Was ist der unterschied zwischen werksgarantie und junge sterne garantie

Audi Gebrauchtwagen-Garantie*

Dauerhaft abgesichert – mit den Gebrauchtwagen-Garantien der Audi Financial Services*

Sie möchten auch mit einem gebrauchten Audi die zusätzliche Sicherheit einer Garantie genießen? Dann sind die Gebrauchtwagen-Garantien der Audi Financial Services* wie für Sie gemacht. Ganz egal, ob Ihr Fahrzeug zwei, drei oder viele Jahre alt ist, ob es über eine laufende Garantieverlängerung verfügt oder nicht – die Gebrauchtwagen-Garantien für Ihren Audi bieten zusätzlichen Schutz vor ungeplanten Reparaturkosten. Informieren Sie sich hier, welche Garantie zu Ihrem Gebrauchtwagen passt und lassen Sie sich gleich online Ihr individuelles Angebot ausrechnen.

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Die wesentlichen Merkmale der Gebrauchtwagen-Garantien

Auf einen Blick: Die wesentlichen Merkmale der Gebrauchtwagen-Garantien*

  • Erstattung von Lohn- und Materialkosten (abzüglich einer Selbstbeteiligung)
  • Reparatur beim Audi Partner mit hochwertigen Ersatzteilen
  • Individuelle Monatsbeiträge
  • Auch für ältere Gebrauchtwagen verfügbar (Neuabschluss bis zu 96 Monaten und 150.000 Kilometer Laufleistung, danach automatische Verlängerung* – solange Sie wollen, ohne Kilometerbegrenzung)
  • Pluspunkt bei einem späteren Verkauf an Privatpersonen: Die Garantie geht auf den neuen Eigentümer über

*Bei Fahrzeugen, die bereits versichert sind, verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein Jahr, ohne Kilometerbegrenzung. Ist das Fahrzeug älter als zehn Jahre und/oder mehr als 200.000 Kilometer gelaufen, wird die maximale Erstattung auf 2.000 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt.

Alle Vorteile im Detail erklärt

Für jeden Gebrauchtwagen die richtige Absicherung – die Gebrauchtwagen-Garantien* auf einen Blick

  • • Für Fahrzeuge mit laufender Hersteller-Anschlussgarantie

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  • • Für Fahrzeuge mit Gebrauchtwagen-Garantie aus dem Autohaus

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  • • Für Gebrauchtwagen ohne laufende Garantie

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  • • Ist Ihr Audi jünger als zwei Jahre, wählen Sie bitte die Garantieverlängerung

    Zur Garantieverlängerung

Schritt für Schritt: So sichern Sie Ihren gebrauchten Audi ab

  • 1. Welche Garantie passt für mein Fahrzeug?

    Welche Garantie die richtige ist, hängt von mehreren Faktoren ab: Ob für Ihren Audi in der Vergangenheit bereits eine Anschlussgarantie oder Garantieverlängerung abgeschlossen wurde, wie alt er ist und wie hoch die bisherige Laufleistung ist.

  • 2. Individuellen Beitrag berechnen lassen

    Bei vielen Gebrauchtwagen-Garantien können Sie sich die monatlichen Raten für Ihr Fahrzeug direkt online ausrechnen lassen. Alternativ unterbreitet Ihnen Ihr Audi Partner gerne ein Angebot.

  • 3. Garantie online oder beim Händler beantragen

    Wenn Ihnen das Angebot zusagt, können Sie viele Garantieversicherungen direkt online beantragen. Auch Ihr Händler berät Sie gerne.

