Wer ist bvg pflichtig

Die Abkürzung BVG ist Ihnen schon öfters zu Ohr gekommen. Aber was bedeutet BVG genau? Und was hat die Pensionskasse und berufliche Vorsorge damit zu tun? Swiss Life beantwortet die wichtigsten Fragen zur zweiten Säule der Schweizer Altersvorsorge.

Was bedeutet «BVG» in der Schweiz?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Ausdruck BVG für die berufliche Vorsorge, sprich die Pensionskasse, beziehungsweise die zweite Säule des Sozialsystems der Schweiz genutzt. Die Abkürzung BVG steht für «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge». Das Gesetz definiert die gesetzlichen Mindestvorschriften der beruflichen Vorsorge.

Seit wann gibt es das BVG?

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge wurde am 01.01.1985 in Kraft gesetzt.

Zuvor gab es bereits Pensionskassen, 1925 gab es 262 000 Mitglieder in 1200 Pensionskassen. Allerdings waren diese Mitglieder in den darauffolgenden Jahrzehnten einer privilegierten Gruppe vorbehalten, wie Beamten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der SBB oder Angestellten von Banken und Versicherungen. Die Pensionskasse galt dabei als wichtiges Mittel, um Mitarbeitende zu binden.

Wozu dient die berufliche Vorsorge?

Die berufliche Vorsorge ist eine Absicherung für Versicherte und Angehörige und unterstützt sie dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall soll die zweite Säule die Fortführung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise möglich machen. Ziel ist es, dass die erste und die zweite Säule ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohnes abdecken.

Wann ist die berufliche Vorsorge obligatorisch?

Obligatorisch versichert ist, wer folgende Bedingungen erfüllt:

  • Sie sind AHV-pflichtig, also bereits in der ersten Säule versichert.
  • Sie sind mindestens 17 Jahre alt und befinden sich noch nicht im gesetzlichen Rentenalter (Versicherung für Invalidität und Tod gilt ab dem 1. Januar nach Ihrem 17. Geburtstag. Ab dem 1. Januar nach Ihrem 24. Geburtstag sind Sie auch für Altersleistungen versichert). 
  • Ihr Jahreslohn beträgt mehr als 21 510 Franken (Stand 2022). 

Wer ist nicht obligatorisch über die berufliche Vorsorge versichert?

  • Selbständigerwerbende
  • Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen mit befristetem Arbeitsvertrag (höchstens drei Monate)
  • Familienmitglieder, die im eigenen Landwirtschaftsbetrieb tätig sind
  • Personen, die mindestens zu 70 Prozent erwerbsunfähig sind (im Sinne der IV)

Kann ich mich freiwillig über die zweite Säule versichern?

Ja. Arbeiten Sie in einem Teilzeitpensum und verdienen weniger als 21 510 Franken (Stand 2022), können Sie sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG freiwillig versichern.

Sind Sie selbstständig tätig, versichern Sie sich bei Ihrem Berufsverband oder bei der Vorsorgeeinrichtung Ihrer Angestellten. Im Zweifel können Sie sich jedoch immer an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG wenden.

Auszahlung BVG: Wann wird meine Rente ausgezahlt?

Versicherte können ihr Guthaben aus der Pensionskasse auf verschiedene Arten beziehen: als monatliche Rente, als einmalige Kapitalauszahlung oder als Kombination aus beidem. Dies geschieht, sobald Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. In jedem Fall ist das aktuelle Reglement Ihrer Pensionskasse massgebend. Lieber eine monatliche Rente oder einen einmaligen Kapitalbezug? Eine Antwort liefert unser Ratgeber «Rente oder Kapital – acht Tipps, um den Entscheid zu erleichtern».

Wie hoch ist der BVG-Abzug?

Wie hoch der BVG-Beitrag ist, hängt von Ihrem Lohn, Ihrem Alter und dem Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers ab.

Sind Sie zwischen 25 und 34 Jahre alt, beträgt der PK-Beitrag gemäss BVG lediglich 7 Prozent des versicherten Gehalts. Wenn Sie zwischen 55 und 64 Jahre alt sind, werden 18 Prozent fällig. Mindestens die Hälfte davon übernimmt Ihr Arbeitgeber. 

Ist ein Vorbezug der Pensionskassengelder möglich?

Ja, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Sie erwerben selbstgenutztes Wohneigentum.
  • Sie machen sich selbstständig.
  • Sie wandern in einen nicht EU-/EFTA-Staat aus (bei Auswanderung in einen EU-/EFTA-Staat erhalten Sie nur überobligatorische PK-Leistungen)
  • Sie entscheiden sich für die Frühpensionierung

Deshalb erklären wir dir kurz die wichtigsten Punkte zur BVG (obligatorische Versicherung der alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmenden, in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis das länger als drei Monate dauert, beitreten müssen).

