Was ist der unterschied von erbe und nachlass

Der Begriff Nachlass bezeichnet bei Todesfällen das gesamte aktive und passive Vermögen eines Verstorbenen. Das bedeutet, dass sowohl frei verfügbares Geld als auch Vermögenswerte wie Aktien, Firmenanteile oder andere Kapitaleinlagen zum Nachlass eines Verstorbenen gehören. Der Nachlass geht daraufhin in den Besitz der Erben über.

Nachlass regeln


Wie kann der eigene Nachlass geregelt werden?

Sie können als Erblasser die Verteilung Ihres Nachlasses durch ein Testament oder einen Erbvertrag selbst bestimmen. Wenn Sie keine Dokumente aufsetzen, kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Sie können frei über Ihren Besitz verfügen und zum Beispiel Teile des Nachlasses an Vereine oder andere Organisationen spenden. Die gesetzlichen Erben bekommen jedoch immer einen Pflichtteil. Wenn keine Angehörigen und damit keinerlei Erben vorhanden sind, geht der Nachlass an den Staat. Dies ist auch der Fall, wenn alle potenziellen Erbnehmer das Erbe ausschlagen.

  • Testament
  • Pflichtteil

Im Folgenden sehen Sie exemplarisch ein Mustertestament zur Benennung eines Alleinerben.

Was ist der unterschied von erbe und nachlass

Nachlasshaftung und Nachlassverbindlichkeiten


Kann ein Nachlass geprüft und ausgeschlagen werden?

Erben können die Annahme eines Erbes grundsätzlich binnen sechs Wochen nach Kenntnisnahme ausschlagen. Nehmen sie das Erbe hingegen an, akzeptieren sie auch die damit verbundenen Nachlassverbindlichkeiten. Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass sie im Rahmen der Nachlasshaftung Schulden, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat, begleichen müssen. Hierbei muss beachtet werden, dass die Nachlassverbindlichkeiten Forderungen Dritter gegenüber dem Erben, nicht gegenüber dem Nachlass, darstellen. Das heißt, dass der Erbe unter Umständen Forderungen begleichen muss, die nicht über die Summe des Nachlasses abgedeckt werden.
Wenn die Erben bei Antritt der Erbschaft nicht wissen, ob der Nachlass überschuldet ist, können Sie beim Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft beantragen. Der bestellte Nachlasspfleger übernimmt dann die Befriedung der Nachlassgläubiger. Gleichzeitig bewirkt die Bestellung des Nachlasspflegers eine Trennung des Eigenvermögens der Erben vom Nachlass, sodass eine persönliche Haftung der Erben verhindert wird.

  • Nachlass prüfen
  • Erbe ausschlagen

Nachlass und Erbe


Was ist der Unterschied zwischen Nachlass und Erbe?

Im Kontext eines Sterbefalls bezeichnen sowohl der Nachlass als auch die Erbschaft das Eigentum und den Besitz des Verstorbenen, welches auf die Erben übergeht. Ist dem zuständigen Nachlassgericht nach einem Todesfall kein Erbe bekannt, wird durch das Nachlassgericht ein Nachlasspfleger bestellt. Der Nachlasspfleger ist unter anderem dafür zuständig, anfallende Kosten, beispielsweise für die Beerdigung, zu begleichen, den Kontakt mit Nachlassgläubigern aufzunehmen und eventuelle Erben ausfindig zu machen.

Tipp: Weitere Informationen zur Erbfolge finden Sie hier.

Aufgaben eines Nachlassgerichts


Wofür ist ein Nachlassgericht zuständig?

Im Todesfall ist das Nachlassgericht für die weitere Abwicklung der Nachlassangelegenheiten zuständig, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gemeldet war. Solange keine Erben feststehen, übernimmt das Nachlassgericht die Nachlasspflegschaft. Die weiteren Aufgaben des Nachlassgerichts umfassen die Verwahrung von Testamenten, die Testamentseröffnung und Unterrichtung der Erben sowie die Ausstellung von Erbscheinen, in denen die Erbfolge festgelegt ist. Auch, wenn ein Erbe ausgeschlagen werden soll, muss dies beim Nachlassgericht beantragt werden.

Nachlass für Bestattungskosten


Muss der Nachlass für die Bestattungskosten verwendet werden?