Herstelleranschluss-Garantie verlängern

Die Hersteller-Anschlussgarantie verlängern

Mit der Herstelleranschluss-Garantie ist Ihr Audi für bis zu drei zusätzliche Jahre auf Neuwagenniveau* abgesichert. Doch was ist mit der Zeit danach? Keine Sorge: Auch nach Ablauf der Anschlussgarantie müssen Sie nicht auf einen zusätzlichen Schutz vor ungeplanten Reparaturen verzichten. Solange Ihr Audi noch über eine laufende Hersteller-Anschlussgarantie verfügt, können Sie den nahtlosen Übergang in eine Gebrauchtwagen-Garantie direkt online beantragen.

Hier online beantragen

Merkmale

> Funktionsgarantie, die im Falle einer Reparatur die Lohn- und Materialkosten erstattet (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung)
> Die Selbstbeteiligung ist wählbar: 100 Euro, 300 Euro oder 500 Euro je Schaden
> Abgesichert sind fast alle mechanischen und elektrischen Fahrzeugteile, inklusive der ab Werk verbauten Unterhaltungselektronik*
> Fachgerechte Reparatur in vom Hersteller anerkannten Werkstätten
> Faire und individuelle Beiträge, die nach Modell, Fahrzeugalter und der gewählten Selbstbeteiligung gestaffelt sind
> Beim Verkauf an Privatpersonen bleibt die Garantie beim Gebrauchtwagen – ein gutes Argument beim Wiederverkauf

Bedingungen

> Voraussetzung ist eine laufende Hersteller-Anschlussgarantie
> Maximales Fahrzeugalter bei Abschluss: 60 Monate
> Maximale Laufleistung bei Abschluss: 150.000 Kilometer
> Ist die Laufleistung aus der Anschlussgarantie überschritten, wird ein Prüfprotokoll erstellt
> Vertragsdauer: 12 Monate, automatische Verlängerung*

Eine Gebrauchtwagen-Garantie aus dem Autohaus verlängern

Eine Gebrauchtwagen-Garantie aus dem Autohaus verlängern*

Wer einen gebrauchten Audi beim Audi Partner erwirbt, hat die Gebrauchtwagen-Garantie PerfectCar häufig bereits mit an Bord. Auch für die Zeit nach Ablauf dieser Handelsgarantie können Sie sich vor bösen finanziellen Überraschungen schützen. Verlängern Sie einfach die Gebrauchtwagen-Garantie aus dem Handel. Solange sie noch läuft, ist das ganz unkompliziert online möglich. So genießen sie auch in den folgenden Jahren zusätzlichen Schutz vor ungeplanten Reparaturkosten.

Hier online beantragen

Merkmale

> Die Funktionsgarantie erstattet Lohn- und Materialkosten im Falle einer Reparatur (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung)
> Bei der Selbstbeteiligung wählen Sie zwischen 100 Euro, 300 Euro oder 500 Euro
> Beinahe alle mechanischen und elektrischen Fahrzeugteile sind abgesichert, inklusive der ab Werk verbauten Unterhaltungselektronik*
> Ihr Audi wird ausschließlich in vom Hersteller anerkannten Werkstätten repariert
> Sie zahlen einen fairen Beitrag, je nach Modell, Fahrzeugalter und Selbstbeteiligung
> Beim Wiederverkauf haben Sie ein gutes Zusatzargument: Denn die Gebrauchtwagen-Garantie geht beim Verkauf an privat auf den neuen Eigentümer über

Bedingungen

> Laufende PerfectCar-Garantie
> Maximales Fahrzeugalter bei Abschluss: 96 Monate
> Maximale Laufleistung bei Abschluss: 200.000 Kilometer
> 12 Monate Vertragsdauer, automatische Verlängerung*

Eine Gebrauchtwagen-Garantie neu abschließen

Eine Gebrauchtwagen-Garantie* neu abschließen

Ihr Audi ist älter als zwei Jahre, derzeit nicht über eine Garantie geschützt und Sie möchten dies ändern? Kein Problem! Selbst wenn Sie für Ihren Gebrauchtwagen noch keine Garantieversicherung abgeschlossen haben oder sie abgelaufen ist, können Sie sich zusätzlichen Schutz vor unvorhergesehenen Reparaturkosten sichern. Die Gebrauchtwagen-Garantie SERVICE Plus gibt es exklusiv beim Audi Partner. Tipp: Wenn Sie die Gebrauchtwagen-Garantie im Rahmen einer Inspektion abschließen, entfällt das sonst erforderliche Prüfprotokoll zur Garantieversicherung.

