Was bedeute das recht vorbehalten

vorbehalten ergibt für eine Person keinen Sinn, man kann zurückhaltend sagen (reserved, shy). Vorbehalten ist Partizip Perfekt und Infinitiv des Verbes vorbehalten, und dies bedeutet die Möglichkeit oder das Recht etwas zu tun zukünftig zu beanspruchen.- Er hat sich das Recht auf Rückkauf im Vertrag vorbehalten.

vorbehalten ergibt für eine Person keinen Sinn, man kann zurückhaltend sagen (reserved, shy). Vorbehalten ist Partizip Perfekt und Infinitiv des Verbes vorbehalten, und dies bedeutet die Möglichkeit oder das Recht etwas zu tun zukünftig zu beanspruchen.- Er hat sich das Recht auf Rückkauf im Vertrag vorbehalten.

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⟨es ist, bleibt jmdm. vorbehalten, etw. zu tun (= jmd. ist der erste, der etw. tut, jmdm. bleibt es überlassen, etw. als erster zu tun)⟩

es blieb diesem großen Gelehrten vorbehalten, die neuen Entdeckungen theoretisch zu begründen

es blieb der Nachwelt vorbehalten, seine Träume zu verwirklichen

vor­be­hal­ten

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Wortart: ⓘstarkes VerbHäufigkeit: ⓘ

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Aussprache: ⓘBetonung

vorbehalten

Lautschrift

[ˈfoːɐ̯bəhaltn̩]

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Rechtschreibung

ⓘWorttrennungvor|be|hal|tenBeispieleich behalte es mir vor; ich habe es mir vorbehalten; vorzubehalten

Bedeutungen (2)

  1. sich die Möglichkeit für bestimmte Schritte oder für eine andere Entscheidung offenlassen

    Grammatiksich vorbehaltenBeispiele
    • sich das Recht vorbehalten, etwas zu tun
    • sich gerichtliche Schritte vorbehalten
  2. Wendungen, Redensarten, Sprichwörter
    • jemandem, einer Sache vorbehalten sein/bleiben (ausschließlich für jemanden, etwas bestimmt, ausersehen sein: die Nutzung dieses Gebäudes war der Parteileitung vorbehalten)

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Synonyme zu vorbehalten

  • sich ausbedingen, sich ausbitten, in Erwägung ziehen, sich offenhalten
Zur Übersicht der Synonyme zu vor­be­hal­ten

Grammatik

starkes Verb; Perfektbildung mit „hat“

Zur Konjugationstabelle des Verbs vor­be­hal­ten

Typische Verbindungen (computergeneriert)

Anzeigen: Substantive

vorbehalten

Recht Elite Mann Fachpublikum Fachbesucher

Fußgänger Oberschicht Profi

Sehr häufig in Verbindung mit vorbehaltenSubstantiveRechtVerbenAdjektiveHäufig in Verbindung mit vorbehaltenSubstantiveVerbenAdjektiveSeltener in Verbindung mit vorbehaltenSubstantiveEliteVerbenAdjektiveSelten in Verbindung mit vorbehaltenSubstantiveMann Fußgänger Fachpublikum Oberschicht Fachbesucher ProfiVerbenAdjektive

Besitzer intellektueller Erzeugnisse, Erfindungen, Werke, Programme und Applikationen gebrauchen es den Ausdruck „Alle Rechte vorbehalten“ auf ihrem Erzeugnisse zu vermerken.

Gemeint mit diesem Ausdruck ist, dass die Rechte des geistigen Eigentums und Erfindungen, welche mit diesem Erzeugnis verbunden sind, im Sinne desjenigen, der darüber die Verfügungsgewalt hat, unantastbar und bewahrt sind.

Die Rechte, welche damit zusammenhängen sind zweierlei:

Geistige und literarische Rechte. Dieses bedeutet, dass die Rechte des Produkts, der literarischen Werkes oder des Programms dem Besitzer gehört. So hat er das Recht über die Verbreitung (Veröffentlichung) des Produktes um Erlaubnis gebeten zu werden. Sein Recht ist es, den Weg der Verbreitung zu bestimmen. Er hat das Recht zu seiner Anpassung oder es bei Bedarf aus dem Umlauf zurückzuziehen und Ähnliches.

Zweitens:

Die Bewahrung der Urheberrechte umfasst nicht das Verbot, dass man davon zitiert oder von dem Wissen und dem Guten, was darin steckt, zu profitieren. Aus diesem Grund gibt es nichts dagegen einzuwenden, dass man sich der Zitate bedient oder von diesen Produkten profitiert, unter der Bedingung der Quellenangabe.

