Ist eine Beziehung zwischen 12 und 16 erlaubt?

Ab welchem Alter ist Sex eigentlich erlaubt, welche Altersgrenzen gibt es bei der Partnerwahl und gibt es Personen, mit denen man keinen Sex haben darf?

Ab welchem Alter ein junger Mensch überhaupt Sex haben darf, ist nicht geregelt. Das ist auch gut so, denn ein solches Verbot wäre ein grob verfassungswidriger Eingriff in die Grundrechte eines Menschen – mal abgesehen von der Frage, was man überhaupt alles unter dem Begriff Sex versteht: Selbstbefriedigung, heiße Gedanken, heavy petting oder doch erst der Vollzug des Geschlechtsverkehrs?

Ab welchem Alter man welchen Sex haben möchte, steht also im Belieben eines jeden Einzelnen, ob jung oder alt. Während der eine erst mit 18 loslegt und damit gut 4 Jahre über dem Bundesdurchschnitt liegt, verspürt vielleicht manch einer schon im Grundschulalter erste präpubertäre Lust: Kurz, es steht jedem frei.

Nur bei der Wahl seines Geschlechtspartners muss man dagegen höllisch aufpassen, will man sich nicht strafbar machen. Personen unter 14 Jahren gelten im deutschen Strafrecht als Kinder, jeglicher Sex mit ihnen ist strafbar. Eine Person über 21 macht sich zudem theoretisch strafbar, wenn sie Sex mit einer Person unter 16 Jahren hat. Theoretisch deswegen, weil dies nur gilt, soweit man die aus Unerfahrenheit resultierende fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des oder der unter 16-Jährigen ausnutzt – was aber hierzulande dank präpubertärer Selbstaufklärung in Schule, Massenmedien und im Freundeskreis bei Personen über 14 Jahren quasi nie der Fall ist (zumal der bundesweite Durchschnitt (!) des ersten Geschlechtsverkehrs ohnehin schon bei 14 Jahren liegt). In der Praxis heißt das: Solange beide Sexualpartner 14 Jahre oder älter sind, spielt der Altersunterschied strafrechtlich keine Rolle mehr – abgesehen von ein paar Ausnahmen wie Prostitution oder Sex mit Erziehungsberechtigten.

Diese starren Altersgrenzen führen aber zu folgender Groteske: Lernen sich zwei 13-Jährige kennen und haben auch noch miteinander Sex, ist das eigentlich streng verboten, beide erfüllen strafrechtlich betrachtet den Tatbestand des Kindesmissbrauchs, weil der Sexualpartner ja 14 Jahre oder älter sein muss. Eigentlich darum, weil beide strafrechtlich betrachtet als unter 14-Jährige und damit noch als Kinder gelten und somit noch nicht strafmündig sind.

Noch einmal Glück gehabt, die beiden können also straflos – abgesehen vom vielleicht durch die entsetzten Eltern verhängten Hausarrest – so viel und so lange Sex haben wie sie wollen – bis einer von beiden 14 Jahre alt wird! Nehmen wir also an, dass bei einem fast gleichalten 13-jährigen Pärchen der eine von beiden einen Tag nach seiner ebenfalls 13-Jährigen Freundin Geburtstag hat: Würde nun die Freundin an ihrem 14. Geburtstag als frisch gebackene Jugendliche ein kleines Schäferstündchen mit ihrem nur einen Tag jüngeren Freund haben, würde sie sich des sexuellen Missbrauchs an ihm strafbar machen, mit einer Strafdrohung bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe (bei Jugendlichen wenigstens begrenzt auf 10 Jahre – als kleiner Trost). Dabei spielt es für die Strafbarkeit überhaupt keine Rolle, ob die beiden schon lange zusammen sind und von wem die Initiative ausging – selbst wenn ihr nur äußerst unwesentlich jüngerer Freund das Mädchen anlässlich ihres Geburtstags mit Kerzen und Rosen zum Kuschelsex verführt hat, bleibt sie die Täterin. Alternativ könnte sie dagegen ganz legal mit dem 50-jährigen Vater des Freundes schlafen – der sich ab ihrem 14. Geburtstag ebenfalls nicht strafbar machen würde. So ist also das deutsche Gesetz: Schläft die 14-Jährige mit ihrem 13 Jahre und 364 Tage alten Freund, ist sie eine Verbrecherin; würde dagegen der 50-jährige Vater des Freundes mit der kraft Gesetz zwangsabstinenten 14-Jährigen schlafen, dann wäre das laut deutschem Gesetz völlig in Ordnung. Den Papa freut‘s.

Im Drang, Kinder möglichst umfassend vor dem Einfluss Pädophiler zu schützen, hat der Gesetzgeber also schlicht versäumt, eine Ausnahmeklausel für jugendtypische Beziehungen einzuführen. Zusammengefasst: Bis 14 Jahren werden Kinder in Hinblick auf ihre Sexualität strafrechtlich extrem umfangreich auch vor nur unwesentlich Älteren geschützt; ab 14 Jahren gelten die Jugendlichen dagegen als voll sexualmündig und sind damit, zumindest was ihren rechtlichen Schutz angeht, quasi Freiwild für auch 4-mal so alte Sexualpartner.

