Was ist der Unterschied zwischen Stief und Halbbruder?

Eine Verwandtschaftsbeziehung (von mittelhochdeutsch verwant „zugewandt, zugehörig“) ist ein Verhältnis zwischen zwei Personen, deren eine von der anderen biologisch abstammt oder die beide einen gemeinsamen Vorfahren haben. Neben dieser zugrunde liegenden Blutsverwandtschaft gibt es die rechtliche Verwandtschaft durch Feststellung der Elternschaft für ein nicht leibliches Kind (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach Eizellspende). Mit den Verwandten von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern besteht in den meisten Ländern keine rechtliche Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft, umgangssprachlich indirekte oder affine Verwandtschaft genannt, eine Form der sozialen Verwandtschaft.

In den verschiedenen Kulturen haben sich für alle diese Verhältnisse einfache oder umfangreiche Verwandtschaftssysteme entwickelt, mit jeweils eigenen Verwandtschaftsbezeichnungen für die Familienangehörigen einer Person. Diese Namen beziehen sich immer auf diejenige Person, die sie benutzt oder deren Beziehungen benannt werden, und sie sind wechselseitig ergänzend, beispielsweise ist eine Person die Enkelin ihrer Großmutter, gleichzeitig ist sie die Urenkelin ihrer Urgroßmutter. Bei der Darstellung von Verwandtschaftsverhältnissen in Stammbäumen oder Ahnentafeln wird die Hauptperson als Ego (Ich) oder Proband (Testperson) bezeichnet und alle Bezeichnungen nur auf sie bezogen (siehe dazu Genealogische Darstellung).

Dieser Artikel erläutert die Beziehungsnamen, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz verwendet werden; regional finden sich viele abweichende Bezeichnungen. Alle sind kulturell geprägt von dem Verständnis, dass eine Person gleichermaßen von beiden Elternteilen abstammt (kognatisch-bilaterale Verwandtschaft). Im Wesentlichen entsprechen sie dem heutzutage in der westlichen Welt üblichen Verwandtschaftssystem.

Der Grad der Verwandtschaft (nah oder entfernt) zwischen zwei Personen geht von ihrer beider Abstammung aus, dabei wird unterschieden zwischen dem bezifferten Generationen-Abstand von Seitenlinien („1. Grades“: eine Generation zurück; siehe Grafik rechts) und dem rechtlichen Verwandtschaftsgrad („im ersten Grad“: eine vermittelnde Geburt liegt zwischen ihnen).

Was ist der Unterschied zwischen Stief und Halbbruder?

Übliches europäisches Verwandtschaftssystem mit nummeriertem rechtlichen Grad der Verwandtschaft (x°) sowie der Zahl des Generationen-Abstands (x. Grades):
vom „Proband“ (In der Mitte links: Ich, Ego) entfernen sich nach rechts die senkrechten Familienzweige (Seitenlinien) umso weiter, je früher sie sich in der Ahnenreihe abspalten, entsprechend steigt jeweils ihr n. Grad

Die deutschsprachigen Verwandtschaftsnamen werden ethnologisch (völkerkundlich) dem „Eskimo-System“ zugeordnet, das in den 1940er-Jahren vom US-amerikanischen Anthropologen George P. Murdock eingeteilt wurde. Die Eskimo-Völker im nördlichen Polargebiet unterscheiden nicht zwischen Verwandten der väterlichen und der mütterlichen Seite (patri- und matrilateral), so kann ein Onkel der Bruder des Vaters oder der Mutter sein, eine Tante die Schwester der Mutter oder des Vaters.[1] Dies entspricht den Bezeichnungen im deutschsprachigen Raum, allerdings waren früher mutterseitig auch die Namen Oheim (Mutterbruder) und Muhme (Mutterschwester) verbreitet.

Als Cousins und Cousinen werden sowohl die Kinder von Onkel oder Tante als auch die Enkelkinder von Großonkel oder Großtante sowie die Urenkelkinder von Urgroßonkel oder -tante bezeichnet, ohne weitere Unterscheidung; ihnen wird gegebenenfalls ein Zusatz zur Angabe des Generationen-Abstands zugefügt: „1. Grades“ für Kinder von Onkel oder Tante, „2. Grades“ für Enkelkinder von Großonkel oder Großtante, und so fort.

