Die Altersgrenze stieg zwischen 2012 und 2019 schrittweise von 65 Jahre auf 67 Jahre. Nur für diejenigen, die vor 1947 geboren wurden, bleibt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Show
Weitere DetailsAb dem Geburtsjahrgang 1947 erhöht sich die Altersgrenze zunächst pro Jahr um einen Monat, ab 2024 pro Jahr um zwei Monate. Wer 1958 geboren ist, erreicht die Altersgrenze also mit genau 66 Jahren. Für alle Jahrgänge ab 1964 beträgt sie 67 Jahre. Tabelle:
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Wir sind für Sie da: Mo bis Fr 8 - 17 Uhr Renteneintrittsalter Tabelle Mein Renteneintrittsalter: Wann kann ich in Rente gehen?
Zur Tabelle Direkt ins Thema Renteneintrittsalter einsteigen – InhaltsverzeichnisDas Wichtigste zum Renteneintrittsalter zusammengefasstDas gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren gilt für alle, die ab 1964 geboren sind. Für frühere Jahrgänge ist die Regelaltersgrenze vom Geburtsjahr abhängig. Je nach Jahrgang liegt sie zwischen 65 und 67 Jahren. Die Anhebung des Renteneintrittsalters um zwei Jahre betrifft auch Altersrenten für Versicherte mit mindestens 45 oder 35 Beitragsjahren sowie die Rente für Schwerbehinderte. Expert:innen gehen davon aus, dass das Rentenalter weiter steigen wird, wenn das System stabil bleiben soll. Sie raten außerdem, die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge attraktiver zu machen, damit zukünftige Rentner-Generationen besser im Alter abgesichert sind. Wann kann ich in Rente gehen? Diese Frage beschäftigt viele Menschen. Die Anhebung des Rentenalters und die damit verbundenen Übergangsregelungen sorgen nicht selten für Verunsicherung. In diesem Ratgeber finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Renteneintrittsalter sowie Tabellen, mit deren Hilfe Sie Ihre Regelaltersgrenze ermitteln können. Regulär in Rente gehen – Die Rente mit 67 Jahren67 gilt allgemein als die magische Grenze zwischen Berufsleben und Ruhestand. Laut Gesetz sind 67 Jahre die aktuelle Regelaltersgrenze. Das ist der Zeitpunkt, an dem Sie in den Ruhestand gehen können und Ihre gesetzliche Altersrente ohne Abschläge (Abzüge) ausgezahlt bekommen. Diese Regelung gilt erstmals für alle, die ab 1964 geboren wurden. Wenn Sie jetzt oder in den kommenden Jahren Rentner:in werden, haben Sie schon früher den Anspruch auf Ihre abschlagsfreie Altersrente. Ihr Geburtsjahr entscheidet also darüber, wann Sie gesetzlich in Rente gehen können. Der Grund für die Unterscheidung ist die Rentenreform von 2007. Damals beschloss die Regierung, das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahre auf 67 Jahre anzuheben. Umgesetzt wird die Reform seit 2012, denn die Anhebung geschieht stufenweise. Gründe für diese Anpassung sind die steigende Lebenserwartung und die sinkenden Geburtenzahlen. Sie führen dazu, dass immer weniger Personen in die Rentenkasse einzahlen, die Rentenbezieher aber gleichzeitig immer länger Rente erhalten. Das setzt das System der gesetzlichen Rentenversicherung finanziell ordentlich unter Druck. Tipp: Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Wenn Sie genau wissen wollen, wann Sie frühestmöglich und wann regulär in Rente gehen können sowie mit welcher Rente Sie rechnen können, dann hilft Ihnen der Online-Rechner der DRV weiter. Mit Geburtsdatum und Angaben zu Schwerbehinderung und Tätigkeit ermitteln Sie mit wenigen Klicks alle Daten. Für die Ermittlung der Rentenhöhe sollten Sie ihre Renteninformation griffbereit halten. Welche Voraussetzungen brauchen Sie, um in Rente zu gehen?Um eine Altersrente zu erhalten, die Ihnen abschlagsfrei ausgezahlt wird, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Übrigens: Diese sogenannten Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten. Ein weiterer Unterschied zu anderen Altersrenten: Sie können unbegrenzt viel hinzuverdienen, ohne dass dieses Einkommen auf die Rente angerechnet wird. Neben der regulären Altersrente gibt es noch weitere Rentenformen, für die es wiederum spezielle Regelungen zu den Voraussetzungen und den Rentenstart gibt.
