Was für Noten braucht man um den MSA zu bestehen?

Was für Noten braucht man um den MSA zu bestehen?

Inhaltsverzeichnis:

Du hast den MSA bestanden, wenn du in allen Prüfungsfächern die Note 4 oder besser erreichst. Eine 5 kannst du dir erlauben, sofern du in einem anderen Prüfungsfach mindestens eine 3 bekommst.

Was ist die MSA Prüfung?

Die MSA-Prüfungen finden in den Kernfächern Deutsch und Mathematik, der ersten Fremdsprache sowie einem Wahlfach statt. Zu den Wahlfächern des Mittleren Schulabschlusses gehören Geschichte, Geografie, Sozialkunde, Physik, Chemie, Biologie, Musik oder die zweite Fremdsprache.

Was brauche ich um MSA zu bestehen?

Die MSA-Prüfung ist bestanden, wenn in allen vier Prüfungsfächern mindestens die Note 4 ("ausreichend") erreicht wird.

Was braucht man für ein MSA?

Voraussetzungen für den Mittleren Schulabschluss (MSA) Der MSA baut in der Regel auf den Hauptschulabschluss (HSA) auf, den man nach dem Besuch der 9. Klasse erwirbt. Die Mittlere Reife kann mit dem passenden Notendurchschnitt am Ende der 10.

Welchen Schnitt braucht man um die mittlere Reife zu bestehen?

Den mittleren Abschluss an Realschulen erhält, wer die Voraussetzungen für die Leistungsbewertung am Ende der Jahrgangsstufe 10 erfüllt und die Abschlussprüfungen einschließlich der Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mit einer Gesamtleistung von 4,4 oder besser ablegt.

Welche Noten braucht man für MSA Plus?

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Noten (Note 4) erzielt wurden oder wenn die Leistungen in nur einem Fach mangelhaft (Note 5) sind und durch eine mindestens befriedigende Leistung (Note 3) in einem anderen Fach ausgeglichen werden kann.

Was muss man bei MSA machen?

Allgemeines zum MSA
  • eine schriftliche Prüfung in Deutsch ,
  • eine schriftliche Prüfung in Mathematik ,
  • eine schriftliche und mündliche Prüfung in Englisch ,
  • eine Präsentationsprüfung als Gruppenprüfung.

Welche Bundesländer haben MSA?

Mittlerer Schulabschluss
  • Mittlerer Schulabschluss (MSA) (Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein)
  • Mittlerer Schulabschluss / Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife (Nordrhein-Westfalen)
  • Mittlere Reife (Mecklenburg-Vorpommern)
  • Mittlere Reife bzw. ...
  • Realschulabschluss (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)

Mit der Prüfung zum Mittleren Schulabschluss wird der Leistungsstand aller Schülerinnen und Schüler in der 10. Jahrgangsstufe vergleichbar bewertet. Das Abschneiden in der Prüfung zum Mittleren Schulabschluss ist sowohl entscheidend für den Wechsel in die gymnasiale Oberstufe als auch für die Suche nach einem Ausbildungsplatz.

Der Mittlere Schulabschluss setzt sich aus den schulischen Bewertungen (Jahrgangsnoten) der 10. Jahrgangsstufe und den Prüfungsergebnissen zusammen. Die Prüfungen erfolgen schriftlich in den Fächern Deutsch (180 Minuten), Mathematik (120 Minuten) und der ersten Fremdsprache (150 Minuten). Zusätzlich zur schriftlichen Prüfung in der ersten Fremdsprache erfolgt in dieser eine 10- bis 15-minütige mündliche Prüfung, in der die Sprachfertigkeit beurteilt wird. Weiter erfolgt in einem frei wählbaren Fach eine Präsentation als Gruppenprüfung. Die Präsentationsprüfung - "Prüfung in besonderer Form" - hat für jede Schülerin und jeden Schüler eine Dauer von ca. 10 Minuten. Auf die Gestaltung der Präsentationsprüfung haben die Schülerinnen und Schüler Einfluss. Sie bestimmen Verlauf und Wahl der Medien. Nach der Zustimmung des gewählten Themas durch den Fachlehrer sind mindestens sechs Wochen Zeit für die gemeinsame Vorbereitung der Präsentation. Alle Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss - schriftlich, mündlich, Präsentation - haben die Kompetenzen zum Inhalt, die am Ende der 10. Jahrgangsstufe erwartet werden.

Nachteilsausgleich

Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten für die einzelnen Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss bei Bedarf einen Nachteilsausgleich, um dem jeweiligen persönlichen Förderbedarf gerecht zu werden. Ein Nachteilsausgleich besteht z.B. in einer Verlängerung der Bearbeitungszeit oder der Bereitstellung besonderer Arbeitsmittel. Auch bei einer festgestellten Lese- und Rechtschreibschwäche kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit gewährt werden.

