Was muss der Arbeitgeber ausfüllen für das Arbeitsagentur?

Was muss der Arbeitgeber ausfüllen für das Arbeitsagentur?
Menschen, die aufgrund einer plötzlichen Arbeitslosigkeit zum ersten Mal beim Arbeitsamt vorstellig werden müssen und dort um finanzielle Unterstützung bitten, müssen sich erst einmal meist überwinden. Außerdem müssen Betroffene wissen, dass es zunächst typischerweise um Arbeitslosengeld I geht und sie demnach bei der Agentur für Arbeit an der richtigen Adresse sind.

Damit diese dem Antrag auf ALG I möglichst schnell entsprechen kann, sollten Arbeitslose umgehend mit dem Arbeitsamt in Kontakt treten, sobald sie von der bestehenden Arbeitslosigkeit Kenntnis erlangen. Außerdem müssen sie dem Antrag alle relevanten Unterlagen beifügen, zu denen auch die Arbeitsbescheinigung gehört.

Formular für die Arbeitsbescheinigung

Was ist eine Arbeitsbescheinigung?

Zunächst stellt sich die Frage, worum es sich bei einer Arbeitsbescheinigung überhaupt handelt. Einen Arbeitsvertrag kann man zumeist noch vorlegen, aber nicht die geforderte Arbeitsbescheinigung.

Diese muss erst noch vom Arbeitgeber ausgestellt werden und dient als Bescheinigung des bislang bestehenden und nun endenden Beschäftigungsverhältnisses. Dieser Nachweis dient der Agentur für Arbeit in Sachen Arbeitslosengeld I als wichtige Entscheidungsgrundlage und ist somit absolut unverzichtbar.

ArbeitsbescheinigungArbeitsbestätigung
Die Arbeitsbescheinigung basiert auf einem offiziellen Formular, das nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber auszufüllen ist und dann der Bundesagentur für Arbeit vorgelegt wird. Im Rahmen einer Arbeitsbestätigung gibt der Arbeitgeber Auskunft über ein bestehendes Arbeitsverhältnis und bestätigt dieses.

Wer stellt die geforderte Arbeitsbescheinigung aus?

Im Falle einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber will sich dieser schnellstmöglich von dem betreffenden Arbeitnehmer trennen. Dass dieser wiederum nicht allzu gut auf seinen alten Chef zu sprechen ist, liegt in der Natur der Sache. Gewisse Dinge müssen aber dennoch noch geregelt werden. So kann man dem alten Job nicht einfach den Rücken kehren, sondern muss sich noch um eine Arbeitsbescheinigung kümmern.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine solche auszustellen und darin Auskunft über die Modalitäten des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses zu geben. Diese Verpflichtung des Arbeitgebers ergibt sich aus § 312 SGB III, so dass Arbeitslose diesbezüglich bei ihrem alten Arbeitgeber an der richtigen Adresse sind.

Welche Angaben muss die Arbeitsbescheinigung enthalten?

Der frühere Chef kann aber keine formlose Arbeitsbescheinigung nach eigenem Ermessen ausstellen, sondern muss sich an konkrete Vorgaben halten. Demnach müssen die folgenden Angaben darin gemacht werden:

  • Angaben zum Arbeitgeber
  • Angaben zum Arbeitnehmer
  • Art der ausgeübten Tätigkeit
  • Höhe des Arbeitsentgelts
  • Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
  • Ende des Beschäftigungsverhältnisses
  • Kündigungsgründe

Wo findet man eine Vorlage für eine Arbeitsbescheinigung?

Bei der Formulierung der Arbeitsbescheinigung ist der Arbeitgeber folglich alles andere als frei, sondern muss sich an strenge Vorgaben halten. Dies ist in der Praxis aber keineswegs so schwierig umzusetzen, denn die Bundesagentur für Arbeit stellt einen Vordruck zur Verfügung, der einfach nur ausgefüllt werden muss.

Die Vorlage stellt sicher, dass es sich um eine korrekte Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III handelt. Das Muster für eine solche Arbeitsbescheinigung kann beim Arbeitsamt geholt oder auch online abgerufen werden.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber keine Arbeitsbescheinigung ausstellt?

So mancher Arbeitnehmer erlebt eine sehr unschöne Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und muss verzweifelt um eine Arbeitsbescheinigung kämpfen. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zwar dazu verpflichtet, eine solche auszustellen, aber es kommt leider immer wieder vor, dass der alte Chef dem entlassenen Mitarbeiter Steine in den Weg legt und sich weigert, eine Arbeitsbescheinigung auszustellen.