Die Duden-Grammatik hält in ihren Auflagen von 1959 bis 1995 fest, dass das grammatische Geschlecht (Genus) von Verwandtschaftsnamen mit dem Geschlecht der gemeinten Personen zusammenhängt: „Das Genus der Substantive, mit denen Personen benannt werden, darunter besonders das der Verwandtschaftsbezeichnungen, stimmt im allgemeinen mit dem natürlichen Geschlecht (dem Sexus) der Person überein: der Vater, die Mutter; der Sohn, die Tochter; der Bruder, die Schwester; […]“.[2][3] Entsprechend sind männliche Verwandtschaftsnamen nicht verallgemeinernd als „generisches Maskulinum“ für beide oder alle Geschlechter zu gebrauchen. Fast alle Verwandtschaftsbezeichnungen sind sexusspezifisch (geschlechtsgebunden), wobei Bezeichnungen für Frauen feminines Genus haben und Bezeichnungen für Männer maskulines.[4]

1988 vermerkt Gerhard Stickel (Direktor des Instituts für Deutsche Sprache) zu den Wortbedeutungen von Verwandtschaftsbezeichnungen:

„Im Hinblick auf die Bedeutungseigenschaften ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ ist im Deutschen neben den Wortpaaren Mann und Frau, Junge oder Bub und Mädchen nur das Wortfeld der Familienbezeichnungen lexikalisch ausgewogen: Vater : Mutter, Sohn : Tochter, Neffe : Nichte usw. Hinzu kommen geschlechtsübergreifende bzw. geschlechtsneutrale Bezeichnungen wie Kind, Eltern, Geschwister. Der Ausbau dieses lexikalischen Feldes ist sicherlich auch dadurch bedingt, daß die Kennzeichnung und Wahrnehmung von Familienangehörigen nach ihrem Geschlecht schon immer wichtig war.
Historisch abwegig wäre es jedoch, aus diesen geschlechtssymmetrischen lexikalischen Verhältnissen zu schließen, daß in deutschsprachigen Familien stets Gleichberechtigung der Geschlechter geherrscht hat.“[5]

Als Oberbegriffe für die geschlechtsspezifischen Verwandtschaftsbezeichnungen gibt es zwar die beiden Pluralworte -eltern und -geschwister sowie den Plural -kinder, aber keine Oberbegriffe für Onkel/Tanten (möglich: Elterngeschwister) oder Neffen/Nichten (möglich: Geschwisterkinder) oder Cousins/Cousinen (Cousins meint nur Männer).

Manche Verwandtschaftsnamen können zum Teil des Eigennamens oder der Anrede werden: Mutter Courage, Onkel Willi.

Der Romanist Hans-Martin Gauger nennt Unterschiede zu den romanischen Sprachen, so heißen im Spanischen die Eltern los padres („die Väter“):

„Die romanischen Sprachen sind ungleich ‚männersprachlicher’ als das Deutsche. Im Spanischen zum Beispiel steht die Väter auch für ‚die Eltern’, die Brüder auch für ‚die Geschwister’, die Großväter kann auch die Großmütter einschließen, steht also für ‚Großeltern’, und die Onkels, die Vettern und die Neffen, auch für die Tanten, die Cousinen und die Nichten: los padres, los hermanos, los abuelos, los tíos, los primos, los sobrinos.“[6]

Der Sprachforscher Heinrich Tischner erklärt 2011, woher die Wortendung -ter bei den vier deutschsprachigen Bezeichnungen Mutter, Tochter, Vater, Bruder stammt und woher die Wörter Schwester und Sohn kommen:

„Da stehen nämlich zwei Systeme von Verwandtschaftsbezeichnungen nebeneinander. Erstens: Indogermanisch mâtêr, petêr, dhughtêr, bhrâtêr ‚Mama Ter, Ernährer Ter, Kind Ter‘ (aus Sicht der Eltern) und ‚Mitkind Ter‘ (aus Sicht der anderen Kinder), wobei ter wohl so viel wie ‚Haus, Familie‘ bedeutet. Zweitens: Ein viel älteres sewe-, su- ‚gebären‘, zu dem nicht nur Sohn gehört, sondern auch altindisch sutá ‚geboren, Sohn, Tochter‘, georgisch schwili ‚Sohn‘, chinesisch sun (aus swen) ‚Enkel, Nachkomme‘. […]
Die Schwester ist weder mit den ‚Ters‘ noch mit dem Sohn verwandt, sondern mit den ‚Schwiegers‘. Diese Wörter gehören als ‚Verwandte‘ zum Pronomen s(w)e (‚sein, sich‘). Die Schwieger (-mutter, swecrús) war diejenige, ‚die Angehörige nachwachsen ließ‘. Der Schwäher (Schwiegervater, swécuros) hatte nichts zu sagen, das war nur ihr Mann. Die Schwiegermütter hatten schon in der Steinzeit die Hosen an. […]
Die indogermanische Familie ‚Ter‘ wurde vor etwa 4000 Jahren gegründet. Da scheint auf einmal der Partner der Mama erkannt zu haben, dass deren Kinder auch seine Kinder sind. Jetzt fing er an, Ansprüche zu stellen, zog ins Haus und kommandierte herum.“[7]

Bei anderen Völkern und Ethnien gibt es beispielsweise zwei unterschiedliche Bezeichnungen für Onkel, die sich mit Vaterbruder und Mutterbruder übersetzen lassen. Damit wird ein Unterschied zwischen beiden kenntlich gemacht, ebenso bei ihren Kindern. Das Eskimo- und das deutschsprachige System treffen weniger Unterscheidungen, im Gegensatz zu deskriptiven, beschreibenden Systemen. Ein solches ist das „Sudan-System“, das in der Türkei und in China üblich ist und im Römischen Reich verbreitet war (siehe Lateinisch-deutsche Verwandtschaftsbezeichnungen). Dabei gibt es für Onkel und Tanten sowie für Cousins und Cousinen jeweils ganz eigene Bezeichnungen, die ihr Geschlecht, ihre Abstammung und ihr Verhältnis zu einem Elternteil angeben (siehe auch Verwandtschaftsterminologien).[1]

Manche Kulturen unterscheiden zwischen älteren und jüngeren Geschwistern: So heißt auf Türkisch die „ältere Schwester“ abla, die „jüngere Schwester“ kız kardeş, der „ältere Bruder“ abi, der „jüngere Bruder“ kardeş (siehe Türkische Verwandtschaftsbezeichnungen). Das Thailändische unterscheidet zwischen einem älteren und einem jüngeren Geschwister. Die koreanische Sprache unterscheidet außerdem zwischen dem Bruder eines Mannes und dem Bruder einer Frau.

Was ist der Unterschied zwischen Stief und Halbbruder?

Eine allgemeine Verwandtschaftstafel, in der Mitte der Proband (Ich) in roter Farbe

Die Eltern sind die unmittelbaren Vorfahren einer Person, von denen sie in gerader Linie abstammt, oder deren Elternschaft rechtlich bestimmt wurde:

Herkunft: Das Wort Eltern (von „Älteren“) ist ein Pluralwort und nur als Mehrzahl gebräuchlich – Einzahl ist der Elternteil (fachsprachlich auch: das oder der Elter).[8][9]

Biologische Elternschaft

  • Mutter = die ursprüngliche Trägerin der Eizelle (Ovum), aus der die Person gewachsen ist
  • Vater = der Erzeuger der Samenzelle (Spermium), welche die Eizelle der Mutter befruchtete

