18. April 2017 21:29 | Show SteuerrechtBeantwortet von Zusammenfassung: Ehegattensplitting bei im Ausland lebendem EhegattenHallo, Liebe Grüße Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Tut mir leid, aber die Anwendung des Ehegattensplittings (und damit StKl. III)setzt voraus, dass Ihre Frau in DE unbeschränkt steuerpflichtig in 2016 gewesen wäre. Dies setzt bei Nicht-EU-Staatlern wiederum grundsätzlich einen Wohnsitz im Inland voraus. Sofern Ihre Frau nur in den USA lebte und auch nur dort ihre Lohneinkünfte erzielte, ist die Anwendung des Ehegattensplittings nicht möglich. Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Mit freundlichen Grüßen
Welche Steuerklasse habe ich wenn mein Mann im Ausland lebt?Lohnsteuerklasse III
Normalerweise ist für die Steuerklasse III Voraussetzung, dass beide Ehegatten im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Zusammenveranlagung gewählt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen aber ist die Steuerklasse III auf Antrag auch möglich, wenn der andere Ehegatte im EU-Ausland lebt.
Welche Steuerklasse wenn der Ehepartner im nicht EUIn die Steuerklasse 1 gehört auch ein ausländischer Arbeitnehmer, dessen Ehepartner in einem Nicht-EU-Staat wohnt.
Welche Steuerklasse wenn man verheiratet ist und nur einer arbeitet?Wenn nur ein Ehepartner arbeitet, erhält dieser automatisch die Steuerklasse 3. Im Fall, dass beide Eheleute arbeiten, jedoch einer der beiden Partner arbeitslos wird, behalten sie ihre ursprünglichen Steuerklassen – beispielsweise 3 und 5. Problematisch kann das werden, wenn der Besserverdiener seinen Job verliert.
Bin ich in den USA steuerpflichtig?Bin ich in den USA steuerpflichtig? Wenn Sie sich 183 Tage pro Jahr oder länger in den USA aufhalten, dann gelten Sie dort als steuerpflichtig. Selbiges gilt für Besitzer einer GreenCard und US-Staatsbürger, auch wenn diese im Ausland wohnen.
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