Hintergrund Show
Stand: 18.02.2019 11:53 Uhr Wenn der Zug Verspätung hat oder ausfällt, muss die Deutsche Bahn ihren Kunden Entschädigungen zahlen. Doch was müssen Betroffene dafür tun? Die Regelungen im Überblick. Verspätungen im Fernverkehr bleiben ein Problem: Im vergangenen Jahr musste die Deutsche Bahn 53,6 Millionen Euro Entschädigungen an Fahrgäste zahlen, die nur mit Verzögerung oder gar nicht an ihr Reiseziel gekommen sind. Unverzichtbar: Fahrgastrechte-FormularGrundlage aller Entschädigungsforderungen an die Deutsche Bahn ist das sogenannte Fahrgastrechte-Formular. Betroffene müssen sich das Formular besorgen und es ausfüllen. Das Formular wird manchmal im Zug ausgeteilt, ansonsten bekommen die Fahrgäste es an der Information, im Reisezentrum oder im Internet zum Selbstausdrucken. Anschließend müssen sie es zusammen mit der Fahrkarte oder einer Kopie bei einem Reisezentrum der Bahn abgeben, oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main schicken. Das Servicecenter hat dann 28 Tage Zeit, den Antrag zu bearbeiten. Kunden können Entschädigungen noch bis zu einem Jahr nach der Verspätung verlangen. Die Bahn empfiehlt, sich die Verspätung von einem Schaffner oder dem Personal an einer Information auf dem Formular bestätigen zu lassen. Bei Zeitkarten sowie Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung ist das Pflicht. In den letzten beiden Fällen muss die Originalfahrkarte eingereicht werden. Entschädigungsbeträge von weniger als vier Euro werden nicht ausgezahlt. Wer mit einer Entscheidung des Servicecenters nicht einverstanden ist, kann sich an eine Schlichtungsstelle wenden. VerspätungenDie Höhe der Entschädigung ist immer davon abhängig, wie lange der Zug Verspätung hat. Wenn Bahnreisende erwarten können, dass ihr Zug den Zielbahnhof mit einer Verspätung von mehr als 20 Minuten erreichen wird, verfällt die Zugbindung. Quellen dafür sind beispielsweise die Verspätungsangaben im Internet, in der Bahn-App, auf den Anzeigetafeln und in Durchsagen. Betroffene dürfen dann den nächstbesten, aber auch spätere Züge nehmen und sind nicht mehr an eine bestimmte Route gebunden. Wer einen teureren Zug nimmt (zum Beispiel statt des Regionalexpresses einen ICE), muss zunächst ein neues Ticket kaufen oder einen Aufpreis zahlen. Das bezahlte Geld kann er sich später aber wieder erstatten lassen. Länder-Tickets, das Schönes-Wochenende-Ticket und das Quer-durchs-Land-Ticket sind von der Regelung ausgenommen. Wer mit einer Verspätung von mehr als einer Stunde am Ziel ankommen dürfte, kann die Reise nicht antreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen. Bahnreisende, die schon unterwegs sind, können die Reise abbrechen und sich einen Anteil des Preises auszahlen lassen - oder zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und den gesamten Preis zurückfordern. Wer sich entschließt trotzdem weiter zu fahren, hat Anrecht auf Erstattung eines Viertels des Fahrtpreises. Ab zwei Stunden Verspätung ist es die Hälfte. Für Zeitkarten und regionale Angebote gibt es Pauschalen. ReservierungenHaben Bahnreisende die 4,50 Euro für eine Reservierung investiert und fehlt dann der Wagen oder der ganze Zug fällt aus, so können sie sich das Geld wieder zurückholen. Dafür müssen sie das Fahrgastrechte-Formular sowie Originale des Fahrscheins und der Reservierung einreichen. EU-Pläne zu EntschädigungenMöglicherweise können sich geschädigte Kunden künftig noch mehr Geld zurückholen. Das EU-Parlament fordert, dass schon ab einer Stunde die Hälfte des Fahrkartenpreises erstattet wird, ab eineinhalb Stunden dann drei Viertel. Bei mehr als zwei Stunden soll nach dem Willen der EU-Parlamentarier der volle Preis erstattet werden. Technische Störungen, Warnstreiks oder Unwetter: Egal aus welchem Grund es zu einer Verspätung oder gar einem Zugausfall kommt – Wir erklären Ihnen, wie Bahnreisende zu ihrer Entschädigung kommen. Die mit einem Symbol oder grüner Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision - ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos. Wann erhalten Bahnreisende eine Entschädigung bei Verspätungen oder Zugausfall?Grundsätzlich gilt immer: Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielort bekommen Bahnreisende von der Bahn Geld zurück. Alternativ können gebuchte Tickets auch vor Beginn der Reise storniert werden, wenn die Verspätung schon vorher bekannt ist. Diese Entschädigungen erhalten Sie im Störfall für den Nah- und Fernverkehr:
Erstattungen für Besitzer eines Wochen- oder Monatstickets
In diesem Fall dürfen Sie in einen anderen Zug umsteigen
Erstattung für Taxi, Bus oder Übernachtungen
So bekommen Sie Ihr GeldWenn sich Bahnreisende nach einem Zugausfall oder einer Verspätung die Kosten für ihr Bahnticket erstatten lassen möchten, können sie das auf drei verschiedenen Arten tun:
So werden Sie rechtzeitig über Verspätungen Ihrer Verbindung informiertWenn Sie eine längere Bahnfahrt planen, lohnt es sich, sich über Verspätungen, Ausfälle oder sonstige Störfälle rechtzeitig zu informieren. Dafür bietet die Bahn einige Services:
(Tipp ursprünglich verfasst von: Vanessa Materla) Aktuell viel gesuchtAktuell viel gesuchtWas tun wenn Zug Verspätung hat und Anschlusszug verpasst?Sie haben Ihren Anschlusszug wegen einer vorangegangenen Verspätung Ihres Zuges verpasst? Kein Problem. Benutzen Sie einfach den nächsten Zug zu Ihrem Reiseziel. Die Zugbindung müssen Sie nicht mehr vorher von einem Zugbegleiter, im DB Reisezentrum oder an der DB Information aufheben lassen.
Kann ich bei Verspätung anderen Zug nehmen?Reisen Sie mit einer Fahrkarte des Nahverkehrs dürfen Sie bereits ab einer am Zielort vernünftigerweise zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten zur Weiterfahrt einen anderen Zug wählen.
Welche Züge darf man bei Verspätung nehmen?Bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof (maßgebend ist der Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte) können Sie mit Fahrkarten der Produktklassen ICE und IC/EC die Reise unverzüglich mit geänderter Streckenführung und/oder Produktklasse bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne ...
Was tun wenn der Zug nicht kommt?Informationen gibt es auch unter der kostenlosen Service-Hotline der Bahn: 08000-996633. Die Hotline ist rund um die Uhr besetzt. Für Anrufe aus dem Ausland ist die kostenpflichtige Nummer 0049-1805-334444 geschaltet.
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