Wer hat bestimmt das 1 jahr ein jahe ist

Die Untersuchungen U1 bis U9

0-6 Jahre

U1 bis U9 umfassen zehn Untersuchungstermine. Bis zum 6. Lebensjahr wird das Kind somit regelmäßig untersucht und seine Entwicklung begleitet.

Wer hat bestimmt das 1 jahr ein jahe ist

Eine Chance für jedes Kind

Die Früherkennungsuntersuchungen bieten Ihrem Kind die Chance, dass mögliche Gesundheitsstörungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung frühzeitig erkannt und behandelt werden können und Ihr Kind – wenn erforderlich – gezielt unterstützt und gefördert werden kann.

Auch wenn angeborene Störungen durch die Früherkennung und frühzeitige Behandlung nicht geheilt werden können, so sollen doch schwerwiegende Folgen für die kindliche Entwicklung vermieden oder zumindest vermindert werden.

Manchmal zeigen sich auffälliges Verhalten oder Verzögerungen in der Entwicklung erst im Verlauf der ersten Jahre, zum Beispiel in der sprachlichen Entwicklung. Wird eine solche Beeinträchtigung frühzeitig erkannt, kann Ihr Kind durch gezielte Förderung beizeiten unterstützt werden. Hierdurch können Verzögerungen oft noch aufgeholt oder zumindest günstig beeinflusst werden. Denn viele Entwicklungsschritte bauen aufeinander auf, sodass unerkannte frühe Störungen weitreichende Folgen haben und die gesamte Entwicklung in Mitleidenschaft ziehen können.

Für Sie als Eltern bedeuten die Früherkennungsuntersuchungen somit einige Sicherheit. Denn die kindliche Entwicklung ist so vielfältig, wie Kinder verschieden sind. Und gerade in den ersten Lebensjahren kann diese Vielfalt der kindlichen Entwicklung Eltern auch verunsichern.

Aktuell: U6 bis U9 können nicht mehr verschoben werden

Damit die Ausbreitung des Coronavirus verhindert wird und zur Entlastung von ärztlichen Praxen wurden die festen Zeitspannen für U6, U7, U7a, U8 und U9 bis zum 30. Juni 2022 aufgehoben.

Seit dem 1. Juli 2022 gelten diese Zeitspannen wieder. Vereinbaren Sie rechtzeitig Termine mit Ihrer kinderärztlichen Praxis.

Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist kostenlos

Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist kostenlos, wenn Sie die angegebenen Zeitspannen einhalten. Falls Sie Ihr Kind zu spät zu einer U-Untersuchung bringen, kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse entfallen. Bitte erkundigen Sie sich in einem solchen Fall rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse.

Zu jeder Untersuchung sind das Gelbe Kinderuntersuchungsheft, die Krankenversicherungskarte („Gesundheitskarte“) Ihres Kindes und der Impfausweis mitzunehmen. Die einzelnen Untersuchungstermine vereinbaren Sie mit der ärztlichen Praxis, die Sie für Ihr Kind aussuchen. Vorwiegend bieten kinder- und jugendärztliche Praxen die Früherkennungsuntersuchungen ab der U2 an. Auch andere Facharztgruppen können die Früherkennungsuntersuchungen durchführen, sofern bei den Ärztinnen und Ärzten spezifische Kenntnisse und Erfahrungen in der Untersuchung und Behandlung von Kindern vorliegen bzw. die ärztliche Berufsordnung sie dazu berechtigt. 

Vorgegebene Untersuchungstermine einhalten

Für alle Früherkennungsuntersuchungen sind bestimmte Zeiträume vorgegeben, für die Sie einen Besuch in der ärztlichen Praxis vereinbaren sollten:

  • U1 – nach der Geburt
  • U2 – 3. bis 10. Lebenstag
  • U3 – 4. bis 5. Lebenswoche
  • U4 – 3. bis 4. Lebensmonat
  • U5 – 6. bis 7. Lebensmonat
  • U6 – 10. bis 12. Lebensmonat (ca. 1 Jahr)
  • U7 – 21. bis 24. Lebensmonat (ca. 2 Jahre)
  • U7a – 34. bis 36. Lebensmonat (ca. 3 Jahre)
  • U8 – 46. bis 48. Lebensmonat (ca. 4 Jahre)
  • U9 – 60. bis 64. Lebensmonat (5 Jahre)

Es ist wichtig, dass die Untersuchungen in den jeweiligen Altersspannen stattfinden, weil die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung mancher schwerwiegender Erkrankungen nur in einem bestimmten Zeitraum erfolgversprechend sind. Außerdem sind die Untersuchungstermine so festgelegt, dass die Ärztin oder der Arzt wichtige Entwicklungsschritte beurteilen kann, die in bestimmten Zeitspannen erfolgen und die für nachfolgende Entwicklungsschritte oft von besonderer Bedeutung sind.

Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gelten bestimmte Zeitspannen für die jeweilige U-Untersuchung. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse rechtzeitig in Verbindung, wenn diese Fristen nicht eingehalten werden können.

