Zum buchen von Tickets ist eine Berechtigung erforderlich

Tickets & Einlass

Aus gegebenem Anlass sind Mäntel, Jacken und Taschen an der Garderobe abzugeben oder in Schließfächern zu verstauen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Museumskarte Neue Nationalgalerie + Sonderausstellungen
12,00 EUR, ermäßigt 6,00
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18,00 EUR, ermäßigt 9,00
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Jahreskarte ab 25,00 EUR
25,00 EUR, ermäßigt

Jahreskarte Staatliche Museen zu Berlin
Ab 25,00 EUR
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Tel 030 - 266 42 42 42 (Mo - Fr, 9 - 16 Uhr)
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Hygienemaßnahmen

Besucher*innen ab 6 Jahren wird empfohlen, in allen Innenräumen der Museen eine FFP2- oder medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Sofern nicht anders vermerkt, gilt dies auch für Veranstaltungen.

Tickets

Für den Besuch dieses Museums werden Zeitfenstertickets angeboten, die vor Ort an der Kasse oder online gekauft werden können. Für eine verlässliche Planung Ihres Besuchs ohne Wartezeit empfehlen wir, Eintrittskarten im Vorfeld online zu buchen:

Zeitfenstertickets gelten für 15 Minuten, in denen Sie in das Museum eingelassen werden. Danach können Sie innerhalb der Öffnungszeiten so lange bleiben, wie Sie möchten.

Tickets werden für jeweils vier Wochen im Voraus für den Vorverkauf freigegeben.

Einlass

Bevorzugten Einlass erhalten Inhaber*innen folgender Karten:

  • Jahreskarten Basic, Classic, Classic Plus
  • Mitgliedsausweise von Freundeskreisen und Fördervereinen der Staatlichen Museen zu Berlin*
  • Berlin Welcome Card All Inclusive

Die Inhaber*innen der genannten Karten können direkt zum Einlass gehen. Ein zusätzliches Zeitfensterticket wird in der Regel nicht benötigt.

* Voraussetzung für den bevorzugten Einlass ist ein scanbarer Barcode auf dem Mitgliedsausweis.

Inhaber*innen folgender Tickets erhalten direkten Einlass:

  • Ticket Museumsinsel
  • Ticket Kulturforum
  • Berlin Welcome Card Museumsinsel
  • Museumspass Berlin (3-Tage-Karte)

In Häusern mit Zeitfensterticket erhalten die Inhaber*innen der genannten Tickets vorab online oder an der Kasse ein kostenloses Zeitfensterticket. Beide Tickets sind am Einlass unaufgefordert vorzuzeigen.

Besucher*innen mit folgenden Tickets bzw. Berechtigungen sind gebeten, ein kostenloses Zeitfensterticket an der Kasse zu holen oder vorab online zu buchen und beim Einlass mit dem entsprechenden Ausweis unaufgefordert vorzuzeigen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen
  • Presse
  • ICOM, DMB
  • ArtCard
  • The Cultivist
  • Sotheby’s
  • Staatliche Museen zu Berlin / Stiftung Preußischer Kulturbesitz
  • Medienpartner-Kund*innen

Version Juli 2021

1. Geltungsbereich der ATGB

Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tageskarten ( „Ticket“ oder „Tickets“) von Eintracht Frankfurt Fußball AG, Im Herzen von Europa 1, 60528 Frankfurt/Main („Club“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Deutsche Bank Park, Mörfelder Landstraße 362 60528 Frankfurt/Main („Stadion“), es sei denn, für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).

Pandemiebedingte Sonderregelungen haben im Falle eines Widerspruchs mit diesen AGB jederzeit Vorrang.

2. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

2.1 Bezugswege: Tickets für die Veranstaltungen des Clubs sind grundsätzlich nur beim Club zu beziehen.

2.2 Bestellung:

2.2.1 Im Fall der Online-Bestellung von Tickets und der Auswahl einer Zahlungsmethode, die nicht zu einer Vorkassezahlung durch den Kunden führt, stellt die Darbietung der Tickets auf der Webseite kein verbindliches Angebot des Clubs zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Zur Bestellung von Tickets hat der Kunde das hierfür auf der Website des Clubs zur Verfügung gestellte Online-Formular auszufüllen und ein Angebot über den Ticketkauf abzugeben. Hierfür gibt der Kunde durch Tätigung der erforderlichen Angaben während des Bestellprozesses und Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der Webseite dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Club ab („Angebot über den Ticketkauf“). Bis zur Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der Webseite dafür vorgesehenen Online-Befehl, kann der Kunde seine Bestellung jederzeit abbrechen oder verändern, indem der Kunde die Navigationsfunktion seines Browsers verwendet, oder das Browser-Fenster schließt. Der Club bestätigt dem Kunden den Eingang des Angebotes über den Ticketkauf und informiert über die Ab- oder Zusage einer Ticketzuteilung, indem er eine E-Mail an die vom Kunden im Rahmen des Bestellprozesses angegebene E-Mail-Adresse versendet (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots über den Ticketkauf durch den Club dar. Die Annahme durch den Club steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte, Pandemiebedingte Absage oder Reduzierung der zugelassenen Zuschauer). Erst mit Zugang der Tickets beim Kunden (bei Print@Home-Tickets per E-Mail als PDF mit QR-Code) kommt der Vertrag zwischen Club und dem Kunden zustande.

Auf die in Ziffer 2.4 aufgeführten Sonderbedingungen Covid19-Pandemie wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen.

2.2.2 Im Fall der Online-Bestellung von Tickets und der Auswahl der Zahlung mittels einer Vorkassezahlung, stellt die Darbietung der Tickets auf der Webseite ein verbindliches Angebot des Clubs zum Abschluss eines Kaufvertrags dar und erfolgt der Vertragsschluss durch Annahme des Kunden, indem dieser die Bank- und Zahlungsdaten für die Vorkassezahlung bereitstellt und die Bestellung eines Tickets mit dem auf der Webseite dafür vorgesehenen Online-Befehl vornimmt.

2.2.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Abgabe des Angebots richtige Angaben zu machen und den Club über Änderungen dieser Angaben unverzüglich zu informieren. Bei Verdacht eines Missbrauchs seiner Daten oder dem Verdacht, dass Dritte unbefugt Zugriff auf seine Daten erlangt haben könnten, ist der Kunde verpflichtet, den Club unverzüglich zu informieren. Erfährt der Club von der Angabe falscher Daten durch einen Kunden sperrt der Club die Tickets.

2.3 Besuchsrecht: Der Club als Aussteller der Tickets will den Zutritt zu Spielen im Stadion nicht jedem Ticketinhaber gewähren, sondern nur denjenigen Ticketinhabern, die die Tickets bei dem Club oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 8.3 erworben haben. Der Club gewährt daher nur dem Kunden bzw. Ticketinhaber, der die Tickets bei dem Club bezogen hat und und/oder sonstige (elektronische) Merkmale auf dem Ticket identifizierbar ist und/oder gegenüber einem Zweiterwerber, der nach Ziffer 8.3 Tickets zulässig erworben hat, ein Besuchsrecht („Besuchsrecht“). Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen des Clubs und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Tickets, die auf von dem Club nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer 2.3 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 8.4 und 9.3 auslösen. Der Club erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder dem jeweiligen Ticketinhaber, indem er einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Der Club wird auch dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Ticketinhaber kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat.

2.4 Sonderbedingungen Covid19-Pandemie

2.4.1 Bezugsbegrenzung: Aufgrund der besonderen Situation im Zusammenhang mit der Covid19 Pandemie kann die für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl begrenzt werden.

2.4.2 Personalisierung Tickets: Zur Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten im Zusammenhang mit einer möglichen Virusinfektion, ist der Kunde verpflichtet seine Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer) anzugeben. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die entsprechenden Informationen zu weiteren Ticketnutzern vorzuhalten, sofern er gekaufte Tickets an Dritte zur Nutzung weitergibt. Bei Bestellungen von mehr als 10 Tickets wird der Kunde verpflichtet, dem Club die Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer) aller weiteren Ticketnutzer bis spätestens zum Start der jeweiligen Veranstaltung mitzuteilen.

2.4.3 Hygiene- und Verhaltensregeln: Der Kunde hat im Rahmen des Bestellprozesses nach Ziffer 2.2 die dort hinterlegten „Hygiene- und Verhaltensregeln“ durch Ankreuzen der entsprechenden Checkbox als verbindlich zu akzeptieren. Der Kunde hat in diesem Zusammenhang sicherzustellen, dass auch der Begleiter diese ATGB sowie die „Hygiene- und Verhaltensregeln“ als für sich verbindlich akzeptiert.

