Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig. Die Autorin erreichen Sie unter [email protected]. Show
Pro Haushalt. Für Bundesbürger ab 18 Jahren gilt: „eine Wohnung – ein Beitrag“. Wohnen mehrere Personen zusammen, muss nur einer den Rundfunkbeitrag (früher GEZ) zahlen. Formal sind zwar alle zur Zahlung des vollen Betrags verpflichtet. Trotzdem ist die Gebühr nur einmal pro Wohnung fällig. In der Praxis meldet einer der Bewohner die Wohnung beim Beitragsservice an und zahlt die 18,36 Euro. Die Anmeldung gilt dann auch für die anderen, die vielleicht einen Anteil übernehmen. Das regeln die Haushaltsmitglieder untereinander. Ist ein Mitglied einer Wohngemeinschaft von der Beitragszahlung befreit, etwa weil es Bafög oder Arbeitslosengeld 2 bezieht, profitieren die Mitbewohner nicht davon. Das bedeutet: Sind an einer Adresse zwei Personen gemeldet und ist ein Bewohner befreit, muss der andere für die Wohnung den vollen Rundfunkbeitrag bezahlen. Etwas anderes gilt unter Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern. Ist ein Partner vom Rundfunkbeitrag befreit oder zahlt er nur einen ermäßigten Beitrag, erstreckt sich dieses Privileg auch auf den Partner (Paragraf 4 Absatz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Was zählt als Wohnung?Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag definiert eine Wohnung als baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder dafür genutzt wird und durch einen eigenen Eingang vom Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen betreten werden kann. Es spielt keine Rolle, wie viele Räume die Wohnung hat. Wohnt ein volljähriges Kind in einer Einliegerwohnung mit eigener Küche und Bad im Haus der Eltern, muss es demnach einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen. Was gilt in einer Wohngemeinschaft, wenn der angemeldete Bewohner nicht zahlt?Dann kann der Beitragsservice die offenen Posten nachträglich von den anderen Bewohnern verlangen. Nur von Menschen, die von der Beitragspflicht befreit sind, kann die Behörde natürlich keine Nachzahlungen verlangen. Was gilt in Studentenwohnheimen?Dort muss jeder Bewohner eines Zimmers den monatlichen Rundfunkbeitrag selbst zahlen. Obwohl eine private WG zusammen nur einmal den Monatsbeitrag schuldet, sieht das Verwaltungsgericht Hamburg darin keine rechtswidrige Ungleichbehandlung (Az. 3 K 159/14). Gilt der Rundfunkbeitrag auch für Pflegeheimbewohner?Nein, derzeit nicht. Die Zimmer im Heim gelten als Gemeinschaftsunterkunft, soweit die Bewohner wegen gesundheitlicher Einschränkungen „nachhaltig betreut“ werden müssen. Sie müssen aber einen Antrag stellen und sich von der Gebühr befreien lassen. Fitte Senioren in einer Seniorenresidenz oder Studenten im Wohnheim dagegen müssen für ihr Zimmer oder ihre Wohnung zahlen. Müssen Eigentümer einer leer stehenden Wohnung zahlen?Nein. Besteht für die Wohnung kein Mietvertrag und ist dort auch niemand gemeldet, also auch nicht der Eigentümer, wird für die Wohnung kein Beitrag fällig. Ob die Wohnung möbliert ist oder nicht, spielt keine Rolle. Müssen auch Menschen zahlen, die weder Radio, Fernseher noch Computer besitzen?Ja, der Rundfunkbeitrag, oder umgangssprachlich GEZ ist geräteunabhängig. Ob ein Radio oder Fernseher im Haus steht und genutzt wird, spielt keine Rolle. Aktuell. Fundiert. Kostenlos. test.de Newsletter Ja, ich möchte die Newsletter der Stiftung Warentest abonnieren. Informationen zu den Newslettern und zum Datenschutz Muss ich auch zahlen, wenn ich für längere Zeit ins Ausland gehe?Wer während eines längeren Auslandsaufenthalts in Deutschland gemeldet bleibt oder in einem noch laufenden Mietverhältnis Mieter ist, wird um den Rundfunkbeitrag nicht herumkommen. Auch hier vertritt der Beitragsservice eine strenge Rechtsauffassung. Eigentlich enthält der maßgebliche Paragraf 2 Absatz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages nämlich nur eine rechtliche Vermutung, dass der an einem Wohnort gemeldete oder in einem Mietvertrag genannte Mieter dort auch tatsächlich wohnt. Rechtliche Vermutungen können aber widerlegt werden. Außerdem hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 2016 in einer Entscheidung angedeutet, dass ein „nachgewiesener längerer Auslandsaufenthalt“ ein Grund für eine Befreiung nach Paragraf 4 Absatz 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag („besonderer Härtefall“) sein könnte (Az. 2 A 1005/15; dort Randzifffer 65). Auf Anfrage konnte der Beitragsservice test.de aber keinen Beispielsfall nennen, in dem einer in Deutschland gemeldeten, aber im Ausland lebenden Person, eine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung gelungen ist oder ein Härtefall angenommen wurde. Besonders bitter für die Betroffenen ist, wenn sie zwar zahlen müssen, aber wegen des sogenannten Geoblockings vom Ausland aus noch nicht einmal die Mediatheken der Öffentlich-rechtlichen Sender nutzen können. Welche Personen sind von der GEZ befreit?Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Voraussetzungen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) - Befreiungsgrund 402. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld nach §§ 122ff.
Wann muss ich GEZ nicht bezahlen?„Wer muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen? “ Nicht zahlen müssen alle, die Sozialleistungen beziehen. Sozialleistungen sind beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wie hoch darf das Einkommen sein um von der GEZ befreit zu werden?Das Wichtigste in Kürze
Wer keine Sozialleistungen bezieht, aber ein zu geringes Einkommen hat, kann einen Härtefallantrag beim Rundfunkbeitragsservice stellen, wenn die Einkünfte pro Monat nicht um mehr als 18,36 Euro über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen.
Wie kann man Fernsehgebühren umgehen?Wenn Sie in eine WG oder zu einem Lebenspartner ziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Immerhin wird der Rundfunkbeitrag ja dann bereits von einer anderen Person in der Wohnung gezahlt.
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