Die biologische Elternschaft ist eine der drei Rollen von Eltern. Grundlage der biologischen Verwandtschaft (Blutsverwandtschaft) ist die Übereinstimmung der Erbanlagen zwischen einem Kind und seinen beiden Erzeugern (Genitor und Genetrix). In der modernen Fortpflanzungsmedizin kann die Eizelle einer Frau in eine andere Frau verpflanzt werden, die das entstehende Kind austrägt und ihm mit der Geburt „das Leben schenkt“; mit dieser Frau hat das Kind aber keine genetischen Übereinstimmungen (siehe dazu Leihmutter, Eizellspende, Biologische Abstammungslinie, Embryonenschutzgesetz). Der biologische Vater wird umgangssprachlich Erzeuger genannt, worunter traditionell oft fälschlich seine Alleinerzeugung des Kindes verstanden wird (Urheberschaft), während die fachsprachliche Bezeichnung Genitor auch die Mutter der Eizelle als Erzeugerin des Kindes einschließt. Der genetische Verwandtschaftskoeffizient von Elternteilen und ihren leiblichen Kindern beträgt 0,5: rund 50 % ihrer Erbinformationen stimmen überein (ebenso zwischen vollbürtigen Geschwistern, siehe dazu die Erbkrankheitsrisiken). In der Soziobiologie bezeichnet Elternaufwand jeden Aufwand der Eltern, der zum Fitnessgewinn von Nachkommen führt. Eine wichtige Rolle hierbei spielt auch die Mutter der Mutter (Großmutter): Ihre tatkräftige Unterstützung bewirkt einen wichtigen Überlebensvorteil für ihre Enkelkinder und ist von Bedeutung bei der evolutionsgenetischen Entwicklung der Menschheit (siehe Ethnologische Befunde zur Großmutterschaft).

Rechtliche Elternschaft

  • Mutter = hat die Person geboren, zur Welt gebracht
  • Vater = hat die Person als sein Kind anerkannt, oder wurde als Vater festgestellt
  • Adoptiveltern: Adoptivmutter, Adoptivvater = haben die Person „an Kindes statt“ angenommen (siehe unten: Adoptiv-)

Rechtliche Elternschaft bezeichnet die gesetzliche Festlegung, wer als Mutter und Vater eines Kindes gilt. Damit verbunden sind Elternrechte und -pflichten (siehe dazu Erziehungsberechtigte, Rechtliche Zugehörigkeit zu einer Familie).

Bereits im Römischen Reich galt das Rechtssprichwort: Mater semper certa est: „Die Mutter ist immer sicher“ – demgegenüber: „Der Vater ist immer ungewiss“: Pater semper incertus est. Bis vor wenigen Jahrzehnten musste unklar bleiben, ob der vermutete Vater wirklich an der Zeugung beteiligt war oder es sich um das Kuckuckskind eines anderen Mannes handelte (siehe Scheinvater). Eine Rolle spielte dabei bis ins späte 20. Jahrhundert die Weitergabe des Familiennamens nur über die Väterlinie (Stammlinie); dabei war die Ehelichkeit (Legitimität) eines Kindes von entscheidender Bedeutung. Bis 1970 galten in der Bundesrepublik Deutschland der Vater und sein uneheliches Kind als nicht verwandt, diese Fiktion wurde durch das Nichtehelichengesetz beseitigt (siehe auch Vaterschaft im deutschen Recht). Heute sind Vaterschaftstests, Samenspenden und die Frage des Klonens von Bedeutung.

Zu den eigenen Elternteilen besteht im rechtlichen Sinne eine Verwandtschaft im ersten Grad, weil nur 1 „vermittelnde Geburt“ zwischen ihnen und ihren Kindern liegt; zu den Eltern besteht ein Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft und des Beischlafs (siehe Inzestverbote in Deutschland; in Österreich nur für Blutsverwandte).

Wird ein Kind zur Adoption gegeben, wechselt die rechtliche Elternschaft zu den Adoptiveltern, die Verwandtschaft zu den bisherigen rechtlichen oder biologischen Eltern erlischt, beispielsweise in Erbschaftsfragen. Ist die oder der Adoptierende alleinstehend oder Teil einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft oder Ehe, hat das Adoptivkind nur einen Elternteil. Bei der Adoption eines Stiefkindes beteiligt sich ein Ehe- oder Lebenspartner an der rechtlichen Elternschaft für das (rechtliche) Kind des anderen Partners.

