Welche Versicherung zahlt wenn jemand anderes fährt?

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Beim Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung dachten Sie noch, außer Ihnen wird den Wagen ohnehin niemand fahren – den Aufpreis für weitere Fahrer können Sie sich sparen. Doch unverhofft kommt bekanntlich oft. Ein gemütlicher Abend mit Freunden, der Gastgeber holt seinen besten Tropfen aus dem Keller – und Sie sind schon versucht, das Auto stehen zu lassen. Da bietet ein nüchterner Bekannter an, Sie mit Ihrem Auto nach Hause zu chauffieren.

Ein nettes Angebot – wäre da nicht die Sache mit der Autoversicherung. Und wie sieht es aus, wenn der oder die Liebste mit Ihrem Wagen nur schnell zum Einkaufen fahren will, weil das eigene Fahrzeug in der Werkstatt ist? Sind Partner in der Kfz-Versicherung automatisch mitversichert? Was gilt, wenn sich der Bruder das Fahrzeug über das Wochenende ausleihen möchte? Macht es einen Unterschied, ob es sich um enge Verwandte oder einen Arbeitskollegen handelt?

Es gibt viele Situationen, in denen es denkbar ist, das Auto kurzfristig in fremde Hände zu geben. Doch vorher sollten Sie in den Unterlagen Ihrer Autoversicherung überprüfen, wer den Wagen alles fahren darf.

Nicht jeder kann sich heutzutage ein Auto leisten. In Großstädten ist ein eigenes Fahrzeug zudem nicht unbedingt nötig, fahren hier meist im 5-Minuten-Takt Busse oder Bahnen. Doch nicht immer können Menschen auf ein Auto verzichten. Warum also nicht einfach den PKW des Nachbarn, des Freundes oder der Oma ausleihen? Das geht schnell und Verpflichtungen entfallen. Doch was passiert, wenn es nun zu einem Schadensfall kommt? Wer kommt dann für den Schaden auf? Wir durchleuchten für dich diese Fragen, die durchaus ernst zu nehmen sind.

Wer darf dein Auto fahren?

Möchte jemand Fremdes dein Auto fahren, musst du die Versicherung darüber in Kenntnis setzen. Wenn du eine Kfz-Versicherung abschließt, gibst du nämlich in den Daten bereits an, wer das Auto in Zukunft fahren darf. In der Regel bist du das selbst sowie der Ehepartner oder der Lebenspartner. Oftmals können auch Kinder oder andere Verwandte eingeschlossen werden.

Somit gilt: Der Personenkreis, der berechtigt ist, dein Auto zu fahren, ist oft sehr klein gehalten. Je mehr Personen dein Auto fahren dürfen, desto höher sind natürlich auch die Versicherungskosten.

Welche Versicherung zahlt wenn jemand anderes fährt?

Tipp: Möchtest du deine Daten um einen Fahrer ergänzen, so kannst du deinen Versicherer darüber telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis setzen. Wichtig ist jedoch, dass diese Meldung vor der eigentlichen Fahrzeugnutzung erfolgt.

Wenn du nämlich dein Auto verleihst, musst du mit Zusatzzahlungen an deine Versicherung sowie weiteren Kosten rechnen. Diese können Beitragszahlungen an den Versicherer, aber auch Knöllchen durch Falschparken oder Blitzer betreffen. Die Bußgeldbescheide kommen schließlich immer auf den Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin zu und das bist in allen Fällen du.

Unfall mit fremdem Auto: Wer zahlt?

Vermutlich sagst du nicht gerne Nein, wenn du dein Auto an einen Verwandten oder einen Freund verleihen sollst. Auf dich ist schließlich Verlass. Oftmals handelt es sich nur um einen kurzen Zeitraum. Zumeist soll nur kurz etwas mit dem Fahrzeug von A nach B transportiert werden. Was geschieht, wenn jemand Fremdes dein Auto fährt, ohne in der Versicherung eingetragen zu sein, und es kracht?

