Ortsschilder selbst gestalten und drucken kostenlos

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Ortstafeln und Ortsschilder von Verkehrsschilder.de entsprechen den geltenden Verkehrsvorschriften. Ortstafeln, die den Beginn oder das Ende eines Ortes kennzeichnen, sind als Teil der Verkehrsbeschilderung gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung zu verwenden. Die StVO §42 Abs.2 regelt sowohl den Gebrauch als auch die Ausführung unterschiedlicher Ortsschilder. Alle bei uns erhältlichen Ortsschilder entsprechen diesen Vorgaben und können je nach Bedarf in unterschiedlichen Größen angefordert werden.

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Ortsschilder selbst gestalten und drucken kostenlos

Ortstafel (doppelseitig) (Verkehrsschild Nr. 311-40)

  • entspricht der StVO
  • Maße wahlweise 600 x 900 oder 840 x 1260 mm
  • Bauarten: Flachform (2/3 mm)

Günstigster verfügbarer Staffelpreis ab 146,37 € netto

ab 171,87 € Einzelpreis netto zzgl. 19% MwSt (204,53 € brutto) Schnellauswahlabbrechen Details

Ortsschilder und Ortsschilder für die Ortsbezeichnung

Ortsschilder kennzeichnen Orte gemäß der StVO . Sie sind eine wichtige Information für Autofahrer. Sie teilen mit, in welcher Stadt, in welchem Dorf, welchem Landkreis oder Gemeinde man sich befindet. Ortstafeln kennzeichnen zudem, dass man sich innerorts oder außerorts befindet, was die zulässige Höchstgeschwindigkeit bestimmt.

Das Gefühl von Heimat direkt am Straßenrand – unsere Ortsschilder

Egal ob München, Berlin oder Düsseldorf: Wer nach langer Fahrt das Ortsschild seines Ziels vor Augen hat, wird nicht umhin kommen, sich am Anblick des Verkehrszeichens zu erfreuen. Denn obgleich die Schilder in erster Linie für die Markierung von Ortsbeginn und Ortsende herangezogen werden und somit vor allem der Orientierung dienen, assoziieren wir mit ihnen das Gefühl von Ankunft und zuweilen auch Vertrautheit – insbesondere dann, wenn die Fahrt unternommen wurde, um Familie und Freunde wiederzusehen. Ortsschilder gehören laut StVO zum festen Bestandteil der Verkehrsbeschilderung. Paragraph 42, Absatz 2 gibt diesbezüglich vor, dass sowohl der Anfang als auch das Ende einer geschlossenen Ortschaft mittels Ortsschild markiert werden müssen. Ein Ortseingangsschild muss laut Regelung der Straßenverkehrsordnung sowohl den Namen der jeweiligen Stadt als auch deren Verwaltungsbezirk kommunizieren, während Ortsendschilder auf den nächstgelegenen Ortsteil, die nächste Bundesstraße oder das nächste Fernziel hinweisen. Letztere sind darüber hinaus durch eine entsprechende Entfernungsangabe zu ergänzen.

Ortsschilder leer oder mit Bedruck von Berlin bis München

Wir liefern Ihnen das Ortsschild inklusive Beschriftung. Gerne drucken wir ihre Stadt oder Gemeinde entsprechend ihren Angaben. Dabei achten wir auf die vorgeschriebene Schriftart und das die Darstellung damit das Ortsschild oder die Ortstafel den Vorschriften entspricht. Wir liefern Ihnen aber auch für Zwecke außerhalb des öffentlichen Bereichs und Kunstprojekte Ortstafeln und Ortsschilder leer, das heißt ohne Bedruck. Dabei gilt es aber zu beachten, dass diese dann nicht im öffentlichen Raum und Straßenland eingesetzt werden dürfen.