2.4.4 Verweigerung des Besuchs- oder Aufenthaltsrechts aus wichtigem Grund
Der Club ist berechtigt den Zutritt zu Spielen (vgl. Ziffer 9.3) oder den Aufenthalt im Stadion (vgl. Ziffer 9.7) aus wichtigem zu verweigern. Wichtige Gründe können beispielsweise sein:

a) Wahrung behördlicher Vorgaben wie die Einhaltung von Abstandsregeln oder das Tragen von Mund-Nasen-Schutz;

b) Einhaltung von bestimmten Nachweispflichten bei der Zutrittskontrolle;

c) Akute Erkrankung eines Ticketnutzers am Coronavirus SARS-CoV-2 oder vorheriger Aufenthalt in einem akuten Risikogebiet, aus dem sich behördliche Verpflichtungen ergeben.

2.4.5 Verstoß gegen Schutz- und Hygienekonzept

Für den Fall, dass ein Ticketnutzer gegen die jeweils geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln verstößt, ist der Club berechtigt 

a) bei einem wiederholten Verstoß den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag außerordentlich zu kündigen;

b) den jeweiligen Ticketnutzer aus dem Stadion zu verweisen;

c) den jeweiligen Ticketnutzer zukünftig vom Erwerb für Tickets während des Sonderspielbetriebs auszuschließen.

2.5 Ausfertigungsart des Tickets

2.5.1 Der Kunde kann die Ausfertigung des Tickets als Mobile Ticket, Print@Home oder physisches Ticket auswählen. Je nach ausgewählter Ausfertigungsart, können zusätzliche Kosten entstehen (bspw. Versandkosten), die dem Kunden jeweils im Rahmen der Produktauswahl und im Bestellprozess vollständig angezeigt werden. Die Auswahl der zur Verfügung stehenden Ausfertigungsart der Tickets wird durch den Veranstalter festgelegt.

2.5.2 Wählt der Kunde die Ausfertigung als Mobile Ticket, erfolgt die elektronische Übermittlung des Tickets durch Bereitstellung zum Abruf durch den Kunden in der App.

2.5.3 Bei Erwerb eines Mobile-Tickets ist der Kunde für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes und des QR-Codes auf dem Ticket verantwortlich.

2.5.4 Entscheidet sich der Kunde für die Nutzung des Print@Home-Tickets erfolgt die Übermittlung des(r) bestellten Ticket(s) im Print@Home-Verfahren durch Ausdruck des(r) vorher elektronisch an den Kunden übersandten Ticket(s) beim Kunden selbst. Der Kunde erhält eine Mail, mit den auszudruckenden Print@Home-Tickets. In der Druckdatei sind genaue Hinweise zum Print@Home-Tickets enthalten, wie zum Beispiel die Faltanleitung. Das Print@Home-Ticket ist nur als kompletter DIN A4-Ausdruck gültig.

2.5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, das Mobile-oder das Print@Home-Ticket – in welcher Form auch immer – zu reproduzieren, zu vervielfältigen oder zu verändern und auf diese Weise in Umlauf zu bringen oder mehrfach zu nutzen oder Dritten zur mehrfachen Nutzung zu überlassen; auch der Versuch ist unzulässig.

2.5.6 Beim Testspiel am Samstag ohne Zuschauer (1-3) am 31.07. (1-9) Durch die elektronische Zugangskontrolle wird der auf dem Ticket hinterlegte QR-Code beim Zutritt elektronisch entwertet. Eine erneute Verwendung, beispielsweise durch ein reproduziertes oder vervielfältigtes Ticket oder des Erstausdrucks eines Tickets ist nicht möglich. Dem Inhaber eines solchen reproduzierten oder vervielfältigten Tickets wird der Zugang zur Veranstaltung entschädigungslos verweigert. Ein Verstoß gegen vorstehendes Verbot berechtigt den Club außerdem, gegen den Kunden nach den Maßgaben von Ziffer 11 eine Vertragsstrafe für jede einzelne Zuwiderhandlung festzusetzen. Darüber hinaus behält sich der Club vor, gegen den Inhaber und/oder gegen die Person, die versucht ein Ticket zu reproduzieren, zu vervielfältigen und/oder zu verändern, Strafanzeige zu stellen. Der Club ist nicht verpflichtet, die Echtheit des Tickets oder die Eigenschaft als Erstdruck zu überprüfen.

