?Zahlungsbedingungen
Wenn im Kaufvertrag keine Vereinbarung über den Zeitpunkt der Zahlung vereinbart wurde, dann kann der Verkäufer sofortige Zahlung verlangen. Die Kosten der Zahlung muss der Käufer tragen („Geldschulden sind Schickschulden“).
Wer trägt die Transportkosten BGB?(1) Der Verkäufer trägt die Kosten der Übergabe der Sache, der Käufer die Kosten der Abnahme und der Versendung der Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort.
Wer trägt die Kosten für Versand?Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gab es früher dazu nämlich nicht. Jetzt ist im Gesetz klar festgelegt, dass der Verkäufer die Kosten der Zusendung tragen muss. Erhalten Sie also den Kaufpreis nach einem Widerruf erstattet, prüfen Sie den Betrag im Hinblick auf die Versandkosten.
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