Der Bundesrat stimmte Ende 2019 dem Vorhaben zu, Autofahrern ohne zusätzliche Prüfung das Motorradfahren zu erlauben. >> Mehr zum Thema News Show
Autofahrer:innen dürfen unter bestimmten Bedingungen ohne zusätzliche Führerschein-Prüfung Motorradfahren – das betrifft leichte Krafträder der Klasse A1 mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 15 PS Leistung. Die AUTO ZEITUNG erklärt die Regeln. Unter bestimmten Voraussetzungen ist seit Ende 2019 das Motorradfahren auch mit dem Autoführerschein möglich. Seitdem dürfen Autofahrer:innen leichte Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt, also 15 PS, fahren. Eine zusätzliche Prüfung muss dafür nicht abgelegt werden, es gibt aber Regeln: Wer ohne Motorradführerschein mit einem sogenannten 125er unterwegs sein will, muss aber mindestens 25 Jahre alt sein, seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben und eine Schulung mit vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten in der Fahrschule hinter sich bringen. Interessierte sollten voraussichtlich mit Kosten zwischen 500 und 1000 Euro für die Führerschein-Erweiterung rechnen. Ziel des Motorrad-Vorstoßes war es, "mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen", so das Bundesverkehrsministerium. Vor allem im ländlichen Raum solle das Motorradfahren mit dem Autoführerschein die individuelle Mobilität stärken und den Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher machen. Motorradfahren mit Autoführerschein: 125er-Modelle Der teuerste Führerschein der Welt (Video):
Regeln: Motorradfahren mit AutoführerscheinWelche Zweiräder nun mit dem Autoführerschein bewegt werden dürfen, hängt auch vom Führerschein-Typ beziehungsweise vom Datum der Fahrerlaubnis ab: Fahrer:innen mit dem Auto-Führerschein der Klasse B dürfen Fahrzeuge der Klasse AM (zuvor M) fahren. Dazu gehören sowohl zweirädrige Kleinkrafträder (Klasse L1e-B) als auch dreirädrige Kleinkrafträder (Klasse L2e) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L6e). Sie dürfen maximal 45 km/h fahren, Hubräume von höchstens 50 ccm (Fremdzündungsmotoren) beziehungsweise 500 ccm (Selbstzündungsmotoren) und eine Höchstleistung von 5,5 PS (4 kW) haben. Wer vor dem 1. April 1980 den Pkw-Führerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, darf seit April 2013 nicht nur Auto, sondern auch Motorräder bis 48 PS fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung den vollwertigen Motorradführerschein zu machen. Mehr zum Thema: Dürfen Motorradfahrer im Stau durch die Rettungsgasse fahren? Führerschein Klasse A (Motorrad): Alter/Kosten Das kostet die Bike-Lizenz Kritik & Zustimmung
2020: Rund 78.000 machen vom Motorradfahren mit Autoführerschein Gebrauch & Kraftrad-Boom
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