3. Vorlesung Rechts-, Geschäfts- und Handlungsfähigkeit von Minderjährigen Show Bitte lesen Sie dazu - Text im Reader: S. 10-11 - Gesetzgebung: §§ 1-2, 104-113, 823, 828- 829, 832 BGB S. 10-11 Grundstruktur der Sonderstellung der Jugend im Recht Volljährigkeit mit 18 Jahren: Das bedeutet aber weder, dass eine Person unter 18 Jahren keine Rechte und Pflichten hätte, noch dass eine Person ab 18 immer als vollständig autonomes Rechtssubjekt behandelt wird. Folgende Fragen bilden das grundsätzliche Rahmenwerk für die rechtliche Sonderstellung der Jugend: 1. Jeder, der geboren ist, ist rechtsfähig (§ 1 BGB), d.h. er hat die Möglichkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Welche Rechte haben Kinder/Jugendliche tatsächlich (nicht)? 2. Können Kinder/Jugendliche die Rechte, die sie haben, auch selbst und selbständig ausüben? 3. Für welche Handlungen können Kinder/Jugendliche rechtlich zur Verantwortung gezogen werden (Schuldfähigkeit, im Zivilrecht auch Deliktsfähigkeit genannt)? Zu 1: Es ist zu unterscheiden zwischen Rechten, die durch Vertretung ausgeübt werden können (alle Rechte, die mit Vermögensverwaltung und – Verfügung zu tun haben), und Rechten, die aufgrund ihrer Natur (z.B. Gewissensfreiheit) oder als Folge einer politischen Entscheidung (z.B. die Zustimmung zu sexuellen Handlungen) nur persönlich ausgeübt werden können. Rechte, die durch Vertretung ausgeübt werden können, hat eine Person von der Geburt an. Rechte, die nur persönlich ausgeübt werden können ('höchstpersönliche Rechte') setzen die Einsichtsfähigkeit voraus, die für diese Ausübung erforderlich ist. Für diverse Rechte hat das Gesetz genau festgelegt in welchem Alter das der Fall ist (s. Anhang „Mündigkeitsstufen“). Für andere persönliche Rechte ist in jedem Einzelfall konkret zu beurteilen, ob (und gegebenenfalls in welchem Maß) ein Minderjähriger bereits die erforderliche Reife für dieses Recht besitzt. Zu 2: Aus 1 folgt bereits, dass die Rechtsfähigkeit und die Fähigkeit Rechtes selbst auszuüben bei den persönlichen Rechte nicht voneinander zu trennen sind. Die Ausübung von Vermögensrechten –die man haben kann ohne sie selber ausüben zu können- wird in § 104-113 BGB geregelt unter dem Stichwort 'Geschäftsfähigkeit': Geschäftsfähigkeit: die Möglichkeit Rechtsgeschäfte zu schließen. Rechtsgeschäft: eine Handlung, die zum Ziel hat Rechtsfolgen herbeizuführen. Kinder unter 7 sind geschäftsunfähig (§ 104), mit der Folge, dass ihre Willenserklärungen nichtig sind (§ 105). Personen ab 7, aber unter 18 sind beschränkt geschäftsfähig (§ 106), das bedeutet, dass ihre Willenserklärungen nur mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters wirksam sind (§ 107). Ausnahmen von dieser Grundregel: • Rechtsgeschäfte, die dem Minderjährigen ausschließlich einen Vorteil bringen (§ 107); Begriffe mit HWählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus: Buchstabennavigation
Als Handlungsfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen. Innerhalb der Handlungsfähigkeit unterscheidet man zwischen
Ausführliche Informationen zum Thema "Handlungsfähigkeit Jugendlicher" finden sich auf oesterreich.gv.at. Letzte Aktualisierung: 21. April 2022 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion Begriffe mit DWählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus: Buchstabennavigation
Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit Deliktsfähigkeit ist die konkrete Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln. Für die Deliktsfähigkeit sind zwei Altersstufen von entscheidender Bedeutung:
HinweisDie Deliktsfähigkeit hängt nicht nur vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen. Letzte Aktualisierung: 8. April 2022 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion Was versteht man unter der Deliktsfähigkeit?Deliktsfähigkeit ist die konkrete Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Was bedeutet Geschäftsfähigkeit einfach erklärt?Als geschäftsfähig gelten Personen, die Willenserklärungen rechtsgültig abgeben und entgegennehmen können. Die unbeschränkte oder volle Geschäftsfähigkeit erreicht man mit 18 Jahren. Nur voll geschäftsfähige Personen können eigenständig ein Konto eröffnen oder wesentliche Kaufverträge oder Kreditverträge abschließen.
Was ist Geschäftsfähigkeit Beispiel?Volle Geschäftsfähigkeit: Hast du das 18. Lebensjahr erreicht, dann darfst du zum Beispiel Kauf- oder Kreditverträge abschließen. Sie sind immer wirksam (§ 2 BGB). Beschränkte Geschäftsfähigkeit: Bist du zwischen 7 und 18 Jahre alt, dann sind die Rechtsgeschäfte erst nach Erlaubnis deiner Eltern wirksam (§ 107 BGB).
Wer fällt unter die Geschäftsunfähigkeit?Nach § 104 BGB ist geschäftsunfähig, wer entweder das siebte Lebensjahr nicht vollendet hat oder wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.
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