In einem solchen Fall sollten Betroffene das Arbeitsamt einschalten. Falls es seitens des Arbeitgebers kein Einsehen gibt, kann die Agentur für Arbeit nach § 404 SBG III ein Bußgeld verhängen und so Druck ausüben.

Wann besteht ein Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung?

In früheren Zeiten war es üblich, dass Arbeitgeber nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Arbeitsbescheinigungen ausstellten. Dem ist heute nicht mehr so. Stattdessen muss der betroffene Arbeitnehmer die Bescheinigung anfordern.

Nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch die Bundesagentur für Arbeit kann vom Arbeitgeber verlangen, das Formular für die Arbeitsbescheinigung auszufüllen. Eine Weigerung seitens des Arbeitgebers ist als Ordnungswidrigkeit einzustufen und kann einen Schadensersatzanspruch begründen.

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

In Zusammenhang mit der Arbeitsbescheinigung ergeben sich bei Arbeitnehmer/innen viele Fragen. Zudem sind sie verunsichert und wünschen sich einen kompetenten Ratgeber an ihrer Seite.

Grundsätzlich ist man beim Arbeitsamt an der richtigen Adresse und kann alle Belange mit der Sachbearbeiterin beziehungsweise mit dem Sachbearbeiter besprechen. All diejenigen, die auch auf eigene Faust recherchieren möchten, finden nachfolgend immerhin zwei Tipps aus unserer Redaktion.

Kümmern Sie sich frühzeitig um eine Arbeitsbescheinigung!

Es kommt immer wieder vor, dass Menschen erst um eine Arbeitsbescheinigung bitten, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Selbst wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde und klar ist, dass in Kürze der Weg zum Amt unausweichlich ist, sind viele Betroffene zögerlich.

Dies ist aber ein großer Fehler, den man tunlichst vermeiden sollte. Es ist ohnehin wichtig, sich schnellstmöglich arbeitslos zu melden. Wer sich umgehend an die Agentur für Arbeit wendet, kann einen raschen Leistungsbezug erwirken und so zumindest verhindern, dass mit der Arbeitslosigkeit der finanzielle Ruin einhergeht. Will man sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld I beantragen, ist eine Arbeitsbescheinigung ein absolutes Muss.

Lassen Sie eine fehlerhafte Arbeitsbescheinigung schnellstmöglich korrigieren!

Dass die Arbeitsbescheinigung korrekt und vollständig auszufüllen ist, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Fehler können aber dennoch passieren und sind menschlich. Wer in seiner Arbeitsbescheinigung Fehler entdeckt, sollte umgehend eine Korrektur der betreffenden Angaben verlangen.

Abgesehen davon, dass die falsche Arbeitsbescheinigung nicht der Wahrheit entspricht, kann diese auch zu Nachteilen für den Arbeitnehmer führen. Wurde das Dokument bereits an die Agentur für Arbeit weitergeleitet, ist eine Richtigstellung erforderlich.

Was braucht das Arbeitsamt vom Arbeitgeber?

Persönliche Daten des Arbeitnehmenden. Art des Arbeitsvertrags, Art und Umfang der Tätigkeiten, Dauer des Arbeitsverhältnisses. Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Gezahlte Arbeitsentgelte, sonstige Vergütungen, Sonderzahlungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (etwa eine Abfindung)

Wann ist die Arbeitgeberbescheinigung auszufüllen?

Personen, die sich bei der Arbeitslosenkasse anmelden, benötigen Bescheinigungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der letzten zwei Jahre. Ehemalige Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitgeberbescheinigung wahrheitsgetreu auszufüllen und den Stellensuchenden innerhalb einer Woche zuzustellen.

Wie bekomme ich meine Arbeitsbescheinigung?

Der Arbeitgeber hat aus dem Arbeitsvertrag eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Aus dieser ergibt sich, dass er dem Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses die Arbeitsbescheinigung ausstellen muss. Notwendig ist allerdings, dass der Arbeitnehmer oder die Bundesagentur die Bescheinigung verlangt.

Wohin muss ich die Arbeitsbescheinigung schicken?

Arbeitsbescheinigung übermitteln Bitte senden Sie die ausgefüllte Arbeitsbescheinigung an die Postanschrift der Agentur für Arbeit am Wohnort Ihrer ehemaligen Arbeitnehmerin oder Ihres ehemaligen Arbeitnehmers.