Politische Wahlen oder Abstimmungen (zum Beispiel Bürgerentscheide) zu organisieren und durchzuführen sowie die Instrumente der demokratischen Willensbildung für die Stadt Bonn umzusetzen, gehört zu den Aufgaben der Bürgerdienste. Unser Service- und Informationsangebot zum Thema Wahlen richtet
sich an alle interessierten Bonner*innen, an Wähler*innen sowie an Wahlbewerber*innen. Falls Sie
darüberhinaus Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich gerne an das Team des Wahlamtes wenden: Am 26. September können Wahlberechtigte in ganz Deutschland ihre zwei Stimmen abgeben: Doch davor müssen Sie sich identifizieren - und dafür sollten Sie in ganz Deutschland zwingend folgende Wahlunterlagen bei sich haben: Die Wahlbenachrichtigung:Diese erhalten Sie vier bis sechs Wochen vor der Wahl. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die Information, in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können. Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung nicht erhalten haben oder nicht finden, können Sie trotzdem wählen. Dies gilt für die Bundestagswahl und die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Abgeordnetenhauswahl in Berlin. Alle aktuellen Nachrichten im News-Ticker bei FOCUS-Online:
Immer ein Ausweisdokument:Das kann der Personalausweis oder der Reisepass sein. Sollte Ihr Dokument abgelaufen sein, ist auch das kein Hindernis. Der Ausweis dient vorwiegend Ihrer Identifizierung anhand des Lichtbildes. Ohne einen Ausweis können Sie nicht wählen. FOCUS-Online-Service zur Bundestagswahl Registrieren Sie sich jetzt für das Webinar von FOCUS Online am Samstag, dem 25. September und stellen Sie Ihre dringendsten Fragen zur Bundestagswahl an die Politikwissenschaftlerin Prof. Ursula Birsl und FOCUS-Online-Chefkorrespondent Ulrich Reitz. Maske und Stift: Besonderheiten während der Corona-PandemieAktuell können öffentliche, geschlossene Räume nur mit einer Maske betreten werden. Das gleiche gilt in diesem Jahr auch für die Wahllokale. Eine weitere Besonderheit: Auch wenn die bereitgestellten Stifte nach jeder Nutzung desinfiziert werden, dürfen Sie am Wahlsonntag einen eigenen Stift mitbringen. Was muss ich bei der Stimmabgabe beachten?In Deutschland handelt es sich bei politischen Wahlen um geheime Stimmabgaben. Das heißt: Sie befinden sich allein in der Wahlkabine. Sollten sie aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung eine Hilfsperson benötigen, kann diese auch mit in die Wahlkabine gehen. Vorher muss sich diese jedoch beim Wahlvorstand des Wahllokals zu erkennen geben. Darf ich mein Handy mit in die Wahlkabine nehmen?Sie können grundsätzlich ihr Handy auch mit in die Wahlkabine nehmen. Das Telefonieren in der Kabine ist nicht ausdrücklich verboten. Allerdings gilt auch hier, dass das Wahlgeheimnis zu wahren ist. Nachdem kaum nachvollziehbar ist, ob es sich um einen normalen Telefonanruf oder um ein Videotelefonat handelt, kann der Wahlvorstand dies auch unterbinden: Denn Fotografieren oder Filmen in der Kabine ist untersagt. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern. Muster einer Wahlbenachrichtigung Die Wahlbenachrichtigung ist die amtliche Benachrichtigung des Wählers über Wahltermin und -lokal. Rechtzeitig vor politischen Wahlen soll jeder Wahlberechtigte per Post eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Auf dieser ist das Datum (in Deutschland immer ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag) der Wahl, der Wahlbezirk und die laufende Nummer im Wählerverzeichnis angegeben sowie der Ort, an dem sich das zuständige Wahllokal befindet. Erhält man als Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung, sollte man im Wählerverzeichnis prüfen, ob man eingetragen ist und, falls nicht, Widerspruch einlegen. Nach einer Prüfung des Widerspruchs wird man ggf. nachträglich aufgenommen. Meistens dient die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auch als Formular, mit dem man Briefwahlunterlagen anfordern kann. Der Ablauf im Wahllokal wird dadurch beschleunigt, dass man die Wahlbenachrichtigung mitbringt. So wird direkt bei der Aushändigung der Stimmzettel geprüft, ob man im richtigen Wahllokal für den entsprechenden Wahlbezirk eingetroffen ist; bei der Stimmabgabe wird man schneller im Wählerverzeichnis gefunden. Notwendig ist das Mitbringen der Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe jedoch nicht, zumal die Benachrichtigung nicht die alleinige Berechtigung darstellt. Man muss einen gültigen Ausweis mit sich führen, um seine Identität nachweisen zu können; oftmals gibt sich der Wahlvorstand aber schon mit dem Vorzeigen der Wahlbenachrichtigung zufrieden. Die Wahlbenachrichtigung darf nicht mit dem Wahlschein verwechselt werden. Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] |