Welche Versicherungen kann ein Rentner von der Steuer absetzen

Welche Versicherungen kann ein Rentner von der Steuer absetzen

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Versicherungen sind teuer und können je nach Umfang und Anzahl der Versicherungspolicen jedes Jahr mehrere hundert Euro kosten. Daher fragen sich viele Steuerzahler/innen, welche Versicherungen sie absetzen können und wie.

Als Faustregel gilt: Kosten Ihrer Lebensführung, die unvermeidbar Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern, definiert der Gesetzgeber als Sonderausgaben. Aus diesem Grund werden Sie steuerlich begünstigt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Steuer ABC Was sind Sonderausgaben?

Nicht von der Steuer absetzen kann man hingegen reine Sachversicherungen, da sie vermeidbar sind, also weder der Vorsorge dienen noch für die Ausübung des Berufes erforderlich sind.

Welche Versicherungsbeträge kann ich absetzen?

a) Altersvorsorgeaufwendungen (Basisversorgung)

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versorgungswerk / Alterskassen
  • Private Rentenversicherung: Rürup-Verträge

⇒  Für Altersvorsorgeaufwendungen gibt es eine Maximalgrenze. Die liegt 2021 bei 25.787 Euro für Ledige und 51.574 Euro für Ehepaare. 2020 lag der Betrag noch bei 25.046 Euro für Ledige.

Für 2021 berücksichtigt das Finanzamt jedoch nur höchstens 92 Prozent dieser Maximalgrenze, das sind 23.724 Euro für Alleinstehende und 47.448 Euro für Paare. Wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind, wird Ihnen der Abzug zudem um den Arbeitgeberteil gekürzt.

Übriegns:

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat angekündigt, dass Beiträge zur Rentenversicherung ab 2023 vollständig steuerlich absetzbar sein sollen. Diese geplante Entlastung wird einen Beitrag zur Vermeidung einer „doppelten Besteuerung“ von Renten leisten.

b) Riester-Verträge (Zusatzversorgung)

Sie können die jährlichen Riester-Beiträge bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung eintragen. Dazu gehören nicht nur die Beiträge, die Sie selbst einzahlen, sondern auch die staatliche Zulage. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Steuer ABC Was ist die Riester-Rente?

c) Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Eine Auswahl der Häufigsten:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Krankenzusatzversicherung (z. B. Zahnzusatzversicherung)
  • Krankentagegeldversicherung / Krankenhaustagegeldversicherung  
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Unfallversicherung (für den Bereich Freizeit)
  • Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung (wenn Sie vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde)
  • Sterbegeldversicherung (unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Leistung nur im Todesfall)

⇒ Bis maximal 1.900 Euro für Arbeitnehmer/innen und Beamte. 2.800 Euro für Selbstständige. Bei Verheirateten das Doppelte.

Da die Absetzungsgrenze mit 1.900 Euro beziehungsweise 2.800 Euro sehr gering ist, werden die Steuerzahler/innen nur wenig entlastet: Mit Basiskranken- und gesetzlicher Pflegeversicherung ist der Höchstbetrag oft schon erreicht. Dafür berücksichtigt das Finanzamt diese aber stets in tatsächlicher Höhe, auch wenn sie den Höchstbetrag übersteigen.

Übrigens:

Durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen wurde der pauschale Ansatz von Vorsorgeaufwendungen im Veranlagungsverfahren mittels Vorsorgepauschale abgeschafft. Eine Vorsorgepauschale wird seit 2010 nur noch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. 

d) Berufliche Policen

  • Unfallversicherung (Anteilig für den Bereich Arbeit)
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung (Anteilig für den Bereich Arbeit) bzw. eine Arbeitsrechtsschutzversicherung

⇒ Diese Versicherungen können Sie unbegrenzt als Werbungskosten angeben.

Welche Nachweise muss ich mitliefern?

Alle Versicherungen, die auf Ihrem Lohnsteuerbescheid eingetragen sind, müssen Sie nicht nachweisen. Für alle anderen Versicherungen gilt: Sie dürfen nur absetzen, was Sie tatsächlich bezahlt haben. Eine Rechnung ist dem Finanzamt häufig nicht genug. Bewahren Sie daher auch die entsprechenden Überweisungsbelege oder Kontoauszüge auf.

Wo trage ich die Versicherungen ein?

Die meisten Versicherungen tragen Sie in die Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Beruflich bedingte Policen hingegen werden bei der Steuererklärung unter den Werbungskosten angeführt – Anlage N der Steuererklärung. Für Riester-Verträge gibt es zusätzlich die Anlage AV.

Klingt kompliziert? Für die Beraterinnen und Berater der VLH gehört es zum Tagesgeschäft, die Versicherungen den richtigen Anlagen zuzuordnen. Gerne unterstützen wir auch Sie darin, sich die Steuervorteile zu sichern, die Ihnen zustehen. Hier können Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen: Beratersuche.

Diese Versicherungen können Sie NICHT absetzen:

  • Privat- / Mietrechtsschutz- / Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kfz-Kaskoversicherung
  • Private Rentenversicherung: Kapitalanlage-Produkte
  • Kapitallebensversicherung (wenn Sie nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, denn dann gilt Sie als Geldanlage)

Auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sind keine Angaben in den Steuerformularen nötig. Grund: Die Beiträge werden bereits direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel bAV: So funktioniert die private Altersvorsorge.

Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Kann man als Rentner die Kfz Versicherung steuerlich absetzen?

Arbeitnehmer, Rentner und Beamte können die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen, wohingegen für Selbstständige zusätzlich die Kaskoversicherung steuerlich absetzbar ist. Voraussetzung für die potenzielle Steuerersparnis ist, dass man als Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter agiert.

Welche Sonderausgaben können Rentner absetzen?

Sonderausgaben – diese Posten zählen.
Gesetzliche Rente. Rentenbeiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. ... .
Riester-Rente. Selbstgezahlte Beiträge für den Riester-Vertrag (maximal 2 100 Euro pro Jahr) kommen in die Anlage AV. ... .
Rürup-Rente. ... .
Krankenversicherung. ... .
Versicherungen. ... .
Kirchensteuer. ... .
Spenden. ... .
Flüchtlingshilfe..

Was sind außergewöhnliche Belastungen für Rentner?

Das zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art. Dazu gehören die bereits erwähnten Krankheitskosten, das können zum Beispiel vom Arzt verordnete Medikamente oder Hilfsmittel sein. Dasselbe gilt für andere Krankheitskosten: Kurkosten, Zuzahlungen für die Brille, das Hörgerät oder für den Zahnarzt.