Wer ist träger der gesetzlichen unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

Überblick über Aufgaben und Arbeitsweise der Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist wohl der am wenigsten bekannte Zweig der deutschen Sozialversicherung. Dabei bietet sie eine umfangreiche Absicherung vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Hiervon profitieren nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sondern gleichermaßen Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten sowie ehrenamtlich Tätige.

Im Gegensatz zur Kranken- oder Rentenversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung Sache des Unternehmens: Es meldet seinen Betrieb bei einer Berufsgenossenschaft oder einem anderen zuständigen Unfallversicherungs-Träger an und zahlt den kompletten Beitrag.

Aufgabe der Unfallversicherung ist es Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen.

Dies geschieht im Wesentlichen durch medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen in Geld (Verletztengeld; Verletztenrente, Hinterbliebenenrente).

Zu den Aufgaben der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gehört darüber hinaus auch die Beratung und Aufsicht der Mitgliedsbetriebe auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer (Prävention).

Versichert sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Personengruppen in die Versicherung einbezogen:

  • Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie z.B. Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender, Zeugen, Schöffen
  • Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung
  • Personen, die selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige oder als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft arbeiten
  • Pflegepersonen
  • Arbeitslose, wenn sie auf Aufforderung der Arbeitsagentur die Agentur oder eine andere Stelle aufsuchen
  • bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. Unglückshelfer)
  • Personen in der Rehabilitation (z.B. Krankenhausaufenthalt).
  • Unternehmer, die nicht bereits durch Gesetz oder Satzung pflichtversichert sind, können sich freiwillig versichern.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Sie nimmt die gemeinsamen Interessen der Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Auf der Homepage der DGUV findet sich auch eine Aufstellung aller Unfallversicherungsträger in Deutschland. Hierbei ist zwischen Unfallkassen der öffentlichen Hand und den Berufsgenossenschaften zu unterscheiden. Die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer sowie die Unternehmer des Gartenbaus sind kraft Gesetzes bei der landwirtschaftliche Unfallversicherung als Teilbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versichert.

Unfallversichert im Ehrenamt

Viele Ehrenamtliche sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Die Unfallkasse NRW hat den Kreis der gesetzlich unfallversicherten Engagierten im Land Nordrhein-Westfalen zusätzlich durch Satzung erweitert. Darüber hinaus besteht für ehrenamtlich Engagierte, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, automatisch und ohne besondere Anmeldung Versicherungsschutz über einen vom Land abgeschlossenen privatwirtschaftlichen Unfallversicherungsvertrag.

Aufsicht

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen führt die Rechtsaufsicht und hat auf dem Gebiet der Prävention zusätzlich die Fachaufsicht.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (als Träger der Unfallversicherung innerhalb der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), die Unfallversicherung Bund und Bahn, die Unfallkassen der Länder, die Gemeindeunfallversicherungsverbände und die Unfallkassen der Gemeinden, die Feuerwehr-Unfallkassen sowie die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und den kommunalen Bereich.[1]

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind für alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zuständig, soweit sich nicht eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt. Im Einzelnen ist die Zuständigkeit in den §§ 121ff. SGB VII geregelt. Unternehmer können sich ihre Berufsgenossenschaft nicht frei aussuchen. Die Zuständigkeit einer bestimmten Berufsgenossenschaft ergibt sich aus der Branche.[2]

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Wer sind die Träger der österreichischen gesetzlichen Unfallversicherung?

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist zuständig für die Unfallversicherung der Arbeiter:innen und Angestellten, Schüler:innen und Studierende. Bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) sind die selbständig Erwerbstätigen in der gewerblichen Wirtschaft und selbständige Landwirtinnen bzw.

Bei welcher Versicherung ist der Träger die Berufsgenossenschaft?

Versichert gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind bei der BGN alle Arbeitnehmer wie z. B. Arbeiter, Angestellte, Aushilfen und Auszubildende, die in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, für dessen Unternehmen die BGN der zuständige Unfallversicherungsträger ist (§§ 2 Abs.

Wer ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig?

Kraft Gesetzes sind alle Beschäftigten versichert unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgelts, d.h. auch Auszubildende. Darüber hinaus sind folgende Personengruppen pflichtversichert: bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr)

Was ist durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert?

Leistungen. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung an Versicherte sind im Wesentlichen medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen in Geld (Verletzten- und Übergangsgeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente).