Was passiert wenn ich angezeigt werde

Was passiert wenn ich angezeigt werde
Anzeige wegen Diebstahl: Welche Folgen zieht das nach sich?

Wer vorsätzlich und in rechtswidriger Art und Weise eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, macht sich strafbar. Das hierbei einschlägige Delikt ist der Tatbestand des Diebstahls.

Doch was passiert eigentlich bei einer Anzeige wegen Diebstahl? Welche Aufgaben kommen auf die Ermittlungsbehörden zu? Was ist ein Strafantrag? Inwiefern unterscheidet er sich von der Strafanzeige und in welchen Verfahren ist er überhaupt vonnöten? Muss ein Rechtsanwalt konsultiert weren? In unserem Ratgeber können Sie alles Relevante rund um das Thema „Anzeige wegen Diebstahl“ nachlesen.

Inhalt

  • FAQ: Anzeige wegen einem Diebstahl
  • Tatbestand Diebstahl – Ein kurzer Überblick
  • Was passiert bei einer Anzeige wegen Diebstahl?
    • Anzeige wegen Diebstahl: Wer ist Anzeigeberechtigter?
    • Form einer Strafanzeige
    • Strafantrag bei Diebstahl: Wann ist er vonnöten?
  • Anzeige wegen Diebstahl: Welche Folgen zieht dies nach sich?
    • Brauche ich als Beschuldigter einen Anwalt?
    • Was gilt für Opfer eines Diebstahls?
    • Weiterführende Suchanfragen

FAQ: Anzeige wegen einem Diebstahl

Wann ist der Tatbestand des Diebstahls erfüllt?

Hier können Sie nachlesen, welche Merkmale erfüllt sein müssen, damit es sich um einen Diebstahl handelt.

Wie geht es nach der Anzeige wegen eines Diebstahls weiter?

Welche Schritte eingeleitet werden, wenn eine Anzeige wegen eines Diebstahls gestellt wurde, können Sie hier nachlesen.

Wie wird ein Diebstahl bestraft?

Ein Diebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.

Tatbestand Diebstahl – Ein kurzer Überblick

Bevor wir uns dem Thema „Anzeige wegen Diebstahl“ widmen, wollen wir Ihnen zunächst einen groben Überblick zu dem Delikt selbst geben.

Seine gesetzliche Grundlage findet der Diebstahl im 19. Abschnitt des Strafgesetzbuches (kurz: StGB), genauer gesagt in § 242. Hierin heißt es:

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

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Was passiert bei einer Anzeige wegen Ladendiebstahl?

Aufgrund des Strafmaßes von einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe handelt es sich bei § 242 StGB um ein sogenanntes Vergehen. Anders als bei einem Verbrechen, welches im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht ist, kann ein Vergehen auch milder bestraft werden.

Bei einem Diebstahl handelt es sich um eine Straftat, welche die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache betrifft. Dabei muss der Täter stets mit Vorsatz gehandelt haben und zudem in der Absicht, die Sache sich selbst oder aber einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Neben dem vollendeten Diebstahl ist auch die Variante des versuchten Diebstahls mit Strafe bedroht. Zu entnehmen ist dies Absatz 2 der Norm. Wer also zur Tat ansetzt, diese aber nicht vollendet, kann unter bestimmten Umständen dennoch strafrechtlich belangt werden. In dem Fall ist dann auch eine Anzeige wegen versuchtem Diebstahl denkbar.

Bei einer Anzeige, wegen Diebstahl oder wegen eines anderen im Strafrecht normierten Deliktes, handelt es sich zunächst um die bloße Mitteilung eines Sachverhaltes an die Strafverfolgungsbehörden, sprich an Polizei oder Staatsanwaltschaft. Im Gegensatz dazu kommt bei einem sogenannten Strafantrag der Wille zum Ausdruck, dass der Betroffene aufgrund eines in Betracht kommenden Deliktes behördlich verfolgt wird. Der Strafantrag hat also nicht ausschließlich mitteilenden Charakter. Er ist zudem Prozessvoraussetzung.

Anzeige wegen Diebstahl: Wer ist Anzeigeberechtigter?

Zur Anzeige wegen Diebstahl ist jedermann berechtigt und nicht etwa nur der Geschädigte selbst.

Wer also eine Straftat als bloßer Zeuge beobachtet, hat ebenso das Recht, sich an die Polizei zu wenden und den Vorfall zu melden.

Anders als Polizeibeamte sind Privatpersonen grundsätzlich nicht zur Anzeige wegen Diebstahl verpflichtet. Polizisten hingegen müssen jedwede Straftat zur Anzeige bringen.

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Strafanzeige wegen Diebstahl: Die Folgen können für Betroffene hart sein.

Für einige, speziell in § 138 StGB benannte Straftaten ergibt sich indes eine Anzeigepflicht auch für Privatpersonen. Wer beispielsweise von dem Vorhaben oder von der Ausführung eines Mordes oder eines Hochverrates erfährt und es unterlässt, dies zur Anzeige zu bringen, macht sich sogar selbst strafbar.

Form einer Strafanzeige

Wer Anzeige wegen Diebstahl erstatten will, kann das auf verschiedene Art und Weise tun. Zum einen kann dies mündlich, zum anderen schriftlich erfolgen. Wenden kann sich der Anzeigensteller dabei entweder an die Polizei, an die Staatsanwaltschaft oder an die Amtsgerichte. Dies ergibt sich aus § 158 der Strafprozessordnung (kurz: StPO). Erfolgt die Anzeige in mündlicher Form, so ist dies zu beurkunden.

Mittlerweile ist es zudem in bereits 11 deutschen Bundesländern möglich, eine Anzeige auch online zu erstatten. Zu diesen zählen

  • Baden-Württemberg,
  • Berlin,
  • Brandenburg,
  • Hamburg,
  • Hessen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Niedersachsen,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt und
  • Schleswig-Holstein.

Der Service der jeweiligen Polizeibehörde wird zumeist als Internetwache bezeichnet.

Eine Anzeige wegen Diebstahl kann stets auch gegen Unbekannt erstattet werden. Nicht notwendig ist also, dass der Dieb namentlich bekannt ist bzw. seine persönlichen Daten nebst Anschrift und Geburtsdatum etc.

Strafantrag bei Diebstahl: Wann ist er vonnöten?

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Diebstahl: Ein Strafantrag ist bei der Wegnahme geringwertiger Sachen vonnöten.

Im Rahmen von Straftaten taucht immer wieder auch der Begriff des Strafantrages auf. In § 248a StGB ist für den Diebstahl geringwertiger Sachen das Erfordernis eines solchen normiert. In derartigen Fällen können die Behörden nicht ohne entsprechenden Antrag ermitteln, sofern dies nicht aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses geboten ist.

Der Diebstahl (und zudem die Unterschlagung) geringwertiger Sachen ist gemäß Strafrecht ein sogenanntes relatives Antragsdelikt. Bei einem absoluten Antragsdelikt kann das Strafantragserfordernis indes nicht durch ein besonderes öffentliches Interesse umgangen werden. Antragsberechtigt ist grundsätzlich der Verletzte der Tat, es sei denn, gesetzlich ist etwas anderes bestimmt.

Wann eine Sache als geringwertig im Sinne des § 248a StGB zu bezeichnen ist, regelt das Gesetz selbst nicht. Der Rechtsprechung deutscher Gerichte zufolge ist bis zu einem Wert von 50 Euro Diebesgut von Geringwertigkeit auszugehen. Sind mehrere Gegenstände gestohlen worden, werden die einzelnen Werte addiert.

Eine bloße Anzeige wegen Diebstahl reicht in derartigen Fällen nicht aus. Wer hierbei wünscht, dass der Dieb behördlich verfolgt wird, muss einen entsprechenden Strafantrag stellen.

Die Antragsfrist beträgt hierbei drei Monate. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt.

Anzeige wegen Diebstahl: Welche Folgen zieht dies nach sich?

Sobald Polizei und/oder Staatsanwaltschaft aufgrund einer Anzeige wegen Diebstahl Kenntnis von einem entsprechenden Sachverhalt erlangen und sich daraus ein entsprechender Anfangsverdacht begründet, sind sie dazu verpflichtet, zu ermitteln. Dies ergibt sich aus dem im deutschen Strafprozessrecht herrschenden Legalitätsprinzip.

Eine Ausnahme gilt in den zuvor bereits benannten Fällen des Diebstahls geringwertiger Sachen. Wurde hier kein Strafantrag gestellt, kommt es zu keinem strafrechtlichen Verfahren. Das Legalitätsprinzip ist insofern unterbrochen.

Was passiert wenn ich angezeigt werde
Auf eine Strafanzeige wegen Ladendiebstahl folgen Ermittlungen.

In dem sich an eine Anzeige wegen Diebstahl anschließenden Ermittlungsverfahren gehen die Ermittlungsbehörden dem Anfangsverdacht nach und erheben entsprechende Beweise. Zum Beispiel werden hierbei Zeugen befragt und/oder Spuren gesichert etc.

Dabei müssen die ermittelnden Behörden stets auch die entlastenden Umstände ergründen und nicht ausschließlich die belastenden.

Sofern sich am Ende des Ermittlungsverfahrens der ursprüngliche Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten zu einem sogenannten hinreichenden Tatverdacht erhärtet, erhebt die Staatsanwaltschaft öffentliche Anklage.

In diesem Verfahrensabschnitt wird der Betroffene als Angeschuldigter bezeichnet.

