Was tun wenn der zug verspätung hat

Hintergrund

Stand: 18.02.2019 11:53 Uhr

Wenn der Zug Verspätung hat oder ausfällt, muss die Deutsche Bahn ihren Kunden Entschädigungen zahlen. Doch was müssen Betroffene dafür tun? Die Regelungen im Überblick.

Verspätungen im Fernverkehr bleiben ein Problem: Im vergangenen Jahr musste die Deutsche Bahn 53,6 Millionen Euro Entschädigungen an Fahrgäste zahlen, die nur mit Verzögerung oder gar nicht an ihr Reiseziel gekommen sind.

Unverzichtbar: Fahrgastrechte-Formular

Grundlage aller Entschädigungsforderungen an die Deutsche Bahn ist das sogenannte Fahrgastrechte-Formular. Betroffene müssen sich das Formular besorgen und es ausfüllen.

Das Formular wird manchmal im Zug ausgeteilt, ansonsten bekommen die Fahrgäste es an der Information, im Reisezentrum oder im Internet zum Selbstausdrucken. Anschließend müssen sie es zusammen mit der Fahrkarte oder einer Kopie bei einem Reisezentrum der Bahn abgeben, oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main schicken. Das Servicecenter hat dann 28 Tage Zeit, den Antrag zu bearbeiten.

Kunden können Entschädigungen noch bis zu einem Jahr nach der Verspätung verlangen. Die Bahn empfiehlt, sich die Verspätung von einem Schaffner oder dem Personal an einer Information auf dem Formular bestätigen zu lassen. Bei Zeitkarten sowie Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung ist das Pflicht. In den letzten beiden Fällen muss die Originalfahrkarte eingereicht werden. Entschädigungsbeträge von weniger als vier Euro werden nicht ausgezahlt. Wer mit einer Entscheidung des Servicecenters nicht einverstanden ist, kann sich an eine Schlichtungsstelle wenden.

Verspätungen

Die Höhe der Entschädigung ist immer davon abhängig, wie lange der Zug Verspätung hat.

Wenn Bahnreisende erwarten können, dass ihr Zug den Zielbahnhof mit einer Verspätung von mehr als 20 Minuten erreichen wird, verfällt die Zugbindung. Quellen dafür sind beispielsweise die Verspätungsangaben im Internet, in der Bahn-App, auf den Anzeigetafeln und in Durchsagen. Betroffene dürfen dann den nächstbesten, aber auch spätere Züge nehmen und sind nicht mehr an eine bestimmte Route gebunden.

Wer einen teureren Zug nimmt (zum Beispiel statt des Regionalexpresses einen ICE), muss zunächst ein neues Ticket kaufen oder einen Aufpreis zahlen. Das bezahlte Geld kann er sich später aber wieder erstatten lassen. Länder-Tickets, das Schönes-Wochenende-Ticket und das Quer-durchs-Land-Ticket sind von der Regelung ausgenommen.

Wer mit einer Verspätung von mehr als einer Stunde am Ziel ankommen dürfte, kann die Reise nicht antreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen. Bahnreisende, die schon unterwegs sind, können die Reise abbrechen und sich einen Anteil des Preises auszahlen lassen - oder zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und den gesamten Preis zurückfordern. Wer sich entschließt trotzdem weiter zu fahren, hat Anrecht auf Erstattung eines Viertels des Fahrtpreises. Ab zwei Stunden Verspätung ist es die Hälfte. Für Zeitkarten und regionale Angebote gibt es Pauschalen.

Reservierungen

Haben Bahnreisende die 4,50 Euro für eine Reservierung investiert und fehlt dann der Wagen oder der ganze Zug fällt aus, so können sie sich das Geld wieder zurückholen. Dafür müssen sie das Fahrgastrechte-Formular sowie Originale des Fahrscheins und der Reservierung einreichen.

EU-Pläne zu Entschädigungen

Möglicherweise können sich geschädigte Kunden künftig noch mehr Geld zurückholen. Das EU-Parlament fordert, dass schon ab einer Stunde die Hälfte des Fahrkartenpreises erstattet wird, ab eineinhalb Stunden dann drei Viertel. Bei mehr als zwei Stunden soll nach dem Willen der EU-Parlamentarier der volle Preis erstattet werden.