Jetzt beim Händler informieren

Merkmale

> Funktionsgarantie für ältere Gebrauchtwagen ohne bestehenden Garantieschutz
> Die Garantie erstattet Lohn- und Materialkosten, wenn Ihr Audi repariert werden muss (abzüglich einer Selbstbeteiligung)
> Die Selbstbeteiligung beträgt wahlweise 300 Euro oder 500 Euro pro Schaden
> Eingeschlossen: fast alle mechanischen und elektrischen Fahrzeugteile, inklusive der ab Werk verbauten Unterhaltungselektronik*
> Fachgerechte Reparatur mit hochwertigen Teilen in vom Hersteller anerkannten Werkstätten
> Individueller Beitrag, gestaffelt nach Modell, Selbstbeteiligung, Fahrzeugalter
> Besonders günstig nach einer Inspektion. Falls die Inspektion länger als einen Monat zurückliegt, erstellt Ihr Audi Partner ein Prüfprotokoll

Bedingungen

> Ihr Gebrauchtwagen ist scheckheftgepflegt
> Maximales Fahrzeugalter bei Abschluss: 96 Monate
> Maximale Laufleistung bei Abschluss: 200.000 Kilometer
> 12 Monate Vertragsdauer, automatische Verlängerung*

Im Detail erklärt: Das bieten die Gebrauchtwagen-Garantien* für Ihren Audi

Gebrauchtwagen-Garantien gibt es viele. Doch nicht alle bieten den umfangreichen Schutz einer Audi Gebrauchtwagen-Garantie*. Da es sich bei den Versicherungen um Funktionsgarantien handelt, greifen sie bei fast allen technischen Defekten – und nicht nur bei einigen Bauteilen, die ausdrücklich in den Garantiebedingungen erwähnt wurden.

Ausgenommen sind – anders als bei der Herstellergarantie – zum Beispiel Verschleißteile oder Klapper- und Quietschgeräusche. Bei sehr vielen anderen mechanischen und elektrischen Bauteilen sind Sie aber auf der sicheren Seite, wenn Ihr Audi einmal ungeplant in die Werkstatt muss. In diesem Fall trägt die Gebrauchtwagen-Garantie die Lohn- und Materialkosten. Sie zahlen lediglich eine Selbstbeteiligung. Wie hoch diese ist, legen Sie bei Vertragsabschluss selbst fest.

Da die Reparatur in einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt und mit hochwertigen Originalersatzteilen erfolgt, können Sie sicher sein, dass Ihr gebrauchter Audi in Schuss gehalten wird.

Die Kosten für die Gebrauchtwagen-Garantie werden individuell errechnet und hängen von mehreren Faktoren ab: Neben der gewählten Selbstbeteiligung sind dies das Modell und das Fahrzeugalter zu Vertragsbeginn.

Verlängerung der Herstellergarantie: Hier berechnen und beantragen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Unter Gewährleistung versteht man die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung. Sie sichert einen Käufer gegen Mängel ab, die schon beim Verkauf einer Sache bestanden. Bei einem Verkauf von privat an privat kann der Verkäufer die Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen. Der Käufer trägt dann bei einem Gebrauchtwagenkauf das Risiko, dass ein Mangel am KFZ vorliegt, der nicht entdeckt wurde. Bei einem Gebrauchtwagenkauf von einem Unternehmer, zum Beispiel einem Autohändler, kann dieser die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag von 24 auf 12 Monate verkürzen.

