Wir haben Regelungen getroffen, dass wir die Anzahl der Sozialkontakte unserer Mitarbeiter deutlich verringern und halten uns an alle Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung des Virus. Show
Zum Schutz von Ihnen und unserem Team sind auf Basis rechtlicher Vorgaben Einschränkungen unabdingbar. Beratungen in unserem Hause
Allgemeine Informationen zu BestattungenEin triftiger Grund ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 BayIfSMV die Teilnahme an einer Beerdigungen. Solche Beerdigungen dürfen durchgeführt werden. Der Begriff „Beerdigung“ umfasst dabei insbesondere Trauerfeiern, Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an der Grabstätte. Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Teil der Beerdigung in einer Kirche, auf einem gemeindlichen oder kirchlichen Friedhof, in einem Krematorium oder etwa den Räumen eines Bestattungsunternehmens stattfindet. Der „engste Familienkreis“ umfasst jedenfalls Verwandte und Verschwägerte des Verstorbenen im ersten und zweiten Grad sowie den Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise nichtehelichen Lebensgefährten des Verstorbenen. Nächste Freunde können teilnehmen, solange die Höchstzahl von 50 Personen nicht überschritten. In Gebäuden ist der Teilnehmerkreis im Übrigen durch die Anzahl der Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird, beschränkt und kann im Infektionsschutzkonzept des Trägers der Örtlichkeit zahlenmäßig weiter eingeschränkt werden. AussegnungshallenDie Zahl der Teilnehmer/innen an der Aussegnung und den Feiern in den Hallen richtet sich nach der Anzahl der Sitzgelegenheiten, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Plätzen gewahrt werden muss. Diese ist zwingend einzuhalten und wird beim Einlass vom Friedhofspersonal kontrolliert. Erscheinen mehr Teilnehmer/innen, müssen diese vor der Aussegnungshalle bis zum Ende der Aussegnung/Trauerfeier warten und währenddessen auf den Mindestabstand von 1,5 m achten. Für die Feierlichkeiten in der Aussegnungshalle steht jedoch nur ein sehr begrenztes Zeitkontingent zur Verfügung. Zudem wird für den Hygieneschutz Zeit benötigt, um die Aussegnungshalle für die nächste Trauerfeier vorzubereiten (Anordnung der Sitzplätze, Flächendesinfektion, Mikrofonschutz). Für die Trauergäste gilt eine Maskenpflicht der Klasse FFP2. Gemeindegesang ist untersagt. Einige Friedhöfe mit der maximalen Teilnehmerzahl: Friedhof Verfügbare Sitzplätze in der Aussegnungshalle Krematorium Ostfriedhof 50 Ostfriedhof 39 Friedhof Riem, Neuer Teil 13 Nordfriedhof 27 Westfriedhof 50 Feldmoching 23 Waldfriedhof, Alter Teil 30 Waldfriedhof, Neuer Teil 36Waldfriedhof Solln 18 Friedhof am Perlacher Forst 50 Friedhof Obermenzing 12 Friedhof Pasing 12 Friedhof Aubing 13 Neuer Südfriedhof 43 Equipment in der Halle und am GrabMikrofone und Lautsprecher- sowie Musikanlagen können, falls nötig und soweit vorhanden, gebucht und genutzt werden. Weihwasser und Erde werden weiterhin nicht zur Verfügung gestellt. Als Alternative zum Erdwurf wäre es denkbar, dass wir Ihnen Blumen bereitstellen, die die Trauergesellschaft beim Abschiednehmen als symbolischen Gruß ins Grab werfen. StreamingFilm- und Videoaufnahmen der Bestattung, die via Streaming für Angehörige übertragen werden, um diesen so die Möglichkeit zu bieten, dabei zu sein, sind hiermit ausdrücklich genehmigt. Gerne vermitteln wir Ihnen einen zuverlässigen Partner. LivemusikLivemusik während der Beisetzung am Grab ist erlaubt. Persönliche Abschiednahme am offenen SargEine Abschiednahme am offenen Sarg ist erlaubt, wenn beim Verstorbenen keine Anhaltspunkte für eine Infektionskrankheit im Sinne
TrauermahlFür eine anschließende Zusammenkunft der Trauergäste gilt § 5 der 12. BayIfSMV zu Veranstaltungen. Diese ist nach § 5 Satz 1 der 12. BayIfSMV grundsätzlich untersagt.
Haben Sie Fragen zu Bestattungen bei Ihnen am Ort? Schreiben Sie uns eine kurze Mail, wir versuchen, Ihnen zu helfen.
Achten Sie auf sich. Wir kümmern uns um alles Weitere. Wir bitten um Verständnis das für den Inhalt keine Gewährleistung übernommen werden kann. Die letzte Aktualisierung hat am 14.5.2021 um 16.00 Uhr stattgefunden. Welche Corona Regeln gelten bei Beerdigungen in Bayern?Die Maskenpflicht in Innenräumen (medizinische Masken, mindestens OP-Maske) wird bis auf weiteres beibehalten und findet insbesondere in den Trauerhallen, den Abschiednahmeräumen und den Diensträumen der Friedhofsverwaltung Anwendung.
Wer darf zu einer Beerdigung gehen?Prinzipiell kann jeder zu einer Trauerfeier mit anschließender Erd- oder Urnenbestattung gehen, der sich mit dem/der Verstorbenen verbunden gefühlt hat (z.B. Verwandte, Kollegen, Nachbarn, Schulkameraden, Bekannte, Freunde vom Sportverein usw.)
Wer gehört zum engsten Familienkreis bei einer Trauerfeier?Wer gehört zum engsten Familienkreis? In der Regel zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, sowie Geschwister und andere Haushaltsangehörige zum engsten Familienkreis.
Wie viele gucken die Beerdigung?Die meisten schauten ab 15.53 Uhr zu: Die Zuschauerzahl lag dann bei 3,65 Millionen (24,4 Prozent). Das „Punkt 12 spezial“ zum Trauerakt auf dem Sender RTL verfolgten zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr 670.000 Menschen (6,9 Prozent), ein RTL-„Exclusiv Spezial“ sahen im Anschluss 1,21 Millionen (8,1 Prozent). Sat.
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