Was ist der unterschied zwischen reimplantiert und explantiert

FAQ zum Verfahren QS HGV

Wie ist eine pathologische Fraktur zu dokumentieren?

Beispiel: Patient wird mit einer radiogenen Schenkelhalsfraktur nach Bestrahlung bei Liposarkom mit V.a. Rezidiv aufgenommen und nun mit einer Hüft-TEP versorgt. Kodiert wurde dies als pathologische Fraktur mit M84.45, ebenso mit Z85.8 und C49.2, aber nicht mit einem S-Schlüssel. Ist dieser Fall nun als…

  • HEP – Schenkelhalsfraktur
  • HEP – primäre Hüft-TEP
  • oder Minimaldatensatz (MDS)

zu erfassen?

In diesem Fall wird die  Anlage eines MDS empfohlen, da pathologische Frakturen (M90.75 = Knochenfraktur bei Neubildungen: Beckenregion und Oberschenkel [Becken, Femur, Gesäß, Hüfte, Hüftgelenk, Iliosakralgelenk]) explizit als Ausschlusskriterium für HEP spezifiziert sind.

Wie sollen gleichzeitige beidseitige Endoprothesenoperationen dokumentiert werden?

In diesen Fällen sind manuell zwei Teildatensätze „Prozedur“ anzulegen: für jede Seite einen separaten (innerhalb des Gesamtdatensatzes zu diesem Patienten). Da bei der Angabe des Bewegungsumfanges bei Entlassung nur eine patientenbezogene Angabe möglich ist, weist hier der Ausfüllhinweis explizit darauf hin, dass „bei beidseitigen Prozeduren (…) die Bewegungsausmaße desjenigen Gelenkes anzugeben (sind), welches den niedrigeren Wert in der Beugung (Extension/Flexion: 3.Wert) zum Entlasszeitpunkt vorweist“. Unbedingt beachtet werden muss, dass die Seitenangaben bei der automatischen Generierung der Prozedurdatensätze überprüft werden müssen. Der OPS-Zusatz „B“ (für beidseitig) wird oft von der verwendeten Software nicht korrekt in rechts und links umgewandelt. Die Datenvalidierung ergab häufig zwei identische Seitenangaben. Auch die Zuordnung des spezifischen Verlaufes zur tatsächlichen Seite muss korrekt angegeben werden.

Bezieht sich die Frage „Wievielter operativer Eingriff während dieses Aufenthaltes“ im HEP-Bogen (Unterbogen HEP_Proz) nur auf QS-dokumentationspflichtige Eingriffe?

Beispiel: Bei Infektion wird eine HEP ausgebaut (OPS 5-821.7 - nicht QS-pflichtig) und im gleichen Aufenthalt eine neue reimplantiert (OPS 5-820.02 + 5-829.n - QS-pflichtig). Es handelt sich um zwei Eingriffe, aber nur einer ist QS-pflichtig.

Im beschriebenen Fall muss angeben werden, dass insgesamt EIN dokumentationspflichtiger Eingriff stattgefunden hat: ein zweizeitiger Wechsel.

Ergänzung: Tritt eine Früh-Infektion direkt nach Erstimplantation auf und wird wie beschrieben im gleichen Aufenthalt versorgt, so wären zwei dokumentationspflichtige Eingriffe (sprich Teildatensätze) zu erfassen: 1. Erstimplantation und 2. zweizeitiger Wechsel. Die reine Explantation fällt als separater Teildatensatz „unter den Tisch“; inhaltlich sind die Befunde (z. B. Indikation zur Explantation) natürlich dem zweizeitigen Wechsel zuzuordnen.

Wie ist korrekt zu dokumentieren, wenn nach primär osteosynthetischer Versorgung einer Schenkelhalsfraktur sekundär eine HEP implantiert wird, da die Osteosynthese versagt?

Als Art des Eingriffs ist 2 = „elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation“ zu dokumentieren. Die Frage nach Voroperationen am betroffenen Hüftgelenk oder hüftgelenknah im Unterbogen muss dann mit „ja“ beantwortet werden. Gleiches gilt für die Frage: Indikation "mechanisches Versagen durch Pseudarthrose oder Cut out" liegt vor? Auch diese muss dann mit „ja“ beantwortet werden.

Fand die primäre osteosynthetische Versorgung der Fraktur im selben (ggf. auch zusammengeführten) stationären Aufenthalt statt, so muss diese nicht im Modul 17/1 dokumentiert werden, da die Implantation einer Endoprothese über den entsprechenden OPS-Code ein Ausschlusskriterium für das Modul 17/1 darstellt.

