Fließt die Zwischenprüfung in die Abschlussprüfung ein

Keine Angst vor der Prüfung! Es ist die beste Gelegenheit, zu zeigen, was in einem steckt.

Wie und was wird eigentlich geprüft?

Zum Ende der Ausbildung in Handwerksberufen wird die Gesellenprüfung nach der Handwerksordnung (HwO) und in nicht handwerklichen Berufen die Abschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) abgelegt. Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen sind in der Ausbildungsordnung festgelegt.

Für die allgemeinen Verfahrensbestimmungen erlässt die Handwerkskammer eine Gesellenprüfungsordnung (GPO) und eine Abschlussprüfungsordnung (APO).

Während der Ausbildung wird grundsätzlich eine Zwischenprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres abgelegt. Sie dient der Ermittlung des Leistungsstandes, über den der Prüfling und der Betrieb schriftlich informiert werden. Festgestellte Defizite können so bis zur Gesellen-/Abschlussprüfung behoben werden.

Was ist eine "gestreckte" Prüfung?

In mehreren Berufen, wie z. B. im Elektro-, Metall-, Kfz-, IHB- und Friseur-Handwerk, aber auch in kaufmännischen Berufen wie Kaufmann/-frau für Büromanagement und Automobilkaufmann/-frau ist vorgesehen, dass die Gesellen-/Abschlussprüfung in gestreckter Form durchgeführt wird.

Das bedeutet, dass an Stelle der Zwischenprüfung der Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung tritt. Das erzielte Prüfungsergebnis fließt mit einem in der Ausbildungsordnung festgelegten Prozentsatz in das Gesamtergebnis der Prüfung ein. Am Ende der Ausbildungszeit findet der Teil 2 der Gesellen-/Abschlussprüfung statt.

Wer führt die Prüfung durch?

Die Prüfungsabnahme erfolgt entweder durch die Handwerkskammer Südwestfalen oder durch einzelne Innungen, deren Geschäfte von den Kreishandwerkerschaften geführt werden.

In einigen Ausbildungsberufen mit nur wenigen Auszubildenden wurden gemeinsame Prüfungsausschüsse mit anderen Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern errichtet. In diesen Fällen kann die Gesellen- oder die Abschlussprüfung auch außerhalb des Bezirks der Handwerkskammer Südwestfalen stattfinden.

Im Prüfungsausschuss sitzen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die selbst den jeweiligen Beruf erlernt haben. Dazu kommen meist Berufsschullehrer, die an den Berufskolleg den entsprechenden Fachbereich betreuen.

WICHTIG: Sie müssen sich zur Prüfung anmelden!
Die diesjährigen Anmeldefristen zur Gesellen-/Abschlussprüfung sind:

10. März 2023 (Sommerprüfung)
06. Oktober 2023 (Winterprüfung)

Weitere Informationen und Downloads:

 Antrag Externenprüfung

 Antrag Freistellung

 Antrag Zweitschrift Prüfungsbeleg Gesellenprüfung

 Antrag Zweitschrift Prüfungsbelege Meister- oder Fortbildungsprüfung

 Abschlussprüfungsordnung

 Gesellenprüfungsordnung

 Vorzeitige Prüfungszulassung

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Nach halb geschaffter Ausbildung geht es zur Zwischenprüfung. Während die einen in Panik verfallen, weil sie bei schlechtem Abschneiden den Verlust ihres Ausbildungsplatzes fürchten, wird die Zwischenprüfung von anderen nur belächelt. Wer hat Recht?

Fließt die Zwischenprüfung in die Abschlussprüfung ein

Während einer Ausbildung gibt es zwei Prüfungen: die Abschlussprüfung und die Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung findet nach der Hälfte der geleisteten Ausbildung, sozusagen zur Halbzeit statt. Das Ziel der Zwischenprüfung ist es, den aktuellen Wissensstand der Auszubildenden zu erfassen. Auch wird so überprüft, ob die Ausbildung nach den Vorgaben durchgeführt wird. Die Zwischenprüfung behandelt natürlich nur die Inhalte, die bis dahin durchgenommen wurden und im Rahmenlehrplan festgehalten sind.