Jamaluddin Al-Qasimi sagte:

„Zu den wichtigen Angelegenheiten im Bereich der Schriftstellerei gehört es, die Nutzen (Fawa'id), die Auswertung und Schlussfolgerungen auf ihren Urheber zurückzuführen, ohne sich dabei etwas anzunehmen, was einem nicht gehört, und sich davon fernzuhalten, wie derjenige zu sein, der zwei Gewänder der Falschheit trägt.“ [Ende des Zitats aus „Qawa'id At-Tahdith“ (S. 40)]

„Zu dem anvertrauten Gut (Amanah) des Wissen gehört es, dass die Aussage demjenigen zugeschrieben wird, welcher sie geäußert hat und die Idee ihrem Urheber, und nicht, dass man von anderen profitiert und sich selbst dann den Verdienst zuschreibt. Dieses wäre eine Art des Stehlens und eine Variante des Betrugs und Falsifikation.“ [Ende des Zitats aus „Ar-Rasul wa Al-'Ilm“ (S. 63)]

Der Urheber hat kein Recht den Menschen zu verbieten, aus seinem Werk einen Nutzen zu ziehen und davon zu zitieren. Und wenn er das verbietet, so wird seiner Aussage keine Beachtung geschenkt.

Siehe dazu die Antwort auf die Frage Nr. (218902 )

Die Bewahrung der Urheberrechte umfasst nicht das Verbot der Vervielfältigung dieser Werke, sie zu kopieren oder Herunterladen (aus dem Internet), in welcher Art auch immer, falls die Absicht dahinter es ist, dass man sie für den Eigengebrauch (zum Eigennutz) verwendet.

Wenn die Absicht dahinter es ist, diese zu verbreiten und zu vertreiben, um daraus einen Gewinn zu erzielen und Handel zu treiben, so ist es eine verbotene (Muharram) Handlung, aufgrund dessen, was darin an Verletzung der materiellen Rechte des Urhebers liegt.

Schaikh Ibn 'Uthaimin wurde gefragt:

„Ist es erlaubt Kassetten zu kopieren, auf denen „Druckrechte / Rechte der Vervielfältigung vorbehalten“ geschrieben steht? Und ändert sich das Urteil, wenn es sich dabei um Vervielfältigung zu Da'wa-Zwecken und nicht zum kommerziellen Vertrieb handelt?“

Er sagte:

„Mir erscheint es so, dass wenn die Vervielfältigung zum bestimmten persönlichen Eigenzweck geschieht, es unproblematisch ist. Falls es jedoch für kommerzielle Zwecke (Handel) geschieht, wie z.B. dass ein Studio diese Kassetten kopiert, so ist dieses unzulässig, da hierin eine Verletzung der Rechte seines Bruders liegt. Was jedoch einen Studenten anbelangt, welcher etwas von einem anderen Studenten kopieren will, so ist das unproblematisch.“

[Ende des Zitats aus „ At-Ta'liqu 'Ala Al-Kafi li ibni Qudama“ (3/373)]

„Was ist das Urteil bezüglich der Vervielfältigung von Kassetten, deren Urheberrechte geschützt sind?“

„Meine Meinung ist, dass wenn die Person für sich selbst eine Kopie anfertigt und nicht, um damit Handel zu treiben, es unproblematisch ist, da dieses keinen Schaden mit sich bringt. Was jedoch denjenigen anbelangt, welcher sie für den Handel vervielfältigt und vertreibt, so ist dieses ein Übergriff (Aggression) und es gleicht dem Handel eines Muslim, welcher seinen Bruder unterbietet (seinen Handel abwirbt), dabei ist es verboten (Haram), dass ein Muslim das Geschäft seines Bruders unterwandert.“

[Endes des Zitats aus „Liqau Bab Al-Maftuh“ (17/164)]

Es wurde bereits das Rechtsurteil von Schaikh Sa'd Al-Humaid in der Antwort zur Frage Nr. (21927 ) erwähnt, in welchem er sagt:

„Die Vervielfältigt eines Buches oder CDs zum kommerziellen Zweck und bei Zugfügung vom Schaden ihres Urhebers ist unzulässig.

Wenn jedoch eine Person für sich selbst eine Kopie anfertigt, so hoffen wir, dass es darin kein Problem gibt, wobei dessen Unterlassen vorzuziehen und besser ist.“

Was meint man mit alle Rechte vorbehalten?

Der Hinweis „All Rights Reserverd“ („Alle Rechte vorbehalten“) darf nur dann verwendet werden, wenn tatsächlich alle Rechte beim Urheber liegen. Andernfalls kann der Hinweis „Some Rights Reserved“ („Einige Rechte vorbehalten“) verwendet werden.

Was heisst etwas vorbehalten?

vorbehalten. Bedeutungen: [1] reflexiv: jemandem oder sich selbst eine bestimmte Handlung/Maßnahme (für die Zukunft) offenlassen. [2] mit Dativ und Akkusativ, veraltend: ersparen.

Was bedeutet behalten wir uns vor?

1. offiziell ein bestimmtes Vorgehen für die Zukunft nicht ausschließen Wir behalten uns rechtliche Schritte vor. Ich behalte mir vor, den Vertrag jederzeit zu kündigen.

Was bedeutet alle Rechte reserviert?

Ein Beispiel: Ich poste ein Foto im Internet und schreibe darunter „Alle Rechte vorbehalten“. Dann heißt das: „ich habe alle Rechte und kein anderer außer mir darf mit dem Foto außer es anzusehen, etwas machen“.