Soziale Elternschaft

Die soziale Elternschaft ist weder an biologische Abstammung noch an rechtliche Bestimmungen gebunden. Bei ihr wird freiwillig die Verantwortung für ein Kind übernommen und für es gesorgt, beispielsweise in gleichgeschlechtlichen Regenbogenfamilien. Oft übernehmen Elternteile für Stiefkinder die soziale Verantwortung, ohne sie zu adoptieren. In früheren Zeiten übernahm vielerorts der Onkel mütterlicherseits (Oheim = Mutterbruder) eine väterliche Rolle für Kinder seiner Schwester; diese Form der sozialen Vaterschaft (Avunkulat) findet sich weltweit noch bei vielen der über 150[13] Ethnien und indigenen Völker, die sich nach ihren Mütterlinien organisieren (matrilinear). Eine verbreitete Form der freiwilligen Übernahme einer sozialen Fürsorgepflicht ist die christliche Taufpatenschaft; zu den Aufgaben eines Patenonkels oder einer Patentante kann gehören, im Falle des frühen Todes der Eltern für das Patenkind zu sorgen.

Verwandtschaftsnamen

Gebräuchliche (Kose-)Namen für die Elternteile sind:

Bis ins späte 20. Jahrhundert war es in den gehobenen Schichten Europas durchaus üblich, dass Kinder ihre Elternteile siezten, also mit „Sie“ oder „Ihr“ anzureden hatten; dieser Brauch findet sich noch heute in manchen traditionellen Familien weltweit. Ganz im Gegensatz dazu wurden im Rahmen der antiautoritären Erziehung und der 1968er-Bewegung die Kinder dazu angehalten, die eigenen Elternteile direkt mit ihren Vornamen anzusprechen: „Erika, müssen wir heute wieder spielen, was wir wollen?“[14]

Die Vorfahren der Elternteile sind Großeltern (Oma, Opa), Urgroßeltern, Ururgroßeltern, und so fort (siehe Generationsbezeichnungen).

Die Nachkommen der Eltern sind ihre Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder, Ururenkel, Urururenkel,[15] Ururururenkel,[16] und so weiter in absteigender Folge.

Vier Männer-Generationen: Vater (links), kleiner Sohn, Urgroßvater (mit Turban), Großvater, rechts der jüngere Bruder des Vaters (Punjab, Pakistan 2012)

Die Kinder sind die unmittelbaren Nachkommen einer Person, die biologisch von ihr in gerader Linie abstammen, oder die rechtlich als ihre Kinder festgestellt oder von ihr „an Kindes statt“ adoptiert wurden:

Biologische Kindschaft

Der genetische Verwandtschaftskoeffizient zwischen Kindern und ihren biologischen Elternteilen beträgt 0,5: rund 50 % ihrer Erbinformationen stimmen überein (ebenso zwischen vollbürtigen Geschwistern, siehe dazu die möglichen Erbkrankheitsrisiken). Wurde die Mutter durch eine Samenspende künstlich befruchtet, darf das Kind den Namen des biologischen Vaters in Erfahrung bringen.

Rechtliche Kindschaft

Die rechtliche Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat, der rechtliche Vater hat es als sein Kind anerkannt oder wurde als Vater festgestellt (siehe oben: Eltern). Ein Kind kann ohne rechtlichen Vater aufwachsen, wenn seine Mutter bei der Geburt unverheiratet war und keinen Vater angegeben hat.

Der Beischlaf oder die Eheschließung eines biologischen Elternteils mit seinem Kind ist weltweit in fast allen Staaten verboten, in den meisten Ländern betrifft das auch rechtliche Kindschaften.

Soziale Kindschaft

Formen der sozialen Kindschaft:

Verwandtschaftsnamen

Umgangssprachlich hat sich die lateinische Bezeichnung Filius für den Sohn erhalten, in bestimmten Zusammenhängen Filia für eine Tochter (siehe auch Filiation: „Abstammung“).

Die Vorfahren von Kindern sind Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Ururgroßeltern, und so fort (siehe Generationsbezeichnungen).

Die Kinder eigener Kinder sind Enkelkinder, deren Kinder sind Urenkelkinder, gefolgt von Ururenkeln. Das Guinness-Buch der Rekorde verzeichnet 7 lebende Generationen einer geraden Linie,[16] im Jahre 2013 wurden 6 nachgewiesen: In Kanada erlebte eine 86-jährige Frau die Geburt ihres leiblichen Urururenkels, dessen Urururgroßmutter sie ist.[15]

Die Kinder von Geschwistern sind Neffen und Nichten (ebenso die Kinder von Schwägern; die Kinder von Cousins oder Cousinen sind Neffen und Nichten 2. Grades); die Kinder von Onkeln und Tanten sind Cousins und Cousinen; die Kinder von Großonkeln und -tanten sind Onkel und Tanten 2. Grades.