In der Prüfungsordnung kann auch nachgelesen werden, was Inhalt der Zwischenprüfung sein wird. Da es bei der Zwischenprüfung lediglich darum geht zu erfahren, wie es um den Azubi und dessen Leistungen steht, kann man bei der Zwischenprüfung nicht durchfallen. Die Gerüchte, durch schlechtes Abschneiden in der Prüfung den Ausbildungsplatz verlieren zu können, entsprechen nicht der Wahrheit. Übermäßige Panik vor der Zwischenprüfung ist also überhaupt nicht nötig. Das Ableisten der Zwischenprüfung ist zwar Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilzunehmen, allerdings fließt die Note der Zwischenprüfung nicht in die Abschlussnote ein.

Bei der Zwischenprüfung handelt es sich um eine zwei bis dreistündige schriftliche Prüfung. Dabei geht es um theoretisches Wissen aber auch um schriftliche Aufgaben zu praktischen Tätigkeiten, die Gegenstand der Ausbildung sind. Häufig gibt es auch einige Aufgaben bei denen aus einer Auswahl die richtigen Antworten angekreuzt werden müssen (sogenannte Multiple Choice Aufgaben). Abgelegt wird die Zwischenprüfung vor der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer. Der ausbildende Betrieb meldet die Azubis schon bei Beginn der Ausbildung dafür an. Die Kammern verschicken dann eine Einladung zu der Zwischenprüfung. Spätestens zwei Wochen vorher, weiß man dann genau Bescheid, wann es soweit ist.

In der Regel ist es so, dass zum Prüfungstermin der Zwischenprüfung auch das Berichtsheft abgegeben werden muss. Ordnungsgemäß geführt und unterschrieben versteht sich. In der Berufsschule wird gründlich auf die anstehende Zwischenprüfung vorbereitet. Der Betrieb stellt seinen Azubi an dem Prüfungstermin frei.

Die Prüfungsergebnisse der Zwischenprüfung gehen an die Berufsschullehrer und den ausbildenden Betrieb. Die kennen dann den Zwischenstand ihres Azubis. Vor allem aber weiß man durch die Zwischenprüfung selbst, wie es um den Kenntnisstand bestellt ist und was es bis zur entscheidenden Abschlussprüfung zu tun gibt. Auch ist es gar nicht schlecht, diese Prüfungssituation durch die Zwischenprüfung schon einmal geübt zu haben. Wer bereits für die Zwischenprüfung lernt, hat auch schon Erfahrungen damit, wie es sich organisieren lässt, neben der Arbeit der Ausbildung noch zu lernen.

Auch wenn man bei der Zwischenprüfung weder durchfallen kann, noch deswegen „sitzen bleibt“ oder sich die Abschlussnote ruiniert – ernst nehmen, sollte man diese Prüfung dennoch. Schließlich ist die Zwischenprüfung die einzige Gelegenheit sowohl einen verlässlichen Kenntnisstand der eigenen Ausbildung zu erfahren, als auch die Prüfungssituation zu üben. Auch wenn der Betrieb keinen Azubi wegen schlechter Ergebnisse in der Zwischenprüfung rauswerfen kann – ziemlich unangenehm dürfte es schon sein, wenn der Chef schriftlich über die mangelnden Kenntnisse seines Azubis informiert wird. Also besser schon bis zur Halbzeit für Treffer sorgen.

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Wie viele Punkte braucht man um die Zwischenprüfung zu bestehen?

Die Prüfung ist bestanden, wenn in den einzelnen Prüfungsteilen mindestens ausreichende (67 – 50 Punkte = Note 4) Leistungen erbracht sind.

Wie viele Punkte braucht man um die Abschlussprüfung zu bestehen?

In der Ausbildungsordnung steht dann zum Beispiel: „Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistung in mindestens drei der Prüfungsbereiche mit mindestens ausreichend bewertet worden ist“. Ein ungenügendes oder mangelhaftes Gesamtergebnis (0-49 Punkte) führt immer dazu, dass die Prüfung nicht bestanden ist.

Wie viel Prozent braucht man um die IHK Prüfung zu bestehen?

Zum Bestehen der Abschlussprüfung sind insgesamt 50 Punkte, also 50 % notwendig. Mit welcher Gewichtung die einzelnen Prüfungsteile bei den Kaufleuten für Büromanagement in die Endnote der Abschlussprüfung einfließen, können Sie in einem weiteren Beitrag nachlesen.

Wie viel Prozent braucht man um zu bestehen?

Empfohlene Bewertungsskala für Klausurergebnisse.