Kann man medikamente von der steuer absetzen

Die Krankheitskosten können nur abgezogen werden, wenn sie (ggf. zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen) die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Diese richtet sich nach der Höhe der Einkünfte, der Zahl der Kinder und ggf. auch nach der Art des Steuertarifs. Generell gilt, dass Krankheitskosten bis zum jeweiligen Grenzwert zumutbar sind. Das bedeutet, dass Sie Ihren individuellen Grenzwert von den tatsächlichen Krankheitskosten abziehen müssen, um den steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbaren Betrag zu erhalten. Einen groben Überblick über den Grenzwert gibt diese Tabelle:

Praxis-Tipp: Die Frage, ob die Anrechnung der zumutbaren Belastung bei Krankheitskosten und Pflegekosten verfassungsgemäß ist oder ob diese Kosten in voller Höhe berücksichtigungsfähig sind, muss ggfs. das Bundesverfassungsgericht klären. Tragen Sie deshalb Ihre Krankheitskosten unabhängig von der Höhe in die Steuererklärung ein. Da der Steuerbescheid in diesem Punkt vorläufig (§ 165 AO) ergeht (vgl. Erläuterungen im Steuerbescheid), kann dieser Punkt nach der Gerichtsentscheidung noch berichtigt werden. Deshalb ist ein Einspruch nicht notwendig.

Achtung: Ersatzleistungen (Zahlungen der Krankenkasse, Beihilfen, Unterstützungen, Schadensersatz Dritter etc.) müssen Sie von den Krankheitskosten abziehen, unabhängig davon, wann die Erstattung erfolgte.

Ähnliches gilt für Leistungen aus der Krankenhaustagegeldversicherung. Diese sind bis zur Höhe der Krankenhauskosten zu berücksichtigen. Krankentagegelder dagegen werden als Ersatz als entgangene Einnahmen wegen Arbeitsunfähigkeit gezahlt und daher nicht bei den Krankheitskosten berücksichtigt.

Montag, 20. Mai 2019

Wer chronisch oder häufig krank ist, der muss für die benötigten Arzneimittel mitunter tief in die Tasche greifen. Insbesondere, wenn es sich um Medikamente handelt, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Was viele nicht wissen: Ausgaben für Pillen & Co. können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Wie das geht, weiß Marlene Haufe, Gesundheitsexpertin bei apomio.de.

Verordnung wichtig

Ob es sich um Schmerz-, Verdauungs- oder Erkältungsmittel handelt – es gibt viele Medikamente, die Patienten meist selbst bezahlen müssen. Auch bei Hautproblemen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten in der Regel nicht. Denn hierbei handelt es sich in vielen Fällen um nicht verschreibungspflichtige Medikamente, auch OTC (Over-the-counter)-Medikamente genannt. Darüber hinaus gibt es einige verschreibungspflichtige Arzneimittel, deren Wirksamkeit nicht ausreichend bewiesen ist. Dafür müssen Patienten ebenfalls selbst in die Tasche greifen. „Patienten können die Kosten für Arzneimittel allerdings steuerlich geltend machen“,             erklärt Marlene Haufe von apomio.de: „Aber nur, wenn sie von einer zur Heilbehandlung zugelassenen Person verordnet worden sind.“ Das kann nicht nur ein Arzt, sondern auch ein Heilpraktiker sein.

Rezepte und Kassenzettel aufbewahren

Wer seine Ausgaben in der Steuererklärung angeben will, sollte in jedem Fall alle Rezepte und Kassenzettel aufbewahren. Fordert das Finanzamt die Belege ausdrücklich an, müssen sie zur Prüfung eingereicht werden. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten stellt der Arzt rote Rezepte aus – hier können Patienten die Zuzahlung absetzen. Wer ein Medikament benötigt, dessen Kosten die Krankenkasse nicht übernimmt, kann sich dies vom Arzt oder Heilpraktiker mit einem grünen Rezept bescheinigen lassen und die Kosten ebenfalls absetzen.