Geschwister sind weitere Kinder der Eltern:

  • Schwester = Tochter beider Elternteile (vollbürtig)
  • Bruder = Sohn beider Elternteile (vollbürtig)
  • Halbbruder, Halbschwester = Kind von Mutter oder Vater mit anderem Partner (halbbürtig)
  • Adoptivbruder, Adoptivschwester = leiblichen (Halb-)Geschwistern gleichgestellt (durch ein oder beide Elternteile rechtlich adoptiert)

Herkunft: Das Wort Geschwister (eigentlich: „Gesamtheit der Schwestern“) ist ursprünglich ein Pluralwort, wird aber auch als Einzahl verwendet: das Geschwister, neben Geschwisterteil.[18] Die alte Bezeichnung Gebrüder für die Söhne einer Familie findet sich noch in traditionellen Firmenbezeichnungen (kurz „Gebr.“) und bei geschichtlichen Personen wie den Gebrüdern Montgolfier oder den deutschen Märchensammlern „Gebrüder Grimm“.

Biologische Geschwisterschaft

Der genetische Verwandtschaftskoeffizient zwischen vollbürtigen Geschwistern (veraltet Vollschwester, Vollbruder) beträgt 0,5: Rund 50 % ihrer Erbinformationen stimmen überein (wie auch zwischen leiblichen Kindern und Elternteilen), rund 25 % zwischen Halbgeschwistern (siehe dazu auch die Erbkrankheitsrisiken). Ausnahme: Bei eineiigen Zwillingen beträgt der genetische Verwandtschaftskoeffizient 1,0. Ihre Erbinformationen sind identisch.

Zwillingsschwester und Zwillingsbruder sind besondere Geschwister:

  • eineiige Zwillinge = vollbürtige Geschwister, entstanden aus einer einzelnen befruchteten Eizelle, die sich in zwei Embryos mit identischen Erbanlagen aufgeteilte (Zwillingsschlupf)
  • zweieiige Zwillinge = vollbürtige Geschwister, entstanden aus zwei verschiedenen Eizellen der Mutter, die vom selben Mann gleichzeitig befruchtet wurden (unterschiedliches Aussehen)
  • Halbzwillinge = halbbürtige Geschwister, entstanden aus zwei verschiedenen Eizellen der Mutter, die kurz nacheinander von zwei Männern befruchtet wurden (höchst selten, bei manchen Tierarten häufig)
  • im übertragenen Sinn: astrologische Zwillinge = gleicher Geburtszeitspunkt zweier Personen (ähnlich gedeuteter „Lebensplan“)

Rechtliche Geschwisterschaft

Rechtlich besteht zu allen eigenen Brüdern und Schwestern eine Verwandtschaft im zweiten Grad (2 vermittelnde Geburten). Im Unterschied zur gradlinigen Abstammung voneinander, bilden alle Geschwister zusammen mit ihrer Nachkommenschaft Seitenlinien (eigenständige Familienzweige). Vollbürtige Geschwister haben dieselben Vorfahren, halbbürtige Geschwister haben entweder Vater oder Mutter gemeinsam. Die von einem Elternteil adoptierten Kinder sind rechtlich den leiblichen Halbgeschwistern gleichgestellt, die von beiden Eltern gemeinsam adoptierten den Vollgeschwistern. Zu Stiefgeschwistern besteht keine Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft (der Duden nennt sie fälschlich Halbgeschwister,[19] aber frühere Kinder des neuen Partners eines eigenen Elternteils werden nicht zu Halbgeschwistern). Zu Pflegegeschwistern besteht keinerlei Verwandtschaftsverhältnis.

Zwischen leiblichen Geschwistern besteht ein Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft[17] und des Beischlafs (siehe Inzest). Dies gilt auch dann, wenn die rechtliche Verwandtschaft durch Adoption erloschen ist.

Soziale Geschwisterschaft

Vom engen familiären Verhältnis von Geschwistern untereinander ist die „Geschwisterlichkeit“ abgeleitet, im Sinne einer übergreifenden Solidarität zwischen Menschen. Das Verständnis einer „Geschwisterschaft aller Menschen“ war 1893 eine Grundlage des ersten „Weltparlaments der Religionen“.

