Die Ausbeute aus einem Fall, in dem sich reichlich Schmuck in der Wohnung eines Verstorbenen fand. Hier ausgelegt auf einem Tisch der Bezirksregierung Düsseldorf. ">Die Ausbeute aus einem Fall, in dem sich reichlich Schmuck in der Wohnung eines Verstorbenen fand. Hier ausgelegt auf einem Tisch der Bezirksregierung Düsseldorf. Foto: Bezriksregierung Düsseldorf/Bezirksregeirung Düsseldorf Düsseldorf In manch einem Nachlass-Fall bekommt der Staat am Ende alles. Das passiert in NRW öfter als man denkt. Die Gründe sind vielfältig.
Von Peter Kurz Was geschieht mit dem Hab und Gut eines Menschen, wenn er stirbt, aber keine Verwandten hatte? Und wenn er auch niemandem mit einem Testament beglückt hat? Oder wenn er zwar Verwandte hat, die nach den gesetzlichen Regeln eigentlich erben würden, das Erbe aber wegen möglicher Überschuldung ausschlagen? In all diesen Fällen gibt es am Ende doch einen Erben: nämlich das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt wohnte. Aber wie kommt es dazu, dass so viel Geld nicht „in der Familie bleibt“, sondern anonym im Landeshaushalt versickert? Mirjam Leipner, bei der Bezirksregierung Düsseldorf zuständige Dezernentin für Fiskalerbschaften im Regierungsbezirk Düsseldorf, wo allein im vergangenen Jahr 332 solcher Erbschaften anfielen, erklärt: „In manch einem Fall werden per Testament ungeliebte Verwandte ausgeschlossen.“ Aber noch ein anderer Grund könne dahinter stehen: „Da im städtischen Bereich mehr Fiskalerbschaften anfallen als in ländlichen Gegenden, vermuten wir, dass dahinter auch die Tendenz zur Vereinzelung und zur Anonymisierung der Gesellschaft steht. Dass es zu Lebzeiten wenig Kontakt gab.“ In den vergangenen zehn Jahren, so stellt sie fest, sei die Zahl der Fälle jedenfalls angestiegen. Bezirksregierung versucht, das Erbe schnell zu verwertenWie landet ein solcher Erbschaftsfall auf Leipners Tisch, und was macht das fünfköpfige Team (3,5 Stellen) dann? Wenn das Nachlassgericht nach einem Todesfall feststellt, dass es kein Testament gibt, keine gesetzlichen Erben da sind oder alle Berechtigten das Erbe ausgeschlagen haben, erlässt es einen Fiskalerbschafts-Beschluss. Damit wird dann das Land zum Erben. Und versucht ab diesem Zeitpunkt, eben dieses Erbe zu verwerten, was auch schon mal ein paar Monate dauern kann: Die Wohnung des Verstorbenen, Fahrzeuge oder Schmuckstücke werden verkauft. Gläubiger des Verstorbenen werden befriedigt. Da sind zum Beispiel Forderungen eines Pflegeheims, oder Beerdigungskosten müssen bezahlt werden. Info Zwangserbe Der Gesetzgeber will vermeiden, dass es herrenloses Vermögen gibt. Alles soll immer irgendwem gehören. Den letzten beißen gewissermaßen die Hunde, was § 1942 des Bürgerlichen Gesetzbuches so ausdrückt: „Der Fiskus kann die ihm als gesetzlichem Erben angefallene Erbschaft nicht ausschlagen.“ Immerhin einen Vorteil gegenüber anderen Erben hat der Fiskus: Als „Zwangserbe“ haftet das Land nur in Höhe der Erbschaft, soll also nicht ins Minus rutschen. Einem sonstigen Erben dagegen kann es durchaus passieren, dass er auch mit seinem eigenen Vermögen für Schulden des Erblassers haftet. Geldsegen In Nordrhein-Westfalen spülen solche Fiskalerbschaften dem Land pro Jahr mehrere Millionen Euro in die Kasse. Im Jahr 2016 waren es nach Angaben des NRW-Finanzministeriums rund 6,7 Millionen Euro, im vergangenen Jahr mehr als 6,2 Millionen, die in den Landeshaushalt flossen.
Ihre Meinung zum Thema ist gefragt Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung zu: Wer den Nachlass bekommt, wenn es keine Erben gibtBeachten Sie dabei bitte unsere Regeln für Leserkommentare Vielen Dank für Ihren Beitrag. Ihr Kommentar wird nun gesichtet. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail von uns. Bitte beachten Sie, dass es bei einem großen Kommentaraufkommen zu längeren Wartezeiten kommen kann. Was passiert wenn keine Erben vorhanden sind?Erbenermittlung. Das Nachlassgericht hat die Pflicht, Erben zu ermitteln. Erst wenn es feststellt, dass keine Erben auffindbar sind, erbt der Fiskus (§ 1964 BGB). Selbst wenn der Nachlass geringwertig oder überschuldet ist, muss das Nachlassgericht ermitteln.
Wer erbt wenn keine Hinterbliebenen da sind?Hat der Verstorbene aber weder Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, hinterbliebene Eltern, Geschwister oder Nichten und Neffen, geht die gesetzliche Erbfolge ohne Testament an die Erben der dritten Ordnung weiter. Sind auch keine Großeltern mehr vorhanden, dann geht das Erbe an Tanten und Onkel sowie Cousins und Cousinen.
Wer erbt bei Alleinstehenden ohne Kinder?Hat das verstorbene Kind keine Nachkommen, wird dessen Anteil auf die übrigen Kinder des Erblassers aufgeteilt. Bei Alleinstehenden ohne Kinder erben die Eltern als so genannten Erben 2. Ordnung. Der Nachlass wird zu gleichen Teilen unter den Eltern aufgeteilt.
Sind Nichten und Neffen gesetzliche Erben?Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also seine Geschwister, Nichten und Neffen. Die Erben der zweiten Ordnung erben aber nur, wenn der Erblasser selber keine Kinder, Enkel oder Urenkel hat oder diese vor ihm verstorben sind.
|