Gesundheitskosten als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen

In welcher Höhe das Finanzamt die Ausgaben anerkennt, hängt von der individuellen Belastungsgrenze ab. Diese errechnet sich aus dem Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Tipp: Das Bayerische Landesamt für Steuern bietet einen Online-Rechner, mit dem die Belastungsgrenze schnell bestimmt werden kann. „Gerade Patienten mit Familie oder einem geringen Einkommen erreichen diese Grenze in der Regel schnell und können einen Teil ihrer Gesundheitskosten als sogenannte ‚außergewöhnliche Belastung‘ nach § 33 Einkommenssteuergesetz (EStG) geltend machen“, rät die Gesundheitsexpertin. Dazu zählen auch Kosten für Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktlinsen sowie Zahnprothesen und Impfungen. Zudem können Fahrten zum Arzt und zur Apotheke und Zuzahlungen für Behandlungen und Medikamente angerechnet werden. Für medizinisch nicht anerkannte Behandlungen benötigen die Patienten vor Beginn der Therapie eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder ein amtsärztliches Attest. Letzteres fordert das Finanzamt auch für sogenannte „individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL), auch unter dem Namen „Selbstzahlerleistungen“ bekannt.

Vorbeugende Maßnahmen nicht absetzbar

Wer seiner Gesundheit mit Vitaminpräparaten oder Nahrungsergänzungsmitteln ganz allgemein etwas Gutes tun möchte, der kann diese  Kosten nicht von der Steuer absetzen. Außerdem wichtig: Wer versäumt hat, bei seiner Krankenversicherung die Erstattung zu beantragen, muss die Kosten komplett selbst tragen. „Was die Kasse übernommen hätte, wenn der Patient es eingefordert hätte, kann nicht abgesetzt werden“, verdeutlicht die Gesundheitsexpertin.

Preise vergleichen kann sich lohnen

Ob Vitaminpräparate, pflanzliche Medikamente bei Blasenentzündungen, homöopathische Mittel, Nikotinpflaster oder Cremes mit speziellen Wirkstoffen: Eine häufige Anwendung kann den Geldbeutel belasten. Daher lohnt es sich, schon beim Kauf von Arzneimitteln auf den Preis zu achten. Gut zu wissen: Auf Preisvergleichsportalen wie apomio.de finden Patienten stets den günstigsten Preis für ihr Arzneimittel und können in vielen Fällen rund 20, 40 oder gar 70 Prozent gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung sparen.

Hauptquellen:

https://de.statista.com/outlook/18000000/137/otc-pharma/deutschland#market-revenue

https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/krankheit/krankheitskosten-was-sie-wie-von-der-steuer-absetzen-koennen.html

https://krankenkassen.net/gesetzliche-krankenversicherung/leistungen-der-gkv-allgemein/medikamente-privat-bezahlen.html

https://www.stern.de/wirtschaft/versicherung/ratgeber-krankenkasse/leistungskatalog-was-die-kasse-zahlt---und-was-nicht-3894368.html

https://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen/

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

https://www.bvdva.de/daten-und-fakten

https://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/finanzen-rentner-koennen-ausgaben-fuer-medikamente-steuerlich-absetzen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180814-99-547073

https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/pflege/was-sind-aussergewoehnliche-belastungen.html

https://www.presseportal.de/pm/69585/3530228

Veröffentlichungen:

Lübecker Nachrichten/Bad Schwartauer Nachrichten

- Bad Schwartauer Nachrichten

- Lauenburgische Nachrichten

- Luebecker Nachrichten

- Segeberger Nachrichten

- Stormaner Nachrichten

Kann man medikamente von der steuer absetzen

Autor: Presseagentur Hartzkom

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Welche Apothekenkosten sind steuerlich absetzbar?

Absetzbar sind sowohl die gesetzliche Zuzahlung von mindestens 5 und maximal 10 Euro für Medikamente und Hilfsmittel, als auch die Kosten für die Selbstmedikation. Es reicht, den Kassenzettel als Nachweis aufzubewahren – mindestens bis zu einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Wie hoch ist der Freibetrag für Medikamente?

Regelsatz 2021 für den Haushaltsvorstand: 449 Euro monatlich (im Jahr: 5388 Euro). Belastungsgrenze 2 Prozent: Hier müssen Zuzahlungen bis zu einem Betrag in Höhe von 107,76 Euro geleistet werden. Belastungsgrenze 1 Prozent: Chronisch Kranke müssen Zuzahlungen bis zu einem Betrag in Höhe von 53,88 Euro leisten.

Welche Medikamente als außergewöhnliche Belastung?

Aufwendungen für Arzneimittel sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wenn sie vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet wurden. Viele der nicht rezeptpflichtigen Arzneimittel stehen auf der sog. Negativliste, die der Arzt nicht zu Lasten der Krankenkasse verordnen darf (Bagatellarzneien).

Wie hoch ist die Pauschale für außergewöhnliche Belastungen?

3. Eigenanteil: Die zumutbare Belastung.