Rente in Deutschland Alle Infos zur gesetzlichen Rentenversicherung In der Rubrik „Wissen“ finden Sie Infos, Tipps und Ratgeber aus verschiedenen Bereichen des Alltags, in denen auch Schutz, Absicherung und Finanzen eine Rolle spielen. Zum Beitrag Kann ich auch früher in Rente gehen, wenn ich weniger als 45 Jahre Beiträge gezahlt habe? Ja, auch dann ist ein früherer Ruhestand möglich. Allerdings müssen Sie mit Abschlägen rechnen. Für jeden Monat, den Sie eher gehen, werden 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Maximal 14,4 Prozent Abzüge sind erlaubt. Das entspricht vier Jahren. Gerechnet ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren können Sie frühestens mit 63 Jahren in den Ruhestand wechseln. Renten mit höherem EinstiegsalterBei folgenden Rentenarten steigt die Altersgrenze ebenfalls allmählich um zwei Jahre an: Ausblick zum Renteneintrittsalter – Kommt die Rente mit 73?Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist eine Reaktion auf die Verhältnisse in der Gesellschaft. Dabei dreht es sich um diese drei Faktoren:
Das heißt: Die Zahl der Rentner nimmt zu, aber die Zahl der jungen Leute, die die Renten finanzieren, wird kleiner. Mit verschiedenen Mitteln versucht die Politik das Rentensystem zu retten und das Rentenniveau stabil zu halten. Bereits 2016 überraschten Wissenschaftler:innen vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IDW) mit dem Vorschlag vor, das Rentenalter weiter anzuheben. 2030 sollte es bei 69 Jahren, 2035 bei 71 Jahren und bis 2041 bei 73 Jahren liegen. So könne das Rentensystem finanzierbar und die Beitragssätze stabil gehalten werden. Auch jetzige Berater der Regierung schlagen vor, dass das Renteneintrittsalter nach 2031 weiter steigen sollte. Einigkeit herrscht unter Expert:innen darüber, die Rente an die Lebenserwartung anzupassen. Offen ist allerdings die Frage nach einem festgelegten Renteneintrittsalter. Im Gespräch sind auch Ideen, das Rentenalter flexibler zu gestalten. Neben der Anpassung der Rentenbedingungen sehen Expert:innen in der privaten Altersvorsorge eine wichtige Stellschraube, um den Lebensabend von Senior:innen finanziell abzusichern. Sowohl betriebliche Altersvorsorge als auch fondsgebundene Rentenversicherungen mit ihren langfristigen Geldanlagen können vor allem den Generationen helfen, die erst um 2040 oder 2050 in den Ruhestand gehen. Sie sind an einer sicheren Altersvorsorge interessiert, aber wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Beginnen Sie am besten mit einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch mit unseren Versicherungs-Expert:innen. Informieren Sie sich dabei zu Ihren Altersvorsorge-Optionen und ist für Sie etwas Passendes dabei, kümmern wir uns um alles Weitere. Jetzt persönliche Beratung sichern Ehrlich. Sympathisch. Authentisch.Seit 1986 vertrauen uns bereits Millionen von Nutzer:innen ihre Versicherungsthemen an. Gehören auch Sie dazu und seien Sie über die Möglichkeiten erstaunt, Sie bestmöglich zu schützen.
Christian Bulik Ihr Versicherungsexperte für Altersvorsorge Wir rufen Sie zurückHinterlassen Sie uns einfach Ihre Nummer und Namen und unser Experte Christian Bulik wird sich bei Ihnen melden, um alle Ihre Fragen zu klären. Jetzt Vorteile sichernMelden Sie sich jetzt für den Newsletter an und erhalten Sie Neuigkeiten regelmäßig und bequem per E-Mail. Bitte prüfen Sie nach der Registrierung Ihr E-Mail-Postfach. Weitere Themen und Infos, damit Sie einen entspannten Lebensabend verbringen könnenKann man nach 45 Jahren ohne Abzug in Rente gehen?Altersrente nach 45 Jahren. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
Wann kann ich frühestens in Rente gehen Tabelle?Tabelle 1: Abschlagsfreier Eintritt in die Rente nach 45 Beitragsjahren. Welche Jahrgänge kann abschlagsfrei in Rente gehen?Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Personen, die mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben. Das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
Was zählt zu den 45 Jahren Rente?Zu den 45 Beitragsjahren zählen neben Beschäftigungszeiten auch Kindererziehungszeiten und Zeiten der Arbeitslosigkeit bei Bezug von Arbeitslosengeld I. Ausgenommen hiervon sind die letzten zwei Jahre vor dem Renteneintrittsalter.
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