Neue Kündigungsfristen: Achtung, neue Regel ab 1. März! Darum sollten Sie bei Alt-Verträgen schnell handeln Show
Teilen FOCUS online Corona, Zeitumstellung, Verträge: Diese Änderungen im März sollten Sie kennen Montag, 28.02.2022, 11:52 Melden Sie sich im Fitnessstudio an und verpassen Sie die Kündigungsfrist, sitzen Sie oft in der Abofalle fest. Gleiches gilt für Handyverträge, TV- oder App-Abos. Die Bundesregierung ändert die Regeln nun für alle Verbraucher. FOCUS Online sagt, was sich konkret ändert. Wer ab 1. März einen neuen Handy-, Festnetz- oder Fitnessstudio-Vertrag abschließt, geht nicht mehr in die automatische Jahres-Verlängerung, sondern kann mit Ende der Laufzeit monatlich kündigen. Die Regelung gilt aber nicht für Verträge, die vor diesem Stichtag abgeschlossen wurden. FOCUS Online warnt: Lassen Sie Altverträge nicht einfach weiterlaufen, sondern kündigen Sie diese. Für die Altverträge gilt nämlich noch die alte Rechtslage. Der Vertrag verlängert sich in diesem Fall automatisch immer um ein volles Jahr, wenn Sie nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Soll ich jetzt einen Vertrag abschließen – oder warten?Bevor Sie in den nächsten Tagen einen neuen Vertrag abschließen, warten Sie bis der 1. März verstrichen ist. Achten Sie auf die Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort muss unbedingt ab 1. März stehen, dass sich der Vertrag nach Ende der Laufzeit um einen weiteren Monat verlängert. Ist das nicht der Fall, bleiben Sie achtsam und lehnen Sie den Vertrag ab! Wenn Sie vor dem 1. März einen Vertrag abschließen, gilt noch die alte Rechtslage. Der Vertrag verlängert sich nach Ende der Laufzeit automatisch um ein Jahr. Haben Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen, dann widerrufen Sie diesen zeitnah. Sonst verlieren Sie den Überblick. Wir zeigen am Beispiel, was die neue Kündigungs-Regel konkret bedeutetFallbeispiel: Maria schließt einen Vertrag im Fitnessstudio zum 27. Februar ab. Wenn sie kündigen will, muss sie spätestens zum 27. November 2022 den Vertrag gekündigt haben. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch bis Februar 2024. Die nächste Kündigungsfrist wäre am 27. November 2023. Schließt Maria den Vertrag im Fitnessstudio zum 2. März ab, ändert sich die Kündigungsfrist. Dann hat sie bis 2. Februar 2023 Zeit, den Vertrag zu kündigen. Verpasst sie die Frist, läuft der Vertrag monatlich weiter bis sie ihn kündigt. Das sollten Sie jetzt unbedingt wissenBesonders gegen Anfang des Jahres, kurz nach Ostern, gegen Halbjahr und zum Ende des Jahres gibt es bei Fitnessstudios, Telefontarifanbietern und App-Dienstleistern ordentliche Preisnachlässe. Auf der Rechnung sollten Sie immer die Vertragslaufzeit und das mögliche Kündigungsdatum beachten. Wer nicht weiß, wie er einen Vertrag kündigen kann, nutzt entsprechende Apps und Dienstleister. Gegen eine geringe Gebühr übernimmt das Unternehmen die Kündigung. Betroffene sparen sich im Gegenzug die Briefmarke, die Zeit und die Suche nach der richtigen Post-Adresse.
