Kann man mit 58 jahren in rente gehen

Die Rente mit 60 ist ein Traum aus der Vergangenheit, der vor ein paar Jahren noch möglich war. Heute ist ein Renteneintritt ab 60 Jahren nicht mehr vorgesehen. Grund ist die Erhöhung des Rentenalters.

Frührente heute: Ab wann kann ich in Rente gehen?

 

Wann Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Ihre Rente haben, hängt unter anderem von Ihrem Geburtsjahr ab.

Den Traum vom Ruhestand mit 60 erfüllen: Wie geht das?

 

Wer mit 60 aus dem Berufsleben aussteigen möchte, kann dies nur tun, wenn er oder sie genug Geld hat, um den Lebensstandard selbst zu finanzieren. Ein Anspruch auf eine Rentenzahlung besteht dann noch nicht.

Das Wichtigste zur Rente ab 60 kurzgefasst

Die Regelaltersgrenze liegt aktuell bei 67 Jahren und gilt für alle Jahrgänge ab 1964. Wer früher in den Ruhestand gehen will, muss meist mit Abschlägen rechnen. Es gibt jedoch Ausnahmen für Personen, die mindestens 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben.

63 Jahre ist im Allgemeinen der früheste Zeitpunkt, um mit dem Arbeiten aufzuhören. Wer mit 60 Jahren in Rente gehen möchte, muss diese Jahre finanziell überbrücken können und mit Abschlägen rechnen.

Die Rente mit 60 ist ein Auslaufmodell, das nur noch in den Gesetzen steht, aber in Wirklichkeit nicht mehr funktioniert. Erfahren Sie bei uns mehr über die Hintergründe dazu. Außerdem lesen Sie Tipps zur Altersvorsorge, damit Sie finanziell abgesichert sind, wenn Sie in den Vorruhestand oder ganz normal in Rente gehen.

Rente mit 60: Wer kann sich diesen Traum erfüllen?

Vielleicht kennen Sie Geschichten von Leuten, die im Alter von 60 Jahren in Rente gegangen sind. Dies war vor einigen Jahren noch gesetzlich möglich. Allerdings konnten nur wenige Personen diese Regelung nutzen, um sich früh aus dem Berufsleben zu verabschieden. Wie sehen die Bestimmungen um das Renteneintrittsalter heute aus? Mit welchen Abschlägen müssen Sie bei einer Frührente rechnen? Und was brauchen Sie, um sich möglichst früh aus dem Berufsleben zu verabschieden? Diese Fragen klären wir in diesem Ratgeber.

Wer kann die Rente mit 60 beanspruchen?

Bis 2017 gab es gesetzlich noch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, ab 60 Jahren regulär in Rente zu gehen. Im Zuge von Gesetzesreformen und der Anhebung des Rentenalters wurde dieser Form der Altersrente jedoch abgeschafft. Die Regelungen sind jedoch noch immer im Rentenrecht im Sechsten Sozialgesetzbuch enthalten (SGB VI, §§ 237 und 39 – letzterer mittlerweile weggefallen).

Eine besondere Rentenform: die Altersrente für Frauen

Die Rente mit 60 galt auch als Frauenaltersrente. Unter folgenden Voraussetzungen konnten Frauen bereits früh aus dem Berufsleben aussteigen:

  • Sie wurden vor dem 01.01.1952 geboren.
  • Sie sind zum Rentenbeginn 60 Jahre alt.
  • Nach dem 40. Lebensjahr haben sie mehr als zehn Jahre in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gearbeitet.
  • Sie haben insgesamt mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung gezahlt und erfüllen so die Wartezeit von 15 Jahren.
  • Sie überschreiten die Hinzuverdienstgrenze nicht.

Allerdings wurde ab 1997 die Altersgrenze der Rente für die Geburtsjahrgänge ab 1941 stufenweise angehoben. Für Frauen, die im Januar 1942 geboren wurden, gilt bereits eine Regelaltersgrenze von 62 Jahren (laut Anlage 20 SGB VI). Diese Frauen können dann zwar immer noch ab 60 in Rente gehen, müssen dann jedoch mit Abschlägen rechnen.

Seit 2017 ist diese Regelung als Frauenaltersrente nicht mehr möglich. Frauen können heute also keine Rente ab 60 beanspruchen.

Die Rente ab 60 wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit

Auch diese Art der gesetzlichen Altersrente existiert nur noch in den Gesetzestexten im Sozialgesetzbuch. In der Praxis wird sie nicht mehr angewendet. Die Bestimmungen für diese Rentenart sind ähnlich wie bei der Frauenaltersrente. Folgende Voraussetzungen hätten Sie dafür erfüllen müssen:

  • Ihr Geburtstag liegt vor dem 01.01.1952.
  • Zum Rentenbeginn haben Sie das 60. Lebensjahr vollendet.
  • Außerdem waren Sie in den 1,5 Jahren davor bereits mindestens 52 Wochen ohne Arbeit.
  • Oder Sie haben aufgrund von Altersteilzeit Ihre Arbeitszeit für mindestens zwei Jahre verringert.
  • Innerhalb der letzten zehn Jahre vor Rentenbeginn sind Sie einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen und haben mindestens acht Jahre lang Ihre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt.
  • Schließlich müssen Sie noch die 15 Jahre Mindestversicherungszeit (Wartezeit) vorweisen können.