Wann ist man BVG-pflichtig?

  1. Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres (dito AHV). Versicherung gegen Risiken Tod und Invalidität.
  2. Ab dem 1. Januar nach Erreichen des 24. Altersjahres. Jetzt beginnt das eigentliche Alterssparen.
  3. Jahreslohn: Höher als CHF 21‘330.-- (exkl. Überstundenentschädigungen und andere unregelmässige Zulagen!).

Wir empfehlen dir, deinen Mitarbeiter beim Anstellungsgespräch zu fragen, bei welcher Versicherung das BVG aktuell versichert ist. Er benötigt für den früheren Arbeitgeber, damit dieser das BVG-Kapital an die neue Kasse überweisen kann, einen Einzahlungsschein. Meistens behält die aktuelle Versicherung das Geld maximal 6 Monate. Danach wird es an die ‘Stiftung Auffangeinrichtung BVG’ überwiesen.

Wie berechnet man den BVG Abzug?

Normalerweise meldest du den Jahreslohn der Versicherung und du erhältst eine Übersicht mit den Leistungen, sowie den Abzügen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Doch hast du dir schon einmal überlegt wie sich das eigentlich berechnet?

Hier ein kleines Muster, welches zum Teil variieren kann:

Ausgangsbasis

AHV-pflichtige Lohnsumme: CHF 60'000.--

Alter der Frau: 37

Eintrittsschwelle (Jahr 2019): Pensionskasse = CHF 21'300.-- / Koordinationsabzug = CHF 24‘885.--

Berechnung

Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug = CHF 35‘115.--

Versicherter Lohn = CHF 35‘115.-- / Jahr

Altersgutschrift: 10% vom versicherten Lohn = CHF 3‘511.50 / Jahr

Kosten für Arbeitnehmer (50%) nur Sparteil = CHF 1‘755.75 / Jahr = CHF 146.30 / Monat

Kosten für Arbeitgeber (50%) nur Sparteil = CHF 1‘755.75 / Jahr = CHF 146.30 / Monat

Die Risikobeiträge und die Verwaltungskosten sind hier nicht berücksichtigt und müssten auch noch zu je 50% Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden.

Was muss ich der Versicherung melden?

  • Effektiver Jahreslohn = Lohn, welcher auch auf dem Lohnausweis als ‘Bruttolohn’ sowie ‘AHV-pflichtige Lohnsumme’ ersichtlich ist.
  • Mitarbeiter-Angaben
    • Name, Vorname, Adresse
    • Geburtsdatum
    • AHV Nummer
    • Zivilstand
  • Anstellung seit
  • Pensum in %

Beachte, dass du den gesamten Jahreslohn angeben musst. D.h. wenn du deinen Mitarbeiter ab August einstellst, dann musst du nicht den Lohn ‘August – Dezember’ melden, sondern den Jahreslohn, welcher dein Mitarbeiter bei Anstellung ‘Januar – Dezember’ erhalten würde.

Wo melde ich den Mitarbeiter an?

Es gibt viele verschiedene Versicherungen, bei welchen du deine Mitarbeiter beim BVG anmelden kannst. Wichtig: die günstigste Variante ist nicht immer die Beste! Es sind die Leistungen im Todesfall, bei Invalidität, der Sparbeitrag, die Verwaltungskosten sowie die Renten zu beachten. Darum hole Vergleichsofferten ein, lass dich beraten und vor allem lass dich nicht zu einer Entscheidung drängen.

Ist BVG freiwillig?

Sie können sich bei uns freiwillig in der beruflichen Vorsorge im Vorsorgeplan SE im Umfang der gesetzlichen Leistungen versichern. Zusätzlich können Sie Folgendes: Leistungen für die Einkommensanteile zwischen BVG-Höchstlohn und UVG-Höchstlohn versichern.

Was ist die BVG eintrittsschwelle?

Der gesetzliche Grenzbetrag (BVG-Eintrittsschwelle), ab welchem Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer in der beruflichen Vorsorge obligatorisch zu versichern sind, beträgt im Jahr 2022 CHF 21'510 (Vorjahr CHF 21'510).

Sind Praktikanten BVG pflichtig?

Die Versicherungspflicht entsteht ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Ist das vereinbarte Jahresgehalt höher als der im Vorsorgeplan festgehaltene Mindestlohn (Eintrittsschwelle), müssen Sie die Lernenden und Praktikanten bei der Pensionskasse anmelden.

Was ist der Unterschied zwischen BVG und Pensionskasse?

Die 2. Säule, auch Pensionskasse oder berufliche Vorsorge genannt, ergänzt die Leistungen der AHV/IV. Sie wird im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (BVG) geregelt.