Zur Sicherheit sollten Sie die Termine in der ärztlichen Praxis deshalb immer frühzeitig vereinbaren und keine Früherkennungsuntersuchung versäumen.

Vortrag zu den Früherkennungs-Untersuchungen U1–U9

Der 30seitige Vortrag „10 Chancen für Kinder und Eltern“ informiert leicht verständlich über Inhalte und Nutzen der zehn U-Untersuchungen und klärt praktische Fragen unter anderem zu U-Terminen, Teilnahmekarte und Impfberatung.

U-Untersuchung – Vortrag/Präsentation

Inhalte der Früherkennungsuntersuchungen

Im Kinderuntersuchungsheft ihres Kindes finden Eltern jeweils eine Übersicht über die altersentsprechenden Untersuchungsinhalte jeder anstehenden U-Untersuchung.

Bei jeder Früherkennungsuntersuchung wird das Kind auf mögliche schwerwiegende Erkrankungen hin untersucht und seine Entwicklung wird überprüft. Je nach Alter des Kindes liegen die Schwerpunkte hierbei auf unterschiedlichen Bereichen, zum Beispiel Beweglichkeit und Geschicklichkeit, Sprechen und Verstehen, soziales Verhalten usw. Dazu gibt es, abhängig vom jeweiligen Alter, noch zusätzliche Themen und Beratungsschwerpunkte, wie zum Beispiel Impfschutz, Vorbeugung des Plötzlichen Kindstodes, Unfallverhütung, Zahngesundheit, Fragen der Ernährung.

Auch mögliche Belastungen und Sorgen der Eltern, z. B. beim Umgang mit ihrem Kind, können bei allen U-Untersuchungen angesprochen und Lösungswege überlegt werden – zum Beispiel regionale Unterstützungsangebote (wie Eltern-Kind-Hilfen, Frühe Hilfen).

Wenn die Ärztin oder der Arzt eine Erkrankung oder Auffälligkeit feststellt oder Anzeichen für mögliche Störungen oder Entwicklungsverzögerungen vorliegen, werden die Möglichkeiten mit Ihnen besprochen und in Abstimmung mit Ihnen die erforderlichen Schritte zur genaueren Diagnose und anschließenden Behandlung in die Wege geleitet.

Früherkennungsuntersuchungen bei chronischer Erkrankung oder Behinderung

Mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung entwickelt sich Ihr Kind unter Umständen anders als gesunde oder nicht behinderte Kinder. Die Kriterien der Früherkennungsuntersuchungen treffen dann häufig nicht mehr auf die individuelle Entwicklung Ihres Kindes zu. Lassen Sie sich daher nicht verunsichern, wenn Ihr Kind von den Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine bestimmte Altersstufe vorgesehen sind, möglicherweise abweicht. Bei einzelnen Beeinträchtigungen, zum Beispiel Down-Syndrom oder Turner-Syndrom, gibt es auch andere „Vergleichswerte“ (Wachstumskurven, sogenannte Perzentilenkurven) für die altersgemäße Entwicklung der Größe und des Gewichts. Wenn Ihr Kind entwicklungsverzögert, chronisch krank oder behindert ist, wird die Ärztin oder der Arzt bei den U-Untersuchungen die Entwicklungsschritte überprüfen, die Ihr Kind in der Zwischenzeit gemacht hat, und mit Ihnen gegebenenfalls die weiteren Therapie- und Fördermaßnahmen besprechen.

Wichtig ist, die vorgesehenen Untersuchungszeiträume wie bei allen anderen Kindern einzuhalten.

Wer hat das Jahr festgelegt?

Unser Kalender geht auf den römischen Kaiser Gaius Julius Cäsar zurück. Er führte im Jahr 46 vor Christus den Julianischen Kalender ein. Aus Beobachtungen der Himmelkörper wusste man, dass ein Jahr 365 Tage und 6 Stunden lang ist. So lange braucht die Erde, um die Sonne zu umkreisen.

Wann wurde das Jahr 1 festgelegt?

Das Jahr eins. Wird das angenommene Geburtsjahr Jesu Christi mit 1 bezeichnet, so war ein Jahr nach Christi Geburt das Jahr 2 n. Chr. Da es ein „Jahr null“ in der von den Historikern angewendeten Zeitrechnung nicht gibt, lässt sich mit Jahreszahlen vor der Zeitenwende nicht wie mit üblichen negativen Zahlen rechnen.

Wer hat das Jahr null festgelegt?

In der sogenannten astronomischen Zeitrechnung gibt es das Jahr null. Es entspricht dem Jahr vor der Geburt Christi. Das Jahr davor wäre -1, dann -2, -3 und so weiter. Der römische Mönch Dionysius Exiguus begründete im Jahr 525 die christliche Zeitrechnung.

Wie wird ein Jahr festgelegt?

Neben dem normalen Gemeinjahr zu 365 Tagen kennt der bürgerliche Kalender Schaltjahre zu 366 Tagen. Damit ergibt sich die Länge eines bürgerlichen Jahres zu: 1 Kalenderjahr = 365 oder 366 Kalendertage.