Technische Störungen, Warnstreiks oder Unwetter: Egal aus welchem Grund es zu einer Verspätung oder gar einem Zugausfall kommt – Wir erklären Ihnen, wie Bahnreisende zu ihrer Entschädigung kommen.

Was tun wenn der zug verspätung hat

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Wann erhalten Bahnreisende eine Entschädigung bei Verspätungen oder Zugausfall?

Grundsätzlich gilt immer: Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielort bekommen Bahnreisende von der Bahn Geld zurück. Alternativ können gebuchte Tickets auch vor Beginn der Reise storniert werden, wenn die Verspätung schon vorher bekannt ist. Diese Entschädigungen erhalten Sie im Störfall für den Nah- und Fernverkehr:

  • 60 Minuten und mehr: Entschädigung von 25 % des Fahrpreises
  • Ab 120 Minuten: Entschädigung von 50 % des Fahrpreises
  • Bei Hin- und Rückfahrten berechnet die Bahn die Entschädigung auf Grundlage des halben gezahlten Ticketpreises.
  • Ist eine Verspätung schon vor Antritt der geplanten Reise bekannt, haben Sie das Recht dazu, die Reise abzubrechen und sich den vollen Fahrpreis erstatten zu lassen. Alternativ können Sie die schon begonnene Reise am nächsten Bahnhof abbrechen und sich den Fahrpreis für die restliche Strecke zurückholen.

Was tun wenn der zug verspätung hat

Zugausfall und Verspätungen - Bahnreisende sind oft zu wenig über ihre Entschädigungen informiert. imago images / Schöning

Erstattungen für Besitzer eines Wochen- oder Monatstickets

  • Pendler haben nur selten Chancen auf eine Entschädigung, da sich Fahrgäste erst ab einer Verspätung von 60 Minuten beschweren können. Sollte dieser Fall eintreten, werden Ihnen 1,50 Euro für Tickets der zweiten und 2,25 Euro für die erste Klasse erstattet.
  • Hier lohnt es sich, Verspätungen zu sammeln: Die Bahn bittet die Besitzer von Wochen- oder Monatsabos darum, die Verspätungen nach Ablauf ihres Tickets gesammelt beim Servicecenter für Fahrgastrechte einzureichen.
  • Ab einer Entschädigungssumme von vier Euro werden Erstattungen ausgezahlt.

In diesem Fall dürfen Sie in einen anderen Zug umsteigen

  • Schon bei einer Verspätung von nur 20 Minuten im Zielort dürfen Bahnreisende einen anderen, auch höherwertigen Zug wie IC oder ICE, nutzen. Allerdings muss vor Fahrtantritt ein Ticket für den höherwertigen Zug gekauft werden – die Kosten für das Ticket können sich Bahnkunden anschließend erstatten lassen.
  • Gleichwertige Züge können mit dem Ursprungsticket genutzt werden, da die Zugbindung an die Fahrkarte aufgehoben wird. Dies gilt auch für Bahnangebote, wie Sparpreis-Tickets. Vorsicht ist bei regionalen Karten geboten: Schönes Wochenend-Ticket, Quer-durchs-Land, und Länder-Tickets sowie reservierungspflichtige Züge behalten die Bindung an die ursprüngliche Fahrkarte; es darf nicht einfach eine andere Verbindung genutzt werden.

Erstattung für Taxi, Bus oder Übernachtungen

  • Taxi und Bus: Wenn nach einer Verspätung die geplante Ankunftszeit am Zielort zwischen 0 Uhr und 5 Uhr morgens liegt, können Fahrgäste ein anderes Verkehrsmittel nutzen. Allerdings muss eine Verspätung von 60 Minuten vorliegen und die Kosten für den Ersatztransport nicht 80 Euro überschreiten – sonst erstattet die Bahn Ihre Kosten nicht.
  • Übernachtung: Wenn es aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung erforderlich wird, sich über Nacht eine Unterkunft zu suchen und eine Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar ist, übernimmt die Bahn auch „angemessene Übernachtungskosten“.
  • Wichtig: In jedem Fall sollten Sie alle Quittungen, Rechnungen und Belege im Original aufheben. Nur so können diese zusätzlichen Kosten erstattet werden.