Das kommt auf die Details des Unfalls an. Ist der Fahrzeugführer nur in den Unfall verwickelt, aber nicht der Schadensverursacher? Dann ist es auch nicht tragisch, dass diese Person nicht in der Versicherungspolice vorkommt. Der Versicherer des Unfallverursachers kommt in der Regel für die Kosten des Schadens auf. Anders sieht es aus, falls es sich nicht um eine einmalige Aktion handelt, und somit eine Obliegenheitsverletzung vorliegt.

Wenn jemand Fremdes dein Auto fährt, aber nicht in der Versicherung eingetragen ist, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sofern es sich um eine einmalige Fahrt handelt. Denn bei einmaligen Ausnahmen liegt noch keine Obliegenheitsverletzung, also eine Dauerhaftigkeit, des Versicherungsnehmers vor. Die Beweislast liegt dabei immer beim Versicherer. Generell wäre es gut, wenn du auch einmalige Fahrten deinem Versicherer meldest.

Es spielt keine Rolle, ob du eine Kfz-Teilkaskoversicherung oder Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen hast. Ist der Fahrzeugführer nicht im Vertrag enthalten, muss der Versicherte die Kosten selbst übernehmen. Hinzu kommen weiterhin zusätzliche Strafgebühren für Nichtanmeldung bei der Versicherung und etwaige Bußgelder.

Welche Versicherung zahlt wenn jemand anderes fährt?

Tipps für Fahrzeughalter

Wenn du oder andere Personen unversichert ein Auto fahren und einen Unfall verursachen, kann euch dieser Fehler teuer zu stehen kommen. Die Versicherung muss in diesen Fällen nur dann in Leistung gehen, wenn wenn wirklich eine Obliegenheitsverletzung vorliegt. Das muss der Versicherer nachweisen können – was meist schwierig ist. Dann drohen zusätzliche Strafen. Neben Strafzahlungen können die Versicherer sogar den Fahrzeugführer in Regress nehmen. Es ist daher immer sicherer, Vorsorge zu tragen und die Versicherung zu kontaktieren. Diese Maßgabe dauert nur wenige Minuten und kann Nerven, Zeit und Geld einsparen.

Ein selbstverschuldeter Unfall kann somit übel enden. Vor allem der Fahrzeugeigentümer und Fahrzeughalter ist in die Pflicht zu nehmen. Denn der Versicherungsschutz gilt nur für diejenigen, die auch im Vertrag namentlich erwähnt werden. Achtung: Einmalige Fahrten sind immer versichert, die Dauerhaftigkeit ist jedoch nur schwierig nachzuweisen. Soll folglich jemand Fremdes dein Auto fahren, informiere in diesem Fall den Versicherer. Dieser aktualisiert die Unterlagen, damit alles rechtlich abgesichert ist.

Solltest du Fragen oder Probleme haben, dann zögere nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten dich gern und stehen dir jederzeit zur Verfügung.

Welche Versicherung zahlt wenn ich ein fremdes Auto fahre?

Bei einem Unfall mit dem geliehenen Auto zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners genauso, als wenn der Fahrzeughalter selbst gefahren wäre. Doch dann stuft sie in der Regel den Schadenfreiheitsrabatt zurück.

Ist das Auto versichert wenn jemand anderes fährt?

Nein, der Fahrzeughalter kann eine andere Person oder Firma sein als der Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer muss eine Privatperson sein.

Wer zahlt den Schaden wenn ich mein Auto verleihe?

Wenn Sie Ihr Auto verleihen, also anderen kostenlos zur Nutzung überlassen, haften Sie für alle Schäden und Verkehrsvergehen, die der Entleiher mit dem Kfz verursacht. Ein Leihvertrag, den Sie im Vorfeld mit dem anderen Fahrer abschließen, sichert Sie rechtlich ab.

Wer haftet wenn ein anderer mein Auto fährt?

Bei einem entstandenen Unfall mit geliehenem Auto zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Fahrzeugschäden des Unfallgegners. Das gilt auch für den Fall, wenn der Fahrzeughalter selbst gar nicht gefahren ist. Allerdings kann es dann passieren, dass die Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt herunterstuft.