Achtung bei Vertragsabschluss ab 1. März!Wenn Sie ab 1. März einen Vertrag abschließen, sollten Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen, ob die neue Regelung eingebaut wurde. Steht dort, dass sich der Vertrag nach Laufzeitende um ein Jahr verlängert, sollten Sie den Vertrag ablehnen. Haben Sie den Vertrag bereits unterschrieben oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt, gilt: Widerrufen Sie den Tarif schnellstmöglich. Im Video:Mietzahlungen erhöhen sich erneut: Die Heizkosten steigen und das ist der GrundFOCUS online/Wochit Mietzahlungen erhöhen sich erneut: Die Heizkosten steigen und das ist der Grund Russland kann Sanktionen locker abfedern – doch die Wirtschaft ist verwundbarBayerischer Rundfunk Russland kann Sanktionen locker abfedern – doch die Wirtschaft ist verwundbar kom Zum Thema Worauf Sie achten solltenZuhören, da sein, spenden: So können Sie jetzt in der Ukraine-Krise helfenKrieg in EuropaDie Chronik einer Invasion: So kam es zu Putins Ukraine-Angriff900.000 SoldatenUkraine trifft auf russische Armee, die nichts mehr mit der Sowjetzeit zu tun hatVielen Dank! Ihr Kommentar wurde abgeschickt. Im Interesse unserer User behalten wir uns vor, jeden Beitrag vor der Veröffentlichung zu prüfen. Als registrierter Nutzer werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt, wenn Ihr Kommentar freigeschaltet wurde. Artikel kommentieren Logout | Netiquette | AGB Bitte loggen Sie sich vor dem Kommentieren ein Login Überschrift Kommentar-TextSie haben noch 800 Zeichen übrig Leser-Kommentare (3) Bei den folgenden Kommentaren handelt es sich um die Meinung einzelner FOCUS-online-Nutzer. Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider. Samstag, 26.02.2022 | 14:20 | Juergen Zeidner Es gibt foch das neue Kündigungdgesetz seit Dezember 2021,nachdem man nach Ablauf der Verzrahsfrist monatlich kündigen kann. Was soll das dann jetzt? Antwort schreibenWeitere Kommentare (2) Samstag, 26.02.2022 | 09:09 | Joerg Baumann hier noch mal nachbessern könnte. Ich habe aus dem Artikel verstanden, dass ab 01.03. das neue Kündigungsgesetz gilt. Also unabhängig davon, was in den AGB eines neuen Vertrages steht. Im Artikel hört es sich aber so an, als ob auch neue Verträge immer noch mit einer längeren Kündigunsfrist abgeschlossen werden können. Das widerspricht sich. Nach meinem Verständnis gilt die neue Regel für alle neue Verträge, egal was im Kleingedruckten steht. Ggf. könnte sogar der gesamte Vertrag ungültig sein, da die AGB gegen das Gesetz verstoßen. Antwort schreibenSamstag, 26.02.2022 | 07:21 | Kai Milius Wenn doch ab 1.März gesetzlich eine neue Kpndigungsfrist gilt, warum muss ich dann aufpassen? Dann ist doch egal was in den AGBs steht. Es gelten doch die rechtlichen Grundlagen, sonst wäre der Vertrag nicht rechtskräftig, oder? Welche Verträge kann man jetzt monatlich kündigen?Einen Vertrag, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert hat, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist.
Für welche Verträge gelten die neuen Kündigungsfristen?Neue Regeln gelten auch für Handy-, Telefon- und Internet-Verträge. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Allerdings gilt für alle Verträge, die seit 1. März 2022 geschlossen werden, nach Ablauf der Erstlaufzeit eine einmonatige Kündigungsfrist.
Für welche Verträge gilt das neue Telekommunikationsgesetz?Die neue Änderung im Telekommunikationsgesetz gilt demnach für alle Mobilfunk‑, Festnetz- und Internetverträge. Dabei wird nicht zwischen Neu- und Altverträgen unterschieden. Der Wegfall der automatischen Vertragsverlängerung betrifft demnach sowohl neue Verträge als auch bestehende Verträge.
Kann man Verträge jederzeit kündigen?Eine Kündigungsfrist ist die Frist, bis zu der Du einen Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen kannst. Laut Gesetz darf eine Kündigungsfrist nicht länger als drei Monate sein. Die Kündigungsfrist, die für den jeweiligen Vertrag gilt, findest Du im Vertrag selbst oder in den AGBs.
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