Von Ort zu Ort? Der Unterschied zwischen Ortsschild und Ortshinweistafel

Seit dem 1. April 2013 müssen in Deutschland aufgestellte Ortsschilder über einen gänzlich gelben Hintergrund sowie einen schwarzen Schriftzug verfügen. Der Grund dafür, dass man mancherorts dennoch ein weißes Ortsschild aus alten Beständen sieht, ist jedoch nicht etwa Nachlässigkeit, sondern eine vom Gesetzgeber erlassene Ausnahmeregelung: Laut Straßenverkehrsordnung müssen vor der Änderung angebrachte Ortsschilder nicht ersetzt werden, sodass Alt und Neu in vorübergehender Koexistenz nebeneinander verweilen dürfen. Ein weit weniger bekannter Umstand ist jedoch, dass Gebiete, die nach den Verordnungen der StVO nicht als geschlossene Ortschaft gelten, nicht mit einem Ortsschild mit gelb-schwarzer Farbe gekennzeichnet werden dürfen. Hier kommen grün-gelbe Ortshinweistafeln zum Einsatz, die nicht mit unseren regulären Ortsschildern verwechselt werden sollten – es handelt sich um zwei unterschiedliche Arten von Verkehrszeichen.

Ortsschilder individuell gestalten? Dank uns kein Problem!

Alle Ortsschilder, die Sie in unserem Online-Shop bestellen können, lassen sich auf Ihren Wunsch hin mit individuellen Ortsangaben versehen. Das Ortsschild lässt sich denkbar einfach selbst gestalten, denn der Name des Orts kann während der Auswahl der Schildvariante als Sonderangabe ganz bequem hinzugefügt werden. Im Anschluss an Ihre Bestellung drucken wir den gewünschten Ortsnamen auf das von Ihnen gewählte Ortsschild und verschicken selbiges umgehend.

Das Zuhause muss gepflegt werden – unsere Ortsschilder nicht

Damit die Ortsschilder, die Sie in unserem Shop kaufen können, ausreichend gegen die Einflüsse von Wind und Wetter gewappnet sind, werden sie aus robustem und wetterbeständigem Aluminium hergestellt. Darüber hinaus erlauben einige der Modelle auch eine Wahl der Materialstärke, um sicherzustellen, dass die strukturelle Integrität sowie die Lesbarkeit des gewählten Produkts nicht unter harschen Wettereinflüssen leiden. Während unsere Ortsschilder wahlweise mit Maßen von 600 x 900 oder 840 x 1260 mm vorliegen, stellen wir unsere Ortshinweistafel in der vorgegebenen Standardgröße von 350 x 1050 mm zur Verfügung. Ein Großteil unserer Produkte wird darüber hinaus in drei verschiedenen Bauformen angeboten, welche jeweils mit einer eigenen Art von Schelle montiert werden:

  • Flachform : Verschraubung mittels feuer verzinkt er Rohrsschellen
  • Alform : Für die Montage wird eine Alform-Klemmschelle benötigt
  • Rundform : Die Anbringung erfolgt mittels Edelstahl-Klemmschellen

Reflektierend weisen sie in der Nacht den Weg

Abgesehen von Material und Bauform spielt auch die Wahl der richtigen Reflexionsklasse eine Rolle, um sicherzustellen, dass das gewählte Ortsschild sowohl bei widrigen Sichtbedingungen als auch bei Dunkelheit erkannt werden kann. Die Wahl der Klasse sollte dabei sowohl von der vorherrschenden Umgebungshelligkeit als auch dem erwarteten Verkehrsaufkommen abhängig gemacht werden:

  • Reflexionsklasse RA1: Für kleine Straße mit ruhendem Verkehr sowie geringer Umgebungshelligkeit.
  • Reflexionsklasse RA2: Für Landstraßen, Autobahnen und Unfallschwerpunkte.
  • Reflexionsklasse RA3: Bei hoher Verkehrsdichte und Umgebungshelligkeit.

Ortsschilder zur Kennzeichnung von Ortsbeginn und Ortsende

Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung sind alle geschlossenen Ortschaften unabhängig von Gemeindegrenzen und Straßenbaulast überall dort durch Ortsschilder zu kennzeichnen, wo die geschlossene Bebauung beginnt oder endet. Hierzu ist das Ortsschild in gelber Farbe mit schwarzer Schrift jeweils als Ortseingangs- oder Ortsausgangsschild zu verwenden. Während Ortsschilder am Ortseingang lediglich über den Namen der Ortschaft informieren, geben Ortsendschilder ebenfalls Aufschluss über die Entfernung zur nächsten Ortschaft.