Das Gesetz sieht vor, dass bei einem Todesfall die Erben die Bestattungskosten tragen müssen. Diese werden in der Regel den Nachlass oder Teile von diesen für die Finanzierung der Bestattung verwenden. Sie müssen als Erbe aber auch zahlen, wenn der Nachlass die Kosten nicht deckt. Die kostentragungspflichtige Person muss also mit dem eigenen Vermögen die Bestattungskosten tragen. Dies ist unter Umständen auch der Fall, wenn Sie das Erbe ausschlagen. Kann der Erbe die Kosten nicht tragen, ist ein Antrag auf eine Sozialbestattung möglich.

Tipp: In unserem Ratgeber finden Sie weitere Informationen zur Kostentragungspflicht.

Digitaler Nachlass


Was ist der digitale Nachlass?

Als digitalen Nachlass oder digitales Erbe bezeichnet man alle Daten des Verstorbenen, die von der Person im Internet oder auf Speichermedien wie Festplatten und USB-Sticks existieren. Dazu gehören:

  • Persönliche Daten


  • Online-Konten, z.B. E-Mail-Konto


  • Nutzerprofile, z.B. in sozialen Medien


  • Mitgliedschaften, Verträge, Abonnements


  • Guthaben

Generell wird der digitale Nachlass genauso behandelt wie der "materielle" Nachlass. Rechtlich gesehen haben die Erben daher Anspruch auf alle digitalen Daten. Auch laufende Online-Verträge gehen im Todesfall auf den Erben über. Daher müssen Konten, Verträge und Abonnements ausfindig und gegebenenfalls gekündigt werden. Oft besteht das Problem, dass Zugangsdaten und Passwörter vom Verstorbenen nicht bekannt sind.

Klare rechtliche Vorschriften zum Vorgehen gibt es bisher für die Online-Anbieter jedoch nicht. So gehen die Firmen unterschiedlich mit der Forderung nach der Herausgabe bzw. Löschung der Daten des Verstorbenen um.

Es empfiehlt sich, im Rahmen einer Bestattungsvorsorge auch Verfügungen zum digitalen Nachlass zu treffen. Bestimmungen zur Nachlassverwaltung und der Zugang zu Passwörtern kann im Testament hinterlegt werden.

Weitere Bedeutung


Welche weitere Bedeutung hat der Begriff Nachlass?

Der Begriff Nachlass hat mehrere Bedeutungen. Wie oben erläutert bezeichnet man damit in der Regel alle Besitztümer eines Verstorbenen. Häufig wird aber auch das gesamte überlieferte Werk eines verstorbenen Künstlers, beispielsweise eines Malers oder Schriftstellers, als Nachlass bezeichnet.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Nachlass bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Was zählt alles zum Nachlass?

Wenn ein Mensch verstirbt, hinterlässt dieser in der Regel Vermögenswerte, die als Nachlass bezeichnet werden. Dazu können beispielsweise Sparguthaben, Aktien oder Immobilien gehören, die als aktive Vermögenswerte gelten. Aber auch Schulden können Bestandteil des Nachlasses sein und somit zum Erbe gehören.

Wann spricht man von Nachlass?

Als Nachlass bezeichnet man die Hinterlassenschaft eines Verstorbenen in ihrer Gesamtheit. Hierbei handelt es sich also neben dem Vermögen und den Verpflichtungen auch um den gesamten privaten Besitz, der nach dem Tod unter den Erben verteilt wird.

Wer bekommt den Nachlass?

Gesetzliche Erben der ersten Ordnung, also Kinder, Enkel, Urenkel, erben folgendermaßen: Der Nachlass geht zu gleichen Teilen an die Kinder. Ist eines der Kinder bereits vor dem Erblasser verstorben, geht dessen Erbteil wiederum zu gleichen Teilen auf dessen Kinder (also Enkel des Erblassers) über.

Was ist ein Erbnachlass?

Der Erbnachlass (auch: Nachlass) ist ein Begriff des deutschen Erbrechts und bezeichnet die gesamten aktiven und passiven Posten im Vermögen eines Verstorbenen (des Erblassers) beziehungsweise die Erbschaft (vgl. § 1922 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]).