Was muss ich bei Wiederaufnahmen und Fallzusammenführungen beachten?

Findet nach der Wiederaufnahme ein Revisionseingriff statt (z.B. mit Wechsel einer Prothesenkomponente), so muss dieser als neuer Prozedur-Datensatz (bei Fallzusammenführungen als zweiter Teildatensatz) dokumentiert werden. Bei nicht dokumentationspflichtigen Eingriffen (z. B. oberflächlichen Wundrevisionen oder Wechseln rein mobiler Teile wie Inlays oder Aufsteckkopf) ist dies nicht erforderlich. Allerdings muss immer eine entsprechende Komplikation im postoperativen Verlauf der durchgeführten Erstimplantation angegeben werden. Dies auch, wenn die Komplikation außerhalb des ersten stationären Aufenthaltes, wie z. B. in der Reha, aufgetreten ist.

Die Reimplantation (von lat.: re – wieder, zurück und implantare – einpflanzen) ist ein Behandlungsverfahren in der Zahnmedizin, bei dem ein durch Trauma aus seinem Zahnfach dislozierter Zahn wieder in seine Alveole zurückgesetzt wird. In der Regel wird nach der Reimplantation eine Schienung des Zahnes durchgeführt. Vorwiegend sind Frontzähne betroffen.

Voraussetzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gut zu erkennen sind die blutigen Reste der Wurzelhaut und der Fasern des Zahnhalteapparates. Dieser Zahn wurde allerdings extrahiert, weil die gesamte Krone weggefault war.

Nach der Avulsion eines Zahnes ist dieser so schonend wie möglich zu behandeln und feucht aufzubewahren. Hierfür wurde eine Zahnrettungsbox entwickelt, in der der Zahn in einer Nährstofflösung aufbewahrt werden kann. Steht diese nicht zur Verfügung, dann kann der Zahn in Milch, zur Not auch im Mund aufbewahrt werden. Der Zahn sollte möglichst in weniger als einer Stunde reimplantiert werden. Bei einem längeren Zeitraum sinkt die Erfolgsrate signifikant.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Reimplantation ist der Erhalt des größten Teils der Alveole (Zahnfach) und der Erhalt der Wurzelhaut des Zahnes.

Vorgehen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was ist der unterschied zwischen reimplantiert und explantiert

Der Zahn wird zur Keimreduktion kurzzeitig in eine Doxycyclin-Lösung gelegt und dann in sein Zahnfach reponiert. Anschließend wird der Zahn mittels einer Titan-Composit-Schiene für acht bis zehn Tage fixiert.

Der Zahn ist durch die Avulsion devital, da die Nerv- und Blutgefäßanbindung dauerhaft unterbrochen wurde. Demzufolge muss der Zahn einer Wurzelkanalbehandlung unterzogen werden. Diese erfolgt nach ca. acht bis zehn Tagen nach der Reimplantation. Das früher praktizierte Verfahren, den Zahn extraoral (außerhalb des Mundes) in der Behandlungssitzung der Reimplantation endodontisch zu behandeln, wurde verlassen, weil dadurch einerseits der Zeitraum unnötig verlängert wurde, während dessen der Zahn sich nicht wieder in seiner Alveole befand und andererseits die empfindliche Wurzelhaut (Desmodont) leicht beschädigt werden konnte. Der Erhalt des Desmodonts ist Voraussetzung dafür, dass es zu keiner Resorption der Zahnwurzel kommt.[1]

Historie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Früher wurde ein Zahn, der auf normalem Wege nicht wurzelkanalbehandelt werden konnte, extrahiert, außerhalb der Mundhöhle wurzelkanalbehandelt und anschließend wieder reponiert oder mit einem über die Wurzelspitze hinausgehenden Stift im Kiefer fixiert (Transfixation). Durch die Fortschritte in der Endodontie und möglichen Operationstechniken zur Wurzelspitzenresektion ist das Verfahren nicht mehr indiziert. Dies gilt auch für die transdentale Fixation (Resektion + Wurzelverlängernden Stift)[2]

Replantation und Stabilisierung luxierter und frakturierter Frontzähne -1976

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. M. Ehrenfeld, N. Schwenzer, Zahnärztliche Chirurgie, Thieme Verlag, 2009, ISBN 3-13-159094-7
  2. K. Müller, Die Quintessenz der oralen Implantologie, Kap. 6 + 7, ISBN 3 87652 807 0

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen, BEMA-Nr. 55 (RI)

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