Prüfungsteil

Die MSA-Prüfung ist bestanden, wenn in allen vier Prüfungsfächern mindestens die Note 4 ("ausreichend") erreicht wird. Werden keine ausreichenden Leistungen in allen vier Prüfungsfächern festgestellt, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausgleich möglich. 

Jahrgangsteil

Schülerinnen und Schüler mit mindestens ausreichenden Noten in allen Jahrgangsfächern bestehen den Jahrgangsteil des MSA. Auch für die Jahrgangsnoten kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausgleich in Betracht. Für das Bestehen des Jahrgangsteils des Mittleren Schulabschlusses bestehen je nach Schulart (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule) unterschiedliche Anforderungen.

Zusätzliche mündliche Prüfung

Steht nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen einschließlich der Sprechfertigkeitsüberprüfung in der ersten Fremdsprache sowie der Präsentationsprüfung fest, dass mit den Noten der schriftlichen Prüfungsfächer und des Faches der Präsentationsprüfung die Abschlussbedingungen des Mittleren Schulabschlusses nicht erfüllt werden, kann die Schülerin oder der Schüler auf Antrag in höchstens einem der schriftlichen Prüfungsfächer eine zusätzliche mündliche Prüfung ablegen. Voraussetzung für die Durchführung einer zusätzlichen mündlichen Prüfung ist, dass bei Zugrundelegung bestmöglicher Ergebnisse in dieser Prüfung eine gemeinsame Note erreicht werden kann, mit der die Abschlussbedingungen des MSA erfüllt werden können. Die zusätzliche mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt. Unmittelbar vor der Prüfung besteht eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten. Die sich anschließende Prüfung hat in der Regel eine Dauer von 15 bis 20 Minuten.

Überprüfung der Bewertung

Aufgrund der Entscheidungserheblichkeit des Erreichens des Mittleren Schulabschluss für die weitere Schul- und Ausbildungslaufbahn Ihres Kindes ist es unerlässlich, dass sowohl die schriftlichen Prüfungen einschließlich einer eventuellen zusätzlichen mündlichen Prüfung als auch die schulischen Bewertungen (Jahrgangsnoten) der 10. Jahrgangsstufe korrekt bewertet werden. Sowohl bei einem bevorstehenden Wechsel in die gymnasiale Oberstufe als auch bei einem Abgang von der Schule nach der 10. Jahrgangsstufe und der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist es daher sinnvoll, beim Vorliegen des Verdachts einer nicht korrekten Bewertung der Leistungen Ihres Kindes Akteneinsicht in die von Ihrem Kind angefertigten Prüfungsarbeiten und in die Protokolle der mündlichen Prüfungen vorzunehmen, um zu prüfen, ob und ggf. welche Leistungen nicht korrekt bewertet wurden und angefochten werden können.

Rechtliche Beratung und Vertretung

Wir beraten und vertreten Schüler/innen und Eltern in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Erreichen des Mittleren Schulabschluss und helfen, einen ggf. bestehenden Anspruch auf Neubewertung bzw. Wiederholung der Prüfung durchzusetzen.

Welche Noten braucht man um den MSA zu bestehen?

Der Mittlere Schulabschluss (MSA) wird erreicht, wenn die Teilnahme an der Abschlussprüfung erfolgt und in allen Fächern ein Noten- durchschnitt von G2 oder besser erreicht wird.

Wie wird die MSA Note berechnet?

In den Fächern, in denen es eine schriftliche und eine mündliche Prüfung gegeben hat, wird die Note der schriftli- chen Prüfung (A) mit der Note der mündlichen Prüfung (M) im Verhältnis 1:1 verrechnet. Dabei wird immer zu- gunsten des SuS gerundet (also auch bei ,5 wird abgerundet).

Wie schwer ist der MSA?

Die MSA-Prüfungen sind deutlich anspruchsvoller: Bei gleicher Leistung sind die Noten des MSA zwei Notenpunkte schlechter als die Noten des ESA. Ein MSA-Abschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,4 entspricht deshalb einem ESA-Abschluss von 1,4.

Kann man mit einer 6 in der Prüfung durchfallen?

Es gibt keine gesetzliche Grenze dafür, wie oft Fahrschüler durch die Führerscheinprüfung fallen dürfen. Das gilt sowohl für die praktische als auch theoretische Prüfung. Bevor Fahrschüler eine Prüfung wiederholen dürfen, müssen sie aber eine kurze Zwangspause einlegen.