Die Bezeichnung eines Nichtverwandten als „Bruder“ gilt weltweit als Ausdruck der Freundschaft (siehe auch „Brudermahl“). In fast allen Kulturen der Welt ist das Ideal der Brüderlichkeit bekannt, als Verbrüderung zwischen Menschen. Die Losung „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“ wurde nach der Französischen Revolution zu einem globalen Wahlspruch und ist Bestandteil der französischen und der haitianischen Verfassung. „Alle Menschen werden Brüder“ ist ein weltberühmtes Zitat aus der Ode An die Freude. Die „Woche der Brüderlichkeit“ findet jährlich im März statt, seit 1952 eine Veranstaltung für die christlich-jüdische Zusammenarbeit in Deutschland. In neuerer Zeit wird im Sinne einer Frauensolidarität auch von Schwesterlichkeit gesprochen. In politischer Hinsicht wird „Brüderlichkeit“ oft durch den geschlechtsneutralen Begriff „Solidarität“ ersetzt.

Weltweit finden sich Bruderschaften und Schwesternschaften, vor allem als religiöse Zusammenschlüsse. Frühe geschichtliche Beispiele sind im antiken Griechenland die Familienverbände der Phratrien (fratér „Bruder“) als kultisch, wirtschaftlich und politisch ausgerichtete Körperschaften. Die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ geht auf die traditionelle Anrede der Angehörigen von religiösen Ordensschwesternschaften oder von Diakonissen als Schwester zurück.[20]

Verwandtschaftsnamen

Die Vorfahren von vollbürtigen Geschwistern sind identisch, halbbürtige Geschwister haben nur die Vorfahren eines Elternteils gemeinsam.

Die Kinder von Geschwistern sind Neffen und Nichten, deren Kinder Großneffen und Großnichten, deren Kinder Urgroßneffen und Urgroßnichten, und so weiter.

→ Zu „Neffe“ als Familienname siehe Neffe (Begriffsklärung).

Die Neffen und Nichten sind Kinder von eigenen Geschwisterteilen (Geschwisterkinder):

  • Neffe = Sohn der Schwester oder des Bruders
  • Nichte = Tochter der Schwester oder des Bruders

Herkunft: Das Wort Neffe ist verwandt mit dem lateinischen nepos („Geschwistersohn“, altindisch nápāt), wie auch das Wort Nichte über das althochdeutsche nift.[21] Das von der lateinischen Wurzel abgeleitete Fremdwort Nepotismus meint eine „Vetternwirtschaft“ (gegenseitiges Zuschieben von Aufträgen und Vorteilen).

Der genetische Verwandtschaftskoeffizient zu Kindern eigener vollbürtiger Geschwister beträgt 0,25: rund 25 % ihrer Erbinformationen stimmen mit den eigenen überein (ebenso zu leiblichen Großeltern und zu Halbgeschwistern, siehe entsprechende Erbkrankheitsrisiken).

Rechtlich besteht zu Neffen und Nichten (1. Grades) eine Verwandtschaft im dritten Grad in der Seitenlinie (3 vermittelnde Geburten).

Die Kinder von Schwägern (Angeheirateten) werden allgemein ebenfalls als Neffen und Nichten bezeichnet.[21]

Kindeskinder von Geschwistern der (Vor)Elternteile:

Die Kinder eines Cousins oder einer Cousine sind immer Neffen und Nichten eines zusätzlichen Grades: Der Sohn eines Cousins (1. Grades) ist ein Neffe 2. Grades, die Tochter eines Cousins 2. Grades eine Nichte 3. Grades, und so fort – wobei „Grad“ hierbei den Generationenabstand zum ursprünglichen Geschwisterpaar der Seitenlinien angibt, nicht ihren rechtlichen Verwandtschaftsgrad.

Nachkommen

Die Kinder von Neffen oder Nichten sind Großneffen und Großnichten (desselben Grades), deren Kinder Urgroßneffen und Urgroßnichten.