Bei der Rente ab 60 wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit wurde die Altersgrenze ab 1997 ebenfalls schrittweise gehoben. Personen, die vorzeitig in Rente gehen möchten, müssen dadurch Abschläge in Kauf nehmen.

„Die klassischen Altersrenten mit 60 gibt es also nicht mehr. Sie galten ohnehin nur noch für kleine Personengruppen. Wer ansonsten früher in Rente gehen wollte, musste mit hohen Abschlägen rechnen, was zu deutlichen Einkommenseinbußen bei den Betroffenen führte.“

Kann man mit 58 jahren in rente gehen
Kann man mit 58 jahren in rente gehen

Jenny Gebel Online-Redakteurin für Themen zur Altersvorsorge

Frührente heute: Ab wann kann ich in Rente gehen?

Ein Grund, weshalb diese Rentenarten auslaufen, ist die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze. Diese Grenze bestimmt den Zeitpunkt, zu dem Sie ohne Abschläge in Rente gehen können. Aktuell liegt sie bei 67 Jahren.

Sie wurde an die höhere Lebenserwartung der Menschen angepasst. Aktuell diskutieren Politiker darüber, das Eintrittsalter in die gesetzliche Rente auf 70 Jahre zu erhöhen.

  • Achtung: Die Regelaltersgrenze ist daher nicht mit dem Alter zu verwechseln, mit dem Sie wirklich in Rente gehen. Dieses kann vor oder nach dieser Grenze liegen.

Im Folgenden finden Sie kurze Übersichten über verschiedene Regelaltersgrenzen in der aktuellen Rentengesetzgebung.

  • Rente mit 62 Jahren

    Versicherte mit Schwerbehinderung ab 50 Prozent können vorzeitig mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen. Allerdings müssen sie dann mit Abschlägen in Höhe von 10,8 Prozent rechnen.

    Eine Ausnahme gilt für Personen, die in den Jahren 1958 bis 1963 geboren wurden. Sie können – je nach Geburtsjahr – bereits mit 61 Jahren beziehungsweise 61 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen. Der Grund für die Abstufung ist die Rentenreform von 1999.

    Zuvor hatten auch Schwerbehinderte einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente ab 60. Mit der Reform wurde diese Altersgrenze schrittweise auf 63 Jahre heraufgesetzt.

  • Mit 63 Jahren in Rente

    Wer mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, gilt als besonders langjährig Versicherte:r. Diese Personen haben das Glück, ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen zu können.

    Wer hingegen „nur” 35 Beitragsjahre vorzuweisen hat, muss bei der Rente mit 63 bereits Abschläge einplanen.

    • Infos zu den Abzügen bei der Rente: Jeder Monat, den man vorzeitig in Rente geht, schlägt sich mit einem Abzug von 0,3 Prozent der Regelaltersrente zu Buche. Diese Abzüge gelten lebenslang, also auch dann, wenn das gesetzliche Rentenalter erreicht ist. Maximal können sich 14,4 Prozent ansammeln. Das entspricht vier Jahren. 63 ist damit der früheste Zeitpunkt, den Versicherte für den Renteneintritt wählen können – vier Jahre vor der gesetzlichen Rentenaltersgrenze von 67 Jahren. Sie müssen dann jedoch die Abschläge in Kauf nehmen. Das heißt: Die Rente fällt geringer aus.

    Für jüngere Generationen ab dem Jahrgang 1964 verschiebt sich diese Grenze aufgrund der Gesetzesanpassung allmählich auf 65 Jahre.

  • Mit 65 Jahren in Rente gehen

    Für Arbeitnehmer:innen, die 1947 geboren wurden, gilt die Rente mit 65 Jahren. Sie können also mit 65 in den Ruhestand gehen und eine abschlagsfreie Rente beziehen. Für spätere Jahrgänge bis 1964 wird das Renteneintrittsalter monatsweise auf 67 angehoben.

    Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, erhält ab 65 Jahren diese Rente als Altersrente ausgezahlt. Einen Unterschied in der Höhe der monatlichen Zahlungen gibt es nicht, nur die Rentenart ändert sich.

  • Mit 67 Jahren in Rente gehen

    67 Jahre ist die gesetzliche Rentenaltersgrenze, die für alle gilt, die ab 1964 geboren wurden. Trifft dies auf Sie zu, haben Sie ab diesem Alter den Anspruch auf eine abschlagsfreie Regelaltersrente.

Kann man mit 58 jahren in rente gehen

Grundrente

Wer sie bekommt und wie hoch sie ist

In der Rubrik „Wissen“ finden Sie Infos, Tipps und Ratgeber aus verschiedenen Bereichen des Alltags, in denen auch Schutz, Absicherung und Finanzen eine Rolle spielen

Zum Beitrag

Erhalte ich die Grundrente, wenn ich vorzeitig, also mit Abschlag, in den Ruhestand gehe?