3. Ermäßigte Tickets

3.1 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets sind Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren (Altersnachweis), Schüler (nur Vollzeit mit Schülerausweis), Studenten (Studentenausweis), Auszubildende (Ausbildungsnachweis), Schwerbehinderte ab 50% (Schwerbehindertenausweis), Rentner (Vorlage eines amtlichen Ausweises). Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung maßgeblich ist der Tag des Ticketerwerbs.

3.2 Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.

3.3 Weitergabe: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 10 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die Ermäßigungsvoraussetzungen des betroffenen Tickets ebenfalls erfüllt.

4. Zahlungsmodalitäten

4.1 Preise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der Preisliste. Bestellungen von Tickets werden auf Rechnung bearbeitet, soweit im Bestellprozess nicht anders angegeben. Der Club behält sich aus Sicherheitsgründen für einzelne Veranstaltungen weitere Einschränkungen bei den akzeptierten Zahlungsmitteln vor. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der Club dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind, eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen.

4.2 Stornierung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine Zahlung), ist der Club berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Club vorbehalten.

5. Versand

5.1 Versand: Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch den Club. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Club. Die Tickets werden dem Kunden regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Versandbestätigung zugestellt (Ziffer 2.2). Sofern der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt keine Tickets erhalten hat, ist ein Abhandenkommen im Rahmen des Versands dem Club unverzüglich unter der in Ziffer 14 angegebenen Kontaktadresse mitzuteilen. Die Neuausstellung von im Rahmen des Versands abhandengekommenen Tickets durch den Club erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 6.3.

6. Neuausstellung bei Reklamation, Defekt, Abhandenkommen

6.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die in Ziffer 14 genannte Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, nach Ziffer 5.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 6.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 6.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.

6.2 Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets sperrt der Club das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des technischen Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus. Für die Neuausstellung können Bearbeitungsgebühren nach der Preisliste des Clubs erhoben werden, es sei denn, der Club oder vom Club beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten.

6.3 Abhandenkommen: Der Club ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der Club ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung kann vom Club eine Bearbeitungsgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der Club Strafanzeige. Eine Neuausstellung abhandengekommener Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.

7. Rücknahme und Erstattung

7.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Club Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Club bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

7.2 Umtausch und Rücknahme:Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 8.3 zulässig.

7.4 Wiederholungsspiel: Im Fall eines Wiederholungsspiels, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen und gemäß Ziffer 7.3 abgebrochenen Veranstaltung, gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, der Club weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederholungsspiel hin.

7.5 Spielabsage und Zuschauerausschluss: Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss (z.B. pandemiebedingt), sind sowohl der Club als auch der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für das betroffene Spiel zurückzutreten. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die in Ziffer 16 genannte Kontaktadresse zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club den entrichteten Ticketpreis erstattet (Ziffer 7.3 zu Gutschein gilt entsprechend); Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.

8. Nutzung und Weitergabe

8.1 Sinn und Zweck:Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch im Stadion, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der aufeinandertreffenden Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse des Clubs und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

8.2 Unzulässige Weitergabe:Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem Club und autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,

b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,

c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,

d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,

e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,

f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste; oder

g) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste

h) Tickets ohne Beachtung der unter Ziffer 2.4 beschriebenen Sonderbedingungen weitergibt.

8.3 Zulässige Weitergabe:Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 8.2 vorliegt und

b) der Kunde den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist, (2) der neue Ticketinhaber mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem Club einverstanden ist und (3) der Club unter Nennung des neuen Ticketinhabers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird und (4) die unter Ziffer 2.4 beschriebenen Sonderbedingungen beachtet.

8.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe:Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 8.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Club berechtigt,

a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 8.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern;

b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen;

c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;

d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 8.2 a) und/oder 8.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 12 zu verlangen;

e) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.

9. Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion

9.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der am Stadion ausgehängten Stadionordnung. Die Stadionordnung ist im Internet unter https://www.deutschebankpark.de/stadionordnung/ jederzeit einsehbar. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Ticketinhaber die Sportanlagenordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.

9.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Club oder von dem Club beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Clubs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.