So bekommen Sie Ihr Geld

Wenn sich Bahnreisende nach einem Zugausfall oder einer Verspätung die Kosten für ihr Bahnticket erstatten lassen möchten, können sie das auf drei verschiedenen Arten tun:

  • Im Internet: Das Fahrgastrecht-Formular der Bahn kann online heruntergeladen werden. Ausgefüllt muss das Formular dann zusammen mit dem Fahrticket und den Originalbelegen von weiteren Ausgaben – wie beispielsweise Hotelrechnungen oder Taxiquittungen, die aufgrund der Verspätung angefallen sind – an die folgende Adresse geschickt werden: Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, Hotline 0180/5 20 21 78
  • Im DB Service Point am Bahnhof: Auch dort erhalten Reisende das für die Erstattung notwendige Fahrgastrechtformular. Die Bahnmitarbeiter vor Ort können die Verspätung bis zu fünf Tagen im DB Reisezentrum bis längstens ein Jahr nach der Reise bestätigen.
  • Direkt beim Zugpersonal: Wenn der Zug mehr als 60 Minuten Verspätung hat, können sich Bahnkunden beim Zugschaffner das Fahrgastrechtformular holen. Zudem können sie sich die Verzögerung sofort von ihm abzeichnen lassen.
  • Per App: Seit dem 1.Juni 2021 können Sie Ihre Erstattungen und alles weitere zu Ihren Fahrgastrechten auch online über db.de oder über Ihr Kundenkonto in der DB Navigator App klären. Laden Sie sie dazu einfach kostenlos für Android oder iOS herunter. Beachten Sie, dass das Ticket, das erstattet werden soll, über Ihr Konto gekauft, bzw. dort hinterlegt sein muss.
  • In jedem Fall können die Ansprüche bis zu einem Jahr nach der Ablauf der Gültigkeit des Bahntickets gestellt werden.

Was tun wenn der zug verspätung hat

Zugverspätungen dokumentieren lohnt sich, denn so bekommen Sie Ihr Geld zurück. imago images / Jürgen Ritter

So werden Sie rechtzeitig über Verspätungen Ihrer Verbindung informiert

Wenn Sie eine längere Bahnfahrt planen, lohnt es sich, sich über Verspätungen, Ausfälle oder sonstige Störfälle rechtzeitig zu informieren. Dafür bietet die Bahn einige Services:

  • Verspätungs-Alarm: Hier erfahren Sie per Push-Mitteilung auf Ihrem Handy oder per Mail, wenn sich Ihr Zug verspätet.
  • Digitale Bahnhofstafel: Hier erhalten Sie die minutengenauen Ankunfts- und Abfahrtszeiten, sowie Informationen zu bestimmten Bahnhöfen.
  • Reiseauskunft über Amazon Alexa: Über die innovative Sprachsteuerung von Amazon Alexa können Reiseauskünfte auf Zuruf abgefragt werden.

(Tipp ursprünglich verfasst von: Vanessa Materla)

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Was tun wenn Zug Verspätung hat und Anschlusszug verpasst?

Sie haben Ihren Anschlusszug wegen einer vorangegangenen Verspätung Ihres Zuges verpasst? Kein Problem. Benutzen Sie einfach den nächsten Zug zu Ihrem Reiseziel. Die Zugbindung müssen Sie nicht mehr vorher von einem Zugbegleiter, im DB Reisezentrum oder an der DB Information aufheben lassen.

Kann ich bei Verspätung anderen Zug nehmen?

Reisen Sie mit einer Fahrkarte des Nahverkehrs dürfen Sie bereits ab einer am Zielort vernünftigerweise zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten zur Weiterfahrt einen anderen Zug wählen.

Welche Züge darf man bei Verspätung nehmen?

Bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof (maßgebend ist der Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte) können Sie mit Fahrkarten der Produktklassen ICE und IC/EC die Reise unverzüglich mit geänderter Streckenführung und/oder Produktklasse bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne ...

Was tun wenn der Zug nicht kommt?

Informationen gibt es auch unter der kostenlosen Service-Hotline der Bahn: 08000-996633. Die Hotline ist rund um die Uhr besetzt. Für Anrufe aus dem Ausland ist die kostenpflichtige Nummer 0049-1805-334444 geschaltet.