Eine Garantieversicherung wie die Gebrauchtwagen-Garantie für Ihren Audi ist eine freiwillige Versicherung und ändert nichts an der Gewährleistung, kann aber zusätzliche Sicherheit auch lange nach dem Kauf bieten. Die Gebrauchtwagen-Garantie können Sie als Audi-Fahrer unabhängig vom Fahrzeugkauf abschließen. So können Sie sich gegen ungeplante Reparaturkosten auch dann absichern, wenn Ihnen der Gebrauchtwagen bereits seit längerem gehört und eine eventuelle Sachmängelhaftung abgelaufen ist.

Gibt es einen Unterschied zwischen Werksgarantie und Gebrauchtwagen-Garantie*?

Dies kommt auf das Alter Ihres Fahrzeugs und die gewählte Garantie an. Die Herstellergarantie, die auch Werksgarantie genannt wird, sichert den Eigentümer eines neuen Audi für zwei Jahre umfassend ab. Der Hersteller übernimmt in diesem Zeitraum sämtliche Kosten, die für ungeplante Reparaturen am Neuwagen aufgrund von Materialfehlern oder Verarbeitungsmängeln anfallen. Den Schutz auf Neuwagenniveau können Sie für bis zu drei zusätzliche Jahre verlängern: Mit der Hersteller-Anschlussgarantie (bei der Bestellung zubuchbar) oder der Garantieverlängerung (auch nachträglich abschließbar für Gebrauchtwagen jünger als zwei Jahre).

Die Gebrauchtwagen-Garantien können auch für ältere Fahrzeuge abgeschlossen werden, bieten aber als Funktionsgarantie nicht mehr den vollen Schutz der Werksgarantie. Ausgenommen sind zum Beispiel Klapper- und Quietschgeräusche, Dichtungen und Cabrioverdecke. Auch Verschleißteile wie die Auspuffanlage oder Federn und Stoßdämpfer werden nicht kostenlos ersetzt. Viele andere Mängel an mechanischen und elektrischen Bauteilen aber sind aber von der Funktionsgarantie abgedeckt.

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    Die Garantien von Audi

    Länger abgesichert: Ob Sie sich für einen Neuwagen interessieren oder einen gebrauchten Audi fahren – unsere Garantien sorgen dafür, dass Sie Reparaturen gelassener entgegenblicken können.

    Jetzt informieren

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    Die Garantieverlängerung* von Audi

    Die Herstellergarantie bietet für zwei Jahre umfassenden Schutz vor ungeplanten Reparaturkosten. Genießen Sie das gute Gefühl noch etwas länger – mit der Garantieverlängerung für Ihren Audi.

    Hier mehr erfahren

Was versteht man unter Werksgarantie?

Garantien sind freiwillige Leistungen der Hersteller. Üblich sind Garantien gegen Durchrostung, Lackschäden oder die Kosten, die eine Panne hervorruft (Mobilitätsgarantie). Das Wort „Herstellergarantie“ steht für das Versprechen, dass das Auto eine gewisse Zeit hält.

Was beinhaltet die Junge Sterne Garantie bei Mercedes?

Für die einwandfreie Qualität garantieren wir deshalb nicht nur mit unserem guten Namen, sondern auch mit der Mercedes-Benz Junge Sterne Garantie. Auf diese Weise sind Sie europaweit für 24 Monate abgesichert. Die Garantie für Ihren Gebrauchten gilt vom Tag der Auslieferung an und ohne jede Kilometerbegrenzung.

Wie lange ist die Werksgarantie?

Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.

Was beinhaltet die Mercedes

Mit dem Mercedes-Benz Garantie-Paket MB-100 sind Sie bei mechanischen, elektrischen und hydraulischen Bauteilen vor unvorhersehbaren Reparaturkosten geschützt. Der Leistungsumfang geht weit über den der Baugruppengarantie hinaus und umfasst zusätzlich Radio, Katalysator, Sitzheizung und vieles mehr.