Die Onkel und Tanten sind Geschwister der Elternteile:

  • Onkel = Bruder der Mutter (früher Oheim) oder des Vaters
  • Tante = Schwester der Mutter (früher Muhme) oder des Vaters
  • veraltet: Halbonkel, Halbtante = Halbbruder, Halbschwester eines Elternteils

Herkunft: Bevor die Bezeichnungen Onkel und Tante aus dem Französischen in den deutschen Sprachraum kamen, wurden Bruder und Schwester des Vaters Vetter (ursprünglich: „Vatersbruder“)[22] und Base (ursprünglich: „Vatersschwester“)[23] genannt, später auch deren Kinder (siehe unten: Cousin und Cousine).

Rechtlich besteht zu Onkel und Tanten (1. Grades) eine Verwandtschaft im dritten Grad (3 vermittelnde Geburten). Sie stammen von gemeinsamen Großeltern ab. Im Unterschied zur gradlinigen Abstammung voneinander bilden Onkel und Tanten zusammen mit ihrer Nachkommenschaft Seitenlinien (eigenständige Familienzweige). Der genetische Verwandtschaftskoeffizient zu blutsverwandten Onkeln und Tanten (1. Grades) beträgt 0,25: rund 25 % ihrer Erbinformationen stimmen mit den eigenen überein (ebenso zu leiblichen Großeltern oder Halbgeschwistern, siehe dazu auch die Erbkrankheitsrisiken).

Umgangssprachlich werden auch die Ehepartner oder Lebenspartner von Geschwistern der Eltern Onkel und Tante genannt; diese sind aber rechtlich nur im dritten Grad verschwägert. Früher gab es für den Bruder der Mutter die eigene Bezeichnung als Oheim, Ohm oder Öhm, die auch für den Ehemann der Schwester der Mutter verwendet wurde. Die Schwester der Mutter war die Muhme, ebenso die Ehefrau des Bruders der Mutter.

Der Onkel mütterlicherseits (lateinisch avunculus „Muttersbruder“; deutsch Oheim) übernahm früher vielerorts die soziale Vaterschaft für die Kinder seiner Schwester; dieses so genannte Avunkulat findet sich weltweit noch bei vielen der über 150[13] Ethnien und indigenen Völker, die matrilinear, nach ihrer mutterseitigen Abstammung organisiert sind (siehe auch Avunkulokalität: ehelicher Wohnsitz beim Mutterbruder).

Kinder werden bisweilen dazu angeleitet, auch nichtverwandte Frauen und Männer wie Freunde der Eltern oder Nachbarn oder Erzieher Tante beziehungsweise Onkel zu nennen, meist in Verbindung mit ihrem Nachnamen, beispielsweise „Tante Schmitz“ oder „Onkel Meier“ (Nenntante, Nennonkel). Auch christliche Taufpaten (Patenonkel, Patentante) werden häufig als Onkel oder Tante angesprochen, unabhängig von einem möglichen tatsächlichen Verwandtschaftsgrad. Im alten katholischen Kirchenrecht wurde bis 1983 eine etwas andere Bestimmung des Grades von Verwandtschaften in der Seitenlinie vorgenommen: Es zählten die Generationen bis zum gemeinsamen Vorfahren, die größere der beiden Zahlen gab den Grad an (Cousins, Cousinen, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten 1. Grades = im zweiten Grad).

Wer ist der Halbbruder?

[1] blutsverwandter Bruder anderer Kinder nur von Vater oder Mutter. Herkunft: Determinativkompositum aus halb und Bruder.

Sind stiefgeschwister Geschwister?

Bedeutungen: [1] Geschwister mit nur einem gemeinsamen Elternteil. [2] Kinder in einer Familie ohne gemeinsamen Elternteil.

Wann spricht man von Halbgeschwister?

Halbgeschwister. Bedeutungen: [1] Geschwister mit nur einem gemeinsamen Elternteil.

Wann heißt es Stiefbruder?

[1] halbbürtiger Bruder. [2] männliches Kind in einer Stieffamilie aus der Sicht eines anderen Kindes derselben Familie, mit dem es keinen gemeinsamen Elternteil hat (Kind nur des eigenen Stiefvaters oder nur der eigenen Stiefmutter) Herkunft: Determinativkompositum aus stief- und Bruder.