Grundsätzlich verfügen seit dem 1. April 2013 alle Ortsschilder über einen komplett gelben Untergrund. Zuvor waren die angekündigten Nachbarorte auf dem Ortsausgangsschild immer dann weiß unterlegt, wenn sie derselben Gemeinde angehörten wie der gerade verlassene Ort. Die noch vorhandenen Bestände dieser Schilder dürfen neben den neuen Ortstafeln weiterhin verwendet werden.

Für alle Ortstafeln sind die zwei Größen 600 x 900 mm und 840 x 1260 mm zugelassen. Als weithin gebräuchliche Standard-Größe gilt das kleine Format 600 x 900 mm, da es nicht nur kostengünstiger in der Anschaffung ist, sondern auch einen geringen Windwiderstand bietet. Ein größeres Ortsschild kann jedoch abhängig vom Aufstellungsort sinnvoller sein; so werden Ortsschilder im großen Format zum Beispiel für die Beschilderung von Autobahnauffahrten verwendet. Auch bei langen oder zweisprachigen Ortsnamen kann die Verwendung großer Ortsschilder erforderlich sein.

Die Ortshinweistafel als Alternative zum Ortsschild

Bei Orten, die gemäß Straßenverkehrs-Ordnung nicht als geschlossene Ortschaft anzusehen sind, dürfen keine Ortsschilder in der vorgegebenen gelben Ausführung mit schwarzer Schrift verwendet werden. Um dennoch über den Beginn einer Ortschaft zu informieren, können grüne Ortstafeln verwendet werden. Die Ortstafel ist zur farblichen Unterscheidung in gelber Farbe beschriftet und außerdem deutlich kleiner gehalten als das gelb-schwarze Ortsschild.

Die grün-gelbe Ortstafel wird vor allem für sehr kleine Orte verwendet, die nicht die Größe eines Dorfes erreichen. Für die Beschilderung von Ortsteilen erhalten Sie bei uns außerdem Ortsteiltafeln, die gemäß Straßenverkehrs-Ordnung ebenso wie die grün-gelbe Ortstafel in den Maßen 350 x 1050 mm zu verwenden sind. Zur farblichen Unterscheidung werden Ortsteiltafeln in weißer Farbe mit schwarzer Schrift verwendet.

Welche Schriftart wird auf ortsschildern verwendet?

Die deutsche Normschrift DIN 1451 kennen alle: Sie steht auf jeder Ortstafel und jedem Verkehrsschild. Ihre Geschichte ist lang – die ersten Bemühungen um einen einheitlichen Stil bei den Beschriftungen im öffentlichen Raum stammen aus den 1930er-Jahren.

Wie groß ist ein Ortseingangsschild?

Grundsätzlich sind zwei Größen zugelassen: 900 × 600 Millimeter und 1200 × 850 Millimeter. In der Regel werden aus Kostengründen und wegen der geringeren Windanfälligkeit die kleineren Varianten verwendet, die größeren werden beispielsweise an Autobahnabfahrten installiert.

Sind ortsschilder Verkehrsschilder?

Ja. Ein Ortsschild ist gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) ein offizielles Verkehrszeichen. Es gilt gemäß § 42 als Richtzeichen und wird als Ortseingangs- oder Ortsausgangsschild bezeichnet. In Anlage 3 zur StVO ist definiert, wie diese aussehen und was sie bedeuten.

Warum sind ortsschilder Gelb?

Was wir üblicherweise gemeinhin als Ortsschild bezeichnen, ist gemäß StVO eine sogenannte Ortstafel. Die gelben Richtzeichen geben Auskunft darüber, wann eine geschlossene Ortschaft beginnt bzw. endet. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen Vorder- und Rückseite.