9.3 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.3 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Der Zutritt zum Stadion kann verweigert werden, wenn 

a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Stadioneingang und/oder im Stadioninnenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen,

b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit,

c) der Aufdruck auf den Tickets (Platz, Barcode, QR Code, Seriennummern und /oder Warenkorb- oder Käuferidentifikationen) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder der Barcode/QR-Code bereits im elektronischen Zutrittssystem zugetreten ist, soweit dies nicht vom Club zu vertreten ist, und/oder

d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket als Kunde gespeichert oder vermerkt ist (z.B. per Namensaufdruck bei personalisierten Tickets), es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 8.3 vor

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

9.4 Platzzuweisung: Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des Clubs oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

9.5 Sichtbehinderungen: Im gesamten Stadion kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.

9.6 Fanblöcke Heimbereich/Gästefans: Die Westtribüne (Blöcke 31 – 41) im Stadion sind der Heimbereich der Fans von Eintracht Frankfurt. Insbesondere in diesem Heimbereich kann es, wie im gesamten Stadion, zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da Eintracht Frankfurt aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zum und/oder der Aufenthalt im Heimbereich nicht gestattet. Eintracht Frankfurt, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich zu verweigern und/oder die Gästefans aus dem Heimbereich zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen bzw. bringen zu lassen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefans aus dem Stadion verwiesen und/oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

9.7 Ungebührliches Verhalten: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom Club veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des Clubs, sind der Club, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, 

  • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder
  • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen.

a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.

b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.

c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 500 ml), illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.

d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.

e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung des Clubs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung des Clubs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Clubs. In jedem Fall ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung des Clubs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs oder eines vom Club autorisierten Dritten nicht ins Stadion gebracht werden. Der Club weist darauf hin, dass der Deutschen Fußball Bund e.V. berechtigt ist, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der Club weist weiter darauf hin, dass der Deutschen Fußball Bund e.V., ermächtigt werden kann, darüberhinausgehende Ansprüche des Clubs gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.

f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, dem Deutschen Fußball Bund e.V. oder der DFL Deutschen Fußball Liga e.V., der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs oder von vom Club autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich

(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,

(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,

(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.

g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung des Clubs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.

9.8 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 9.7, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann der Club ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen in Ziffer 9.7 entsprechend der Regelung in Ziffer 8.4 und/oder Ziffer 9.3 die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber aussprechen.

9.9 Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 9.7, insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer, die Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände und/oder das Werfen von Gegenständen, kann der Club, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden (oder DFL Deutschen Fußball Liga e.V.; Deutscher Fußball-Bund e.V., Union of European Football Associations (UEFA)) mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Der Club bzw. der Gastclub ist berechtigt, den/die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress/auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB. Das hat zur Folge, dass der Club bzw. der Gastclub einen einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich der gesamten Geldstrafe bzw. des gesamten aus der Sanktion für den Club bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen der einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen ein Verursachungszusammenhang bestand.

10. Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen

10.1 Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung und den Wettbewerb sowie zu deren Promotion können der Club und der nach Ziffer 10.3 jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Club sowie den nach Ziffer 8.3 zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

10.2 Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen (Ticketinhaber) muss der Kunde die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 10 sowie der Ziffer 15 und die unter Ziffer 2.4.2 beschriebenen Sonderbedingungen an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen; die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffern 8.2 und 8.3 bleiben unberührt.

10.3 Zuständiger Verband: Für die Organisation der sportlichen Wettbewerbe, an denen der Club teilnimmt, sind die folgenden Verbände zuständig:

a) Bundesliga und 2. Bundesliga: DFL Deutsche Fußball Liga e.V. mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main, dessen operatives Geschäft die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main führt;

c) DFB Pokal: DFB Deutscher Fußball-Bund e.V. mit Sitz in der Otto-Fleck-Schneise 6, D-60528 Frankfurt/Main; und

c) UEFA Champions League: Union of European Football Associations (UEFA) mit Sitz in Route de Genève 46, CH-1260 Nyon (“UEFA”)

11. Vertragsstrafe

11.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 – insbesondere Ziffer 8.2 lit. a) und b) – oder 9.7, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.9 bzw. deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

11.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.

12. Auszahlung von Mehrerlösen

12.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 10.2 a) und/oder Ziffer 8.2 b) durch den Kunden ist der Club zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 11 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

12.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 11.2 genannten Kriterien. Der Club wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zu Gute kommen lassen (z.B. der Förderung des Jugendfußballs).

13. Haftung

Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

14. Kontakt

Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Tickets des Clubs können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Club gerichtet werden:

Eintracht Frankfurt Fußball AG | Zuschauerservice | Mörfelder Landstraße 362 | 60528 Frankfurt am Main

gebührenfreie Service-Tel.: +49 (0) 800 - 743-1899 (SGE-1899)

Die Telefonnummer ist geschaltet: Mo. bis Fr. 9.00 Uhr– 17.00 Uhr Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

Der Club nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

15. Datenschutz

Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Clubs können der unter https://www.eintracht.de/footer-navi/datenschutz/ abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.

Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltungen des Clubs (siehe Ziffer 10) wird diesbezüglich ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils zuständigen Verbands, für DFL Deutsche Fußball Liga e.V. auf https://www.dfl.de/de/datenschutz/ und für den Deutschen Fußball-Bund e.V.  auf https://www.dfb.de/datenschutzerklaerung/, verwiesen.

Auf die im „Formular zur Nachverfolgung von Infektionsketten“ hinterlegten Datenschutzhinweise wird ausdrücklich hingewiesen.

16. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

16.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

16.2 Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Clubs.

16.3 Gerichtsstand: Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist der Sitz des Clubs, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

16.4 Sprache: Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser ATGB gilt die deutsche Fassung.

17. Nutzung des RMV

17.1 Beförderungsanspruch: Ein Ticket beinhaltet das sogenannte KombiTicket des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) und berechtigt an den Veranstaltungstagen der 17 Bundesliga-Heimspiele (ab 5 Stunden vor Spielbeginn) zum Stadion und zur Rückfahrt (bis Betriebsschluss) auf allen Linien des RMV. Die Nutzung der 1. Klasse ist nur mit Buchung eines entsprechenden Zuschlags zulässig.

19.3 Kombiticket bei Print@Home-Tickets: Soweit verfügbar muss bei der Nutzung eines Print@Home-Tickets das Kombiticket extra auf www.eintracht.de/rmv personalisiert und ausgedruckt bzw. elektronisch abgerufen werden. Das Kombiticket ist dann in Verbindung mit dem Print@Home-Ticket und einem Personalausweis oder Reisepass gültig. Das Print@Home-Ticket allein ohne den zusätzlichen Nachweis über das Kombiticket berechtigt nicht zur Nutzung von RMV, NVV und VRN.

17.2 Keine Geltung der ATGB:

Diese ATGB gelten im Übrigen nicht für den mit dem Erwerb der Tickets gegebenenfalls verbundenen Anspruch auf Beförderung mit dem Verkehrsunternehmen im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Hierfür sind die jeweiligen Verkehrsunternehmen Vertragspartner, mit denen der entsprechende Beförderungsvertrag durch den Ticketnutzer abgeschlossen wird und in deren Namen der Club den im Ticketpreis enthaltenen Fahrtkostenanteil einzieht. Es gelten insoweit die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV. Die Höhe des Fahrpreises ergibt sich aus dem zwischen dem Club und dem jeweiligen Verkehrsunternehmen abgeschlossenen Vertrag über die Ausgabe der Kombi-Tickets und ist des Tickets zu entnehmen. Der Fahrtkostenanteil beträgt pro Tickets und Heimspiel 1,42 € einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

18. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB.

Wann endet der exklusive Vorverkauf SC Freiburg?

Exklusiver Mitgliedervorverkauf Europa League: Die exklusive Mitgliedervorverkaufsphase für das Heimspiel gegen Olympiakos Piräus (Do., 27.10.22, 21:00 Uhr) startete am Dienstag, den 30. August 2022, ab 14:00 Uhr und lief bis einschließlich Sonntag, den 04. September 2022.

Was kostet eine Sitzplatzkarte beim SC Freiburg?

Bei den Dauerkartenpreise zur aktuellen Saison befindet sich der SC Freiburg in den Kategorien günstigster Stehplatz, günstigster Sitzplatz und teuerster Sitzplatz über dem Liga-Durchschnitt. Die teuerste Sitzplatzdauerkarte ist mit 865 Euro sogar in der Bundesliga am teuersten.

Wie viel kostet ein Ticket für Fußball?

Günstigstes Ticket: 8,50 Euro (Kind bis 13 Jahren, Stehplatz). Regulär: 14,50 Euro. Teuerstes Ticket: 55,50 Euro.

Was kostet die Mitgliedschaft beim SC Freiburg?

Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 40 Euro für Vollzahler (ab 25 Jahren). Kinder von 0 bis 5 Jahre sind beitragsfrei (hier fällt eine einmalige Anmeldegebühr von 11 Euro an). Für Kinder ab 6 Jahre sowie Jugendliche und junge Erwachsende bis einschließlich 24 Jahren kostet eine Mitgliedschaft 20 Euro.