Welche bedeutung spielt der islam als die religion im staat

In Deutschland können Menschen ihren Glauben frei praktizieren – unabhängig davon, welcher Religion sie angehören. Religion und Staat sind getrennt. Etwa jeder zweite in Deutschland ist Christ. Rund fünf Prozent sind Muslime und vier Prozent gehören anderen Religionen an. 36 Prozent der Bevölkerung, mehr als jeder dritte, gehören keiner Religion an; Tendenz steigend.

Trennung von Staat und Religion

Der deutsche Staat hat sich in seiner Verfassung verpflichtet, Religionen und Weltanschauungen neutral zu begegnen. Er darf sich selbst mit keinem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis identifizieren. „Neutral“ bedeutet aber nicht, dass der Staat Religionen ablehnend oder gleichgültig gegenübersteht: Es ist politischer Konsens, dass Religionen zum Zusammenhalt der Gesellschaft beitragen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Staat daher eine „fördernde Neutralität“ gegenüber Religionen und Weltanschauungen nahegelegt.

Feiertage und Religionsunterricht

„Fördernde Neutralität“ bedeutet, dass Staat und Religionen in vielen Bereichen partnerschaftlich zusammenarbeiten: Der Staat beteiligt sich finanziell an Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die von Religionsgemeinschaften getragen werden. Die christlichen Feiertage wie Weihnachten, Ostern und Pfingsten sind laut Verfassung geschützt – dann haben alle frei und die Geschäfte sind geschlossen. In den meisten Bundesländern erhalten Schüler an staatlichen Schulen Religionsunterricht und Theologen studieren an staatlichen Universitäten. Wer allerdings Religionslehrer oder Theologieprofessor werden will, braucht die Einwilligung seiner Kirche.

Kirchensteuer

Deutschland ist eins der wenigen Länder weltweit, die eine Kirchensteuer erheben. Damit finanzieren die Kirchen ihre Ausgaben für die Gemeinschaft. Die Finanzämter ziehen die Steuer für die Kirchen von deren Mitgliedern ein. Sie beträgt acht oder neun Prozent der Einkommensteuer.

Alte Verträge und neue Religionsgemeinschaften

Die Zusammenarbeit von Staat und Religionsgemeinschaften ist im Grundgesetz und durch Verträge geregelt. Viele Bestimmungen kommen aus einer Zeit, als die große Mehrheit der Deutschen einer Kirche angehörte. Sie sind deshalb auf die christlichen Kirchen zugeschnitten. Seit einigen Jahren versucht der Staat, den Islam in die Bestimmungen einzubeziehen. Das ist nicht einfach, da muslimische Gemeinschaften anders organisiert sind als die christlichen Kirchen und zum Beispiel kein Verzeichnis über ihre Mitglieder führen.

© www.deutschland.de

Auch interessant

Welche bedeutung spielt der islam als die religion im staat

Religionen in der Pflicht

In Konflikten sind Religionen oft Brandbeschleuniger. Können sie auch zum Frieden beitragen? Antworten von Silke Lechner vom Auswärtigen Amt.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht keine strikte Trennung zwischen Staat und Religion vor. Die Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften werden durch das sogenannte Staatskirchenrecht (auch: Religionsverfassungsrecht) geregelt.

Welche bedeutung spielt der islam als die religion im staat

Quelle: Tomekbudujedomek / GettyImages

Die wichtigsten Regelungen über das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften in Deutschland finden sich in Art. 4 und Art. 140 des Grundgesetzes (GG). Diese Verfassungsnormen gelten für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleichermaßen.

Viele Fragen des Staatskirchenrechts / Religionsverfassungsrechts sind darüber hinaus in Verträgen zwischen dem Staat und Religionsgemeinschaften geregelt. Denn: Laut Grundgesetz sind hierfür in erster Linie die Länder zuständig.

Die Religionsfreiheit

Art. 4 Abs. 1 und 2 GG garantiert die Religionsfreiheit eines jeden Einzelnen. Jeder kann sich frei zu einer Religion bekennen und einer Religionsgemeinschaft beitreten. Jeder ist aber auch frei, sich zu keiner Religion zu bekennen, aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten oder in eine andere überzuwechseln.

Neutralitätsgebot

Laut Bundesverfassungsgericht muss der Staat "Heimstatt aller Bürger" sein - unabhängig von ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis. Der Staat darf sich daher selbst nicht mit einem bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis identifizieren. Er muss vielmehr allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften neutral und tolerant gegenüberstehen.

Anders als in anderen Staaten sieht das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland allerdings keine strikte Trennung von Staat und Religion vor. Der Staat wirkt mit Religionsgemeinschaften zusammen - etwa um religiösen Bekenntnisunterricht in den staatlichen Schulen zu organisieren.

Religionsgemeinschaften

Unter Religionsgemeinschaften (oder auch Religionsgesellschaften) werden Vereinigungen verstanden, die das Ziel haben, sich der gemeinsamen Ausübung ihrer Religion zu widmen. Gegenstand der Religionsgemeinschaft ist die Pflege eines gemeinsamen religiösen Bekenntnisses. Andere Zwecke, etwa die Kultur- oder Brauchtumspflege, konstituieren keine Religionsgemeinschaft.

Religionsgemeinschaften dienen der umfassenden Erfüllung der durch das religiöse Bekenntnis gestellten Aufgaben . Sie unterscheiden sich damit von den religiösen Vereinen, die sich nur Teilaspekten des religiösen Lebens widmen.

Grundsätzlich sind Religionsgemeinschaften in Deutschland nach dem Grundgesetz frei, sich ihrem Selbstverständnis und ihrer Tradition nach zu organisieren. Als Religionsgemeinschaften nach dem Grundgesetz steht ihnen zudem das sogenannte Selbstbestimmungsrecht zu.

Auch für das Zusammenwirken von Staat und Religionsgemeinschaften ist die Organisation der Gläubigen in Religionsgemeinschaften eine wesentliche Voraussetzung.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Seelsorge
  • Religionsunterricht
  • Kirchensteuererhebung

Der Körperschaftsstatus

Religionsgemeinschaften können sich zur rechtlichen Organisation grundsätzlich der privatrechtlichen Rechtsform bedienen (rechtsfähiger oder nicht rechtsfähiger Verein). Unter bestimmten Voraussetzungen steht ihnen das Recht zu, sich öffentlich-rechtlich zu organisieren (Körperschaftsstatus).

Mit dem Status sind besondere Rechte verbunden, wie z.B. das Recht, Steuern von ihren Mitgliedern zu erheben. Die als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisierten Religionsgemeinschaften genießen auch andere Vorteile, wie z.B. Steuer- und Gebührenbefreiungen.