Alkohol am Steuer – ein gefährlicher BegleiterAlkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt: Bereits ein Glas wirkt sich auf die Fahrfähigkeit aus. Aufmerksamkeit und Sehvermögen nehmen ab. Gleichzeitig verlängert sich die Reaktionszeit. Alkoholkonsum steigert ausserdem die Risikobereitschaft und ruft Müdigkeit hervor – allesamt gefährliche Begleiter im Auto oder auf dem Töff. Show
In den vergangenen fünf Jahren war durchschnittlich bei jedem neunten schweren Verkehrsunfall Alkohol am Steuer im Spiel. Zwar gibt es immer weniger Alkoholunfälle, doch eigentlich wären die alle vermeidbar. Zudem sind sie oft schwerwiegend. Die meisten Alkoholunfälle passieren nachts, speziell an den Wochenenden. Null Promille für NeulenkerBesonders gefährdet sind junge Fahrzeuglenkerinnen und -lenker. Als Neulenkende sind sie beim Autofahren noch stärker gefordert – Fahrzeugbeherrschung und entsprechende Automatismen sind erst in der Aufbauphase. Schon kleine Beeinträchtigungen erhöhen deshalb die Unfallgefahr. Deshalb gilt für Neulenkerinnen und Neulenker seit einigen Jahren: null Promille. Aufnahme und Abbau von AlkoholEin «normales» Glas mit einem alkoholischen Getränk – z. B. 3 dl Bier, 1 dl Rotwein, 4 cl Schnaps – auf leeren Magen führt bei einem 80 kg schweren Mann zu durchschnittlich 0,3 Promille Alkohol im Blut. Bei einer 58 kg schweren Frau sind es 0,4 Promille. Die Blutalkoholkonzentration lässt sich auf der Website von suchtschweiz.ch berechnen. Was viele nicht wissen: Alkohol baut sich sehr langsam ab. Pro Stunde sind es nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille. Auch im Schlaf bauen wir Alkohol nicht schneller ab. Wer zu viel getrunken hat, kann am nächsten Morgen also immer noch fahrunfähig sein. Der Abbau lässt sich nicht beschleunigen – weder mit Kaffee, sauren Gurken noch Rollmops. Autofahren und Alkohol gehört nicht zusammen. Denn wer alkoholisiert fährt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, sich und auch seinen Führerschein.
Ein zunächst fröhlicher Abend mit Alkohol kann ganz schnell unangenehm und teuer werden und sehr weitreichende Folgen haben. Findet eine Polizeikontrolle statt oder entsteht bei einem Unfall ein Schaden oder wird ein Mensch verletzt, dann hätte man lieber keinen Alkohol getrunken. Wie werden die Promille festgestellt?Atemalkoholmessung im Rahmen einer Verkehrskontrolle © ADAC/Markus HannichDie Promille werden immer durch eine Blutentnahme festgestellt, die ein Arzt durchführen muss. Im Rahmen einer Polizeikontrolle kann nur der Atemalkohol festgestellt werden, d.h. wie viel Alkohol befindet sich in der Atemluft. Und das auch nur, wenn der Fahrer hier freiwillig mitwirkt. Der Wert des Atemalkohols wird in mg/l angegeben. Um einen Anhaltspunkt für den Blutalkoholgehalt, also für die Promille zu erhalten, wird der Atemalkoholwert verdoppelt. Für wen gilt die 0,0 Promille-Grenze?Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Fahranfänger in der Probezeit und Personen bis zum 21. Geburtstag. Wer trotzdem unter Alkoholeinfluss fährt, dem drohen:
Auch Bus- und Taxifahrer sowie Gefahrgutfahrer dürfen nichts trinken. Hier drohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro bzw. bis zu 50.000 Euro. Wann ist das Fahren eine Ordnungswidrigkeit?Von einer sogenannten Ordnungswidrigkeit wird gesprochen, wenn ein Fahrer mit 0,5 – 1,09 Promille Auto fährt und keine weiteren Auffälligkeiten bestehen, d.h. ohne Kontrolle gar nicht bemerkt worden wäre, dass der Autofahrer Alkohol getrunken hat. In diesem Fall ist mit folgenden Sanktionen zu rechnen:
Wann ist das Fahren mit Alkohol eine Straftat?Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer zwischen 0,3 und 1,09 Promille hat und dazu sogenannte alkoholtypische Ausfallerscheinungen kommen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Autofahrer z. B. Schlangenlinien fährt oder es zu einem typischen Unfall unter Alkoholeinfluss kommt. Hier spricht man von der relativen Fahruntüchtigkeit des Fahrers. Um eine Straftat handelt es sich auch, wenn der Fahrer mindestens 1,1 Promille hat. Auf Ausfallerscheinungen kommt es nicht an. Hier spricht man von der absoluten Fahruntüchtigkeit des Fahrers. Strafen: Wenn die Alkoholfahrt zur Straftat wirdIn den Fällen der relativen und absoluten Fahruntüchtigkeit des Fahrers liegt eine Straftat vor und dies hat zur Folge:
Bei Straftaten wird die Geldstrafe in Tagessätzen verhängt. Ein Tagessatz hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters ab und berechnet sich nach dem monatlichen Nettogehalt des Täters. Ein Tagessatz ist ein Dreißigstel des monatlichen Nettogehalts. Eine Freiheitsstrafe mit oder auch ohne Bewährung kann bei Wiederholungstätern oder bei alkoholbedingten Unfällen mit Personenschäden verhängt werden. Der Führerschein – auch Fahrerlaubnis genannt – wird entzogen und es wird eine Sperrfrist festgelegt. Erst nach Ablauf der Sperrfrist darf eine neue Fahrberechtigung erteilt werden. Welche Folgen haben 1,1 oder mehr Promille?Ab 1,6 Promille istautomatisch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorgeschrieben. Dies betrifft nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer. Aber auch wer mit 1,1 bis 1,59 Promille am Steuer erwischt wird und alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, wie z. B. Lallen, Torkeln oder Schlangenlinien fahren zeigt, der muss zur MPU. Nun entschied jedoch das Bundesverwaltungsgericht: Bereits das Fehlen von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen ist eine solche "Zusatztatsache" und führt dazu, dass der Fahrer zur MPU muss. Gibt es Promillegrenzen für Radfahrer?Ja, ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, dann ist er absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Die Folgen sind gravierend:
Fällt die MPU negativ aus, dann wird dem Fahrradfahrer, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, seine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen – der Führerschein ist damit weg. Es kann sogar das Fahrradfahren verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass zukünftig wieder Alkohol getrunken und dann Fahrrad gefahren wird. Informationen zu Regeln und Bußgeldern für Radfahrer lesen Sie hier. YouTube Video: Müssen auch Radfahrer zur MPU?Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/Shutterstock Unfall unter Alkoholeinfluss: Kfz-HaftpflichtversicherungKommt es bei der Fahrt unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall zahlt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners. Doch da der Unfall wegen des Alkoholkonsums verursacht wurde, holt sich die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 5000 Euro von seinem Versicherungsnehmer zurück, die Versicherung nimmt Regress. Unfall unter Alkoholeinfluss: KaskoversicherungDie Kaskoversicherung zahlt den eigenen Schaden des Versicherungsnehmers bei einem Unfall. Hat sich der Unfall unter Alkoholeinfluss ereignet, zahlt die Kaskoversicherung – je nach Alkoholisierung – aber nur einen Teil oder sogar gar nichts. Was passiert wenn man Alkohol trinkt und fährt?Gefährden Sie den Verkehr dadurch, dass Sie während der Fahrt Alkohol trinken, so reicht zu Bestrafung schon ein Wert von 0,3 Promille aus. In diesem Fall drohen Ihnen eine Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg, der Führerscheinentzug und ggf. sogar eine Freiheitsstrafe.
Wie lange darf man kein Auto fahren wenn man Alkohol trinkt?Erst nach ca. 5 Stunden ist der Alkohol komplett abgebaut. Vorsicht: Durch Restalkohol im Körper kann auch das Auto fahren am Morgen nach einer „langen Partynacht“ gefährlich sein.
Kann man wenn man Bier getrunken hat noch eher Auto fahren als wenn man Schnaps getrunken hat?Wer beispielsweise bis Mitternacht Alkohol trinkt und eine Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille hat, darf auch am nächsten Morgen nicht Auto fahren. Der Körper baut – je nach individueller Konstitution – pro Stunde etwa 0,1 Promille ab.
Wie viel darf man trinken und Auto fahren?Für 1,6 Promille muss man als Mann etwa zwei Liter Bier oder einen Liter Wein trinken. Bei einer Frau sind es etwa 1,5 Liter Bier oder 0,7 Liter Wein.
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