Wobei: Nicht mehr geschützt sind die Jugendlichen nur vor „echtem“ Sex. Wehe aber, jemand erdreistet sich, einem 17-Jährigen einen Pornofilm zu zeigen! Dann macht sich der Täter sofort strafbar wegen „Verbreitung pornographischer Schriften“ an Minderjährige. Wenn also der 17-jährige Johnny mit seinem gleichaltrigen Kumpel Peter nach der Schule ein paar Pornofilme austauscht, machen sich alle beide strafbar.

Insgesamt gilt im deutschen Strafrecht rund um das Thema junge Leute und Sex anscheinend die Regel: „Je weniger, desto strafbarer“. So dürfte nämlich die 18-jährige Jenny mit ihrem 17 Jahre alten Freund Walter den härtesten Sex haben, sämtliche Praktiken aus „50 Shades of Grey“ rauf und runter exerzieren und das ganze sogar filmen – solange dies einvernehmlich geschieht. Wenn sie ihrem minderjährigen Freund aber anschließend die Videoaufnahmen dieser gemeinsamen sexuellen Handlungen vorführt, dann macht sie sich strafbar.

Ebenso strafbar macht sich auch dieser 17-jährige Walter, wenn er auf einer von den Eltern erlaubten Hausparty mit Schulfreunden seinem 15-jährigen Freund Timmy sein Zimmer zur Verfügung stellt, damit diese dort seine Freundin flachlegen kann! Denn strafbar macht sich, wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren „durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit Vorschub leistet“, und zwar mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zum Geschlechtsverkehr muss es dabei nicht einmal gekommen sein, denn unter Strafe gestellt ist dabei auch die Förderung sexueller Handlungen ohne Körperkontakt – was man auch immer darunter verstehen mag.

Da hätte der kleine Walter mal lieber selber bei Timmys Freundin Hand angelegt, das wäre komplett erlaubt gewesen – und zwar auch mit sehr viel Körperkontakt.

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Kanzlei Stevens-Betz-Müller-Zenger GbR

Kernpunkt unserer Erfolgsstrategie – sowohl in der Strafverteidigung, als auch bei den Rechtsmitteln – ist unsere extrem enge Spezialisierung. Nicht nur sind wir ausschließlich auf das Strafrecht spezialisiert, jeder unserer Anwälte konzentriert sich darüber hinaus auf einzelne Teilbereiche des Strafrechts mit zentralen Schlüsselqualifikationen: So arbeiten in unserer Kanzlei neben Fachanwältefür Strafrecht und einem ehemaligen Staatsanwalt vor allem in der Wissenschaft tätige Anwälte (u. a. deutsche Richterakademie), um gerade für die komplexen Spezialgebiete des Strafrechts optimal aufgestellt zu sein.

Dabei hat es sich unsere Kanzlei zur Aufgabe gemacht, sich unter keinen Umständen staatlichem Handeln unterzuordnen, sondern zu kämpfen, wenn nötig mit allen hierfür zur Verfügung stehenden strafprozessualen Mitteln: Denn in keinem anderen Rechtsgebiet hat ein Richter so viele Freiheiten und Ermessensspielräume wie im Strafrecht, hält man sich allein die weit gefassten Rechtsfolgen und Strafrahmen vor Augen, die das Strafverfahren vorsieht: von einer Verfahrens-Einstellung mit oder ohne Geldauflage, bis hin zu Freiheitsstrafen von wenigen Monaten bis zu vielen Jahren – mit oder ohne Bewährung; dass dann bei der Rechtsfindung große Freiräume bestehen, ist unbestritten – Mit unserer Erfahrung und Qualifikation sowie konfrontativen Prozessanwälten nebst ehemaligem Staatsanwalt erzielen wir regelmäßig überdurchschnittliche Ergebnisse.

https://verteidigung-strafrecht.de/erfolge

Kann man mit 16 mit einer 12 Jährigen zusammen sein?

Rein rechtlich ist es so, dass du ab 13 Jahren mit jemandem schlafen darfst. Allerdings darf der Altersunterschied nicht größer als drei Jahre sein. Also im Klartext: Wenn du 13 bist, darf derjenige oder diejenige, mit dem oder der du Sex hast, nicht älter als 16 sein.

Ist es ok wenn man mit 12 einen Freund hat?

Und es gibt kein Gesetzt, das Euch das verbietet. Also genieße jeden Moment mit ihm in Eurem ganz eigenen Tempo. Das einzige womit Ihr noch warten müsst, ist Geschlechtsverkehr. Der ist frühestens erlaubt, wenn auch Du 14 Jahre alt geworden bist.

Wie alt darf mein Freund sein wenn ich 16 bin?

Wenn beide Personen 16 Jahre alt oder mehr sind, gibt es keine gesetzlichen Alterseinschränkungen. Eine 16-Jährige kann mit einem 21-Jährigen zusammen sein, ausser die beiden stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis.

Ist eine Beziehung zwischen 12 und 15 erlaubt?

§ 182 StGB Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausge- nutzt wird. Grundsätzlich ist einvernehmlicher (d.h. freiwilliger) Sex unter Minderjährigen ab 14 Jahren straffrei.