Sodann entscheidet das zuständige Gericht darüber, ob es die Hauptverhandlung eröffnet oder aber das Verfahren einstellt. Sofern die Verhandlung eröffnet wird, ist der Angeschuldigte als Angeklagter zu bezeichnen. In diesem Verfahrensabschnitt gilt es dann darüber zu entscheiden, ob der Betroffene verurteilt oder freigesprochen wird bzw. ob es zu einer Verfahrenseinstellung kommt. Hierfür kommen stets mehrere Gründe in Betracht.

Wird wegen Diebstahl eine Strafanzeige gestellt, sollte dies also nicht einfach auf die leichte Schulter genommen werden. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer strafrechtlichen Verurteilung und zu einer saftigen Strafe.

Wird eine Anzeige wegen Diebstahl in einem besonders schweren Fall im Sinne von § 243 StGB erstattet, droht dem Täter sogar eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren.

Brauche ich als Beschuldigter einen Anwalt?

Sofern gegen Sie Anzeige wegen Diebstahl erstattet und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, stellt sich Ihnen womöglich die Frage, ob der Weg zu einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht notwendig bzw. vorteilhaft ist.

Was passiert wenn ich angezeigt werde
Strafanzeige wegen Diebstahl: Was passiert nun? Ein Anwalt klärt Sie über die Einzelheiten auf.

Grundsätzlich gilt diesbezüglich Folgendes: Sofern es sich nicht um den Fall einer notwendigen Verteidigung im Sinne des § 140 StPO handelt, was bei einer Anzeige wegen einem einfachen Diebstahl in der Regel nicht einschlägig sein dürfte, steht es dem Betroffenen frei, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder darauf zu verzichten.

Dennoch kann sich die Unterstützung durch einen Anwalt oftmals lohnen. Aufgrund seines juristischen Fachwissens und seiner Berufserfahrung weiß er, worauf es bei derartigen Vergehen ankommt, was zu tun und was zu vermeiden ist. Oftmals empfiehlt es sich beispielsweise auch, zu den Vorwürfen zu schweigen. Wer ohne entsprechende fachkundige Beratung unbedachte Äußerungen tätigt, kann sich hierbei im schlimmsten Fall selbst schaden.

Wurde eine Anzeige wegen Diebstahl erstattet, kann ein von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt für Sie bereits im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht beantragen. Daraus lassen sich sodann wichtige Rückschlüsse auf den Ermittlungsstand und die bisherige Beweissituation ziehen.

Wenn Sie sich also dazu entscheiden, den Rat eines erfahrenen Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen, können Sie davon durchaus profitieren.

Was gilt für Opfer eines Diebstahls?

Sofern Ihnen jemand unberechtigterweise eine oder gar mehrere Sachen weggenommen hat, sollten Sie nicht zögern und Anzeige wegen Diebstahl erstatten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Ermittlungsbehörden überhaupt keine Kenntnis über den verdachtsbegründenden Sachverhalt erlangen.

Logische Konsequenz davon ist, dass sodann überhaupt nicht ermittelt und der jeweilige Dieb nicht für seine Tat belangt wird.

Ferner dient die Anzeige wegen Diebstahl auch als Nachweis für die Versicherung, sollte der gestohlene Gegenstand von dieser erfasst sein. Überdies fließen bestimmte Daten einer Strafanzeige in die bundeseinheitliche Polizeiliche Kriminalstatistik ein.

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Was passiert bei einer Anzeige in der Schweiz?

Wie läuft ein Strafverfahren ab? Wenn Sie eine Strafanzeige eingereicht haben, können Sie bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft nachfragen, ob ein Strafverfahren eingeleitet worden ist. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird und untersucht dann den Fall.

Wie funktioniert eine Anzeige?

Nach einer Straftat können Sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Anzeige erstatten. Das geht persönlich oder schriftlich per Post oder online. Bitte beachten Sie, dass einzelne Delikte nur verfolgt werden können, wenn Sie innerhalb von drei Monaten einen schriftlichen Strafantrag stellen.

Für was kann man angezeigt werden?

Es gibt Gründe für Strafanzeigen. Zum Beispiel Gewalttaten, Betrug oder Diebstahl. Menschen mit Behinderungen sind besonders oft von körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt bedroht: Frauen mit Behinderung erleben zum Beispiel viel öfter sexualisierte Gewalt als Frauen ohne Behinderung.

Was muss angezeigt werden?

In Deutschland besteht keine allgemeine Anzeigepflicht außer für Personen, die zur Ermittlung von Straftaten berufen sind. Von Privatpersonen muss von Gesetz wegen lediglich die Planung bestimmter, in § 138 StGB aufgeführter Straftaten angezeigt werden, siehe Nichtanzeige geplanter Straftaten.