Die Grundrente ist ein Zuschlag, den Sie zur eigentlichen Rente dazubekommen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit und ein bestimmtes Höchsteinkommen. Die Rentenversicherung prüft die Zahlung unabhängig davon, ob Sie eine Rente mit oder ohne Abschlag erhalten.

Den Traum vom Ruhestand mit 60 erfüllen: Wie geht das?

Wie Sie sehen, ist es gesetzlich nicht mehr vorgesehen, dass Erwerbstätige in einem Alter ab 60 Jahren in den Ruhestand wechseln. Alle Altersgrenzen wurden so angehoben, dass ein früher Renteneintritt nur mit hohen Abschlägen und Abzügen von der Regelaltersrente zu machen ist. Anders gesagt: Sie müssen sich diesen Komfort leisten können. Ein sehr gutes finanzielles Polster ist dafür notwendig – und ein sehr früher Beginn einer gezielten Altersvorsorge.

Christian Bulik

Comfortplan-Experte für Altersvorsorge

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„Wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen, zahlen Sie nicht mehr in die Rentenversicherung ein. Durch die fehlenden Pflichtbeiträge bis 67 wird Ihre gesetzliche Rente geringer ausfallen.

Hinzu kommt, dass auch private Rentenversicherungen wie die Riester-Rente oder die Rürup-Rente erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres mit der Auszahlung beginnen (die Riester bei Verträgen ab 2012). In diesem Zeitraum müssten Sie Ihren Lebensstil komplett aus eigenem Kapital finanzieren. Lassen Sie uns diese Fragen gern in einem persönlichen Gespräch klären und herausfinden, welche Lösungen der Kapital- und Versicherungsmarkt bietet.“

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Christian Bulik

Comfortplan-Experte für Altersvorsorge

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Gelassen im Alter durch langfristigen Vermögensaufbau

Sind Sie noch berufstätig und träumen von einem vorzeitigen Ruhestand, dann ist dies der Zeitpunkt, um Ihre Altersvorsorge zu planen und Vermögen für den Lebensabend aufzubauen.

Machen Sie sich Gedanken darüber:

  • Wie viel Geld Sie im Alter brauchen?
  • Welche Rente wird ausgezahlt?
  • Welche Versorgungslücke müssen Sie mit anderen finanziellen Mitteln stopfen?

Eine Option, um früher mit dem Arbeiten aufzuhören, ist eine Altersteilzeit. Diese Regelung müssen Sie jedoch mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin aushandeln.

In der privaten Altersvorsorge stehen Ihnen verschiedene Finanz- und Spar-Modelle zur Auswahl: ob Riester- oder Rürup-Rente, eine betriebliche Altersvorsorge oder auch Fondssparpläne und andere Kapitalanlagen.

Interessiert? Dann lassen Sie sich bei der Strategie von unseren erfahrenen Berater:innen unterstützen. In einem persönlichen Gesprächstermin stehen Sie im Mittelpunkt. Sie erhalten Angebote und Lösungsvorschläge, die zu Ihren Wünschen und Ihrer Lebenssituation passen. Natürlich unverbindlich und kostenlos.

Persönliches Angebot anfordern

  • Gesetze im Internet – Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI)
  • Deutsche Rentenversicherung – Infos zu aktuellen Rentenregelungen
  • Finanzen.de – Infos und Vergleiche zu Finanzen & Versicherungen
  • Stiftung Warentest – Frührente mit 63
  • Einfach-rente.de – Infoportal zum Thema Rente
  • Rentenbescheid24.de – Rentenberatung

Entdecken Sie weitere Themen um gelassen zu altern im Comfortplan Wissens-Bereich

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Christian Bulik Ihr Versicherungsexperte für Altersvorsorge

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Bin 58 Wann kann ich in Rente gehen?

Wer 1958 geboren wurde, kann mit 66 Jahren die reguläre Altersrente beantragen, Jahrgänge ab 1964 dagegen erst mit 67 Jahren. Die Rente mit 63 gilt dagegen ausschließlich für besonders langjährig Versicherte, die auf 45 und mehr Beitragsjahre kommen. Allerdings nur für Jahrgänge, die vor 1953 geboren wurden.

Wie kann ich mit 59 in Rente gehen?

Sie können mit 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge früher in Rente gehen. Das Rentenalter dafür steigt allerdings auf 65 Jahre an, und liegt aktuell für den Jahrgang 1959 bei 64 Jahren und 2 Monaten.

Wann kann ich frühestens in Rente gehen Tabelle?

Tabelle Renteneintrittsalter für Regelaltersrente.

Kann ich einfach aufhören zu arbeiten?

Vielleicht hast du dich auch schon gefragt: Kann man einfach aufhören, zu arbeiten? Prinzipiell geht das. Du musst dir allerdings eins bewusst machen: Wenn du früher in Rente gehst, als du eigentlich darfst, musst du mit teilweise hohen Abschlägen rechnen.